13.03.2024

Gerichtsurteil: kununu soll Klarnamen bei negativer Bewertung nennen

Ein klagendes Unternehmen hat vor Gericht gegen die Job-Bewertungs-Plattform einen Sieg eingefahren. Gibt es künftig eine Beanstandung gegen eine negative Bewertung, so müsse kununu den Klarnamen des Users oder der Userin der Firma nennen.
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(c) kununu - kununu-CEO Nina Zimmermann.

Negative Onlinebewertungen zu Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen unterliegen seit jeher einem Problem: Sind sie konstruktiv, akkurat oder einfach nur überspitzt und von enttäuschten, möglicherweise wütenden ehemaligen Mitarbeiter:innen verfasst, die sich “rächen” wollen?

Das sind Fragen, die man sich stellen muss, liest man ein Review zu einem Unternehmen. Jetzt allerdings sorgt ein Gerichtsurteil aus Deutschland für Aufsehen: Die von zwei Österreichern (Martin und Mark Poreda) gegründete Xing-Tochter kununu muss nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg dem betroffenen Unternehmen bei einer (bisher) anonymen und kritischen Bewertung den Klarnamen des Verfassers nennen – sollte eine kritische Unternehmensbeurteilung beanstandet werden. So die Entscheidung in einem Einzelfall. Kununu-CEO Nina Zimmermann möchte das Urteil anfechten, wie businessinsider berichtet.

kununu möchte dagegen angehen

Die Problematik bei diesem Entscheid ist klar ersichtlich: Arbeinehmer:innen würden sich seltener trauen, Kritik (auch berechtigte) an ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu üben. Doch nicht nur hier endet das Problem. Für kununu wäre so eine Verpflichtung eine Bedrohung des Geschäftsmodells, da die Plattform auf der Idee und dem Versprechen der Anonymität fußt.

Während der Anwalt der klagenden Firma im Online-Rechtsmagazin Legal Tribune Online das Urteil für “revolutionär” hält, startete Zimmermann den Kampfmodus, wie sie im Gespräch mit der Gründerszene erklärt. Sie wird dort wie folgt zitiert: “Sie und ihr Team würden ‘bis zur obersten Instanz kämpfen, wenn es sein muss’.”

Ohne Klarnamen Entfernung der negativen Bewertung?

Wie die deutsche Rechtsplattform Anwalt.de beschreibt, ist es mit dem Urteil auch möglich, dass Arbeitgeber:innen die Entfernung von negativen Bewertungen auf kununu verlangen können, wenn die Identität des Verfassers nicht bekannt ist. Der Arbeitgeber muss dazu glaubhaft darlegen, dass er durch die Bewertung in seinen Rechten verletzt wird. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Recht des Arbeitgebers auf Meinungsfreiheit und sein Persönlichkeitsrecht durch die anonyme Bewertung verletzt werden kann.

Weiters heißt es dort: “Die Entscheidung des OLG Hamburg ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechten von Arbeitgebern. Sie stellt aber auch eine Herausforderung für die Anonymität von Arbeitnehmern dar, die sich negativ über ihren Arbeitgeber äußern möchten. Es handelt sich derzeit um einen Beschluss des OLG im sog. einstweiligen Rechtschutzverfahren, sodass das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen ist.”

kununu-CEO mit Statement

Zimmermann selbst hat ein Statement zu diesem Fall veröffentlicht. Darin heißt es: “Das ist ein Thema, das mir sehr wichtig ist, darum klar und deutlich: Die Daten und Namen unserer Nutzer:innen sind sicher. Sie werden aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgericht Hamburg nicht weitergegeben. Wir halten den Beschluss für abwegig und falsch und werden vehement dagegen vorgehen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Entscheidung des OLG HH lediglich um eine Beschlussverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Eine rechtsverbindliche und endgültige Entscheidung kann einzig und allein im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens erwirkt werden. Daher werden wir diese Entscheidung in einem solchen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen und sind sehr zuversichtlich, dass dort – wie bereits in der Vergangenheit durch andere Gerichte – in unserem Sinne entschieden wird. (…) Kununu ist nicht verpflichtet, die Namen seiner Nutzer zu nennen und wird dies bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auch nicht tun.”

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v. l. n. r.: Die MATR-Gründerinnen Michaela Stephen und Verena Judmayer mit Christoph Zipko, Senior Venture & Business Model Manager bei Greiner Innoventures und Philipp Kranewitter, Senior Expert Innovation Manager bei Greiner Innoventures | (c) Lisi Specht

Über 30 Millionen Matratzen landen in Europa jährlich im Abfall. Eine umweltfreundlichere Lösung dafür möchte das Wiener Startup MATR rund um die beiden Gründerinnen Verena Judmayer und Michaela Stephen bieten. Das 2022 gegründete Unternehmen entwickelt Matratzen basierend auf EU-Ecodesign und Circular Design-Kriterien. Dafür wird der gesamte Produktlebenszyklus der Matratzen von Beginn an bis zum Ende berücksichtigt. Das entscheidende Kriterium dabei ist: MATR verspricht seine Produkte am Ende ihres Lebenszyklus zurückzuholen und vollständig zu recyceln. Damit soll sichergestellt werden, dass die Materialien tatsächlich in einen Kreislauf kommen und in neuen Produkten wiederverwendet werden.

Investment von Greiner Innoventures

Anfang August 2022 gab das Unternehmen den Abschluss seiner ersten Finanzierungsrunde bekannt. Damals beteiligte sich Greiner Innoventures am Unternehmen (brutkasten berichete). Der Startup Hub des oberösterreichischen Kunststoff- und Schaumstoffherstellers beteiligte sich in der Vergangenheit unter anderem auch an österreichischen Startups wie Zeroplast oder Temprify (brutkasten berichtete).

Zwei Jahre nach dem ersten Investment hat der Startup Hub Greiner Innoventures nun sein Investment in MATR um einen Betrag im niedrigen sechsstelligen Bereich erhöht. Zudem sicherte sich das Startup erst kürzlich eine aws-Seed-Finanzierung als weitere Unterstützung für das zukünftige Wachstum. Aktuell hält laut Firmenbuch Greiner Innoventures 16,84 Prozent der Unternehmensanteile an der Circularful GmbH, die hinter der Marke MATR steht. Die restlichen Anteile des Unternehmens entfallen auf die beiden Gründerinnen Verena Judmayer und Michaela Stephen.

“Dabei bleibt Greiner Innoventures bewusst Minderheitseigentümer – der Startup-Spirit soll schließlich erhalten bleiben“, erklärt Philipp Kranewitter, Senior Expert Innovation Manager bei Greiner Innoventures. Der Startup Hub steht den beiden Gründerinnen laut eigenen Angaben zudem nicht nur als Investor, sondern auch als Partner mit einem großen Netzwerk und umfassender Branchenexpertise zur Seite.

MATR: “Bereits in Deutschland Fuß gefasst”

MATR beliefert bereits jetzt über zehn namhafte Hotellerie-Kunden – darunter das Boutique-Hotel Altstadt Vienna, das Hotel Beethoven Wien oder die Sportlers Lodge in Sölden. Mittlerweile steht ein fünfköpfiges Team hinter MATR.

“Die österreichische Hotellerie war ein guter Ausgangsmarkt, und wir haben auch bereits in Deutschland Fuß gefasst. Wir wollen aber noch weiter international wachsen und außerdem die Chancen im Endkundenmarkt evaluieren“, erklärt Michaela Stephen, Co-Gründerin von MATR.


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