07.12.2023

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

Mit dem "Innovator of the Year" zeichnen wir gemeinsam mit unserer Community die innovativsten Köpfe in der heimischen Startup-Szene aus. Wähle in der Kategorie "Startups" bis 6. Jänner 2024 deine Favoritin oder deinen Favoriten.
/artikel/das-voting-zum-innovator-of-the-year-2023-kategorie-startups
Innovator of the Year

Ein für die heimische Startup-Szene schwieriges Jahr neigt sich dem Ende zu. Noch nie zuvor gab es so eine Häufung an Insolvenzen, Schließungen und Notverkäufen. Trotz der wirtschaftlich herausfordernden Zeit haben österreichische Startups und Scaleups aber auch in diesem Jahr wieder Großartiges geleistet und ihre Innovationen vorangetrieben. Sie liefern Lösungen für die Zukunft und leisten somit einen wichtigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Österreich.

Als Leitmedium für die heimische Startup-Szene starten wir daher bereits zum dritten Mal den “Innovator of the Year” und zeichnen gemeinsam mit unserer Community in drei Kategorien die innovativsten Köpfe in der Startup-Community aus: “Newcomer”, “Startups” und “Scaleups”. Den Anfang machte die Kategorie “Newcomer” – zum Voting.

Nun gilt es, die innovativste Person in der Kategorie “Startups” zu wählen. Hier prämieren wir Gründer:innen von Unternehmen, die bereits einige Schritte im Markt gemacht haben und gerade dabei sind, sich zu etablieren.

Insgesamt gibt es wieder zehn Nominierungen. Die brutkasten-Redaktion ist täglich im Austausch mit den Gründer:innen und CEOs spannender Startups und hat in mehreren Jurysitzungen eine Shortlist mit jenen erstellt, die 2023 besonders aufgefallen sind.

Wähle bis 7. Jänner dein:e Favorit:in

Jetzt bist du am Drücker: Wähle bis 7. Jänner 2024 (23:30 Uhr) deine Favoritin oder deinen Favoriten zum “Innovator of the Year”! Jede:r User:in hat eine Stimme und es kann einmal pro Tag und Kategorie abgestimmt werden – es zahlt sich also aus, die eigene Community zu aktivieren! Der “Innovator of the Year” erhält ein brutkasten Medienvolumen in Höhe von 4.100 Euro. Die Gewinner:innen in allen Kategorien werden am 10. Jänner 2024 auf brutkasten.com verkündet.

Powered by Poll Maker

Maximilian Kindler | incaseof.law

incaseof.law, KMU, Rechtsberatung, Beratung für KMUs, KMU rechtsberatung, Recht KMU, Anwalt KMU, KI, OGh, Urteil, legal Tech, legalTech

Die LawTech-Firma incaseof.law bietet Online-Rechtsberatung auf KI-Basis an. Das Service kommt speziell KMUs zugute. Gründer Gründer Maximilian Kindler geriet heuer in einen Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein (ÖRAV), der gegen das Geschäftsmodell des Startups Klage eingelegt hatte. Kindler konnte sich über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen des ÖRAV durchsetzen. Der Founder nennt das Urteil einen “Meilenstein für Startups im Legal-Tech-Bereich”.

Johanna Kivalo | The Impressive Company

Ursprünglich hatten sie sich auf Videos und Space- Escape Games spezialisiert. Aus der Faszination für den Weltraum wurde aber schnell mehr: Mittlerweile hat sich The Impressive Company mit Solutions Architect Johanna Kivalo und CEO Nikodemus Wagner zu einem Space-Tech-Unternehmen entwickelt. Die automatisierten Analysen des Startups beschreiben das Weltall als voll von kaputten Satelliten, Raketenresten und Trümmern. Und sie zeigen: Der Müll vermehrt sich. Im Sinne der Space Sustainability überwacht das Unternehmen den Weltraumverkehr, minimiert potenzielle Kollisionen und somit Gefahren für die Erde. Gemeinsam mit der EU und der European Space Agency (ESA) arbeitet es daran eine Datengrundlage für neue Regulierungen zu schaffen – gut für die Umwelt und schlecht für den Weltraummüll. 

Paul Lind | reebuild

Reebuild rund um Co-Founder Paul Lind hat sich zum Ziel gesetzt, die administrativen Tätigkeiten von Bauleitern zu automatisieren. Mit seinem Geschäftsmodell gelang es dem auch von Lucas Iser und Alexander Kornell mit gegründeten Wiener Startup Anfang 2023 Domagoj Dolinsek, Gründer von PlanRadar, Storebox-Founder Ferdinand Dietrich, Baufinanzierer Philipp Hain und Laura Raggl von ROI Ventures als Investor:innen mit an Bord zu holen. Im September folgten dann Business Angel Hansi Hansmann und PSPDFkit-Gründer Peter Steinberger sowie auch der Real Estate & Startup Investor Niki Stadler und die Business Angels Gerhard Kornfeld und Reinhard Manzl.

Eva Sommer | fermify

Das Wiener Vegan-Käse-Startup fermify rund um Co-Founderin Eva Sommer, das sie mit dem Bioprozess-Forscher Christoph Herwig 2021 gegründet hat, entwickelte ein neues Verfahren zur Herstellung von veganem Käse. Dafür erhielt man im Mai 2023 unter dem Lead des pan-europäischen ClimateTech-Fonds Climentum Capital 4,5 Millionen Euro Kapital. Ebenfalls dabei war der 2022 gestartete Female Founders-Fonds Fund F. Dieses Investment wurde im Juli 2023 um 1,5 Millionen auf sechs Millionen Euro erhöht – Investoren aus Deutschland und Holland hatten sich damals beteiligt.

Markus Linder | inoqo

Markus Linder: Gründer des Wiener Scaleups Zoovu plan mit Nachhaltigkeitsapp den nächsten Coup

Kaum ein Gründer in Österreich brennt so für das Thema Nachhaltigkeit wie Markus Linder. Ursprünglich ging der Gründer und Geschäftsführer von Inoqo 2020 mit einer auf Verbraucher:innen ausgerichteten App an den Start. Sie diente dazu, Endverbraucher:innen den Umwelteinfluss ihrer täglichen Lebensmitteleinkäufe zu verdeutlichen. 2023 vollzog das Startup erfolgreich den Schwenk von einem B2C- zu einem B2B-Modell. Über eine neue SaaS-Plattform des Startups können Lebensmittelhändern die Umweltauswirkungen ihrer Lieferkette bewerten. 2023 konnte das Startup mit ODA, den führenden e-Lebensmittelhändler Norwegens als Partner für sich gewinnen und ein Investment in Millionenhöhe abschließen.

Valentin Perkonigg | Brickwise

Valentin Perkonigg, Brickwise

Immobilieninvestments ab 100 Euro innerhalb von Minuten mit ein paar Klicks – mit diesem Versprechen ist das Grazer Startup Brickwise angetreten und hat sich ursprünglich im B2C-Segment positioniert. Mit seiner Plattform ging das Unternehmen Ende 2021 auf den Markt. Dieses Jahr expandierte Brickwise nicht nur nach Deutschland, sondern startete auch mit einem neuen B2B-Angebot, das das Unternehmen als “White Label Light“-Lösung bezeichnet. Mit C&P Immobilien aus Graz fand man auch gleich den ersten Partner. Valentin Perkonigg war als CTO für die technische Umsetzung verantwortlich. Seit Oktober 2023 hat der Co-Founder die CEO-Rolle übernommen. Abseits von Brickwise startete Perkonigg 2023 außerdem einen Newsletter für europäische Gründer:innen: “Founder Forge”, der alle zwei Wochen erscheint, schreibt er gemeinsam mit Coinpanion-Gründer Alexander Valtingojer.

Nadina Ruedl | Die Pflanzerei

nadina

Mit ihrem veganen Leberkäse “Gustl” erlangte Nadina Ruedl österreichweit Bekanntheit und schaffte damit bereits 2022 den Sprung in den österreichischen Einzelhandel. 2023 launchte die Gründerin innerhalb einer Woche zwölf neue Produkte – darunter vegane Käsekrainer, Fleischknödel und Kaiserschmarrn. Um ihrem Anspruch an Regionalität gerecht zu werden, produziert sie ihre Produkte in Partnerschaft mit regionalen Betrieben. Sofern sie nicht an neuen Produktgenerationen arbeitet, steht die als “rastlos” geltende Gründerin bei Events persönlich hinter der Theke und serviert ihren “eingefleischten” Fangemeinde höchstpersönlich die rein pflanzlichen Schmankerln der österreichischen Küche.

Jakobus Schuster | notarity

Mit seinem Tool für digitale notarielle Dienstleistungen hat sich das Wiener Startup notarity kein einfaches Feld ausgesucht. Laut Angaben des Startups nutzt bereits rund ein Viertel der heimischen Notar:innen die Lösung. Doch deren Vertretung, die Notariatskammer, zeigt sich ausgesprochen kritisch und klagte dieses Jahr das Startup wegen Bedenken bezüglich des Geschäftsmodells. Co-Founder und CEO Jakobus Schuster hält dagegen und will auch am Heimatmarkt weiter wachsen. Gleichzeitig startete dieses Jahr mit der Expansion nach Deutschland die Internationalisierung, die auch als Plan B fungiert.

Lorena Skiljan | Nobilegroup

Bereits seit 2021 unterstützt die Nobilegroup Gemeinden, Unternehmen, Landwirte und private Haushalte bei der Entwicklung von Energiegemeinschaften. Seit dem Marktstart war das Wiener Startup rund um die beiden Gründer:innen und Geschäftsführer:innen Lorena Skiljan und Peter Gönitzer an der Entwicklung von rund 50 Energiegemeinschaften beteiligt. 2023 konnte das Unternehmen eine Finanzierungsrunde in Millionenhöhe sichern und holte sich Pallas Capital als Investor an Bord. Zudem emittierte das Unternehmen mit seiner Asset-Tochter Super Power Generation (SPG) seine erste grüne Anleihe.

Andreas Zehetner | Futuredoctor

Futuredoctor von Andreas Zehetner und Amandeep Grewal vermittelt Studiensplätze an medizinischen Universitäten. Zudem haben die Gründer Angebote für Student:innen geschaffen, die sie während ihrer Ausbildung begleiten und unterstützen. Für jeden vermittelten Studienplatz erhält futuredoctor ein einmaliges Honorar, das sämtliche Leistungen über die Dauer von sechs Jahren abdeckt. Seit Start konnte das Wiener Startup einen Umsatz in der Höhe von “mehreren Millionen Euro” erwirtschaften, wie der Gründer mitteilte. Zudem wurde ein Standort in Delhi, Indien, gegründet, mit dem man künftig indischen Student:innen ein Medizinstudium in Europa ermöglichen will.


Hier geht’s zum „Innovator of the Year 2023“-Voting in der Kategorie „Newcomer“:

Deine ungelesenen Artikel:
15.06.2026

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
/artikel/firmenbewertung-gesellschafterverrechnung-koest-das-aendert-sich-bald-fuer-heimische-unternehmen
15.06.2026

Firmenbewertung, Gesellschafterverrechnung, KÖSt: Das ändert sich bald für heimische Unternehmen

Die Maßnahmen rund um das zuletzt beschlossene Budget bringen auch steuerliche Neuerungen für die heimische Wirtschaft. Ein Überblick.
/artikel/firmenbewertung-gesellschafterverrechnung-koest-das-aendert-sich-bald-fuer-heimische-unternehmen
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups