02.04.2026
TTTECH

„Im Weltall gibt es keinen ÖAMTC“ – Technologie aus Österreich fliegt zum Mond

Bei der ersten Crew-Mission der NASA Richtung Mond seit mehr als 50 Jahren verlässt man sich auch auf Technik aus Österreich. Das Wiener High-Tech-Unternehmen TTTech liefert den Kern des Datennetzwerks der NASA-Orion-Raumkapsel und ihres europäischen Servicemoduls.
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NASA, TTTECH
© NASA/Sam Lott

Heute ist erstmals seit 53 Jahren wieder eine Crew zu einer NASA-Mondmission aufgebrochen. Der zehntägige Flug um den Mond ist ein wichtiger Meilenstein des internationalen Artemis-Programms, denn erstmals nach langjähriger Entwicklung und Erprobung werden die Orion-Raumkapsel und ihr Launch-System für den Serieneinsatz verwendet. Produkte von TTTECH stellen hier die sicherheitskritische Datenkommunikation sämtlicher Lebenserhaltungs- und Steuerungssysteme sicher.

„Ausfallssichere Computersysteme Grundvoraussetzung“

„Artemis ist das Raumfahrtprogramm unserer Generation, das nach über 50 Jahren Menschen zum Mond zurück und später zum Mars bringen wird. Es schafft die Voraussetzung einer kommerziellen Nutzung der Ressourcen des Mondes. Ausfallssichere Computersysteme sind hier eine Grundvoraussetzung für den Erfolg der Mission. Wir sind unglaublich stolz, hier mit anderen Technologieführern aus den USA und Europa einen Beitrag dazu leisten zu können“, sagt Christian Fidi, Leiter des Bereichs Luft- und Raumfahrt bei TTTECH.

Bereits im November 2022 startete die „Artemis I“-Mission erfolgreich ins All. Hier wurden die NASA-Orion-Raumkapsel und ihr europäisches Servicemodul erstmals zusammen eingesetzt und in Vorbereitung des nun stattfindenden ersten bemannten Fluges „auf Herz und Nieren“ geprüft.

Mit Artemis II soll nun der Grundstein für die erste Mondlandung seit der letzten Apollo-Mission im Jahr 1972 gelegt werden, die 2028 mit Artemis IV erfolgen soll. Dann werden erstmals seit mehr als 50 Jahren wieder Menschen den Mond betreten – und das soll erst der Anfang der zukünftigen Forschungs- und Explorationsaktivitäten am Mond sein.

TTTECH unterstützte bereits ESA- und Airbus-Partner

Die NASA Orion Raumkapsel wird vom US-Unternehmen Lockheed Martin gebaut, das Flugsteuerungssystem liefert Honeywell Aerospace. TTTECH und Honeywell Aerospace arbeiten seit Jahrzehnten zusammen. In Europa hat TTTECH jahrelang die Projektpartner der europäischen Raumfahrtagentur ESA und Airbus dabei unterstützt, alle Datenverbindungen im europäischen Servicemodul und zur Orion-Kapsel zu testen. Das österreichische Unternehmen baut dabei auf mehr als 25 Jahre branchenübergreifende Erfahrung in der Luft- und Raumfahrt, der Industrie, Energiewirtschaft und kritischen Infrastruktur, sowie auch bei mobilen Maschinen und dem automatisierten Fahren.

„Im Weltall gibt es keinen ÖAMTC, keine Wartungsmöglichkeiten. Elektronische Systeme müssen so ausgelegt und abgesichert sein, dass sie nicht nur über Jahrzehnte lang einwandfrei funktionieren, sondern auch der Strahlung im Weltraum widerstehen können“, sagt Fidi. „Unsere Lösungen haben wir dank der ESA-Beiträge Österreichs und der Unterstützung der FFG entwickeln und auf den Markt bringen können. Heute werden sie in allen Modulen des Lunar Gateway und weit darüber hinaus eingesetzt – so leistet auch die österreichische Raumfahrtindustrie einen wichtigen Beitrag zur Zukunft der bemannten Raumfahrt.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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