20.07.2023

Notarity: Wiener LegalTech-Startup expandiert nach Deutschland

Das in Wien ansässige LegalTech-Startup Notarity ermöglicht über seine Plattform E-Beglaubigungen. Mit dem Service möchte das Unternehmen nun nach Deutschland expandieren.
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Das notarity Gründer-Team.
Das notarity Gründer-Team.

Wer unternehmerische Vereinbarungen treffen möchte, der kommt um ihn in der Regel nicht herum. Die Rede ist vom Notariatsakt. Bereits 2021 ging das Wiener Startup Notarity mit einer Plattform an den Start, um diesen traditionellen und teils mühsamen Geschäftsakt vollständig zu digitalisieren. Konkret ermöglicht das Unternehmen über seine Plattform die Abwicklung von sogenannten Online-Beglaubigungen. Und die Nachfrage nach einer derartigen Lösung ist groß: Bereits im ersten Jahr nach der Gründung im Jahr 2021 wurden laut Notarity über die Plattform mehr als 10.000 Dokumente beglaubigt. “Jeden Tag stellen unsere Notariatspartner derzeit 150 bis 200 neue Beglaubigungen online aus”, so CEO und Firmengründer Jakobus Schuster

Lösung aus Österreich ist international gefragt

Derzeit wächst die Nutzung laut Notarity um zirka 20 Prozent. Die Nutzung beschränkt sich dabei nicht nur auf Österreich. Mittlerweile zählt das Unternehmen laut Notarity Nutzer:innen aus mehr als 100 Ländern. “Wir arbeiten bereits mit jeder vierten österreichischen Notariatskanzlei zusammen und bieten seit längerem auch schon international gültige Online-Notariatsdienste an”, so Schuster. Insbesondere in Deutschland sei die Nachfrage nach dem Tool besonders groß. Mittlerweile würde bereits jede:r dritte Nutzer:in aus Deutschland stammen.

Expansion nach Deutschland

Angesichts der großen Nachfrage startet Notarity nun auch aktiv mit der Expansion nach Deutschland, wie das Unternehmen nun bekannt gab. “Künftig sind wir nun auch in der Lage, deutschlandspezifische Notariatsleistungen wie Handelsregister-Anmeldungen, Firmenadressänderungen, Unterschriftsbeglaubigungen oder Bevollmächtigungen anzubieten”, so Schuster.

In Deutschland sieht Schuster noch großes Potenzial für die Digitalisierung des Beglaubigungsprozesses: “Der deutsche Markt wird sehr stark von Bürokratisierung und den damit verbundenen langwierigen Prozessen beherrscht. Die Gesetzgebung in Österreich ist in diesem Bereich hingegen sehr fortschrittlich und digitalisierungsfreundlich.“

Bilaterales Abkommen zwischen Österreich und Deutschland

Um den Service in Deutschland anzubieten setzt Notarity auf die Kooperation mit deutschen und österreichischen Notar:innen. Zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs haben Deutschland und Österreich ein bilaterales Abkommen geschlossen. Nach diesem Abkommen sind notariell beglaubigte Dokumente im jeweils anderen Land ohne zusätzliche Förmlichkeiten wie einer Apostille einsetzbar. Das Startup verweist in diesem Zusammenhang auf einen Beschluss des niedersächsische Oberlandesgericht (OLG) Celle. Dieser sieht laut Notarity vor, dass online in Österreich beglaubigte Dokumente gleichwertig zu deutschen Beglaubigungen sind.

Millioneninvestment für Notarity

Erst im April hat sich das Startup in einer weiteren Finanzierungsrunde eine Millionensumme gesichert. Nach eignen Angaben ist das Unternehmen mit der Finanzierungsrunde zum höchstbewertetem Legal-Tech-Startup Österreichs geworden. An dem siebenstelligen Investment haben sich damals unter anderem Bernhard Niesner (Busuu), Reinhold Baudisch (durchblicker) sowie Gerhard Hinterkörner (Tante Fanny) und Alfred Karl (Alka) beteiligt.


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Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss im Parlament
© Parlamentsdirektion / Peter Korrak

Nach dem Abschluss der (langwierigen) Verhandlungen und der Einigung der beiden Koalitionspartner ÖVP und Gründe ist der Beschluss des Startup-Fördergesetzes mit FlexKap und Mitarbeiter:innenbeteiligung freilich nur mehr Formsache. Die Sitzung und Beschlussfassung zur Mitarbeiter:innenbeteiligung im Finanzausschuss des Parlaments gab nun jedoch den Oppositionsparteien die Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzustellen.

Neos-Abänderungsantrag für einheitlichen Steuersatz und andere Voraussetzungen bei Mitarbeiter:innenbeteiligung

Dabei kam Kritik aus unterschiedlichen Schlagrichtungen. Die Neos stellten einen Abänderungsantrag, der jedoch – wenig überraschend – keine Mehrheit fand. Konkret stößt sich die Partei etwa am angewendeten Steuersatz. Ein Mischsteuersatz sei unnötig kompliziert, zudem entspreche dies nicht internationalen Standards, argumentiert Neos-Abgeordneter Gerald Loacker. Aus seiner Sicht wäre es sachgerechter, einheitlich den Steuersatz der Kapitalertragssteuer von 27,5 Prozent anzuwenden. Zudem halten die Neos die Voraussetzungen der Unternehmen für die Mitarbeiter:innenbeteiligung – maximal zehn Jahre alt, 100 Arbeitnehmer:innen und 40 Millionen Euro Jahresumsatz – für zu niedrig. Selbiges wird übrigens auch in der Startup-Community kritisiert.

SPÖ sieht Unklarheiten und stimmt dagegen

Umgekehrt sieht dieses Thema die SPÖ. Für die Abgeordnete Selma Yildirim schießen die genannten Begrenzungen über das Ziel hinaus. Sie sieht “eine adäquate Bezahlung als besseres Instrument zur Mitarbeiter:innen-Bindung”. Zudem sind aus Yildirims Sicht die Abgrenzungen zwischen Mitarbeiter:innenbeteiligung und Dienstverträgen nicht klar. Sie kritisiert die Stellung der Arbeitnehmer:innen als wirtschaftliche Eigentümer, ohne in den Anfangsjahren darüber verfügen zu können. Letztlich stimmte die SPÖ vorerst gegen den Gesetzesentwurf.

FPÖ sieht auch Unklarheiten, stimmt aber dennoch dafür

Für Hubert Fuchs (FPÖ) müssen noch “viele Fragen in der Zukunft geklärt werden”. Konkret kritisieren die Freiheitlichen, dass mehrere neue Bestimmungen im Einkommensteuergesetz verteilt sind. Das Finanzministerium hielt dagegen, dass ein neues System in die bestehende Gesetzesstruktur eingefügt werden müsse. Die FPÖ stimmte letztlich für den Gesetzesentwurf.

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