02.01.2023

FMA: Acht Fintechts nutzen „Regulatory Sandbox“ – eine Wertpapier-Konzession erteilt

Seit 1. September 2020 bietet die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) Fintechs die Möglichkeit, innovative Geschäftsmodelle in einem geschützten Umfeld zur regulatorische Reife zu bringen. Acht Unternehmen nehmen dies aktuell in Anspruch.
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Der Sitz der FMA im 9. Bezirk in Wien | (c) FMA/LinkedIn

Sie sind oft der größten Herausforderungen für Fintechs – die regulatorischen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um rechtskonform in einem Markt zu agieren. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) bietet daher seit 1. September 2020 die Möglichkeit einer „Regulatory Sandbox“. Darunter versteht man eine Art geschützten Rechtsrahmen, in dem Fintechs innovative Geschäftsmodelle zu regulatorischer Reife bringen können – in Abstimmung mit der FMA selbst. Im Jänner 2021 vermeldete die FMA erstmals die Aufnahme eines Fintechs in die Sandbox (brutkasten berichtete). Mittlerweile sind einige weitere dazugekommen, wie die FMA am Montag in einer Aussendung mitteilte.

Demnach hat die Behörde seit der Gründung der Sandbox acht Fintechs aufgenommen. Fünf dieser Unternehmen wollen eine Zulassung als europaweit tätiger Crowdfunding-Dienstleister gemäß der EU-Schwarmfinanzierungs-Verordnung ECSP erreichen. Drei weitere sind im Krypto-Bereich tätig und wollen Finanzdienstleistungen anbieten, dass dies eine Konzession nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 oder dem Bankwesengesetz voraussetzt. Die Sandbox steht grundsätzlich nur Unternehmen offen, die Dienstleistungen in einem Bereich erbringen wollen, der von der FMA beaufsichtigt wird. Teilnehmer können sowohl neu gegründete Startups als auch etablierte Anbieter, die innovative Geschäftsmodelle entwickeln wollen.

Die Namen der Unternehmen darf die FMA nicht nennen, da die Amtsverschwiegenheit gelte, solange die Fintechs an Sandbox teilnehmen, sagte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage des brutkasten. Gleichzeitig steht es den teilnehmenden Unternehmen aber frei, ihre Teilnahme öffentlich zu machen: Der Crowdinvesting-Anbieter Conda hat dies beispielsweise gemacht.

Ein Sandbox-Teilnehmer erhielt bereits Wertpapierkonzession

Einem Sandbox-Teilnehmer erteilte die FMA bereits Anfang 2022 eine Wertpapierkonzession für den Betrieb einer digitalen Handelsplattform für übertragbare Wertpapiere. Das entsprechende Unternehmen befindet sich jedoch mit einem zweiten Projekt weiterhin in der Sandbox, wie ein FMA-Sprecher gegenüber dem brutkasten sagte.

Bei zwei weiteren Anbietern – einem Dienstleiter für virtuelle Währungen und einem Crowdfunding-Anbieter – liegen Registrierungs- bzw. Konzessionsanträge vor. Die restlichen Unternehmen befinden sich laut FMA noch in einer Phase, in der die Voraussetzungen für das Erteilen einer Konzession erst noch erarbeitet werden muss. Dies geschieht in enger Abstimmung zwischen den jeweiligen Unternehmen und der Behörde.

Um in die Sandbox aufgenommen zu werden, muss ein entsprechender Beirat eine positive Stellungnahme abgegeben. Diesem Beirat gehören Expert:innen der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Aufsicht selbst an. Sind die Antragsvoraussetzungen erfüllt und liegt eine positive Einschätzung vor, entscheidet die FMA innerhalb von sechs Monaten über den Antrag. Die Teilnahme an der Sandbox ist dann für maximal zwei Jahre vorgesehen.

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