20.01.2022

Abschaffung der KESt: Was nützt die Behaltefrist der Startup-Szene?

Monika Köppl-Turyna, Ökonomin und Direktorin des Forschungsinstituts EcoAustria, teilt ihre Gedanken über die Behaltefrist.
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(c) Weinwurm - Ökonomin Monika Köppl-Turnya: "Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente."

Finanzminister Brunner hat vergangene Woche verkündigt, dass die sogenannte “Behaltefrist” zurückkommen soll – eine geplante Maßnahme, die im Regierungsprogramm enthalten ist. Dabei handelt es sich um die Befreiung von der Kapitalertragsteuer, nachdem man Wertpapiere über eine gewisse Zeit gehalten hat. Weitere Details dazu sind noch nicht bekannt bzw. wohl noch Gegenstand der Verhandlungen unter den Koalitionspartnern.

Mehrere europäische Länder haben solche Bestimmungen in Kraft. Etwa Belgien, Luxemburg, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Slowenien und die Türkei. Auch Österreich gehörte vor gar nicht so langer Zeit zu diesen glücklichen Ländern. Seit 1.4. 2012 sind aber realisierte Wertsteigerungen generell – somit unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungsausmaß – steuerpflichtig und unterliegen, wie auch die laufenden Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Gleichzeitig ist auch der Satz der Kapitalertragsteuer in Österreich international gesehen mit 27,5 Prozent überdurchschnittlich hoch: Im Schnitt liegt dieser unter europäischen Ländern bei etwa 19 Prozent.

Ist das ein Problem?

Die ökonomische Literatur identifiziert einen Zusammenhang zwischen der Besteuerung der Erträge aus Kapital und Investitionsaktivität. Das ist auch sehr gut nachvollziehbar: Investoren treffen Entscheidungen anhand der zu erwartenden Rendite – und diese ist durch eine Reihe von Abgaben, insbesondere Sätze der Körperschaft- und Kapitalertragsteuer bestimmt. Je höher diese ausfallen, desto höher muss die Vor-Steuer-Rendite sein, um Investoren zu gewinnen. Gerade für mobiles Kapital gilt auch, dass Investoren schnell in andere Länder wechseln, wo sie bessere Rahmenbedienungen vorfinden.

Es gilt: höhere KeSt = höhere Kapitalkosten = weniger Investitionen und Innovation und in weiterer Folge weniger Wachstum.

Speziell für die Behaltefrist identifiziert die Literatur positive Effekte. Schließlich ist das auch für Unternehmen wichtig, wenn Anreize zu langfristigen Investitionen bestehen. Eine kürzlich erschienene Studie von Behaltefrist-Regelungen in den OECD-Ländern kommt zu dem Schluss, dass durch die Behaltefrist mehr Innovation – gemessen an Patentierungsaktivität – erzeugt werden kann. Der Effekt ist auch ökonomisch sehr groß: Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente.

Warum sind diese Effekte speziell für Startups wichtig?

Österreich gehört zu den Ländern mit – im internationalen Vergleich – mickrigem Volumen von Venture-Capital Investitionen. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt waren es im Jahr 2020 gerade mal 0.027 Prozent – in Finnland mit 0.2 Prozent im Vergleich fast das Zehnfache! Eine Reihe von Faktoren ist für diese wenig zufriedenstellende Situation verantwortlich: ein bürokratisches Umfeld, eine konservative und risikoaverse Kultur und hohe Belastungen durch Steuern und Abgaben.

Könnte die Behaltefrist auch hier helfen?

Einige Länder in Europa, etwa Luxemburg, Belgien und Tschechien, ermöglichen im Rahmen der Behaltefrist steuerfreie Veräußerungen von (Minderheit-)Anteilen in einer Kapitalgesellschaft (also einer GmbH) und nicht nur beim Verkauf von Aktien. Diese Regelung galt auch bis 2012 in Österreich und gilt immer noch für den Verkauf des sogenannten Altbestandes (also Anteile, die vor 2012 erworben wurden). Eine solche Behaltefrist wäre für Eigenkapital-Investitionen in Startups ein massiver Startvorteil, der das Potenzial hätte, den VC-Markt in Österreich zu beleben und unter Umständen andere Standort-Nachteile auszugleichen.

Und wenn wir weiterdenken, könnte man in einem Schlag mit der Reform des Gesellschaftsrechtes – Stichwort Flexkap – die dringend notwendige Verbesserung der Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung erreichen. Sollten im Rahmen der neuen Gesellschaftsform Anteile für die Mitarbeiter kapitalertragssteuerpflichtig sein, würde die Wiedereinführung der Behaltefrist auch hier diesen positiven Anreiz und Impuls für die österreichische Wirtschaft erzeugen.

Die Behaltefrist wird in der medialen Diskussion in erster Linie als Instrument der Altersvorsorge diskutiert. Dieses Argument ist zweifelsohne wichtig und relevant – es braucht dringend Anreize zum Erwerb von Wertpapieren außerhalb der „Top 1 Prozent“, die über langfristige Investitionen am Ende des Berufslebens zusätzliches passives Einkommen darstellen.

Was weniger oft betont wurde, ist, die positive Wirkung auf den Wirtschaftsstandort, Innovationen und Wachstum, und insbesondere für die heimische Startup Szene. Dies ist aber mindestens genauso wichtig und aus Sicht der Kapitalbeschaffung für junge Unternehmen ein möglicher Game Changer.

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Die Munakra-Gründer René Grüner und Sarah Herzog | (c) Munakra

“Munakra ist mehr als nur ein Gin, davon gibt es bekanntlich Marken wie Sand am Meer”, sagt Bernhard-Stefan Müller. Er stieg nun mit seiner Beteiligungsgesellschaft Loonshot Ventures beim Wiener Gin-Startup ein. Dabei führte Loonshot eine Kapitalrunde an, die in der Show “2 Minuten 2 Millionen” ihren Ausgang nahm und nun abgeschlossen wurde. In einer im Juni ausgestrahlten Episode sagten bereits Heinrich Prokop und Christian Jäger zu.

750.000 Euro Bewertung

Welche Höhe das Investment hat, wurde nicht kommuniziert, es dürfte aber vergleichsweise nicht allzu groß ausgefallen sein. Die Bewertung von Munakra betrage 750.000 Euro, heißt es von Loonshot Ventures. Für das Beteiligungsunternehmen ist es nicht das erste Alkohol-Investment. Mit seiner Food- and Beverage-Spezialisierung stieg es im Sommer etwa beim Grazer Weincocktail-Startup Rost ein.

Munakra: Geheimniskrämerei, Regionalität und handgeschriebene Etiketten

Munakra setzt im Marketing stark auf Geheimniskrämerei – auch der Name leitet sich als Anagramm vom lateinischen Wort für Geheimnis ab. Der Gin wechselt etwa beim Mischen mit Tonic Water seine Farbe. Die Besonderheit der Gins liege in der Verwendung “mystischer und besonderer Botanicals”, heißt es vom Startup. Ein weiteres Verkaufsargument ist Regionalität, wie Gründer René Grüner betont: “Wir produzieren alle unsere Produkte in Wien, da uns Regionalität am Herzen liegt. Viele der verwendeten Botanicals stammen daher aus der Region.” Punkten will man auch mit dem Flaschendesign, etwa mit handgeschriebenen Etiketten und einem Wachssiegel.

“2 Minuten 2 Millionen” als Boost

Der Auftritt bei “2 Minuten 2 Millionen” sei “ein bedeutender Boost für das Unternehmen” gewesen, sagt der Munakra-Gründer. “Die nun erfolgte Investition von erstklassigen Partnern, wie dem Lebensmittelexperten Heinrich Prokop, dem Szeneinvestor Christian Jäger und dem Loonshot-Team unter der Leitung von Branchenkenner Bernhard-Stefan Müller, in Kombination mit der bereits erlangten Bekanntheit, versetzt uns in die einzigartige Lage, im Jahr 2024 nachhaltig in Österreich und international expandieren zu können”, so Grüner.

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