21.09.2023

KI-Behörde kommt vorerst als Servicestelle, neue KI-Strategie für 2024 angekündigt

Die von Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky angekündigte Behörde für künstliche Intelligenz (KI) soll zunächst als Servicestelle für Unternehmen starten. Die Präsentation der neuen österreichischen KI-Strategie ist für das erste Halbjahr 2024 geplant.
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Staatssekretär Florian Tursky
Staatssekretär Florian Tursky | Foto: BMF

Schon länger macht die heimische KI-Community Druck auf die Politik, Maßnahmen zu ergreifen, um Österreich als KI-Standort attraktiv zu machen. Am Donnerstag gab Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP) gemeinsam mit den Nationalratsabgeordneten Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) und Süleyman Zorba (Grüne) ein Update zu von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen in dem Bereich. Dabei ging es auch um die schon länger angekündigte geplante KI-Behörde – und um die KI-Strategie der Bundesregierung, deren Aktualisierung ebenfalls schon eine Zeit lang angekündigt ist.

Vorerst Servicestelle, später KI-Behörde

Zur KI-Behörde sagte Tursky nun, dass noch in diesem Jahr eine KI-Servicestelle für Unternehmen kommen soll. Dabei handelt es sich aber noch nicht um die eigentlich angedachte Behörde, wie der Staatssekretär auf brutkasten-Nachfrage klarstellte: Die KI-Servicestelle sei jetzt festgelegt – und ebenso sei festgelegt, dass eine KI-Behörde noch komme. Diese soll dann erst mit dem auf EU-Ebene geplanten, aber noch nicht beschlossenen, AI Act umgesetzt werden.

„Ob das die gleiche Institution sein wird, ob das ineinander übergeht – das lässt aktuell das Paket noch offen, weil es hier im Zuge der KI-Strategie eine klare Vorgehensweise geben soll“, sagte Tursky. Bei Inkrafttreten des AI Acts werde die Behörde aber jedenfalls bestehen. Die Behörde solle sich dann um „Zertifizierung und Marktüberwachung“ kümmern.

Die für dieses Jahr angekündigte Servicestelle wiederum soll die österreichische Wirtschaft auf die Umsetzung des besagten AI Acts vorbereiten – insbesondere Klein- und Mittelunternehmen. „Wenn wir eines aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelernt haben, dann, dass große multinationale Konzerne mit solchen Regulierungen gut umgehen können, aber gerade für kleine und mittlere Unternehmen können sie Hemnisse sein“, sagte Tursky bei der Präsentation der Maßnahmen am Donnerstag.

Neue KI-Strategie soll im ersten Halbjahr 2024 kommen

Auch zur Aktualisierung der österreichischen KI-Strategie äußerte sich Tursky. Die ursprüngliche KI-Strategie war im Sommer 2021 präsentiert worden – damals unter scharfer Kritik aus der heimischen KI-Szene (brutkasten berichtete). Dass die Strategie überarbeitet werden soll, ist schon länger bekannt.

Am Donnerstag nannte Tursky einen Zeitraum, in dem die Präsentation der neuen Strategie erfolgen soll – und zwar das erste Halbjahr 2024. „Österreich wird ganz sicher noch in dieser Legislaturperiode eine neue KI-Strategie bekommen“, sagt der Staatssekretär. Die Legislaturperiode läuft regulär bis Herbst 2024 – würde die Strategie also nicht im ersten Halbjahr 2024 kommen, könnte sie realistischerweise erst wieder von einer neuen Regierung ausgearbeitet werden.

„Die KI-Strategie ist im Sommer 2021 geschrieben worden, seit dem hat sich viel getan, gerade bei der künstlichen Intelligenz: Generative KI-Lösungen sind auf den Markt getreten und es wird notwendig, dass wir unsere Strategien daran anpassen“, begründete Tursky die Aktualisierung. Diese soll gemeinsam mit dem Klima-Ministerium erfolgen. Aktuell würden in allen Ressorts im Rahmen des im Vorjahr gestarteten AI Policy Forums Schritte gesetzt. Die Strategie soll die Bereiche Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft beinhalten.

Aufstellung von Rechenkapazitäten „natürlich auch Teil der KI-Strategie“

Auf die Frage, ob mit der neuen KI-Strategie auch neue finanzielle Mittel für den Bereich vorgesehen seien, verwies Tursky auf die Supercomputer-Initiative der EU: „Bei der KI-Grundlagenforschung benötige ich neue Instrumente, weil das Rechenkapazitäten betrifft. Das ist jetzt nicht direkt mein Aufgabengebiet, aber ich bin dazu im engen Kontakt mit der Europäischen Union, was den Aufbau von europäischen Rechenkapazitäten betrifft, die sogenannte Supercomputer-Initiative der Europäischen Union, die auch letzte Woche von Ursula von der Leyen angekündigt wurde, und bei der wir uns ansehen, wie wir für die Forschung und für Startups diese Rechenkapazitäten, um die es im Kern bei der KI-Grundlagenforschung geht, aufstellen. Das wird natürlich auch Teil der KI-Strategie sein“, sagte der Staatssekretär.

Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte soll noch vor Inkrafttreten von AI Act kommen

Neben der KI-Behörde und der Aktualisierung der KI-Strategie präsentierten der Staatssekretär und die beiden Abgeordneten noch drei weitere Maßnahmen: Es soll eine Kennzeichnungspflicht für KI-Lösungen kommen – eine solche ist im AI Act der EU für bestimmte Risikogruppen von KI-Anwendungen vorgesehen. „Diese Kennzeichungspflicht werden wir bereits vor Inkrafttreten des AI Acts in Österreich einführen“, kündigte Tursky an.

Dazu müsse nur feststehen, wie die Kennzeichnungspflicht im AI Act aussehe – und dies wisse man bis Ende des Jahres. In der öffentlichen Verwaltungen sollten mögliche eingesetze KI-Lösungen noch in diesem Jahr gekennzeichnet werden.

KI-Monitor und KI-Inhalte für „digitale Kompetenzoffensive“

Daneben kündigte der Staatssekretär einen sogenannten KI-Monitor an, mit dem die Regierung die Auswirkungen von KI auf „Gesellschaft, Unternehmen und Verbraucher“ untersuchen will. Auf Basis dieser Untersuchungen sollen dann zukünftige Maßnahmen abgeleitet werden.

Als weitere Maßnahme nannte Tursky KI-Kompentenzen für die Bevölkerung. Konkret bezieht er sich dabei auf die im Vorjahr gestartete „digitale Kompetenzoffensive“. Im Rahmen dieser würden im laufenden Jahr 800 Workshops umgesetzt. Im Folgejahr sollen es 3.500 sein. Diese Workshops sind nicht KI-spezifisch, allerdings habe man „in allen Bereichen das Thema künstliche Intelligenz angehängt“.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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