10.01.2019

10 Forderungen für eine bessere Unternehmerpolitik

Gastkommentar. Der Unternehmer und Russmedia International-CEO Michael Tillian hat klare Forderungen an die Regierung in Punkto Unternehmerpolitik.
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Michael Tillian: 10 Forderungen zur Unternehmerpolitik
(c) Valerie Voithofer: Michael Tillian

Das Ziel der Unternehmerpolitik muss die Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen sein. Unternehmer sollen motiviert werden mutig zu sein, starke Leistungen zu erbringen und Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen. Die Bundesregierung zeigt diesbezüglich durchaus gute Ansätze. Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf. Untenstehende Punkte wurden zum Teil schon oft und von vielen vorgebracht. Leider sind sie aber bis dato nicht umgesetzt, obwohl dies dringend notwendig und überfällig wäre. Zum Anlass der aktuellen Regierungsklausur sei daran erinnert.

+++ Warum der Ex-Google-Chef Eric Schmidt die Regierung berät +++

1. Breite Deregulierung in vielen Bereichen

Im Arbeits- und Sozialrecht muss es mehr Freiheit und Eigenverantwortung geben. Ab einem bestimmten Einkommen sollte es möglich sein, alles frei zu vereinbaren (z.B. Entgelt, Freizeit, Arbeitszeit, Ruhezeiten, Urlaube, etc.). Entgeltfragen gehören in die Privatautonomie. Bestrafung und Stigmatisierung im Zusammenhang mit Entgeltfragen müssen abgeschafft werden.

Die Zwangsmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer muss abgeschafft werden. Die Gewerbeordnung muss massiv dereguliert werden. Es gibt kleine Unternehmen, die fünf oder mehr Gewerbeberechtigungen brauchen, zum Teil um kleine Nebenerlöse erwirtschaften zu können. Das kostet unnötig Zeit und Geld. Der Markt ist hart und transparent – er reguliert ohnedies, wenn die Qualität nicht stimmt.

Digitale Dienstleistungen müssen erleichtert werden: Das Datenschutz-, Telekommunikations-, Zahlungsdienstleistungs- und E-Commerce Recht muss stark entrümpelt werden. Die Regelungen müssen auch für kleine und mittlere Unternehmen umsetzbar sein. Das ist derzeit zum Teil nicht der Fall und der Administrationsaufwand ist enorm.

2. Spürbare und dauerhafte Senkung der Lohnnebenkosten

Ein Mitarbeiter, der 2.400 netto pro Monat verdient, kostet den Arbeitgeber etwa 5000 Euro pro Monat. Diese Schere ist viel zu groß und muss dringend verkleinert werden. Auch Geschäftsführende Gesellschafter von KMU bis zu einer bestimmten Entgelthöhe sollten steuerlich entlastet werden.

3. Flexibilisierung der Arbeitszeiten und Entrümpelung der Regelungen

Die Anhebung der maximal zulässigen täglichen Arbeitszeit auf zwölf Stunden war ein Schritt in die richtige Richtung. Die Flexibilisierung muss aber noch weiter gehen. In vielen Branchen ist es weiterhin kaum möglich rechtskonform zu arbeiten. Schattenaufzeichnungen werden geführt. Selbst Dienstnehmer verstehen und wollen die übertriebenen Beschränkungen und bürokratischen Regelungen nicht. Denn neben der Arbeitszeit gibt es auch Themen wie aktive Reisezeit, passive Reisezeit, Tagesruhe, Wochenruhe, etc. Für alles gibt es komplizierte und je nach KV unterschiedliche Regelungen. Das braucht es nicht. Stattdessen sollten Eigenverantwortung und Privatautonomie gestärkt werden. Gute Mitarbeiter in höheren und mittleren Positionen sind stark und selbstbewusst genug, die Arbeitszeiten mit dem Dienstgeber zu vereinbaren. Mehr Arbeit, weniger Freizeit, weniger Urlaub und dafür mehr Entgelt und mehr Flexibilität müssen möglich sein.

4. Atypische Dienstverhältnisse ermöglichen

Werkverträge und freie Dienstverträge müssen möglich sein, wenn dies beide Vertragspartner wünschen. Dies ist derzeit in der Praxis kaum möglich. Die GKK qualifiziert atypische Dienstverhältnisse aggressiv um. Es bleibt kaum Raum dafür. Dies wäre aber insbesondere für Spitzenabdeckungen und Teilzeitlösungen in vielen Bereichen sehr wichtig.

5. Mitarbeiterbeteiligungen erleichtern

Die Einräumung von Mitarbeiterbeteiligungen muss massiv erleichtert und steuerlich entlastet werden. Derzeit gelten Beteiligungen in vielen Fällen bereits als steuerlich realisiert, obwohl der Mitarbeiter noch keinen Cent mit dieser Beteiligung verdient hat. Im schlimmsten Fall müsste der Mitarbeiter Steuern zahlen, obwohl er noch kein Geld aus der Beteiligung erhalten hat. Mitarbeiterbeteiligungen werden oft als lohnwerte Vorteile qualifiziert, mit allen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen. Das muss geändert werden.

6. Steuerliche Anreize für Eigenkapital

Unternehmerische Investitionen in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungen müssen steuerlich voll absetzbar sein. Dasselbe muss jedenfalls auch für Verluste aus Beteiligungen gelten. Die Voraussetzungen für Verlustbeteiligungsmodelle müssen gelockert und vereinfacht werden.

7. Schwellen für Forschungs- und Innovationsförderung herabsetzen

Grundsätzlich gibt es einige gute Möglichkeiten, Forschungs- und Innovationsförderungen zu bekommen. Die Schwellen dafür sind aber zum Teil inhaltlich und administrativ zu hoch und sollten herabgesetzt werden, damit der Zugang erleichtert wird. KMU brauchen in diesem Zusammenhang insbesondere auch erleichterte Dokumentationsvorschriften.

8. Senkung der Körperschaftssteuer und der Kapitalertragssteuer

Rund um Österreich finden sich mehrere Körperschaftsteuersätze unter 20 Prozent. In Ungarn sind es etwa lediglich neun Prozent. Eine Tarif-Entlastung bei der Körperschaftsteuer (derzeit 25 Prozent) und bei der Kapitalertragssteuer bei der Ausschüttung an Gesellschafter (derzeit 27,5 Prozent) ist dringend notwendig. Die WKO-Forderung nach 19 Prozent ist gut – hier sollte eine Rasche Umsetzung folgen.

9. Entbürokratisierung und Effizienzsteigerungen

Die oben dargestellten Maßnahmen können durch Kostensenkungen, Verfahrensbeschleunigungen und Effizienzsteigerungen in der öffentlichen Verwaltung, der Gerichtsbarkeit und im Bereich der Sozialversicherungen erreicht werden, wie sie nun endlich teilweise geplant sind. zB: Sozialversicherungsträger zusammenführen, Mehrfachversicherungen abschaffen, Verwaltungsverfahren vereinfachen, leistungsrechte Entlohnung in der Verwaltung auf Basis von Leistungsmessung, Abschaffung der Pragmatisierung in vielen Bereichen, etc.

10. Entkriminalisierung des Wirtschaftsrechts

Überzogene Regelungen im Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht ebenso wie im Arbeits- und Verwaltungsstrafrecht müssen dringend entschärft und entrümpelt werden.


Zur Person:

Michael Tillian (45) blickt bereits auf eine spannende Karriere zurück. Nach einer Manager-Karriere bei der Styria und einer Tätigkeit als Anwalt bei DLA Piper wurde der Jurist Vorstand der Regionalmedien Austria AG, die in ganz Österreich Wochenzeitungen verlegt (u.a. Bezirksblätter). Später übernahm Tillian die Verantwortung für die nationalen Styria-Tageszeitungen “Die Presse” und “WirtschaftsBlatt” als Vorsitzender der Geschäftsführung. 2014 wurde er im Rahmen eines Management-Buy-in geschäftsführender Gesellschafter des Technologie- und Medienunternehmens MaxFun Sports. Im Mai 2017 beteiligte sich Tillian im Rahmen des Management-Buy-out auch am Brutkasten. Seit 2017 ist er CEO der Russmedia International AG, welche mit 15 % am Brutkasten beteiligt ist.

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Die Kurstafel:

🚀 Makroökonomie hievt Bitcoin wieder über 100.000-Dollar-Marke

Wir starten wie immer mit einem Blick auf die Kurstafel. Da zeigt sich zunächst: Bitcoin ist zurück über der 100.000-Dollar-Marke. Das sah Anfang der Woche noch ganz anders aus. Am Montag geriet der Markt erneut unter Druck. Erneut deshalb, weil es schon in der Vorwoche ordentlich abwärts gegangen war. Von über 100.000 Dollar war der Kurs bis auf 91.000 Dollar abgerutscht. Dann kam es zu einer scheinbaren Erholungsbewegung auf über 94.000 Dollar. Doch schon am Montag rasselte der Bitcoin-Kurs wieder auf 91.000 Dollar hinab.

Es war also eine gewisse Unsicherheit im Markt. Nicht nur im Kryptomarkt, sondern auch an den traditionellen Finanzmärkten. Einem Bloomberg-Bericht zufolge  ist die Korrelation zwischen Bitcoin und dem Tech-Aktienindex Nasdaq-100 auf den höchsten Stand seit zwei Jahren gestiegen. 

Auf der makroökonomischen Ebene waren zuletzt einige Daten aus den USA stärker ausgefallen als erwartet. Was grundsätzlich natürlich positiv ist. An den Finanzmärkten wurde es aber trotzdem negativ aufgenommen. 

Hintergrund dafür: Die Geldpolitik. Aktuell werden weitere Zinssenkungen der US-Notenbank erwartet, die sich gemäß ökonomischer Theorie günstig auf risikoreichere Assetklassen wie Aktien oder Kryptowährungen auswirken sollten. Wenn die Wirtschaft aber stärker ist als erwartet, braucht es viel weniger Zinssenkungen als bisher angenommen. Der Markt hatte diese aber bereits eingepreist - und muss sie daher wieder “auspreisen”. 

So jedenfalls der Stand Anfang der Woche. In den Folgetagen war davon dann nur noch wenig zu spüren. Der Bitcoin-Kurs zog wieder nach oben. Am Donnerstag knackte er dann sogar wieder die 100.000-Dollar-Marke. Diesmal hatten Konjunkturdaten für gute Stimmung gesorgt - konkret: US-Inflationsdaten für Dezember. Die um schwankungsanfällige Güter wie Energie und Lebensmittel bereinigte Kernrate war im letzten Monat des Jahres 2024 verglichen zum Vorjahr überraschend gesunken. Für die Notenbanken ist die Kerninflation im Normalfall wichtiger als die eigentliche Inflationsrate, weil sie jene Aspekte besser abbildet, die sich tatsächlich über die Geldpolitik beeinflussen lassen. 

Im konkreten Fall bedeutet das: Weil die Inflation zurückgegangen ist, hält es der Markt wieder für etwas wahrscheinlicher, dass die Notenbank die Zinsen deutlicher senken wird. Am Donnerstag sagte dann ein hochrangiger US-Notenbanker in einer Rede, dass die Zinsen tatsächlich früher und schnell gesenkt werden könnten, wenn die Inflation weiter zurückgehe. 

🚀 XRP weiter im Höhenflug

Jedenfalls in den Schatten gestellt wurde der Bitcoin-Kursanstieg von jenem von XRP. Die vom Unternehmen Ripple herausgegebene Kryptowährung zog um über 40 Prozent an. Sie befindet sich seit November, also seit dem Sieg von Donald Trump bei der US-Präsidentschaftswahl, in einer starken Aufwärtsbewegung.

Ripple befindet sich weiterhin in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Behörde der Ansicht ist, dass XRP nach geltendem US-Recht als Wertpapier einzustufen sei. Dementsprechend hätte Ripple die dafür vorgesehenen Auflagen der Börsenaufsicht erfüllen müssen, bevor XRP in den Umlauf gebracht wurde. Weil das nicht passiert ist, ordnet die Behörde Ripples XRP-Verkäufe als illegale Wertpapier-Transaktionen ein. 

Ripple wollte diese Einschätzung aber nicht einfach so hinnehmen und so kam es bereits 2020 zum Rechtsstreit. Im Sommer 2023 gab es ein erstes Urteil, das zumindest in Teilen Ripple recht gab und das als Rückschlag für die Börsenaufsicht gewertet wurde. Im August 2024 wurde Ripple dann zwar zu einer Strafe in der Höhe von 125 Mio. Dollar verurteilt. Klingt nicht gut, aber: Die Börsenaufsicht hat eine weit höhere Strafe von 2 Mrd. Dollar verlangt. 

Die Behörde legte im Oktober Berufung ein. Diese Woche lief nun die Frist für das Einbringen einer Berufungsschrift ab. Die Börsenaufsicht legte diese auch vor. Bei Ripple zeigt man unbeeindruckt: “Der Berufungsschriftsatz der SEC ist nur ein Aufguss von Argumenten, die bereits gescheitert sind“, sagte Chief Legal Officer Stuart Alderoty in einer Stellungnahme.

Ebenso wichtig ist aber: Mit dem 20. Jänner endet die Zeit von Gary Gensler als Chef der Börsenaufsicht. Unter Gensler ist Behörde auf Konfrontationskurs zur Kryptobranche gegangen. Genslers Nachfolger soll Paul Atkins werden. Er gilt als krypto-freundlich. Was XRP angeht, könnte man die Erwartung in der Branche nun so formulieren: Wenn schon XRP-Feind Gensler Ripple nicht in die Knie zwingen kann, dann dürfte der Rechtsstreit mit einem der Kryptobranche wohlgesonnenen Behördenchef keine große Gefahr mehr werden.

Im Gegenteil. In der Branche hoffen mittlerweile viele sogar auf eine baldige Zulassung von XRP-ETFs, nachdem die Börsenaufsicht 2024 zuerst Bitcoin- und dann Ethereum-Spot-ETFs genehmigt hatte. Und diese Woche kam dann noch ein weiteres Gerücht auf: Donald Trump hatte im Wahlkampf gefordert, dass die US-Notenbank Bitcoin, ähnlich wie Gold, in seine strategische Reserve aufnehmen soll. So weit, so gut. Einem Bericht der NY Post zufolge könnte diese Idee aber auch auf andere, in den USA geschaffene Kryptowährungen wie eben XRP oder Solana ausgeweitet werden. Wer sich seriös mit Geldpolitik beschäftigt, muss diesen Vorschlag für völlig absurd halten. Es gibt keinen sinnvollen geldpolitischen Grund für eine solche Maßnahme. Und auch wenn zuletzt die Akzeptanz absurder Ideen in der US-Politik gestiegen ist, scheint eine Umsetzung äußerst unrealistisch. Wer auf den XRP-Kurs spekuliert, hat mit dem Gerücht aber eine weitere Kaufmöglichkeit vorgefunden.

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