03.10.2023

Notariatskammer klagt Wiener Startup notarity

Nach Angaben des Startups nutzt ein Viertel der heimischen Notariatskanzleien das Online-Service von notarity.
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notarity-Gründer: Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger
Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Bereits seit einigen Jahren können in Österreich fast alle notariellen Dienstleistungen auch online abgewickelt werden, seit einiger Zeit auch hybrid. Diese Option für Klient:innen führte 2022 zur Gründung des Wiener Startups notarity, das die Online-Unterzeichnung von notariellen Dokumenten mit seinem Service optimieren will. Laut Angaben des Unternehmens nutzt mittlerweile jede vierte heimische Notariatskanzlei das Service. Die Nutzung wachse monatlich durchschnittlich um 20 Prozent. Zudem verkündete das Startup kürzlich die Expansion nach Deutschland.

Klage der ÖNK: „Geschäftsmodell von notarity entspricht nicht den geltenden rechtlichen Regelungen“

Doch nun klagte die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) das Startup. Diese bietet über eine Tochtergesellschaft eine eigene Lösung für die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen an. „Die ÖNK geht davon aus, dass das Geschäftsmodell der notarity GmbH nicht den geltenden rechtlichen Regelungen entspricht und erwartet durch dieses Verfahren die für Klient:innen, Notar:innen, aber auch Anbietern von technischen Leistungen im Bereich der Rechtsberatung notwendige Rechtssicherheit herstellen zu können“, heißt es in einer Aussendung.

„Müssen die Frage stellen, ob das rechtens ist“

Konkret stößt die Kammer sich daran, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. „Die Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate begrüßen wir sehr, letztlich hat die Österreichische Notariatskammer mit der Entwicklung der digitalen GmbH-Gründung diese Entwicklung selbst angestoßen“, so ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. „Es gibt aber eine Reihe von hoheitlichen notariellen Dienstleistungen, wie unter vielen anderen die Beglaubigung einer Unterschrift, die – ausschließlich – Notar:innen als öffentliche Amtspersonen neben den Gerichten anbieten und durchführen dürfen. Wenn nun notarity diese Leistungen auf seiner Homepage anbietet und abrechnet, dann müssen wir die Frage stellen, ob das rechtens ist und welche Folgen sich für die Klient:innen beispielsweise bei Reklamationen ergeben können“.

notarity über Klage „verwundert“

Beim Startup sieht man die Sache freilich anders. „Leider versucht die Notariatskammer nun, dieses innovative und nutzerfreundliche Angebot zu unterbinden“, kommentiert Gründer und CEO Jakobus Schuster in einer Aussendung des Unternehmens. Man sei über die Klage „verwundert“ und bedaure, dass die Kammer trotz mehrfacher Gesprächsangebote nicht gegenüber einer einvernehmlichen Lösung aufgeschlossen sei.

Seitens der ÖNK heißt es allerdings: „Die Österreichische Notariatskammer hat in den vergangenen Monaten Gespräche mit der Geschäftsführung der notarity GmbH geführt und auf die rechtlichen Bedenken hingewiesen. Leider waren diese Gespräche nicht erfolgreich, daher soll die Klärung nun auf gerichtlichem Weg herbeigeführt werden.“

„Keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Online-Beglaubigungen“

Die Klage selbst lasse jedenfalls keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von notarity angebotenen Online-Beglaubigungen, so Jakobus Schuster. „Unser oberster Anspruch ist die Rechtssicherheit unserer Partner-Notariate und ihrer Kundinnen und Kunden. „Die in der Klage geäußerten Bedenken der Notariatskammer in Bezug auf unseren Marktauftritt werden wir genau prüfen. Die technische Abwicklung von Online-Beglaubigungen bzw. Notariatsakten ist jedoch in der Notariatsordnung klar geregelt. notarity erfüllt diese Vorgaben als Plattform auf Punkt und Beistrich“.

Gründer hofft weiter auf Einigung mit Kammer

Schon in einem ersten Gespräch vor drei Jahren sei seitens der Notariatskammer klargestellt worden, dass man nicht für eine Kooperation zur Verfügung stünde. Er hoffe daher weiterhin, „sich mit der Notariatskammer gütlich zu einigen und einen gemeinsamen Weg zu finden, der eine moderne digitale Verwaltung ermöglicht und die Interessen der Notariate berücksichtigt, die die Kammer vertritt“, schreibt der Gründer. Man sei weiterhin gesprächsbereit.

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(c) Karin Hackl Wirtschaftsagentur Wien

Die Stadt Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien haben die Einreichphase für ihr gemeinsames Finanzierungsinstrument Wiener Wachstum gestartet. Insgesamt stehen dafür sieben Millionen Euro Startkapital zur Verfügung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken und ihnen die nächsten Entwicklungsschritte zu ermöglichen.

Bereits im April dieses Jahres wurde das Finanzierungsmodell angekündigt. Hinter der Initiative steht eine gemeinsame Gesellschaft der Wirtschaftsagentur Wien und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. Beide Partner stellen jeweils 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit Wiener Wachstum wollen wir KMU in kritischen Wachstumsphasen gezielt begleiten und Investitionen in Innovation, Internationalisierung sowie Technologie ermöglichen“, erklärt Martin Hauer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien.

Wer kann sich bewerben?

Das Angebot richtet sich an Wiener Startups, Scaleups sowie KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Diagnostik sowie Software, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersecurity.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unternehmen als Kapitalgesellschaft eingetragen sind, über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und seit „mindestens zwei bis drei Jahren“ eine Betriebsstätte in Wien haben. Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben zur Skalierung, Internationalisierung, technologischen Weiterentwicklung oder Erweiterung von Produktionskapazitäten.

Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

Bei Wiener Wachstum handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Finanzierung. Die vereinbarte Summe wird vollständig an die Unternehmen ausbezahlt. Im Gegenzug führen erfolgreiche Unternehmen später einen vertraglich vereinbarten Anteil ihrer Gewinne an Wiener Wachstum zurück. Diese sollen künftig für weitere Unternehmensfinanzierungen eingesetzt werden und damit einen langfristigen Finanzierungskreislauf schaffen.

„Wir beschreiten mit Wiener Wachstum einen ganz neuen Weg abseits unserer bestehenden Fördermöglichkeiten“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak. Die Finanzierung stärke die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und werde flexibel an deren Anforderungen angepasst.

Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

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