26.01.2021

Die Nominierten des Austrian SDG-Award 2020 stehen fest

Aus über 160 Nachhaltigkeitsprojekten der Kategorien "Unternehmen, Medien, Jugend- und Bildungsorganisationen und Gemeinden“ wurden 44 BewerberInnen von der Jury für die SDG-Award 2020 ausgewählt.
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Gruppenbild mit allen Preisträgern beim Austrian SDG-Award 2019
(c) Jantzen: Gruppenbild mit allen Preisträgern beim Austrian SDG-Award 2019
kooperation

Der Austrian SDG-Award 2020 wird seit 2017 vom Senat der Wirtschaft an österreichische Unternehmen, die die UN-Nachhaltigkeitsziele in ihre Prozesse umfassend integriert haben, verliehen. Seit 2019 wird der Austrian SDG-Award zusätzlich in den Kategorien Jugend/Bildung, Medien/Journalisten sowie Städte und Gemeinden vergeben. Die Einreichfrist für den SDG-Award 2020 lief bis Mitte Oktober – der brutkasten berichtete.

Austrian SDG-Award 2020

Wie der Senat der Wirtschaft in einer Aussendung am Montag bekannt gab, stehen nun die Nominierten fest. Aus über 160 Nachhaltigkeitsprojekten der Kategorien “Unternehmen, Medien, Jugend- und Bildungsorganisationen und Gemeinden“ wurden 44 BewerberInnen von der Jury, bestehend aus dem Ethikbeirat des Senat der Wirtschaft, Quality Austria sowie planetYes, nominiert.

Davon entfallen zwölf Nominierungen auf die Kategorie Unternehmen, die wiederum in große, mittlere und kleine Unternehmen unterteilt sind, jeweils elf Nominierungen auf die Kategorien Jugend/Bildung und Medien/Journalismus sowie zehn Nominierungen auf die Kategorie Gemeinden.

+++ Hier geht’s zu den Finalisten +++

Verleihung soll zum “nächstmöglichen Termin” stattfinden

Die Verleihung des Austrian SDG-Award wird laut dem Senat der Wirtschaft zum nächstmöglichen Termin und im Beisein vom Parlamentspräsidenten Mag. Wolfgang Sobotka und weiteren Schirmherren und -damen im Dachfoyer der Hofburg stattfinden.

„Corona zwingt zum Umdenken, ein ‚Weiter so‘ ist in den meisten Unternehmen, Organisationen und sogar Gemeinden nicht mehr möglich. Die qualitativ teils hervorragenden Einreichungen zeigen, dass die UN-Nachhaltigkeitsziele essentielle Faktoren geworden sind, wodurch die ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortungen im täglichen Wirtschaften umgesetzt werden. Und das ist gerade in schwierigen Zeiten ein guter Kompass“, sagt Gabriele Stowasser, Vorstandsmitglied des Senat der Wirtschaft.

Senats-Sprecher Hans Harrer fügt hinzu und betont: „Der Austrian SDG-Award soll nicht nur Anerkennung für alle Gewinner sein, sondern vielmehr auch eine Vorbildswirkung erzielen, um weitere Menschen zu motivieren, nachhaltige Ideen im Sinne der SDGs umzusetzen. Denn auch wenn das Umfeld durch die Pandemie dramatisch verändert wurde: Es gilt nach wie vor, die SDG-Ziele weiter zu verfolgen und den eingeschlagenen Weg entschlossen weiterzugehen.  Alle, die an der Umsetzung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele arbeiten, sind Vorreiter für unsere Wirtschaft und Gesellschaft”.

Archiv: Die Gewinner des SDG-Award 2019


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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