20.11.2023

notarity-CEO: “Mit zahlreichen Punkten in der Klage zum ersten Mal konfrontiert”

Nach der Klage des Wiener Startups notarity durch die Notariatskammer (ÖNK) äußert sich CEO Jakobus Schuster erneut. Zudem legt das Startup ein Rechtsgutachten vor.
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notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) notarity
notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) notarity

Rund ein Viertel der heimischen Notariate nutzt laut Angaben des Startups die Software-Lösung von notarity aus Wien. Mit dieser lässt sich die seit einigen Jahren rechtlich mögliche Online-Unterzeichnung von notariellen Dokumenten umsetzen. Doch die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) stößt sich an einige Praktiken des Jungunternehmens. Anfang Oktober brachte sie eine Klage ein, wie brutkasten berichtete.

Notarity legt selbst beauftragtes Gutachten vor

Nun legte notarity ein selbst in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vor, das die beanstandeten Punkte vollinhaltlich entkräftet. Erstellt wurde dieses von Universitätsprofessor Stefan Perner, Vorstand des Instituts für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien, also einem durchaus renommierten Juristen. Wie bei allen von einer Partei in einem Rechtsstreit in Auftrag gegebenen Gutachten sind die Ergebnisse natürlich dennoch mit Vorsicht zu genießen – auf die richterliche Entscheidung im Prozess haben sie nicht zwingend einen Einfluss. Von der Gegenseite wird die Rechtslage anders eingeordnet.

Hauptaussage des Gutachtens ist, dass notarity nicht, wie in der Klage vorgebracht, selbst notarielle Dienstleistungen anbietet, sondern diese nur vermittelt. Zudem werden weitere Streitpunkte behandelt, etwa ein vorgeworfener Verstoß gegen das Notar:innen auferlegte Provisionsverbot, wobei Perner ebenfalls zugunsten des Startups argumentiert.

“Unverständlich, warum ÖNK uns nicht vor der Klage mit allen Punkten konfrontiert hat”

Notarity-CEO Jakobus Schuster äußert sich nun dazu in einem Statement. “Mit zahlreichen der in der Klage beanstandeten Punkte wurden wir in der Klage zum ersten Mal konfrontiert”, schreibt er da unter anderem. Zu einigen habe man in der Zwischenzeit schon ein Vergleichsangebot unterbreitet, “weil sie für uns absolut keine Relevanz haben und wir uns daher fragen, warum hier sofort gerichtlich gegen uns vorgegangen wurde”. Auch vor der Klage sei man mit der ÖNK in gelegentlichem Austausch gewesen. “Für uns ist unverständlich, warum die ÖNK uns nicht vor der Klage mit allen darin beanstandeten Punkten konfrontiert und nicht gemeinsam mit allen Stakeholdern nach einer alternativen einvernehmlichen Lösung für alle diese Themen gesucht hat”, so Schuster.

Schuster gibt sich weiterhin um Konsens bemüht

Nach der Klage im Oktober habe die ÖNK Gespräche abgelehnt. Indessen erhalte man weiterhin Unterstützung von zahlreichen Notariaten in Österreich. “Auf Wunsch von diesen Notariaten haben wir auch schon freiwillig neue Prozesse entwickelt, welche den von der ÖNK geäußerten Bedenken aus unserer Sicht weitgehend Rechnung tragen. Diese Änderungen sind aus unserer Sicht keiner juristischen Notwendigkeit, sondern unserem Bestreben geschuldet, die Wünsche aller unserer Kund:innen bestmöglich zu erfüllen […]”, so der CEO. Die Änderungen beträfen insbesondere das Abrechnungssystem von über notarity vermittelte Termine.

Klar ist jedoch, dass notarity auf Dauer am österreichischen Markt schlechte Karten hat, wenn es mit der ÖNK nicht auf einen grünen Zweig kommt, hat es doch Notariate als einzige Zielgruppe. Entsprechend gibt sich Schuster abermals um Beschwichtigung und Konsens bemüht: Man wolle die Zukunft gemeinsam mit allen Stakeholder gestalten, schreibt er. “Wir sind entsprechend unserer Unternehmenskultur natürlich weiterhin immer für einen gemeinsamen Dialog offen. In jedem Fall blicken wir der Zukunft optimistisch entgegen”, so der CEO.

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Fahnen der Europäischen Union
Fahnen der Europäischen Union | Foto: Adobe Stock

Sie haben sich ordentlich dahingezogen, die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten. Der vermeintlich letzte Verhandlungstag begann am Mittwoch um 16 Uhr. Nach einer durchverhandelten Nacht wurden die Gespäche aber am frühen Donnerstagnachmittag unterbrochen. Am Freitag in der Früh ging es weiter – und nach einem weiteren Tag mit intensiven Verhandlungen kam man gegen Mitternach schließlich zu einer vorläufigen Einigung.

“Deal”, schrieb Digitalkommissar Thierry Breton um 23.37 Uhr auf der Plattform X (vormals Twitter) und postete dabei eine Grafik, die die EU als einzigen Kontinent mit KI-Regulierung auswies. Die Einigung sei “historisch”, schreib er in einer weiteren Nachricht. Der AI Act sei “viel mehr als ein Regelwerk – er ist eine Startrampe für EU-Startups und Forscher, um das globale KI-Rennen anzuführen.”

Die Verhandler:innen standen schon unter Zeitdruck: Denn im kommenden Jahr stehen Wahlen zum EU-Parlament an. Und ohne Einigung hätte sich ein Beschluss bis in die nächste Legislaturperiode des Parlaments verzögern.

Nun gibt es eine vorläufige politische Einigung, die die Eckpunkte absteckt. Viele technische Details müssen erst noch ausgearbeitet werden. “Es könnte Wochen dauern, um den Text zu konsolidieren”, erwartet der Journalist Luca Bertuzzi, der die Verhandlungen für das Portal Euractiv intensiv verfolgte. Wirksam werden soll der AI Act in rund zwei Jahren, bestimmte Teile der Regulierung sollen bereits früher schlagend werden.

“Foundation Models” wie GPT-4 nicht vom AI Act ausgenommen

Die konktete Ausgestaltung des AI Acts ist schon länger äußerst umstritten. Kontroverse Punkte gab es dabei einige. In den vergangenen Wochen war etwa der Umgang mit “Foundation Models” ein Streitpunkt. Dabei handelt es sich um KI-Modelle, die die Grundlage für andere Anwendungen liefern, wie etwa die GPT-Modelle von OpenAI. Die Sprachmodelle GPT-3.5 und GPT-4 sind die “Foundation Models” hinter ChatGPT.

Deutschland, Frankreich und Italien hatten hier vorgeschlagen, solche Basismodelle aus dem AI Act auszunehmen. Stattdessen sollte eine Selbstverpflichtung der Anbeiter umgesetzt werden. Das EU-Parlament war strikt dagegen – und setzte sich weitgehend durch. Bestimmte Transparenzvorschriften werden für alle KI-Modelle gelten. Große KI-Modelle, die als “systemische Risiken” aufweisen, bekommen zusätzliche Verpflichtungen.

Neue KI-Behörde in Kommission geplant

Für Open-Source-Modelle wiederum sind Ausnahmen vorgesehen: Werden sie nicht als Modelle mit systemtischen Risiko eingestuft, beschränken sich die verpflichtenden Angaben auf Informationen zu Trainingsdaten und Testverfahren.

Zur Regulierung dieser Basismodelle wird innerhalb der Europäischen Kommission eine KI-Behörde etabliert. Grundsätzlich werden KI-Modelle von den zuständigen Behörden auf Ebene der Mitgliedsstaaten überwacht. Diese stimmen sich dazu im Europäischen Ausschuss für künstliche Intelligenz ab.

Der AI Act ermöglicht Strafen von bis 6,5 Prozent des globalen Umsatzes eines Unternehmen oder bis zu 35 Mio. Euro – dies gilt für die schwersten Vorgehen bei verbotenen Anwendungsfällen. System- und Modellanbietern können Strafen von 3 Prozent des Umsatzes oder 15 Mio. Euro drohen, wenn sie ihren Verpflichungen nicht nachkommen. Strafen von 1,5 Prozent des Umsatzes oder 500.000 Euro können fällig werden, wenn falsche Informationen angegeben werden.

Biometrische Identifizierung von Personen nicht vollständig verboten

Intensiv diskutiert wurden auch bestimmte Anwendungsfälle von KI – etwa im Bereich biometrischer Anwendungen. Das EU-Parlament wollte biometrische Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum völlig verbieten. Damit konnte es sich nicht durchsetzen. Die biometrische Identifizierung von Personen ist nach dem AI unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – und zwar bei der gezielten Suche nach konkreten Personen, wenn es um die Gefahr eines Terroranschlags oder um andere schwere Straftaten geht.

Lange kontroverse Diskussionen über AI Act

Über die konkrete Ausgestaltung des AI Acts war inbesondere in den vegangenen Monaten kontrovers diskutiert worden – auch Startups befürchteten Nachteile. Im Oktober hatte beispielsweise das französische KI-Jungunternehmen Mistral AI gewarnt, dass der AI Act, so wie er geplant sei, den weiteren Betrieb des Startups verunmöglichen könnte (brutkasten berichtete). Der AI Act klassifiziert KI-Anwendungen in unterschiedliche Risikokategorieren – mit denen dann verschiedene Pflichten und Haftungen einhergehen.

Auch ein im Sommer an der Hochschule St. Gallen durchgeführter “Praxis-Stresstest” zum AI lieferte mehrere kritische Punkte (brutkasten berichtete). Bei der von Europarechts-Professor Thomas Burri durchgeführten Challenge wurden reale KI-Anwendungen von Unternehmen wie der Deutschen Telekom oder Mercedes Benz auf ihre Kompatibilität mit dem AI Act abgeklopft. “Mit dem AI Act sähen wir Unsicherheit bei genau den Leuten, auf die wir unsere Zukunft bauen wollen”, schlussfolgerte Burri damals.

Die EU beschäftigt sich seit über zwei Jahren mit einem Rahmenwerk für künstliche Intelligenz. Seither hat sich in dem Bereich allerdings auch einiges verändert – man denke nur an das Erscheinen von ChatGTP Ende November 2022, das die Fortschritte bei künstlicher Intelligenz ins Bewusstsein der Öffentlichkeit holte. “Die schnellen Entwicklungen im AI-Bereich haben die Aufgabe nicht leichter gemacht”, sagte der italienische EU-Parlamentarier Brando Benifel bei einem Pressebriefing zum AI Act im Juni, an dem brutkasten teilgenommen hatte.

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