13.03.2024

Gerichtsurteil: kununu soll Klarnamen bei negativer Bewertung nennen

Ein klagendes Unternehmen hat vor Gericht gegen die Job-Bewertungs-Plattform einen Sieg eingefahren. Gibt es künftig eine Beanstandung gegen eine negative Bewertung, so müsse kununu den Klarnamen des Users oder der Userin der Firma nennen.
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(c) kununu - kununu-CEO Nina Zimmermann.

Negative Onlinebewertungen zu Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen unterliegen seit jeher einem Problem: Sind sie konstruktiv, akkurat oder einfach nur überspitzt und von enttäuschten, möglicherweise wütenden ehemaligen Mitarbeiter:innen verfasst, die sich “rächen” wollen?

Das sind Fragen, die man sich stellen muss, liest man ein Review zu einem Unternehmen. Jetzt allerdings sorgt ein Gerichtsurteil aus Deutschland für Aufsehen: Die von zwei Österreichern (Martin und Mark Poreda) gegründete Xing-Tochter kununu muss nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg dem betroffenen Unternehmen bei einer (bisher) anonymen und kritischen Bewertung den Klarnamen des Verfassers nennen – sollte eine kritische Unternehmensbeurteilung beanstandet werden. So die Entscheidung in einem Einzelfall. Kununu-CEO Nina Zimmermann möchte das Urteil anfechten, wie businessinsider berichtet.

kununu möchte dagegen angehen

Die Problematik bei diesem Entscheid ist klar ersichtlich: Arbeinehmer:innen würden sich seltener trauen, Kritik (auch berechtigte) an ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu üben. Doch nicht nur hier endet das Problem. Für kununu wäre so eine Verpflichtung eine Bedrohung des Geschäftsmodells, da die Plattform auf der Idee und dem Versprechen der Anonymität fußt.

Während der Anwalt der klagenden Firma im Online-Rechtsmagazin Legal Tribune Online das Urteil für “revolutionär” hält, startete Zimmermann den Kampfmodus, wie sie im Gespräch mit der Gründerszene erklärt. Sie wird dort wie folgt zitiert: “Sie und ihr Team würden ‘bis zur obersten Instanz kämpfen, wenn es sein muss’.”

Ohne Klarnamen Entfernung der negativen Bewertung?

Wie die deutsche Rechtsplattform Anwalt.de beschreibt, ist es mit dem Urteil auch möglich, dass Arbeitgeber:innen die Entfernung von negativen Bewertungen auf kununu verlangen können, wenn die Identität des Verfassers nicht bekannt ist. Der Arbeitgeber muss dazu glaubhaft darlegen, dass er durch die Bewertung in seinen Rechten verletzt wird. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht des Arbeitgebers auf Meinungsfreiheit und sein Persönlichkeitsrecht durch die anonyme Bewertung verletzt werden kann.

Weiters heißt es dort: “Die Entscheidung des OLG Hamburg ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechten von Arbeitgebern. Sie stellt aber auch eine Herausforderung für die Anonymität von Arbeitnehmern dar, die sich negativ über ihren Arbeitgeber äußern möchten. Es handelt sich derzeit um einen Beschluss des OLG im sog. einstweiligen Rechtschutzverfahren, sodass das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen ist.”

kununu-CEO mit Statement

Zimmermann selbst hat ein Statement zu diesem Fall veröffentlicht. Darin heißt es: “Das ist ein Thema, das mir sehr wichtig ist, darum klar und deutlich: Die Daten und Namen unserer Nutzer:innen sind sicher. Sie werden aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgericht Hamburg nicht weitergegeben. Wir halten den Beschluss für abwegig und falsch und werden vehement dagegen vorgehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Entscheidung des OLG HH lediglich um eine Beschlussverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Eine rechtsverbindliche und endgültige Entscheidung kann einzig und allein im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens erwirkt werden. Daher werden wir diese Entscheidung in einem solchen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen und sind sehr zuversichtlich, dass dort – wie bereits in der Vergangenheit durch andere Gerichte – in unserem Sinne entschieden wird. (…) Kununu ist nicht verpflichtet, die Namen seiner Nutzer zu nennen und wird dies bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auch nicht tun.”

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Gruppenfoto der
Gruppenfoto der "Best Managed Companies" 2024 | (c) Niklas Schnaubelt

Mit einem Mindestumsatz von 60 Millionen Euro muss man wirtschaftlich schon einiges herzeigen können, um für “Austria´s Best Managed Companies” von Deloitte Österreich und Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien infrage zu kommen. Aber nicht nur das. In einer ganzen Reihe von Kategorien – und zwar in allen – muss das Unternehmen “exzellent aufgestellt” sein.

Exzellenz in mehreren Kategorien

Konkret werden die Nominierten nach Strategie, Produktivität und Innovation, Governance und Finanzen sowie Kultur und Commitment abgeklopft. Dazu fließen die Themen Cyber Risk und ESG in die Analyse ein. “Das zentrale Element von Best Managed Companies ist ein von Deloitte durchgeführter Workshop mit dem Top Management zur Detailanalyse der Schwerpunktbereiche. Das globale Bewertungsmodell berücksichtigt Benchmarks von Preisträgern aus über 50 Ländern”, heißt es dazu von Deloitte.

“Best Managed Companies” bewältigen besondere Herausforderungen

Nicht nur der krisenbedingte derzeitige wirtschaftliche Abschwung, sondern auch der hohe Digitalisierungsdruck, der Vormarsch von Künstlicher Intelligenz und der anhaltende Personalmangel sind aktuell große Herausforderungen, meint man beim Beratungsriesen und der Raiffeisenlandesbank.

“In stürmischen Zeiten sind Unternehmen mit Vorbildfunktion wichtiger denn je”, kommentiert Gottfried Spitzer, CFO von Deloitte Österreich und Leader Deloitte Private. Und Reinhard Karl, Generaldirektor-Stellvertreter und Kommerzkundenvorstand der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, meint: “Es ist schön zu sehen, dass sich Unternehmen auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten nicht nur auf ihre Finanzen konzentrieren, sondern auch ihre Managementpraktiken, ihre Kultur und ihre Gesamtstrategie genau unter die Lupe nehmen.”

Das sind die “Best Managed Companies” 2024

Letztlich wurden 22 Unternehmen aus sechs Bundesländern von Deloitte und Raiffeisenlandesbank als “Best Managed Companies” ausgezeichnet.

Gleich acht Preisträger kommen aus Oberösterreich: BMD Systemhaus GesmbH., Hödlmayr Logistics GmbH, INTERNORM International GmbH, KEBA Group AG, Meinhart Kabel Österreich GmbH, PBS Holding AG, Reform-Werke Bauer & Co Holding AG und Zauner Anlagentechnik GmbH.

Jeweils fünf “Best Managed Companies” kommen aus Niederösterreich (Berndorf AG, Brantner Österreich GmbH, Glorit Bausysteme GmbH, ORASIS Industries Holding GmbH und Traktionssysteme Austria GmbH) und der Steiermark (ALWERA Gruppe, Frutura Obst & Gemüse Kompetenzzentrum GmbH, INTECO Holding GmbH, KNAPP AG und RINGANA GmbH). Salzburg steuert zwei Preisträger bei (Geislinger GmbH und Hagleitner Hygiene International GmbH), Wien (GrECo International Holding AG) und Tirol (Single Use Support GmbH) jeweils einen.

Single Use Support: Tiroler Scaleup unter Preisträgern

Mit dem letztgenannten Unternehmen hat es also auch eines der bekannteren heimischen Scaleups unter die “Best Managed Companies” geschafft. Single Use Support aus Kufstein machte in den vergangenen Jahren mehrfach auf sich aufmerksam. Ende vergangenen Jahres gab es sogar Medienberichte zu einem möglichen Milliarden-Exit. Wenige Monate später im Mai erfolgte tatsächlich die Mehrheitsübernahme – ohne Nennung des Kaufpreises.

“Diese Auszeichnung unterstreicht eindrucksvoll unsere kontinuierliche Innovationskraft, unser starkes Wachstum und unser Engagement für höchste Qualität. Sie bestätigt unseren Weg, innovative und nachhaltige Lösungen im Bereich des pharmazeutischen Flüssigkeitsmanagements anzubieten, und motiviert uns, weiterhin neue Maßstäbe in der Branche zu setzen – stets im Einklang mit unserem Ziel, eine umweltbewusste und zukunftsorientierte Unternehmensentwicklung voranzutreiben”, kommentiert Christian Praxmarer, CEO des Scaelups.

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