09.03.2017

Linzer Tabakfabrik wird ab Juni zum Startup Campus

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Interview vom neuen Accenture Standort in Linz mit Landeshauptmann Thomas Stelzer

Auf 80.000 Quadratmetern wird im Juni die „factory300 – Home to Startup Excellence“ in der Linzer Tabakfabrik eröffnen. In der Oberösterreichs Hauptstadt soll so ein Kreativ-Biotop entstehen, in dem sich unterschiedlichste Branchen begegnen und wechselseitig bereichern. Ziel ist der Aufbau eines lernfähigen Systems, das die Gründer untereinander, aber auch mit etablierten Unternehmen, Hochschulen und Universitäten, Geldgebern und Unterstützern der öffentlichen Hand vernetzt.

Erste Events bereits im Juni

Neben Arbeitsplätzen für Startups soll in dem Gebäude auch genügend Platz für Startup- & Karriereevents, Workshop-Serien, Netzwerk-Treffen, Konferenzen und Beratung für Startups sein.
Mit „Startup Live“ wird bereits im Juni ein erstes großes Event in der factory300 stattfinden. „In der factory300 wird sich die ganze Kraft und Erfahrung unseres Netzwerkes aus derzeit über 110 Business Angels und 100 Gründern entfalten. Es wird ein Platz sein, der Startups und allen motivierten Partnern im Ökosystem offensteht“, sagt Michael Eisler, Co-Founder und Vorstand der startup300 AG.

Redaktionstipps

Auch Österreichs berühmtester Business-Angel, Hansi Hansmann, wird das Projekt mit seiner Expertise unterstützen und wird Aufsichtsrat der startup300 AG.

Linz soll Stadt für Startups werden

In Linz wurden am Donnerstag die Pläne für die factory300 präsentiert.

Die oberösterreichische Politik zeigt sich von der neuen Nutzungsart der Tabakfabrik begeistert. Mein Vor-Vorgänger Hugo Schanovsky hat einst unter dem Titel „Linz muss die sauberste Industriestadt Österreichs werden“ eine Losung ausgegeben, die heute längst Realität ist. Ich sage, dass Linz die Stadt der Startups werden soll – als europäische Antwort auf die Gründerkultur im Silicon Valley. Mit der Tabakfabrik hat die Stadt Linz ein international beachtetes Quellgebiet für junge Entrepreneure geschaffen, wo im Sinne der Industrie 4.0 klassische und kreative Industrien verschmelzen. Die brandaktuelle Ansiedelung von startup300 in Linz ist ein weiterer wichtiger Schritt, um neue Arbeitsplätze zu schaffen und die wirtschaftliche Attraktivität der gesamten Region zu steigern“, sagt der Linzer Bürgermeister Klaus Luger.

Anlaufstelle für Corporates und Risikokapital-Fonds

In wenigen Monaten soll auch der Risikokapital-Fonds capital300 das Ökosystem in der Tabakfabrik ergänzen. Momentan befindet sich der Fonds noch im Genehmigungsprozess, schon bald sind aber Co-Investments mit globalen Venture Capital-Firmen geplant.

Mit think300 sollen darüberhinaus auch die Corporate-Partner eine Beratungsstelle für die digitale Transformation in der Tabakfrabrik.Das Joint-Venture von startup300 und erfahrenen Experten soll Unternehmen den Zugang zum einzigartigen Potenzial von Startups eröffnen.

 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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