31.08.2021

Hochreiter, AI Austria & Co: KI-Vertreter kritisieren Regierungsstrategie

In der Vorwoche hat die Bundesregierung ihre offizielle Strategie für Künstliche Intelligenz (KI) präsentiert. Aus der KI-Community kommt nun Kritik. KI-Pionier Sepp Hochreiter von der Johannes-Kepler-Universität Linz und Clemens Wasner von AI Austria haben die Kritikpunkte im brutkasten-Talk erläutert.
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Sepp Hochreiter von der Johannes-Kepler-Universität Linz und Clemens Wasner von AI Austria
Sepp Hochreiter von der Johannes-Kepler-Universität Linz und Clemens Wasner von AI Austria | Foto: brutkasten

Ursprünglich angekündigt worden war sie bereits 2018 – eine Neuwahl und eine Coronakrise später war es vergangene Woche dann wirklich soweit: Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Infrastrukturministerin Leonore Gewessler präsentierten am European Forum Alpbach die Strategie der Bundesregierung für Künstliche Intelligenz (KI). Das rund 70 Seiten umfassende Dokumente sei mit 160 Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen erstellt worden, hieß es bei der Präsentation. Aus der KI-Community kommt nun aber Kritik.

In einer Stellungnahme bezeichnete eine Gruppe verschiedener heimischer Organisationen, Institutionen sowie Einzelpersonen die Strategie als „bittere Enttäuschung und eine Gefahr für den Standort“. Das vorgelegte Strategiepapier lasse die österreichische KI-Community im Stich. Österreich sei auf dem besten Weg, sich aus dieser Hochtechnologie zu verabschieden.

Die Stellungnahme unterstützten AI Austria, die Austrian Society for Artifical Intelligence (asia), das Institute of Advanced Research in Artificial Intelligence (IARAI), Sepp Hochreiters LIT AI Lab an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU), Hermann Hausers Gesellschaften I.E.C.T. und Amadeus Capital Partners, Herbert Gartners eQventure sowie Horst Bischof, Vizerektor der Technischen Universität Graz.

KI-Vorreiter Sepp Hochreiter und Clemens Wasner vom Interessensverband AI Austria erläuterten ihre Kritikpunkte an der Strategie im brutkasten-Studio: „Für mich war es eine herbe Enttäuschung“, sagt Hochreiter zur Präsentation des Strategiepapiers. Der Informatiker leitet neben dem LIT AI Lab an der JKU Linz auch das Institut für Machine Learning. Mit seiner Forschung hat er wesentliche Beiträge zu den heute dominierenden KI-Ansätzen geliefert und ist einer der am häufigsten zitierten Wissenschaftler in diesem Wissenschaftsfeld.

In der Strategie der Bundesregierung fehlt ihm der KI-Kernbereich, also die Grundlagenforschung: „Die Anwendungsfälle, die hervorgehoben worden sind, sind gut, aber man braucht auch die Kern-KI, um überhaupt die anderen Felder zu bedienen“. Man müsse die Technologie verstehen, bevor man sie einsetze. Der Begriff der Grundlagenforschung sei hier auch etwas irreführend, weil deren Ergebnisse häufig innerhalb weniger Monate in Produkte einfließen würden, wie die Beispiele Google oder Facebook zeigen würden.

Hochreiter kritisiert weiter, dass „keine neuen Gelder in die Hand genommen“ wurden. Vielmehr seien „alte Gelder, die über die FFG gelaufen sind“, angegeben worden – weil diese auch für KI verwendet werden können. Hochreiters Schlussfolgerung: „Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, die in KI investiert haben, ist hier sehr wenig passiert“.

Dabei mangle es in Österreich derzeit an der KI-Infrastruktur, führt der Universitätsprofessor weiter aus und berichtet von der Zusammenarbeit mit Unternehmen: Man müsse derzeit Startups, aber auch größere Firmen wegschicken – weil man völlig ausgelastet sei. „Wir haben nicht genug Infrastruktur, das zu machen. Wir haben nicht einmal die Rechenkapazität, die Daten der Firmen durchzurechnen“, sagt Hochreiter. Auch fehle es an personellen Ressourcen, die nötig wären, um KI-Technologie in die Firmen hineinzubringen.

KI-Vertreter können genannte Zahlen nicht nachvollziehen

Die von der Wirtschaftsministerin genannte Zahl von 2 Mrd. Euro, die bis 2030 in KI investiert werden soll, kann AI-Austria-Mitgründer Clemens Wasner nicht nachvollziehen: „Ich glaube, dass sich diese Zahl unmöglich nur auf den Themenbereich KI beziehen kann – selbst, wenn man Big Data noch dazu nimmt. Die Zahl ist dafür viel zu groß“.

Die EU hat vor wenigen Monaten die Public-Private-Partnership Adra gestartet, die die EU-Strategie für KI mit Fördergeldern und Programmen ausstatten soll. „Auf EU-Ebene sind für den selben Zeitraum 2,6 Mrd. Euro vorgesehen, davon 50 Prozent aus der öffentlichen Hand und 50 Prozent aus der Privatwirtschaft“, erläutert Wasner. Er halte es für ausgeschlossen, dass ein 9-Millionen-Einwohner-Land mehr Geld in die Hand nehme als die EU.

Regulierungsthema bereits auf EU-Ebene intensiv behandelt

Wasner ist außerdem verwundert, dass das Regulierungsthema im Strategie-Dokument der Regierung vegleichsweise prominent vorkommt – weil hier bereits sehr viel auf EU-Ebene geschehe. Wie berichtet, ist die EU gerade dabei, ein umfassendes Regelwerk für den Einsatz von KI auszuarbeiten. „Dort zeichnet sich ab, dass ähnlich wie bei der Datenschutzgrundverordnung oder bei Abgasregulierungen 95 Prozent bis 99 Prozent der Regulierung von der EU-Ebene kommt und die Länder nur mehr gefordert sind, das zu implementieren“, erläutert der AI-Austria-Cofounder. „Mit anderen Worten: Eine nationale KI-Strategie muss sich nicht im Detail damit beschäftigen, was zu regulieren ist, weil es dazu ein mehrere Telefonbücher dickes Dokument der EU gibt“.

Hochreiter: „Es ist noch nicht zu spät“

Sepp Hochreiter im brutkasten-Studio

In der jetzigen Form ist die österreichische KI-Strategie jedenfalls nicht geeignet, um die notwendige Infrastruktur aufzubauen, sagt Universitätsprofessor Hochreiter. In der Vergangenheit habe er sowohl Google als auch Amazon davon abgeraten, ein Zentrum in Österreich zu errichten – weil die KI-Strategie und die Infastruktur noch gefehlt habe. „Jetzt haben wir die KI-Strategie und ich muss wieder nein sagen, weil die Infrastruktur damit nicht geschaffen wird“, sagt der Wissenschaftler. Es sei frustrierend, dass man Firmen aus Österreich wegschicken müsse.

Als Positivbeispiel nennt Hochreiter Amsterdam – dort habe Microsoft ein neues Zentrum gebaut, weil die niederländische Regierung ein entsprechendes Ökosystem geschaffen habe. Auch die zu Google gehörende KI-Firma DeepMind und andere Unternehmen seien nach Amsterdam gegangen. „Das brauchen wir hier auch“, sagt Hochreiter und fügt hinzu: „Es ist noch nicht zu spät. Wir können es noch machen, aber die Regierung muss auch ein bisschen Geld in die Hand nehmen, um das Ökosystem zu bauen“.

Österreich droht zum „Konsumenten von KI“ zu werden

Geschehe dies nicht, würde Österreich zum bloßen „Konsumenten von KI“, führt Hochreiter weiter aus. Wenn man sich in Österreich nur auf Regulierungen und Anwendungsbeispiele – nicht aber auf die Grundlagenforschung – konzentriere, könne man KI letztlich nur mehr von anderen Ländern einkaufen. „Aber wir möchten sie doch selber machen, damit unsere Firmen die Technologie genau für ihre Zwecke adaptieren und damit Maktführer werden können“, sagt der JKU-Professor.

Wie es gehen könnte, hat Österreich selbst schon in anderen Bereichen gezeigt, sagt AI-Austria-Vorstandsmitglied Wasner – etwa mit dem Autocluster ACstyria in der Steiermark. „Dort findet nicht nur Produktion und Auftragsarbeit statt, sondern gemeinsame Forschung mit den größten Unternehmen der Welt – im Automobilbereich, aber auch in Materialwissenschaften“. Dasselbe gelte für den Halbleiter-Bereich in Villach oder auch für Produktion in Oberösterreich.

Klima-Aspekte in Strategie positiv bewertet

Bei aller Kritik sieht Wasner auch positive Aspekte am vorgelegten Strategiepapier der Regierung: „Was mir extrem gut gefällt, ist der sehr starke Fokus von KI im Kontext von Global Warming und Sustainability“. Hier sei bereits viel gedankliche Vorarbeit geleistet wurde, wie das Dokument zeige. Mit „AI for green“ sei eines der ersten Projekte in diesem Bereich auch bereits gestartet, führt der AI-Austria-Mitgründer aus. Finanziell sei der Bereich noch relativ klein dimensioniert, aber dennoch: „Österreich ist damit eines der ersten Länder, das nicht nur auf das Thema setzt, sondern auch Geld hineinsteckt“.

Der komplette brutkasten-Talk mit Sepp Hochreiter und Clemens Wasner:

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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