07.10.2021

LinkedIn: CEO-Profil oder Unternehmens-Page – was bringt mehr?

Wer gewinnt das Kopf-an-Kopf-Rennen um die organische Reichweite auf LinkedIn? Otago analysiert CEO-Personenprofil vs. Unternehmens-Seite.
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Jennifer Gnant von Otago ist Expertin in LinkedIn Marketing © Philipp Schönauer/Unsplash/Montage: brutkasten
Jennifer Gnant von Otago ist Expertin in LinkedIn Marketing © Philipp Schönauer/Unsplash/Montage: brutkasten
kooperation

Zwei Möglichkeiten, viele Meinungen, ein Algorithmus. Wir klären auf, wie LinkedIn am besten von Unternehmen genutzt werden kann, um organisch noch mehr Reichweite zu gewinnen. Ist Ihr CEO das Gesicht des Unternehmens auf LinkedIn, oder betreiben Sie eine eigene Unternehmensseite und ärgern sich, wenn Ihr CEO einfach mehr Engagement auf Postings bekommt als Sie? Ist es sinnvoll beide Profile zu nutzen oder sollten Sie sich auf eines konzentrieren? Fragen über Fragen, die wir Ihnen in diesem Artikel beantworten möchten.

Inhaltsverzeichnis

  1. CEO vs. Unternehmen: Welche Seite macht mehr Sinn?
  2. Posting-Hacks für Ihre (Unternehmens-) Profile
  3. Wichtigstes zusammengefasst

1. CEO vs. Unternehmen: Welche Seite macht mehr Sinn?

Gehen wir zuerst auf ein paar Zahlen, Daten, Fakten ein: LinkedIn zählt über 575 Millionen Nutzer*innen weltweit, davon 260 Millionen aktive Nutzer*innen pro Monat. In Sachen Lead-Gen ist LinkedIn 277% effektiver als Twitter und Facebook (Conversion Rate: 2,74% im Vergleich zu 0,70-0,80%). ()

LinkedIn ist mittlerweile die Plattform für Unternehmen, sei es zum Vernetzen, um Communities aufzubauen, Mitarbeiter*innen zu suchen oder mit potenziellen Kund*innen zu interagieren. All das wird erleichtert, je größer die Reichweite ist. Sie fragen sich, wie Sie das schaffen können? Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man als Unternehmen organische Reichweite aufbauen kann:

  • Das CEO Personenprofil
  • Die Unternehmensseite

Das CEO Personenprofil

Das Profil des CEOs liefert alle Funktionen, die ein persönlicher Account mit sich bringt: Teilen von Inhalten, Erweiterung des Netzwerks, Angaben zur eigenen Person, professionelle Laufbahn und Fähigkeiten. 

Die Vorteile:

  • Die Reichweite des eigenen Netzwerks nutzen
  • Der wohl wichtigste Vorteil des Personenprofils als Zitat:

“People connect with people, not logos”

LinkedIn ist letztendlich auch ein soziales Netzwerk, in dem Individuen miteinander agieren. Die persönliche Note und das “Menschliche” kann am besten mit dem eigenen Profil vermittelt werden. Von Mensch zu Mensch.

Nutzen Sie das Profil, um:

  • Eine persönliche Marke zu entwickeln
  • Meinungen zu äußern 
  • Spannende Insights zu teilen
  • Mit Menschen in Kontakt zu treten oder zu interagieren (private Nachrichten, kommentieren, liken, …)

Die Unternehmens-Seite auf LinkedIn

Die LinkedIn Unternehmensseite bietet weit mehr Möglichkeiten, als nur Postings zu verfassen. Sie finden eine Kurzvorstellung, Links zu Webseiten, Kontaktdetails, Lage, Jobangebote, Mitarbeiter*innenanzahl und die Mitarbeiter*innen-Profile. Mit der Unternehmensseite ist man allerdings nicht an eine bestimmte Person oder deren Profil gebunden.

Wenngleich die Unternehmensseite oftmals als kühler oder langweiliger empfunden wird, bietet sie dennoch einige wichtige Vorteile:

  • Professionelles Auftreten des Unternehmens: Sucht man Ihr Unternehmen auf LinkedIn, sollte es einen guten ersten Eindruck machen. Das funktioniert nur, wenn die Seite bereits erstellt und professionell aufgebaut ist.
  • Eine erhöhte Chance online gefunden zu werden: Sowohl auf LinkedIn (Content, Mitarbeiter*innen) als auch auf Suchmaschinen (LinkedIn Seiten sind gut SEO optimiert)
  • Mitarbeiter*innen können sich dem Unternehmen zuordnen und machen somit Ihr Unternehmen sichtbarer.
  • LinkedIn Anzeigen können nur mit einem Unternehmensprofil genutzt werden.

Die Unternehmensseite kann auch dazu dienen, hinter die Kulissen blicken zu lassen. Geben Sie Updates zu neuen Mitarbeiter*innen, spannenden Initiativen, Kooperationen oder sozialem Engagement. Somit lassen Sie auch die Unternehmensseite menschlicher wirken.

Letztendlich haben beide Möglichkeiten ihre Daseinsberechtigung und bieten jeweils unterschiedliche Vorteile. Nutzen Sie somit beide Plattformen, um potenzielle Kund*innen anzusprechen und Ihre organische Reichweite zu vergrößern.

2. Content-Hacks für Unternehmen auf LinkedIn

Wenn Sie nun schon in den Startlöchern stehen und gedanklich Ihre Posting-Ideen sammeln, können Ihnen folgende Tipps bei der Gestaltung helfen:

  • Ausrichtung auf Zielgruppe: Wer ist Ihre Zielgruppe? Machen Sie sich Gedanken, wie Sie sie bestmöglich ansprechen können 
  • Relevante Themen: Überlegen Sie sich, welche Themen wirklich spannend und relevant für Ihre Zielgruppe sind. Was fängt Ihre Aufmerksamkeit?
  • Regelmäßigkeit: Bleiben Sie dran und posten Sie in regelmäßigen Abständen (1x-3x pro Woche)
  • Postings: Die Länge der Postings ist oft entscheidend. Versuchen Sie die Kernaussage so früh wie möglich zu positionieren und kommen Sie zum Punkt. Postings sind keine Romane. Und: Nutzen Sie relevante #Hashtags
  • Bilder & Videos: Ein Bild (oder Video) sagt mehr als 1.000 Worte

3. Wichtigste Informationen auf einen Blick 

Nun nochmal kurz und knapp zusammengefasst: Auf LinkedIn können sowohl das CEO Personenprofil als auch das Unternehmensprofil sinnvoll eingesetzt werden. Beide Optionen bringen eine Menge unterschiedlicher Vorteile mit sich. Warum nicht das volle Spektrum nutzen? Durch die Kombination präsentieren Sie Ihr Unternehmen professionell und zeigen dabei noch die menschliche Komponente, die ein soziales Netzwerk ausmacht. 

Über die Autorin

Als Ads Consultant betreut Jennifer Gnant bei otago KundInnen im Google Ads- und Social Media Bereich. Mit ihrer Vorliebe für Daten und ihrem Auge fürs Detail blüht sie daher bei otago auf.

Veranstaltungshinweis

Am 19. Oktober veranstaltet otago den performance day 2021. Beim kostenlosen Online-Event vermitteln die otago Consultants einen Tag lang ihr Know-how rund um Google Analytics 4, YouTube & Facebook Ads, Keyword-Recherche und Bannergestaltung. Gleich anmelden und Platz sichern!

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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