09.03.2017

Linzer Tabakfabrik wird ab Juni zum Startup Campus

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Interview vom neuen Accenture Standort in Linz mit Landeshauptmann Thomas Stelzer

Auf 80.000 Quadratmetern wird im Juni die „factory300 – Home to Startup Excellence“ in der Linzer Tabakfabrik eröffnen. In der Oberösterreichs Hauptstadt soll so ein Kreativ-Biotop entstehen, in dem sich unterschiedlichste Branchen begegnen und wechselseitig bereichern. Ziel ist der Aufbau eines lernfähigen Systems, das die Gründer untereinander, aber auch mit etablierten Unternehmen, Hochschulen und Universitäten, Geldgebern und Unterstützern der öffentlichen Hand vernetzt.

Erste Events bereits im Juni

Neben Arbeitsplätzen für Startups soll in dem Gebäude auch genügend Platz für Startup- & Karriereevents, Workshop-Serien, Netzwerk-Treffen, Konferenzen und Beratung für Startups sein.
Mit „Startup Live“ wird bereits im Juni ein erstes großes Event in der factory300 stattfinden. „In der factory300 wird sich die ganze Kraft und Erfahrung unseres Netzwerkes aus derzeit über 110 Business Angels und 100 Gründern entfalten. Es wird ein Platz sein, der Startups und allen motivierten Partnern im Ökosystem offensteht“, sagt Michael Eisler, Co-Founder und Vorstand der startup300 AG.

Redaktionstipps

Auch Österreichs berühmtester Business-Angel, Hansi Hansmann, wird das Projekt mit seiner Expertise unterstützen und wird Aufsichtsrat der startup300 AG.

Linz soll Stadt für Startups werden

In Linz wurden am Donnerstag die Pläne für die factory300 präsentiert.

Die oberösterreichische Politik zeigt sich von der neuen Nutzungsart der Tabakfabrik begeistert. Mein Vor-Vorgänger Hugo Schanovsky hat einst unter dem Titel „Linz muss die sauberste Industriestadt Österreichs werden“ eine Losung ausgegeben, die heute längst Realität ist. Ich sage, dass Linz die Stadt der Startups werden soll – als europäische Antwort auf die Gründerkultur im Silicon Valley. Mit der Tabakfabrik hat die Stadt Linz ein international beachtetes Quellgebiet für junge Entrepreneure geschaffen, wo im Sinne der Industrie 4.0 klassische und kreative Industrien verschmelzen. Die brandaktuelle Ansiedelung von startup300 in Linz ist ein weiterer wichtiger Schritt, um neue Arbeitsplätze zu schaffen und die wirtschaftliche Attraktivität der gesamten Region zu steigern“, sagt der Linzer Bürgermeister Klaus Luger.

Anlaufstelle für Corporates und Risikokapital-Fonds

In wenigen Monaten soll auch der Risikokapital-Fonds capital300 das Ökosystem in der Tabakfabrik ergänzen. Momentan befindet sich der Fonds noch im Genehmigungsprozess, schon bald sind aber Co-Investments mit globalen Venture Capital-Firmen geplant.

Mit think300 sollen darüberhinaus auch die Corporate-Partner eine Beratungsstelle für die digitale Transformation in der Tabakfrabrik.Das Joint-Venture von startup300 und erfahrenen Experten soll Unternehmen den Zugang zum einzigartigen Potenzial von Startups eröffnen.

 

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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