16.02.2022

Steuerreform mit Kryptosteuer: Gesetzestext veröffentlicht

Der Gesetzestext der "Ökosozialen Steuerreform" in deren Rahmen auch die Krypto-Besteuerung reguliert wurde, liegt nun vor. Ab 1. März wird das Konvolut sukzessive inkrafttreten.
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Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar
Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar

Die Details sind im Großen und Ganzen bereits seit Dezember vergangenen Jahres bekannt. Nun wurde der Gesetzestext zur “Ökosozialen Steuerreform” veröffentlicht. Wie der brutkasten bereits mehrfach berichtete, sind darin auch klare neue Regeln in der Besteuerung von Kryptowährungen bzw. Einkünften aus diesen enthalten. Insgesamt enthält das mit Anhang 32-seitige Konvolut Änderungen in neun verschiedenen Bundesgesetzen. In Sachen Kryptosteuer sind vor allem Änderungen im Einkommenssteuergesetz relevant. In diesem gibt es nun auch einen eigenen Unterparagraphen “Einkünfte aus Kryptowährungen”, der sich über sechs Seiten erstreckt. Die Regelungen treten mit 1. März inkraft.

Kryptosteuer: Kein Hodl-Vorteil mehr

Die wichtigste Neuerung: Ab Inkrafttreten werden für Kursgewinne aus Kryptowährungen nun unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig – und zwar rückwirkend auf Käufe, die ab März 2021 erfolgt sind. Diese Rückwirkung sorgt in der Szene für Kritik. Denn bislang galt Steuerfreiheit ab einer Haltedauer von einem Jahr. Kryptowährungen könnten also im Glauben dran gekauft worden sein und nun entstünden unerwartete Nachteile, so die Argumentation. Besteuert wird nur dann, wenn in Fiat-Währung getauscht wird. NFTs fallen nicht unter die Definition “Kryptowährung”, weil ihnen nach Ansicht des Gesetzgebers die Eigenschaft als Tauschmittel fehlt. Auch für Asset-Token gelten andere Regelungen. Mehr Details zur Kryptosteuer hier.

Lohnsteuersenkung und Co: Das bringt die Ökosoziale Steuerreform noch

Für Otto Normalverbraucher ist an der Ökosozialen Steuerreform wahrscheinlich ein anderer Aspekt am spannendsten: Die Senkung der Lohnsteuer. Konkret werden die zweite und dritte Stufe des Einkommensteuertarifs reduziert. Die Senkung der Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent gilt ab dem 1. Juli 2022 und die Senkung der Tarifstufe von 42 Prozent auf 40 Prozent ab dem 1. Juli 2023.

Neu in der aktuellen Steuerreform ist auch eine Regelung zur Mitarbeitergewinnbeteiligung. Hierbei handelt es sich nicht um die von der Startup-Szene schon lange geforderte Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Unternehmen – die soll mit der geplanten neuen Rechtsform FlexKap leichter möglich werden – sondern um bis zu bestimmten Grenzen steuerfreie Prämien im Falle eines positiven Ergebnisses des Unternehmens. Ein Novum gibt es auch bei steuerbefreiten Essensgutscheinen – diese können nun auch formell für Take Away genutzt werden. Ebenfalls neu geregelt ist ein Investitionsfreibetrag bei betrieblichen Investitionen. Mehr Details hier.

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Gewinner-Startup Granevo und Fachjury beim Infineon Startup Challenge Demo Day | (c) Infineon Austria

Mit 45 Bewerbungen verzeichnete die Infineon Startup Challenge 2024 in diesem Jahr einen großen Zuwachs – sechsmal so viele wie im Vorjahr. Aus dieser Vielzahl qualifizierten sich 13 Tech-Startups aus ganz Europa, die in Villach ihre Lösungen rund um Künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge und Sensortechnik präsentierten. Der Wettbewerb bot den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Ideen nicht nur einer Fachjury vorzustellen, sondern auch potenzielle Partnerschaften mit Infineon zu knüpfen.

KI-Lösungen aus unterschiedlichen Bereichen

Konkrete Anwendungen waren zum Beispiel ein KI-gestütztes medizinisches Monitoringsystem, das die Vitalwerte von Patient:innen als auch deren Umgebungsbedingungen berücksichtigt. Weiters ein vernetztes, selbstlernendes Sensorsystem, das sich auf die Prävention von Naturgefahren wie Steinschläge und Überflutungen spezialisiert, um Umweltereignisse vorhersehbarer zu machen

Am Ende setzte sich das slowenische Startup Granevo durch. Das Startup entwickelt ein KI gesteuertes, automatisiertes Brutüberwachungssystem, das für optimales Überleben der Küken sorgen soll. Das Unternehmen wird auch an der Infineon Startup Night Konferenz am 22. Oktober am Infineon Konzernsitz in München teilnehmen.

“Um unser klares Ziel, die Dekarbonisierung und Digitalisierung mit Halbleiterlösungen voranzutreiben, braucht es innovative Ansätze. Unsere Erfahrungen aus den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass sich durch die Zusammenarbeit mit Startups vielversprechende Möglichkeiten dafür eröffnen”, so Stefan Rohringer, Country Research & Development Officer (CRO) Infineon Austria.

Globales Co-Innovation Programm

Die Startup Challenge ist Teil des globalen Infineon Startup Co-Innovation Programms, für das sich Startups aus verschiedenen Bereichen wie Energieeffizienz, Mobilität, Sicherheit, IoT und Big Data bewerben können.

Andreas Mühlberger von Infineon und Srdja Ivekovic von VesnaCapital | (c) Infineon

Gemeinsam mit Infineon sollen so innovative Lösungen vorangetrieben werden. Dabei agiert Infineon nicht als Investor, sondern vielmehr als Co-Innovator, Technologie- und Business-Partner. “In der Zusammenarbeit mit innovativen Köpfen lernen wir neue Denkansätze und Anforderungen kennen, um Halbleitersysteme besser für neue Applikationen anzupassen und zu integrieren”, so Andreas Mühlberger, Strategic Partner Management Infineon.

Infineon Austria und VesnaCapital

Bei der Startup Challenge gab es auch die Möglichkeit, sich mit Investoren zu vernetzen. Zudem hat Infineon Austria mit VesnaCapital – einem Deep-Tech-Fund für Slowenien und Kroatien – kürzlich einen „Letter of Intent“ unterzeichnet. Dadurch will man gemeinsam Startups in den aufstrebenden Regionen Slowenien und Kroatien identifizieren und unterstützen. VesnaCapital fungiert dabei als Partner für Investments und Infineon als Technologie- und Business-Partner.


Überblick über die teilnehmenden Startups

  • Österreich: GMD, MuscleMAInd und e-nnovation better life solutions
  • Estland: e-Slasher, Nexiio und e-Litmus,
  • Deutschland: bitteiler
  • Kroatien: Calirad,
  • Großbritannien: Flappa,
  • Slowenien: Granevo,
  • Zypern: Intellectra Technologies,
  • Polen: Uhura Bionics,
  • Tschechien: Neuron Soundware

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