16.02.2022

Steuerreform mit Kryptosteuer: Gesetzestext veröffentlicht

Der Gesetzestext der "Ökosozialen Steuerreform" in deren Rahmen auch die Krypto-Besteuerung reguliert wurde, liegt nun vor. Ab 1. März wird das Konvolut sukzessive inkrafttreten.
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Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar
Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar

Die Details sind im Großen und Ganzen bereits seit Dezember vergangenen Jahres bekannt. Nun wurde der Gesetzestext zur „Ökosozialen Steuerreform“ veröffentlicht. Wie der brutkasten bereits mehrfach berichtete, sind darin auch klare neue Regeln in der Besteuerung von Kryptowährungen bzw. Einkünften aus diesen enthalten. Insgesamt enthält das mit Anhang 32-seitige Konvolut Änderungen in neun verschiedenen Bundesgesetzen. In Sachen Kryptosteuer sind vor allem Änderungen im Einkommenssteuergesetz relevant. In diesem gibt es nun auch einen eigenen Unterparagraphen „Einkünfte aus Kryptowährungen“, der sich über sechs Seiten erstreckt. Die Regelungen treten mit 1. März inkraft.

Kryptosteuer: Kein Hodl-Vorteil mehr

Die wichtigste Neuerung: Ab Inkrafttreten werden für Kursgewinne aus Kryptowährungen nun unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig – und zwar rückwirkend auf Käufe, die ab März 2021 erfolgt sind. Diese Rückwirkung sorgt in der Szene für Kritik. Denn bislang galt Steuerfreiheit ab einer Haltedauer von einem Jahr. Kryptowährungen könnten also im Glauben dran gekauft worden sein und nun entstünden unerwartete Nachteile, so die Argumentation. Besteuert wird nur dann, wenn in Fiat-Währung getauscht wird. NFTs fallen nicht unter die Definition „Kryptowährung“, weil ihnen nach Ansicht des Gesetzgebers die Eigenschaft als Tauschmittel fehlt. Auch für Asset-Token gelten andere Regelungen. Mehr Details zur Kryptosteuer hier.

Lohnsteuersenkung und Co: Das bringt die Ökosoziale Steuerreform noch

Für Otto Normalverbraucher ist an der Ökosozialen Steuerreform wahrscheinlich ein anderer Aspekt am spannendsten: Die Senkung der Lohnsteuer. Konkret werden die zweite und dritte Stufe des Einkommensteuertarifs reduziert. Die Senkung der Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent gilt ab dem 1. Juli 2022 und die Senkung der Tarifstufe von 42 Prozent auf 40 Prozent ab dem 1. Juli 2023.

Neu in der aktuellen Steuerreform ist auch eine Regelung zur Mitarbeitergewinnbeteiligung. Hierbei handelt es sich nicht um die von der Startup-Szene schon lange geforderte Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Unternehmen – die soll mit der geplanten neuen Rechtsform FlexKap leichter möglich werden – sondern um bis zu bestimmten Grenzen steuerfreie Prämien im Falle eines positiven Ergebnisses des Unternehmens. Ein Novum gibt es auch bei steuerbefreiten Essensgutscheinen – diese können nun auch formell für Take Away genutzt werden. Ebenfalls neu geregelt ist ein Investitionsfreibetrag bei betrieblichen Investitionen. Mehr Details hier.

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Erster Österreichischer humanoider Roboter © Iono Robotics

Der Plan ist aufgegangen: Im vergangenen Jahr kommunizierte das oberösterreichische Unternehmen Iono Robotics das Ziel, Mitte 2026 einen humanoiden Roboter herauszubringen – brutkasten berichtete. Das ist mit der aktuellen Live-Demonstration vor Industriepartnern und Investoren jetzt gelungen. Gründer und CEO Ümit Bas erklärte bei der Präsentation, dass das System für reale Arbeitsumgebungen und eine gesteigerte Produktivität entwickelt wurde, anstatt als bloßes Show-Modell für Laborumgebungen zu dienen.

Iono Robotics Gründer und CEO Ümit Bas mit „Workmate“ © Iono Robotics

Fokus auf Industrie und integrierte Drohnentechnik

Der Roboter soll zukünftig einfache und körperlich schwere Aufgaben in den Bereichen Industrie, Logistik, Handel und Service übernehmen, um Unternehmen beim Bewältigen des Fachkräftemangels zu unterstützen. Technisch setzt Iono Robotics auf ein modulares „Multi-Head“-Konzept: Im Kopf des Roboters befindet sich eine integrierte Drohne. Diese kann direkt aus dem System heraus starten, um die Umgebung aus der Luft zu erfassen, Fabrikhallen zu inspizieren oder das Sichtfeld über zusätzliche Sensorik zu erweitern.

Die Steuerung des Gesamtsystems erfolgt über die hauseigene Software-Plattform „Ionosphere“. Dieses geschlossene System aus Robotik-KI und Serverinfrastruktur soll eine sichere Datenverarbeitung im industriellen Umfeld garantieren und ist gezielt auf europäische Datensouveränität ausgelegt, wie es laut Unternehmen heißt.

Fahrplan zur Serienproduktion

Das Projekt befindet sich bereits in der praktischen Erprobungsphase. Auf Nachfrage verrät Gründer und CEO Ümit Bas, dass Iono Robotics bereits mit mehreren Pilotkund:innen zusammen arbeitet, darunter sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch namhafte Großunternehmen. Durch das direkte Feedback aus der operativen Praxis soll die Technologie in den kommenden Monaten gezielt weiterentwickelt werden.

Der wirtschaftliche Fahrplan des Startups steht ebenfalls fest: In zwei Jahren soll „Workmate“ in die Serienproduktion gehen. Der Anschaffungspreis wird sich dann im fünfstelligen Bereich bewegen. Laut Unternehmensangaben soll sich der Einsatz für Betriebe bereits innerhalb eines Jahres rentieren, da sich Unternehmen durch den Roboter-Einsatz laufende Kosten rund um Mitarbeitende einsparen können.

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