13.03.2024

Gerichtsurteil: kununu soll Klarnamen bei negativer Bewertung nennen

Ein klagendes Unternehmen hat vor Gericht gegen die Job-Bewertungs-Plattform einen Sieg eingefahren. Gibt es künftig eine Beanstandung gegen eine negative Bewertung, so müsse kununu den Klarnamen des Users oder der Userin der Firma nennen.
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(c) kununu - kununu-CEO Nina Zimmermann.

Negative Onlinebewertungen zu Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen unterliegen seit jeher einem Problem: Sind sie konstruktiv, akkurat oder einfach nur überspitzt und von enttäuschten, möglicherweise wütenden ehemaligen Mitarbeiter:innen verfasst, die sich „rächen“ wollen?

Das sind Fragen, die man sich stellen muss, liest man ein Review zu einem Unternehmen. Jetzt allerdings sorgt ein Gerichtsurteil aus Deutschland für Aufsehen: Die von zwei Österreichern (Martin und Mark Poreda) gegründete Xing-Tochter kununu muss nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg dem betroffenen Unternehmen bei einer (bisher) anonymen und kritischen Bewertung den Klarnamen des Verfassers nennen – sollte eine kritische Unternehmensbeurteilung beanstandet werden. So die Entscheidung in einem Einzelfall. Kununu-CEO Nina Zimmermann möchte das Urteil anfechten, wie businessinsider berichtet.

kununu möchte dagegen angehen

Die Problematik bei diesem Entscheid ist klar ersichtlich: Arbeinehmer:innen würden sich seltener trauen, Kritik (auch berechtigte) an ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu üben. Doch nicht nur hier endet das Problem. Für kununu wäre so eine Verpflichtung eine Bedrohung des Geschäftsmodells, da die Plattform auf der Idee und dem Versprechen der Anonymität fußt.

Während der Anwalt der klagenden Firma im Online-Rechtsmagazin Legal Tribune Online das Urteil für „revolutionär“ hält, startete Zimmermann den Kampfmodus, wie sie im Gespräch mit der Gründerszene erklärt. Sie wird dort wie folgt zitiert: „Sie und ihr Team würden ‚bis zur obersten Instanz kämpfen, wenn es sein muss‘.“

Ohne Klarnamen Entfernung der negativen Bewertung?

Wie die deutsche Rechtsplattform Anwalt.de beschreibt, ist es mit dem Urteil auch möglich, dass Arbeitgeber:innen die Entfernung von negativen Bewertungen auf kununu verlangen können, wenn die Identität des Verfassers nicht bekannt ist. Der Arbeitgeber muss dazu glaubhaft darlegen, dass er durch die Bewertung in seinen Rechten verletzt wird. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht des Arbeitgebers auf Meinungsfreiheit und sein Persönlichkeitsrecht durch die anonyme Bewertung verletzt werden kann.

Weiters heißt es dort: „Die Entscheidung des OLG Hamburg ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechten von Arbeitgebern. Sie stellt aber auch eine Herausforderung für die Anonymität von Arbeitnehmern dar, die sich negativ über ihren Arbeitgeber äußern möchten. Es handelt sich derzeit um einen Beschluss des OLG im sog. einstweiligen Rechtschutzverfahren, sodass das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen ist.“

kununu-CEO mit Statement

Zimmermann selbst hat ein Statement zu diesem Fall veröffentlicht. Darin heißt es: „Das ist ein Thema, das mir sehr wichtig ist, darum klar und deutlich: Die Daten und Namen unserer Nutzer:innen sind sicher. Sie werden aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgericht Hamburg nicht weitergegeben. Wir halten den Beschluss für abwegig und falsch und werden vehement dagegen vorgehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Entscheidung des OLG HH lediglich um eine Beschlussverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Eine rechtsverbindliche und endgültige Entscheidung kann einzig und allein im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens erwirkt werden. Daher werden wir diese Entscheidung in einem solchen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen und sind sehr zuversichtlich, dass dort – wie bereits in der Vergangenheit durch andere Gerichte – in unserem Sinne entschieden wird. (…) Kununu ist nicht verpflichtet, die Namen seiner Nutzer zu nennen und wird dies bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auch nicht tun.“

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Rund zwei Millionen Pakete versendete Niceshops 2025 aus dem Logistikzentrum im südoststeirischen Saaz. Diese gingen in 80 Länder bei einer Exportquote von 88 Prozent. Es war das bislang erfolgreichste Geschäftsjahr des E-Commerce-Scaleups, wie brutkasten berichtete. An dessen Ende standen 169 Millionen Euro Umsatz und ein EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) von acht Millionen Euro zu Buche. Und das, obwohl man sich erst 2024 auch mit Hilfe eines Stellenabbaus (brutkasten berichtete) aus einer Krise gekämpft hatte.

Ausbau direkt am steirischen Heimatstandort

Mit dem starken Aufschwung sei man auch bei den Lagerkapazitäten an die Grenzen gekommen, heißt es nun vom Unternehmen, das etwa 30 spezialisierte Onlineshops betreibt: „Zuletzt mussten zusätzliche externe Flächen angemietet werden.“ Deswegen soll nun erweitert werden – und zwar direkt am Heimatstandort Saaz, der rund eine Dreiviertelstunde von der steirischen Hauptstadt Graz entfernt ist.

Dort kaufte man nun ein 23.000 m² großes Grundstück zu, wie das Unternehmen verkündet. „Die Erweiterung schafft die Grundlage, Logistikprozesse wieder zentral zu bündeln, Transportwege zu verkürzen und die gesamte Wertschöpfung in der Region zu halten“, heißt es dazu in einer Aussendung.

Schrittweise Automatisierung in kommenden Jahren

Die Ausbaupläne von Niceshops betreffen aber nicht nur die Logistik. Dieses Jahr sollen insgesamt 50 neue Arbeitsplätze geschaffen werden – aktuell beschäftigt man etwa 400 Mitarbeiter:innen an den Standorten Saaz, Graz und Wien. Gleichzeitig will man in den kommenden Jahren schrittweise Automatisierungs- und Robotiklösungen einführen. „Ziel ist nicht die Vollautomatisierung des Lagers, sondern der gezielte Einsatz in speziellen Segmenten, um die Mitarbeiter:innen bei standardisierten Prozessen zu entlasten und die Effizienz weiter zu steigern“, heißt es dazu vom Unternehmen.

Künftig liege der Fokus auf dem weiteren Ausbau der E-Commerce-Plattform sowie der Skalierung von Logistik- und Technologiedienstleistungen für Partnerunternehmen. Zudem setze man weiterhin auf Nachhaltigkeit, etwa mit 100
Prozent Ökostrom, „nahezu“ plastikfreiem Versand und einer im Branchenvergleich sehr niedrigen Retourenquote von rund drei Prozent.

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