06.07.2022

EU will Startups Zugang zu Kapital erleichtern – auch an der Börse

Die EU will mit einer Innovation Agenda 45 Milliarden Euro Kapital für Startups hebeln.
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Neuer 2 Milliarden Euro EU-Technologie-VC-Fonds - EIC-Fonds
(c) Adobe Stock - Grecaud Paul

Die EU-Kommission will mit einer neuen Innovation Agenda Startups in zwei Bereichen das Wachstum erleichtern: dem Zugang zu Talent und dem Zugang zu Kapital. Die Entwürfe der Agenda sind Medien wie Politico und Bloomberg zugespielt worden und zeigen teilweise recht konkrete Maßnahmen auf. 45 Milliarden Euro an privatem Kapital will die EU damit für Startups in Europa hebeln. Geplant sind unter anderem Erleichterungen bei stock options, mit denen Startups gerne Schlüsselkräfte locken oder Maßnahmen zur stärkeren Einbindung von Pensionskassen und Versicherungen bei Risikokapital. Am greifbarsten sind die Pläne aber offenbar bei der Finanzierung von Startups über einen Börsengang.

Stimmrechte nach dem Börsengang

Der sogenannte EU Listing Act soll noch heuer die Voraussetzungen für ein Börsenlisting senken. Seit November 2021 läuft dafür eine Konsultation – Ziel ist, kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern. In der Konsultation ging unter anderem vor die Zulassungsfolgepflichten und vor allem -kosten zu senken. Der Listing Act sollte auch den Umgang mit Aktien mit Mehrstimmrechten und Zwei-Klassen-Aktiensysteme vereinfachen, um Gründer:innen den Erhalt der Kontrolle über ihr Unternehmen zu ermöglichen. Vor allem die Vorschriften für Aktien in zwei Klassen könnten in der EU harmonisiert werden, berichtet Bloomberg.

Stock options: Schwierige Mission

Die übrigen Punkte der Innovation Agenda dürften noch weniger greifbar sein. Das gilt etwa für stock options – laut Politico sieht die Agenda dafür eine Arbeitsgruppe vor, die erarbeiten soll, wie EU-Mitgliedsländer Startups in diesem Punkt das Leben erleichtern könnten. Im Rennen um die besten Talente setzen Startups bei der Entlohnung von Schlüsselkräften gerne auf ein Paket aus Cash und Unternehmensanteilen. In vielen Ländern, darunter auch Österreich, ist das steuerlich so unattraktiv, das dafür Umgehungen gefunden werden – etwa Phantom Shares. Steuerliche Angelegenheiten liegen jedoch in der Hand der Mitgliedsstaaten, was die Möglichkeiten der EU in diesem Punkt schmälert.

Um im globalen Wettlauf um Talente eine bessere Chance zu haben, will die EU zudem eine Talenteinitiative starten, die „eine Million Menschen aus der Spitzentechnologie“ in die EU holen soll. Geplant sind spezielle Startup-Visa für Talent aus Drittländern. Für diesen Bereich will die EU 20 Millionen Euro in die Hand nehmen und damit privates Kapital hebeln.

Gespräche mit institutionellen Anlegern

Unkonkret sind die Pläne, Pensionsfonds und Versicherungen stärker in den Risikokapital-Markt einzubinden. Darin sehen Expert:innen bereits seit Jahren ein noch ungehobenes Potenzial an Kapital, das in Risikokapitalfonds fließen könnte. „Die Kommission wird führende Vertreter großer institutioneller Anleger (Renten-, Versicherungs- und Staatsfonds) an einen Tisch holen, um Möglichkeiten und Anforderungen für eine Erhöhung der Investitionen in VC-Fonds auszuloten“, heißt es in dem Agenda-Entwurf laut Politico.

Gender- und Diversitätsindex

Laut Bloomberg will die EU-Kommission auch den „Innovation Gap“ zwischen reicheren und ärmeren Regionen in der EU adressieren und dafür „Deep-Tech Innovation Valleys“ einrichten, die vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mit 10 Milliarden Euro unterstützt werden sollen. Um den Frauenanteil unter Deep-Tech-Gründer:innen zu heben, will die EU künftig zudem einen Gender- und Diversitätsindex für Startups schaffen, der die Datenbasis für Maßnahmen bilden soll.

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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz

Im Juli gab das Welser Scaleup Reploid bereits vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 bekannt, wie brutkasten berichtete. Und große Überraschungen gibt es im nun veröffentlichten kompletten Jahresbericht bei den damals genannten Kennzahlen keine:

Der Umsatz stieg demnach von 5,1 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 37,9 Millionen Euro im Jahr 2025, das Betriebsergebnis (EBIT) von 1,1 Millionen auf 12,6 Millionen Euro. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro und das Eigenkapital von 4,7 Millionen auf 19,2 Millionen Euro (jeweils zum Stichtag 31.12.). Unterm Strich stehen 9,4 Millionen Euro Gewinn.

Österreichs Scaleup-Musterschüler?

Die Zahlen sprechen für sich, will man meinen. Ist Reploid also Österreichs Scaleup-Musterschüler, dem starkes Wachstum auf allen Ebenen bei steigender Profitabilität gelingt? Ein genauer Blick in den Jahresbericht abseits der Zahlen, die es in die begleitende Presseaussendung geschafft haben, zeigt ein deutlich differenzierteres Bild.

Hoher Gewinn trifft tief negativen Cashflow

In der Presseaussendung nennt Reploid Umsatz, Betriebsergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapital. Der Jahresüberschuss und vor allem die Cashflow-Rechnung finden sich nur im vollständigen Bericht. Und dort zeigt sich, dass die Ertragszahlen deutlich von der tatsächlichen Kassenlage abweichen: Dem ausgewiesenen Gewinn von 9,4 Millionen Euro steht ein Minus von nicht weniger als 6,5 Millionen Euro beim operativen Cashflow gegenüber. Hinzu kamen Abflüsse für Investitionen von rund 6,1 Millionen Euro. Diesen Geldbedarf deckte das Scaleup mit frischem Geld von außen: Über Eigenkapitaleinzahlungen von Investoren sowie neue Kredite holte man sich 2025 insgesamt 12,4 Millionen Euro. Mit Stichtag 31.12.2025 lag der ausgewiesene Kassenbestand bei rund 6.000 Euro, also eine „schwarze Null“.

Große offene Forderungen mit Unsicherheitsfaktor im Umsatz

Ein wesentlicher Grund für diese Schere zwischen dem verbuchten Gewinn und dem tatsächlichen Kassenstand liegt in den Verträgen für die Insektenmastanlagen, die das Scaleup für seine Kunden baut. Zwar verbuchte Reploid einen Rekordumsatz von 37,9 Millionen Euro, wartete zum Bilanzstichtag jedoch noch auf erhebliche Kundenzahlungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen standen netto, also bereits nach Abzug von Wertberichtigungen, mit rund 18,6 Millionen Euro in der Bilanz.

Ein Unsicherheitsfaktor: Viele Kunden müssen vertraglich erst zahlen, wenn ein behördlicher Baubescheid für die jeweilige Anlage vorliegt. Da Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt vieler Forderungen damit unsicher sind, musste Reploid den Wert seiner Forderungen drastisch korrigieren. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Wertberichtigungen auf 13,8 Millionen Euro, wovon allein 12,1 Millionen Euro das operative Ergebnis des Jahres 2025 als Aufwand belasteten. Wegen dieser Unsicherheiten stufte der Prüfer Deloitte die Werthaltigkeit der Forderungen im Bericht als „besonders wichtigen Prüfungssachverhalt“ ein.

Viele Geschäfte im eigenen Firmennetzwerk

Auffällig ist zudem eine enge Verflechtung im eigenen Firmennetzwerk. Zu den offenen Kundenforderungen kommen weitere Forderungen von rund 6,5 Millionen Euro gegenüber Tochtergesellschaften, davon rund 2 Millionen Euro aus Lieferungen und Leistungen und der Rest aus Finanzierungen und Verrechnungen, sowie von rund 5,3 Millionen Euro gegenüber Beteiligungsunternehmen der Gruppe. Die Forderungen gegenüber den eigenen Töchtern mussten dabei bereits mit 5,5 Millionen Euro wertberichtigt werden, das entspricht rund 46 Prozent ihres ursprünglichen Werts.

Zusätzlich stiegen die Vermögenswerte durch ein von einer Tochterfirma erworbenes Patentrecht im Wert von knapp 4,8 Millionen Euro. Frisches Geld von außen brachte dieser interne Deal freilich nicht. Zum Stichtag standen zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von knapp 6 Millionen Euro aus Verrechnungen in den Büchern.

„Kleine Kapitalgesellschaft“ Reploid muss keinen Konzernabschluss vorlegen

Ein weiterer auffälliger Punkt betrifft die Transparenz. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro, die Belegschaft auf Gruppenebene lag per Ende 2025 bei 109 Mitarbeitenden. Dennoch ist das Unternehmen formell weiterhin als „kleine Kapitalgesellschaft“ eingestuft. Zudem greifen laut Bericht die größenabhängigen Befreiungstatbestände des § 246 UGB: Reploid muss daher keinen Konzernabschluss aufstellen. Das tatsächliche Gesamtbild der Finanzen aller in- und ausländischen Tochterfirmen bleibt für die Öffentlichkeit damit teilweise intransparent. Die im aktuellen Bericht veröffentlichte Beteiligungsliste weist jedenfalls bei mehreren Tochtergesellschaften Verluste aus, was das Gesamtbild schärft.

Normaler Vorgang, außergewöhnliche Transparenz

Dass bei derartigem Wachstum ein hoher Kapitalbedarf besteht und es finanzielle Risiken und Unsicherheitsfaktoren gibt, ist bei Scaleups freilich völlig normal. Und auch dass bei den kommunizierten Zahlen eine Auswahl getroffen wird, die das Unternehmen gut dastehen lässt, ist gang und gäbe. Der Unterschied liegt freilich darin, dass Reploid als börsennotiertes Unternehmen höhere Transparenzpflichten hat. Es notiert seit Juli 2025 im direct market plus der Wiener Börse. Für Beobachter:innen bietet Reploids Jahresabschluss 2025 in Kombination mit der Presseaussendung jedenfalls ein spannendes Anschauungsobjekt, wie man mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hantieren kann.

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