13.03.2024

Gerichtsurteil: kununu soll Klarnamen bei negativer Bewertung nennen

Ein klagendes Unternehmen hat vor Gericht gegen die Job-Bewertungs-Plattform einen Sieg eingefahren. Gibt es künftig eine Beanstandung gegen eine negative Bewertung, so müsse kununu den Klarnamen des Users oder der Userin der Firma nennen.
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(c) kununu - kununu-CEO Nina Zimmermann.

Negative Onlinebewertungen zu Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen unterliegen seit jeher einem Problem: Sind sie konstruktiv, akkurat oder einfach nur überspitzt und von enttäuschten, möglicherweise wütenden ehemaligen Mitarbeiter:innen verfasst, die sich „rächen“ wollen?

Das sind Fragen, die man sich stellen muss, liest man ein Review zu einem Unternehmen. Jetzt allerdings sorgt ein Gerichtsurteil aus Deutschland für Aufsehen: Die von zwei Österreichern (Martin und Mark Poreda) gegründete Xing-Tochter kununu muss nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg dem betroffenen Unternehmen bei einer (bisher) anonymen und kritischen Bewertung den Klarnamen des Verfassers nennen – sollte eine kritische Unternehmensbeurteilung beanstandet werden. So die Entscheidung in einem Einzelfall. Kununu-CEO Nina Zimmermann möchte das Urteil anfechten, wie businessinsider berichtet.

kununu möchte dagegen angehen

Die Problematik bei diesem Entscheid ist klar ersichtlich: Arbeinehmer:innen würden sich seltener trauen, Kritik (auch berechtigte) an ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu üben. Doch nicht nur hier endet das Problem. Für kununu wäre so eine Verpflichtung eine Bedrohung des Geschäftsmodells, da die Plattform auf der Idee und dem Versprechen der Anonymität fußt.

Während der Anwalt der klagenden Firma im Online-Rechtsmagazin Legal Tribune Online das Urteil für „revolutionär“ hält, startete Zimmermann den Kampfmodus, wie sie im Gespräch mit der Gründerszene erklärt. Sie wird dort wie folgt zitiert: „Sie und ihr Team würden ‚bis zur obersten Instanz kämpfen, wenn es sein muss‘.“

Ohne Klarnamen Entfernung der negativen Bewertung?

Wie die deutsche Rechtsplattform Anwalt.de beschreibt, ist es mit dem Urteil auch möglich, dass Arbeitgeber:innen die Entfernung von negativen Bewertungen auf kununu verlangen können, wenn die Identität des Verfassers nicht bekannt ist. Der Arbeitgeber muss dazu glaubhaft darlegen, dass er durch die Bewertung in seinen Rechten verletzt wird. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht des Arbeitgebers auf Meinungsfreiheit und sein Persönlichkeitsrecht durch die anonyme Bewertung verletzt werden kann.

Weiters heißt es dort: „Die Entscheidung des OLG Hamburg ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechten von Arbeitgebern. Sie stellt aber auch eine Herausforderung für die Anonymität von Arbeitnehmern dar, die sich negativ über ihren Arbeitgeber äußern möchten. Es handelt sich derzeit um einen Beschluss des OLG im sog. einstweiligen Rechtschutzverfahren, sodass das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen ist.“

kununu-CEO mit Statement

Zimmermann selbst hat ein Statement zu diesem Fall veröffentlicht. Darin heißt es: „Das ist ein Thema, das mir sehr wichtig ist, darum klar und deutlich: Die Daten und Namen unserer Nutzer:innen sind sicher. Sie werden aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgericht Hamburg nicht weitergegeben. Wir halten den Beschluss für abwegig und falsch und werden vehement dagegen vorgehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Entscheidung des OLG HH lediglich um eine Beschlussverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Eine rechtsverbindliche und endgültige Entscheidung kann einzig und allein im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens erwirkt werden. Daher werden wir diese Entscheidung in einem solchen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen und sind sehr zuversichtlich, dass dort – wie bereits in der Vergangenheit durch andere Gerichte – in unserem Sinne entschieden wird. (…) Kununu ist nicht verpflichtet, die Namen seiner Nutzer zu nennen und wird dies bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auch nicht tun.“

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© AustrianStartups - Impressionen vom Vorjahr.

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Marcus Ihlenfeld gab seine sichere Position als Marketingleiter bei Opel auf, um gemeinsam mit Christian Bezdeka woom zu gründen. Nach dem Aufbau der Kinderfahrradmarke gründete er mit poptop erneut ein Unternehmen, diesmal eine Kindermöbelmarke.

112 Metzgereien. So oft fragte Nadina Ruedl von Die Pflanzerei nach, bis sie einen Produktionspartner fand, der bereit war, ihre pflanzlichen Versionen österreichischer Fleischklassiker herzustellen. Ohne Erfahrung in der Lebensmittelproduktion oder im Handel ging sie das Risiko ein, ihr Unternehmen von Beginn an gebootstrappt und als Solo-Gründerin aufzubauen. Beim Summit spricht sie über die Zeit, bevor andere von Erfolg sprechen: Über Rückschläge, harte Entscheidungen, Fehlschläge und die Ausdauer, ein Unternehmen von Grund auf aufzubauen.

Politik auch dabei

Auch Daniel Keinrath kennt sich mit Risiko aus. Er ist Mitgründer des Wiener KI-Startups fonio.ai, das KI-Telefonagenten für kleine und mittlere Unternehmen baut. Beim Summit spricht er im Panel „AI Changes the Rules of Taking Risks“ darüber, wie KI das Risikokalkül für Startups verändert.

Die Investor:innenperspektive bringen unter anderem Markus Lang (Speedinvest) im EY Scaleup Panel und Hansi Hansmann im Fireside Chat „Exits & Angels“ ein. Hansmann zählt zu Österreichs bekanntesten Business Angels und hat in mehr als 100 Startups investiert. Zu seinen erfolgreichen Exits zählen Runtastic, Shpock, mySugr, durchblicker, Busuu und zuletzt auch Tractive.

In weiteren Panels sprechen unter anderem Kilian Kaminski von refurbed, Lisa Smith von Prewave, Tobias Homberger von myClubs, Johannes Ferner von fiskaly und Denise Hirner von UpNano über Risiko. Auch die politische Seite ist beim AustrianStartups Summit vertreten: Staatssekretärin Elisabeth Zehetner, zuständig für Energie, Startups und Tourismus, sowie Staatssekretär Alexander Pröll (vollständige Liste der Speaker).

Masterclasses

Neben dem Bühnenprogramm finden mehrere Masterclasses statt: Schönherr erklärt in „Termsheet Decoded“, worauf es vor der Vertragsunterschrift ankommt, aws zeigt in „Scaling Beyond Equity“ Finanzierungswege jenseits von Eigenkapital, und Minted gibt in „Changing Winds“ einen Überblick über Förderprogramme, Regularien und den Einfluss von KI auf die Förderlandschaft. In „Born Global Mindset – Building Companies That Scale Beyond Borders“ zeigt Advantage Austria, worauf es beim internationalen Wachstum von Startups ankommt.

Für den AustrianStartups Summit Pitch Master 2026 können sich Startups mit Sitz in Österreich, mindestens einem Minimum Viable Product und maximal drei Millionen Euro an Umsatz oder Investment bewerben. Die Jury besteht unter anderem aus aktiven Investor:innen. Bewerbung und weitere Infos findet man hier.

Parallel zum Programm zeigen Startups und Partner auf der Startup-Messe ihre Produkte und Lösungen. Für Investor:innen gibt es zusätzlich die Investor Lounge mit kuratiertem Matchmaking. Der Zugang ist im Investor:innen-Ticket inkludiert. Reguläre Tickets kosten 149 Euro, Investor-Tickets mit Zugang zur Investor Lounge 299 Euro. Mitglieder von AustrianStartups erhalten ihr Ticket kostenlos.

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