20.01.2022

Abschaffung der KESt: Was nützt die Behaltefrist der Startup-Szene?

Monika Köppl-Turyna, Ökonomin und Direktorin des Forschungsinstituts EcoAustria, teilt ihre Gedanken über die Behaltefrist.
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(c) Weinwurm - Ökonomin Monika Köppl-Turnya: "Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente."

Finanzminister Brunner hat vergangene Woche verkündigt, dass die sogenannte „Behaltefrist“ zurückkommen soll – eine geplante Maßnahme, die im Regierungsprogramm enthalten ist. Dabei handelt es sich um die Befreiung von der Kapitalertragsteuer, nachdem man Wertpapiere über eine gewisse Zeit gehalten hat. Weitere Details dazu sind noch nicht bekannt bzw. wohl noch Gegenstand der Verhandlungen unter den Koalitionspartnern.

Mehrere europäische Länder haben solche Bestimmungen in Kraft. Etwa Belgien, Luxemburg, Schweiz, Tschechien, Slowakei, Slowenien und die Türkei. Auch Österreich gehörte vor gar nicht so langer Zeit zu diesen glücklichen Ländern. Seit 1.4. 2012 sind aber realisierte Wertsteigerungen generell – somit unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungsausmaß – steuerpflichtig und unterliegen, wie auch die laufenden Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Gleichzeitig ist auch der Satz der Kapitalertragsteuer in Österreich international gesehen mit 27,5 Prozent überdurchschnittlich hoch: Im Schnitt liegt dieser unter europäischen Ländern bei etwa 19 Prozent.

Ist das ein Problem?

Die ökonomische Literatur identifiziert einen Zusammenhang zwischen der Besteuerung der Erträge aus Kapital und Investitionsaktivität. Das ist auch sehr gut nachvollziehbar: Investoren treffen Entscheidungen anhand der zu erwartenden Rendite – und diese ist durch eine Reihe von Abgaben, insbesondere Sätze der Körperschaft- und Kapitalertragsteuer bestimmt. Je höher diese ausfallen, desto höher muss die Vor-Steuer-Rendite sein, um Investoren zu gewinnen. Gerade für mobiles Kapital gilt auch, dass Investoren schnell in andere Länder wechseln, wo sie bessere Rahmenbedienungen vorfinden.

Es gilt: höhere KeSt = höhere Kapitalkosten = weniger Investitionen und Innovation und in weiterer Folge weniger Wachstum.

Speziell für die Behaltefrist identifiziert die Literatur positive Effekte. Schließlich ist das auch für Unternehmen wichtig, wenn Anreize zu langfristigen Investitionen bestehen. Eine kürzlich erschienene Studie von Behaltefrist-Regelungen in den OECD-Ländern kommt zu dem Schluss, dass durch die Behaltefrist mehr Innovation – gemessen an Patentierungsaktivität – erzeugt werden kann. Der Effekt ist auch ökonomisch sehr groß: Ein fünf Prozentpunkte niedrigerer langfristiger KeSt-Satz bedeutet bis zu drei Prozent mehr Patente.

Warum sind diese Effekte speziell für Startups wichtig?

Österreich gehört zu den Ländern mit – im internationalen Vergleich – mickrigem Volumen von Venture-Capital Investitionen. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt waren es im Jahr 2020 gerade mal 0.027 Prozent – in Finnland mit 0.2 Prozent im Vergleich fast das Zehnfache! Eine Reihe von Faktoren ist für diese wenig zufriedenstellende Situation verantwortlich: ein bürokratisches Umfeld, eine konservative und risikoaverse Kultur und hohe Belastungen durch Steuern und Abgaben.

Könnte die Behaltefrist auch hier helfen?

Einige Länder in Europa, etwa Luxemburg, Belgien und Tschechien, ermöglichen im Rahmen der Behaltefrist steuerfreie Veräußerungen von (Minderheit-)Anteilen in einer Kapitalgesellschaft (also einer GmbH) und nicht nur beim Verkauf von Aktien. Diese Regelung galt auch bis 2012 in Österreich und gilt immer noch für den Verkauf des sogenannten Altbestandes (also Anteile, die vor 2012 erworben wurden). Eine solche Behaltefrist wäre für Eigenkapital-Investitionen in Startups ein massiver Startvorteil, der das Potenzial hätte, den VC-Markt in Österreich zu beleben und unter Umständen andere Standort-Nachteile auszugleichen.

Und wenn wir weiterdenken, könnte man in einem Schlag mit der Reform des Gesellschaftsrechtes – Stichwort Flexkap – die dringend notwendige Verbesserung der Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung erreichen. Sollten im Rahmen der neuen Gesellschaftsform Anteile für die Mitarbeiter kapitalertragssteuerpflichtig sein, würde die Wiedereinführung der Behaltefrist auch hier diesen positiven Anreiz und Impuls für die österreichische Wirtschaft erzeugen.

Die Behaltefrist wird in der medialen Diskussion in erster Linie als Instrument der Altersvorsorge diskutiert. Dieses Argument ist zweifelsohne wichtig und relevant – es braucht dringend Anreize zum Erwerb von Wertpapieren außerhalb der „Top 1 Prozent“, die über langfristige Investitionen am Ende des Berufslebens zusätzliches passives Einkommen darstellen.

Was weniger oft betont wurde, ist, die positive Wirkung auf den Wirtschaftsstandort, Innovationen und Wachstum, und insbesondere für die heimische Startup Szene. Dies ist aber mindestens genauso wichtig und aus Sicht der Kapitalbeschaffung für junge Unternehmen ein möglicher Game Changer.

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Das Gründerduo von © MiraAi: Ilan Minasian und Yoav Rabaev.

Der Gesundheitsbereich gilt seit Langem als spannendes Feld für technologische Innovation. Fachkräftemangel, hoher Zeitdruck und eine schleppende Digitalisierung schaffen Herausforderungen – und damit auch Raum für neue Lösungen. Österreichische Startups wie Xund, Daphos oder ImageBiopsy Lab zeigen, wie der Einsatz von KI im Gesundheitsbereich funktionieren kann. Auch MiraAi möchte in diesem Markt seinen Platz finden. Das frisch gegründete Unternehmen aus Wien hat ein KI-basiertes Sprachsystem entwickelt, das die menschliche Telefonassistenz in Arztpraxen ersetzen soll.

„Digitale Rezeptionistin mit Persönlichkeit“

MiraAi soll eine “digitale Rezeptionistin mit Persönlichkeit” für Arztpraxen sein, erklärt Rabaev. Die KI erkenne, was Menschen am Telefon sagen, verstehe ihre Anliegen, könne Entscheidungen treffen und Abläufe koordinieren. Durch automatisierte Terminplanung und Kommunikation mit Patient:innen soll der organisatorische Aufwand in Praxen sinken. Die Software ist laut Unternehmen rund um die Uhr verfügbar – und das in mehreren Sprachen.

„Wir wollen medizinisches Personal entlasten und gleichzeitig Patientenzufriedenheit steigern – ohne zusätzliche Personalkosten oder komplizierte Systemwechsel“, sagt das Gründerduo Yoav Rabaev und Ilan Minasian.

MiraAi soll Effizienz steigern

Die Lösung soll vor allem dort ansetzen, wo Zeit und Personalressourcen knapp sind: bei der Anrufannahme. MiraAi übernimmt diese Aufgabe automatisiert und kann gleichzeitig Termine vergeben oder an bevorstehende Behandlungen erinnern. Damit soll nicht nur das Personal entlastet, sondern auch eine höhere Auslastung ermöglicht werden. Ein weiterer Vorteil aus Sicht des Startups: geringere Kosten durch reduzierten Personalbedarf. Beim Thema Datenschutz verweist MiraAi auf die Einhaltung der geltenden EU-Verordnungen.

„Es geht uns nicht darum, Menschen zu ersetzen. Es geht darum, sie zu unterstützen – und dafür zu sorgen, dass niemand mehr 20 Minuten in der Warteschleife hängt, während am Empfang das Telefon nicht stillsteht“, so das Startup.

Erster Investor aus der Schweiz

Noch ist MiraAi ein junges Unternehmen: Erst seit wenigen Wochen ist die Software offiziell am Markt. Die Idee sei aus einem Interesse an Gesundheitssystemen entstanden, erzählt Rabaev: „Uns hat das Thema Gesundheit immer beschäftigt. Wie Menschen betreut werden, wie Systeme funktionieren – und wie man sie besser machen kann.“ Der Wunsch, etwas zur Verbesserung beizutragen, sei ebenso treibend gewesen wie die Begeisterung für intelligente technische Lösungen. Nach eigenen Angaben wird MiraAi bereits in mehreren österreichischen Arztpraxen eingesetzt. Neben den Geschäftsführern Rabaev und Minasian gehören zwei Entwickler aus Wien und ein weiterer aus Australien zum Team.

Finanziell wurde das Startup in der frühen Phase von einem privaten Investor aus der Schweiz unterstützt, der namentlich nicht genannt werden möchte. Laut Rabaev hat dieser bereits in internationale Technologieunternehmen investiert. Im Fall von MiraAi stellte er 80.000 Euro zur Verfügung. Das Kapital wurde nach Angaben des Teams gezielt in die Weiterentwicklung der Software und die Optimierung der Benutzeroberfläche investiert. Langfristig denken die Gründer über weitere Anwendungsbereiche nach, wie etwa in der Hotellerie oder Gastronomie.

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