17.07.2023

Poptop: woom-Founder gründen neues Startup

Die woom-Gründer Marcus Ihlenfeld und Christian Bezdeka wollen mit ihrem neuen Produkt Innovationen im Bereich Kindermöbel vorantreiben. Und geben dabei schlicht Kindern Gestaltungsmöglichkeiten in die Hand.
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(c) Stephan Doleschal - Christian Bezdeka (l.) und Marcus Ihlenfeld lassen Kindertische wachsen und schrumpfen.

Die Gründer von woom, Marcus Ihlenfeld und Christian Bezdeka, wollen nach der erfolgreichen Entwicklung des Kinderrads mit ihrem neuen Startup poptop spezielle Kindermöbel auf den Markt bringen.

Poptop als Tisch, den Kinder selbst verstellen können

Das Ziel von ihrem neuen Unternehmen, mit der Firmenzentrale in Maria-Enzersdorf sitzend, ist es, die Kreativität von Kindern durch innovative Möbel zu fördern. Der Start erfolgte bereits im Juni mit einem höhenverstellbaren Kindertisch, der es Kindern ermöglichen soll, selbst zu entscheiden, ob sie im Hocken, Sitzen oder Stehen arbeiten oder spielen möchten.

Warum sich die Kinderbike-Founder nun diesem Thema widmen, ist schnell erklärt: „Eine kurze Recherche zum Thema ‚Kindertisch‘ genügt, um festzustellen, dass die auf dem Markt angebotenen Kindertische entweder Miniaturausgaben von Erwachsenentischen sind oder Tische, die mit Funktionen überladen sind und somit klobig wirken. Bei den meisten Kindertischen wurde das Wichtigste vernachlässigt: Kinder haben einen natürlichen Bewegungsdrang, und daher stellt das statische Sitzen eine große Herausforderung dar. Oft führt dies dazu, dass das Arbeiten am Tisch zur Qual wird und sich die Kinder zum Beispiel am Boden wohler fühlen. Von Kindern selbst höhenverstellbar wird mit poptop diese Marktlücke geschlossen“, heißt es per Aussendung.

Der Kindertisch ermögliche es Kindern konkret, die gewünschte Position selbst und ohne großen Kraftaufwand einzustellen. So stehe es den Kleinen frei, in welcher Position sie arbeiten möchten. Durch die Bewegung am Tisch ändere sich zudem ständig die Perspektive, was nicht nur dem Bewegungsdrang der Kinder entgegenkomme, sondern auch die Fantasie und Ideenfindung anrege.

Gegen statisches Sitzen

„Als Eltern haben wir erkannt, dass herkömmliche Kindermöbel oft nicht den Anforderungen unserer Kinder gerecht werden. Statisches Sitzen und eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten hindern sie daran, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Mit poptop möchten wir das ändern. Unser höhenverstellbarer Kindertisch bietet Kindern die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie arbeiten möchten, und fördert ihre Kreativität und Produktivität“, sagt Bezdeka.

Der poptop-Kindertisch wurde dabei bewusst minimalistisch gestaltet und verzichtet auf „überflüssige Features“ wie neigbare Platten oder Schubladen. Er konzentriert sich laut Gründern auf das Wesentliche: die freie Entfaltung der Kinder und Förderung von Kreativität.

Patent für Mechanismus angemeldet

Dank eines innovativen Verstellmechanismus, der auch für ein Patent angemeldet wurde, funktioniert die Höhenverstellung des Tisches komplett ohne Strom und Kurbel. Dadurch werde der Tisch langlebiger und könne in jeder Position im Raum aufgestellt werden. Produziert wird er aus Komponenten in Österreich.

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(c) Stephan Doleschal – Der Kindertisch lässt sich durch einen einfachen Mechanismus in der Höhe verändern.

„Unsere Mission bei poptop ist es, die Kreativität von Kindern zu fördern und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen. Wir haben bereits mit woom bewiesen, dass innovative Produkte den Markt verändern können, und jetzt möchten wir auch im Bereich Kindermöbel neue Maßstäbe setzen. Der poptop-Kindertisch ermöglicht es Kindern, aktiv zu sein und ihre Fantasie beim Arbeiten zu entfalten“, so auch Ihlenfeld zur neuen Vision des Gründerduos.

Poptop-Founder mit Jubiläum beim woom

Er und Christian Bezdeka haben kürzlich das zehnjährige Jubiläum ihrer Marke woom gefeiert. Die Erfolgsgeschichte des Kinderradstartups begann, als sie auf dem Markt kein perfektes Fahrrad für Kinder finden konnten. Innerhalb weniger Jahre entwickelte sich woom zum großen Erfolg und übertraf im Jahr 2022 die Umsatzmarke von 100 Millionen Euro.

Gurkerl-Manager mit an Bord

Mit poptop möchten die beiden Gründer einen ähnlichen Erfolg erzielen. Während die Idee und das Produktdesign direkt von den woom-Foundern stammen, übertrugen sie die operative Führung des Unternehmens an John Brady. Der mit der Auszeichnung „Marketing Leader of the Year“ prämierte Marketingexperte mit Schwerpunkt auf „Startups und E-Commerce“ war davor für die Skalierung von gurkerl.at als Marketing Director verantwortlich.

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(c) Stephan Doleschal – John Brady übernimmt die poptop-Geschäftsführung.

„Der poptop-Kindertisch ist nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend und langlebig“, sagt er. „Wir wollen Eltern und Kinder gleichermaßen begeistern und einen positiven Einfluss auf ihre Erfahrungen im Umgang mit Kindermöbeln haben. Ich freue mich darauf, die Vision von poptop voranzutreiben und das Unternehmen zum Erfolg zu führen.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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