02.01.2023

FMA: Acht Fintechts nutzen „Regulatory Sandbox“ – eine Wertpapier-Konzession erteilt

Seit 1. September 2020 bietet die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) Fintechs die Möglichkeit, innovative Geschäftsmodelle in einem geschützten Umfeld zur regulatorische Reife zu bringen. Acht Unternehmen nehmen dies aktuell in Anspruch.
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FMA
Der Sitz der FMA im 9. Bezirk in Wien | (c) FMA/LinkedIn

Sie sind oft der größten Herausforderungen für Fintechs – die regulatorischen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um rechtskonform in einem Markt zu agieren. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) bietet daher seit 1. September 2020 die Möglichkeit einer „Regulatory Sandbox“. Darunter versteht man eine Art geschützten Rechtsrahmen, in dem Fintechs innovative Geschäftsmodelle zu regulatorischer Reife bringen können – in Abstimmung mit der FMA selbst. Im Jänner 2021 vermeldete die FMA erstmals die Aufnahme eines Fintechs in die Sandbox (brutkasten berichtete). Mittlerweile sind einige weitere dazugekommen, wie die FMA am Montag in einer Aussendung mitteilte.

Demnach hat die Behörde seit der Gründung der Sandbox acht Fintechs aufgenommen. Fünf dieser Unternehmen wollen eine Zulassung als europaweit tätiger Crowdfunding-Dienstleister gemäß der EU-Schwarmfinanzierungs-Verordnung ECSP erreichen. Drei weitere sind im Krypto-Bereich tätig und wollen Finanzdienstleistungen anbieten, dass dies eine Konzession nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 oder dem Bankwesengesetz voraussetzt. Die Sandbox steht grundsätzlich nur Unternehmen offen, die Dienstleistungen in einem Bereich erbringen wollen, der von der FMA beaufsichtigt wird. Teilnehmer können sowohl neu gegründete Startups als auch etablierte Anbieter, die innovative Geschäftsmodelle entwickeln wollen.

Die Namen der Unternehmen darf die FMA nicht nennen, da die Amtsverschwiegenheit gelte, solange die Fintechs an Sandbox teilnehmen, sagte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage des brutkasten. Gleichzeitig steht es den teilnehmenden Unternehmen aber frei, ihre Teilnahme öffentlich zu machen: Der Crowdinvesting-Anbieter Conda hat dies beispielsweise gemacht.

Ein Sandbox-Teilnehmer erhielt bereits Wertpapierkonzession

Einem Sandbox-Teilnehmer erteilte die FMA bereits Anfang 2022 eine Wertpapierkonzession für den Betrieb einer digitalen Handelsplattform für übertragbare Wertpapiere. Das entsprechende Unternehmen befindet sich jedoch mit einem zweiten Projekt weiterhin in der Sandbox, wie ein FMA-Sprecher gegenüber dem brutkasten sagte.

Bei zwei weiteren Anbietern – einem Dienstleiter für virtuelle Währungen und einem Crowdfunding-Anbieter – liegen Registrierungs- bzw. Konzessionsanträge vor. Die restlichen Unternehmen befinden sich laut FMA noch in einer Phase, in der die Voraussetzungen für das Erteilen einer Konzession erst noch erarbeitet werden muss. Dies geschieht in enger Abstimmung zwischen den jeweiligen Unternehmen und der Behörde.

Um in die Sandbox aufgenommen zu werden, muss ein entsprechender Beirat eine positive Stellungnahme abgegeben. Diesem Beirat gehören Expert:innen der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Aufsicht selbst an. Sind die Antragsvoraussetzungen erfüllt und liegt eine positive Einschätzung vor, entscheidet die FMA innerhalb von sechs Monaten über den Antrag. Die Teilnahme an der Sandbox ist dann für maximal zwei Jahre vorgesehen.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Dass sich die aktuell noch laufenden Verhandlungen zur EU Inc. auf Ratsebene nicht so entwickeln, wie es sich die Initiator:innen der gleichnamigen Initiative wünschen würden, ist allgemein bekannt. Übte man nach der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs im März noch deutliche Kritik an diesem, würde man ihn inzwischen wohl gerne so annehmen. Denn der aktuell noch in Ausarbeitung befindliche Vorschlag des Rats der EU-Justizminister:innen dürfte letztlich, wenn man mit den Verhandlungen vertrauten Personen Glauben schenken darf, kaum noch etwas mit dem ursprünglichen Vorschlag der Initiative zu tun haben. Die absoluten Kern-Forderungen seien darin de facto zur Gänze gestrichen, was überbleibe sei „nicht mehr als ein Label und vielleicht etwas schnellere Gründung“, hört man.

Österreich als EU-Inc.-Antagonist

Das offizielle Österreich spielt dabei dem Vernehmen nach eher die Rolle des Antagonisten. Das SPÖ-geführte Justizministerium zähle in den Verhandlungen zu den Verhinderern. Rot-weiß-roter Gegenwind zur EU Inc. komme aber auch von anderer Seite, nicht nur, wie allgemein bekannt, von Notariatskammer und Arbeiterkammer, sondern auch von einflussreichen Personen in der Wirtschaftskammer.

Zehetner: deutliche Positionierung pro EU Inc.

In dieser durchaus komplexen Gemengelage von Interessen aus ganz unterschiedlicher Richtung, mag es fast verwundern, dass sich Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nun öffentlich durchaus deutlich positionierte. „Ich bin unzufrieden damit, wohin sich die Diskussion zur EU Inc. momentan entwickelt – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene“, sagte sie heute bei einer Keynote im Rahmen des Verbund Venture Day 2026 an der WU Wien. Auf diese Weise werde die EU Inc. nicht zur Alternative zur amerikanischen Delaware Inc., die auch sie sich wünsche.

Mitarbeiter:innenbeteiligung via FlexCo „noch nicht attraktiv genug“

Auch sonst gab sich Zehetner in ihrer Rede, die sich auf europäische Souveränität im Startup-Bereich fokussierte, kritisch. Die FlexCo etwa bezeichnete sie in Sachen Mitarbeiter:innen-Beteiligung als „ersten Schritt“, aber „noch nicht attraktiv genug“. Es brauche neue Steuerregeln, die Mitarbeiter:innenbeteiligung praktikabel machen. Auch ihre bereits einmal dezidiert geäußerte Forderung nach Steuererleichterungen bei Startup-Beteiligungen – vulgo Beteiligungsfreibetrag – wiederholte sie bei der Gelegenheit. Auf europäischer Ebene sieht sie Handlungsbedarf u.a. in Sachen Kapitalmarktunion. Lob gab es von Zehetner dafür für den European Scaleup Funds – ergänzt mit Eigenlob für den geplanten österreichischen Dachfonds.

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