20.01.2022

Abschaffung der KESt: Was nützt die Behaltefrist der Startup-Szene?

Monika Köppl-Turyna, Ökonomin und Direktorin des Forschungsinstituts EcoAustria, teilt ihre Gedanken über die Behaltefrist.
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(c) Weinwurm - Ökonomin Monika Köppl-Turnya: "Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente."

Finanzminister Brunner hat vergangene Woche verkündigt, dass die sogenannte „Behaltefrist“ zurückkommen soll – eine geplante Maßnahme, die im Regierungsprogramm enthalten ist. Dabei handelt es sich um die Befreiung von der Kapitalertragsteuer, nachdem man Wertpapiere über eine gewisse Zeit gehalten hat. Weitere Details dazu sind noch nicht bekannt bzw. wohl noch Gegenstand der Verhandlungen unter den Koalitionspartnern.

Mehrere europäische Länder haben solche Bestimmungen in Kraft. Etwa Belgien, Luxemburg, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Slowenien und die Türkei. Auch Österreich gehörte vor gar nicht so langer Zeit zu diesen glücklichen Ländern. Seit 1.4. 2012 sind aber realisierte Wertsteigerungen generell – somit unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungsausmaß – steuerpflichtig und unterliegen, wie auch die laufenden Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Gleichzeitig ist auch der Satz der Kapitalertragsteuer in Österreich international gesehen mit 27,5 Prozent überdurchschnittlich hoch: Im Schnitt liegt dieser unter europäischen Ländern bei etwa 19 Prozent.

Ist das ein Problem?

Die ökonomische Literatur identifiziert einen Zusammenhang zwischen der Besteuerung der Erträge aus Kapital und Investitionsaktivität. Das ist auch sehr gut nachvollziehbar: Investoren treffen Entscheidungen anhand der zu erwartenden Rendite – und diese ist durch eine Reihe von Abgaben, insbesondere Sätze der Körperschaft- und Kapitalertragsteuer bestimmt. Je höher diese ausfallen, desto höher muss die Vor-Steuer-Rendite sein, um Investoren zu gewinnen. Gerade für mobiles Kapital gilt auch, dass Investoren schnell in andere Länder wechseln, wo sie bessere Rahmenbedienungen vorfinden.

Es gilt: höhere KeSt = höhere Kapitalkosten = weniger Investitionen und Innovation und in weiterer Folge weniger Wachstum.

Speziell für die Behaltefrist identifiziert die Literatur positive Effekte. Schließlich ist das auch für Unternehmen wichtig, wenn Anreize zu langfristigen Investitionen bestehen. Eine kürzlich erschienene Studie von Behaltefrist-Regelungen in den OECD-Ländern kommt zu dem Schluss, dass durch die Behaltefrist mehr Innovation – gemessen an Patentierungsaktivität – erzeugt werden kann. Der Effekt ist auch ökonomisch sehr groß: Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente.

Warum sind diese Effekte speziell für Startups wichtig?

Österreich gehört zu den Ländern mit – im internationalen Vergleich – mickrigem Volumen von Venture-Capital Investitionen. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt waren es im Jahr 2020 gerade mal 0.027 Prozent – in Finnland mit 0.2 Prozent im Vergleich fast das Zehnfache! Eine Reihe von Faktoren ist für diese wenig zufriedenstellende Situation verantwortlich: ein bürokratisches Umfeld, eine konservative und risikoaverse Kultur und hohe Belastungen durch Steuern und Abgaben.

Könnte die Behaltefrist auch hier helfen?

Einige Länder in Europa, etwa Luxemburg, Belgien und Tschechien, ermöglichen im Rahmen der Behaltefrist steuerfreie Veräußerungen von (Minderheit-)Anteilen in einer Kapitalgesellschaft (also einer GmbH) und nicht nur beim Verkauf von Aktien. Diese Regelung galt auch bis 2012 in Österreich und gilt immer noch für den Verkauf des sogenannten Altbestandes (also Anteile, die vor 2012 erworben wurden). Eine solche Behaltefrist wäre für Eigenkapital-Investitionen in Startups ein massiver Startvorteil, der das Potenzial hätte, den VC-Markt in Österreich zu beleben und unter Umständen andere Standort-Nachteile auszugleichen.

Und wenn wir weiterdenken, könnte man in einem Schlag mit der Reform des Gesellschaftsrechtes – Stichwort Flexkap – die dringend notwendige Verbesserung der Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung erreichen. Sollten im Rahmen der neuen Gesellschaftsform Anteile für die Mitarbeiter kapitalertragssteuerpflichtig sein, würde die Wiedereinführung der Behaltefrist auch hier diesen positiven Anreiz und Impuls für die österreichische Wirtschaft erzeugen.

Die Behaltefrist wird in der medialen Diskussion in erster Linie als Instrument der Altersvorsorge diskutiert. Dieses Argument ist zweifelsohne wichtig und relevant – es braucht dringend Anreize zum Erwerb von Wertpapieren außerhalb der „Top 1 Prozent“, die über langfristige Investitionen am Ende des Berufslebens zusätzliches passives Einkommen darstellen.

Was weniger oft betont wurde, ist, die positive Wirkung auf den Wirtschaftsstandort, Innovationen und Wachstum, und insbesondere für die heimische Startup Szene. Dies ist aber mindestens genauso wichtig und aus Sicht der Kapitalbeschaffung für junge Unternehmen ein möglicher Game Changer.

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Ex-Notenbanker Robert Holzmann (links) und Emerald-Horizon-CEO Florian Wagner. Foto: Martin Pacher | brutkasten

Mit einem Referenzpreis von 760 Euro ging die Aktie der Emerald Horizon AG am Freitag, 26. Juni, in den Handel – und legte sofort zu: Der Eröffnungskurs lag bei 858 Euro, im frühen Handel bewegte sich das Papier zwischen rund 870 und 900 Euro, also etwa 15 bis 18 Prozent im Plus. Gehandelt wird unter dem Kürzel SMRX im Segment „standard market continuous“, für zusätzliche Liquidität sorgen Baader Bank und ICF Bank als Market Maker. Zur Eröffnung läuteten die Gründer Florian Wagner (CEO) und Philipp Pölzl (Vice President Operations) gemeinsam mit Robert Holzmann (Vice President International Relations) die Börsenglocke. Belastbar ist der Kurssprung allerdings noch nicht: In der ersten Handelsstunde kamen nur rund zehn Trades zustande – aussagekräftig wird erst der Verlauf der kommenden Wochen.

Listing statt Börsengang

Kein IPO, sondern ein Listing – darauf legen die Verantwortlichen Wert. „Das ist kein IPO, das ist ein Listing“, stellt Wagner im Gespräch mit brutkasten klar. Zugelassen werden sämtliche 1.049.375 bestehenden Aktien, frisches Kapital fließt nicht. Beim Referenzpreis von 760 Euro ergibt das eine Marktkapitalisierung von 797,5 Millionen Euro. Der Streubesitz liegt nach Unternehmensangaben bei 25,1 Prozent, was einem Marktwert von knapp 200 Millionen Euro entspricht. Größter Aktionär bleibt Wagner: Laut den Beteiligungsmeldungen hält er 52,9 Prozent, Mitgründer Pölzl 13,15 Prozent – gemeinsam also rund zwei Drittel. Die strategische Linie garantiere er. Statt an die für DeepTech übliche Nasdaq zu gehen, brauche man dank eines konsequenten Effizienzpfads nur geringen Zusatzbedarf, den man intern decke. Das Listing diene vor allem Sichtbarkeit, Transparenz und als Türöffner für künftige Green Bonds und Kredite.

Thorium, Beschleuniger und ein Container

Technologisch firmiert SMRX als „Accelerator-Driven Energy System“: ein thoriumbasiertes System, das über einen Teilchenbeschleuniger betrieben wird. Statt eines Großkraftwerks baut Emerald Horizon einen rund zehn Megawatt starken, seriell gefertigten „Container“. Der zentrale Anspruch: keine interne Kettenreaktion, sondern eine extern zuschaltbare Neutronenquelle – woraus das Unternehmen die noch unbewiesene These einer leichteren Regulatorik ableitet. Gefertigt wird beim niederländischen ASML-Partner VDL; das eigene Team zählt 30 direkte Mitarbeitende. Das Geschäftsmodell heißt „Energy as a Service“: Der Kunde zahlt nur für gelieferte Energie, die Anlage wird über Bankkredite gegen den Liefervertrag finanziert.

Früher Reifegrad, langer Zeitplan

Entscheidend für die Einordnung ist der Reifegrad. Auf dem Technology Readiness Level steht das Projekt bei „9-6-4″ – Stromspeicher marktreif, Wärmespeicher im Prototyp, der Generator erst bei Stufe 4. Ein getesteter Prototyp ist für 2029 geplant, die Serienproduktion für 2030/31. Wagner sagt offen, die nächsten drei Jahre verdiene man „nichts oder fast nichts“; der bisherige Umsatz stammt aus einem Speicher-Pilotprojekt, nicht aus dem Reaktor. Holzmann, ehemaliger Gouverneur der Nationalbank, soll als Türöffner zu Weltbank, Entwicklungsbanken und Staatsfonds die langfristige Finanzierung vorbereiten.

Hype-Vergleich und das Risiko

Die nüchterne Einordnung liefert der internationale Vergleich: Die US-SMR-Werte NuScale und Oklo sind trotz Hypes weiter pre-revenue, mit Kommerzialisierung gegen Ende des Jahrzehnts – die Kernfrage lautet überall, wann produziert werden darf und was die Regulatorik sagt. Dasselbe Risiko trägt Emerald Horizon, und Wagner benennt es selbst: „Wenn es die Risiken nicht gäbe, müssten wir mindestens zwei Nullen dazuschreiben.“ Einer Marktkapitalisierung von rund 800 Millionen Euro steht damit ein mehrjähriger Entwicklungspfad gegenüber – für Wagner „ein Marathon, kein Sprint“.


Aus dem Archiv: Mini-Reaktoren: Wie Emerald Horizon den Energiebereich revolutionieren will

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