07.12.2023

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

Mit dem "Innovator of the Year" zeichnen wir gemeinsam mit unserer Community die innovativsten Köpfe in der heimischen Startup-Szene aus. Wähle in der Kategorie "Startups" bis 6. Jänner 2024 deine Favoritin oder deinen Favoriten.
/artikel/das-voting-zum-innovator-of-the-year-2023-kategorie-startups
Innovator of the Year

Ein für die heimische Startup-Szene schwieriges Jahr neigt sich dem Ende zu. Noch nie zuvor gab es so eine Häufung an Insolvenzen, Schließungen und Notverkäufen. Trotz der wirtschaftlich herausfordernden Zeit haben österreichische Startups und Scaleups aber auch in diesem Jahr wieder Großartiges geleistet und ihre Innovationen vorangetrieben. Sie liefern Lösungen für die Zukunft und leisten somit einen wichtigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Österreich.

Als Leitmedium für die heimische Startup-Szene starten wir daher bereits zum dritten Mal den “Innovator of the Year” und zeichnen gemeinsam mit unserer Community in drei Kategorien die innovativsten Köpfe in der Startup-Community aus: “Newcomer”, “Startups” und “Scaleups”. Den Anfang machte die Kategorie “Newcomer” – zum Voting.

Nun gilt es, die innovativste Person in der Kategorie “Startups” zu wählen. Hier prämieren wir Gründer:innen von Unternehmen, die bereits einige Schritte im Markt gemacht haben und gerade dabei sind, sich zu etablieren.

Insgesamt gibt es wieder zehn Nominierungen. Die brutkasten-Redaktion ist täglich im Austausch mit den Gründer:innen und CEOs spannender Startups und hat in mehreren Jurysitzungen eine Shortlist mit jenen erstellt, die 2023 besonders aufgefallen sind.

Wähle bis 7. Jänner dein:e Favorit:in

Jetzt bist du am Drücker: Wähle bis 7. Jänner 2024 (23:30 Uhr) deine Favoritin oder deinen Favoriten zum “Innovator of the Year”! Jede:r User:in hat eine Stimme und es kann einmal pro Tag und Kategorie abgestimmt werden – es zahlt sich also aus, die eigene Community zu aktivieren! Der “Innovator of the Year” erhält ein brutkasten Medienvolumen in Höhe von 4.100 Euro. Die Gewinner:innen in allen Kategorien werden am 10. Jänner 2024 auf brutkasten.com verkündet.

Powered by Poll Maker

Maximilian Kindler | incaseof.law

incaseof.law, KMU, Rechtsberatung, Beratung für KMUs, KMU rechtsberatung, Recht KMU, Anwalt KMU, KI, OGh, Urteil, legal Tech, legalTech

Die LawTech-Firma incaseof.law bietet Online-Rechtsberatung auf KI-Basis an. Das Service kommt speziell KMUs zugute. Gründer Gründer Maximilian Kindler geriet heuer in einen Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein (ÖRAV), der gegen das Geschäftsmodell des Startups Klage eingelegt hatte. Kindler konnte sich über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen des ÖRAV durchsetzen. Der Founder nennt das Urteil einen “Meilenstein für Startups im Legal-Tech-Bereich”.

Johanna Kivalo | The Impressive Company

Ursprünglich hatten sie sich auf Videos und Space- Escape Games spezialisiert. Aus der Faszination für den Weltraum wurde aber schnell mehr: Mittlerweile hat sich The Impressive Company mit Solutions Architect Johanna Kivalo und CEO Nikodemus Wagner zu einem Space-Tech-Unternehmen entwickelt. Die automatisierten Analysen des Startups beschreiben das Weltall als voll von kaputten Satelliten, Raketenresten und Trümmern. Und sie zeigen: Der Müll vermehrt sich. Im Sinne der Space Sustainability überwacht das Unternehmen den Weltraumverkehr, minimiert potenzielle Kollisionen und somit Gefahren für die Erde. Gemeinsam mit der EU und der European Space Agency (ESA) arbeitet es daran eine Datengrundlage für neue Regulierungen zu schaffen – gut für die Umwelt und schlecht für den Weltraummüll. 

Paul Lind | reebuild

Reebuild rund um Co-Founder Paul Lind hat sich zum Ziel gesetzt, die administrativen Tätigkeiten von Bauleitern zu automatisieren. Mit seinem Geschäftsmodell gelang es dem auch von Lucas Iser und Alexander Kornell mit gegründeten Wiener Startup Anfang 2023 Domagoj Dolinsek, Gründer von PlanRadar, Storebox-Founder Ferdinand Dietrich, Baufinanzierer Philipp Hain und Laura Raggl von ROI Ventures als Investor:innen mit an Bord zu holen. Im September folgten dann Business Angel Hansi Hansmann und PSPDFkit-Gründer Peter Steinberger sowie auch der Real Estate & Startup Investor Niki Stadler und die Business Angels Gerhard Kornfeld und Reinhard Manzl.

Eva Sommer | fermify

Das Wiener Vegan-Käse-Startup fermify rund um Co-Founderin Eva Sommer, das sie mit dem Bioprozess-Forscher Christoph Herwig 2021 gegründet hat, entwickelte ein neues Verfahren zur Herstellung von veganem Käse. Dafür erhielt man im Mai 2023 unter dem Lead des pan-europäischen ClimateTech-Fonds Climentum Capital 4,5 Millionen Euro Kapital. Ebenfalls dabei war der 2022 gestartete Female Founders-Fonds Fund F. Dieses Investment wurde im Juli 2023 um 1,5 Millionen auf sechs Millionen Euro erhöht – Investoren aus Deutschland und Holland hatten sich damals beteiligt.

Markus Linder | inoqo

Markus Linder: Gründer des Wiener Scaleups Zoovu plan mit Nachhaltigkeitsapp den nächsten Coup

Kaum ein Gründer in Österreich brennt so für das Thema Nachhaltigkeit wie Markus Linder. Ursprünglich ging der Gründer und Geschäftsführer von Inoqo 2020 mit einer auf Verbraucher:innen ausgerichteten App an den Start. Sie diente dazu, Endverbraucher:innen den Umwelteinfluss ihrer täglichen Lebensmitteleinkäufe zu verdeutlichen. 2023 vollzog das Startup erfolgreich den Schwenk von einem B2C- zu einem B2B-Modell. Über eine neue SaaS-Plattform des Startups können Lebensmittelhändern die Umweltauswirkungen ihrer Lieferkette bewerten. 2023 konnte das Startup mit ODA, den führenden e-Lebensmittelhändler Norwegens als Partner für sich gewinnen und ein Investment in Millionenhöhe abschließen.

Valentin Perkonigg | Brickwise

Valentin Perkonigg, Brickwise

Immobilieninvestments ab 100 Euro innerhalb von Minuten mit ein paar Klicks – mit diesem Versprechen ist das Grazer Startup Brickwise angetreten und hat sich ursprünglich im B2C-Segment positioniert. Mit seiner Plattform ging das Unternehmen Ende 2021 auf den Markt. Dieses Jahr expandierte Brickwise nicht nur nach Deutschland, sondern startete auch mit einem neuen B2B-Angebot, das das Unternehmen als “White Label Light“-Lösung bezeichnet. Mit C&P Immobilien aus Graz fand man auch gleich den ersten Partner. Valentin Perkonigg war als CTO für die technische Umsetzung verantwortlich. Seit Oktober 2023 hat der Co-Founder die CEO-Rolle übernommen. Abseits von Brickwise startete Perkonigg 2023 außerdem einen Newsletter für europäische Gründer:innen: “Founder Forge”, der alle zwei Wochen erscheint, schreibt er gemeinsam mit Coinpanion-Gründer Alexander Valtingojer.

Nadina Ruedl | Die Pflanzerei

nadina

Mit ihrem veganen Leberkäse “Gustl” erlangte Nadina Ruedl österreichweit Bekanntheit und schaffte damit bereits 2022 den Sprung in den österreichischen Einzelhandel. 2023 launchte die Gründerin innerhalb einer Woche zwölf neue Produkte – darunter vegane Käsekrainer, Fleischknödel und Kaiserschmarrn. Um ihrem Anspruch an Regionalität gerecht zu werden, produziert sie ihre Produkte in Partnerschaft mit regionalen Betrieben. Sofern sie nicht an neuen Produktgenerationen arbeitet, steht die als “rastlos” geltende Gründerin bei Events persönlich hinter der Theke und serviert ihren “eingefleischten” Fangemeinde höchstpersönlich die rein pflanzlichen Schmankerln der österreichischen Küche.

Jakobus Schuster | notarity

Mit seinem Tool für digitale notarielle Dienstleistungen hat sich das Wiener Startup notarity kein einfaches Feld ausgesucht. Laut Angaben des Startups nutzt bereits rund ein Viertel der heimischen Notar:innen die Lösung. Doch deren Vertretung, die Notariatskammer, zeigt sich ausgesprochen kritisch und klagte dieses Jahr das Startup wegen Bedenken bezüglich des Geschäftsmodells. Co-Founder und CEO Jakobus Schuster hält dagegen und will auch am Heimatmarkt weiter wachsen. Gleichzeitig startete dieses Jahr mit der Expansion nach Deutschland die Internationalisierung, die auch als Plan B fungiert.

Lorena Skiljan | Nobilegroup

Bereits seit 2021 unterstützt die Nobilegroup Gemeinden, Unternehmen, Landwirte und private Haushalte bei der Entwicklung von Energiegemeinschaften. Seit dem Marktstart war das Wiener Startup rund um die beiden Gründer:innen und Geschäftsführer:innen Lorena Skiljan und Peter Gönitzer an der Entwicklung von rund 50 Energiegemeinschaften beteiligt. 2023 konnte das Unternehmen eine Finanzierungsrunde in Millionenhöhe sichern und holte sich Pallas Capital als Investor an Bord. Zudem emittierte das Unternehmen mit seiner Asset-Tochter Super Power Generation (SPG) seine erste grüne Anleihe.

Andreas Zehetner | Futuredoctor

Futuredoctor von Andreas Zehetner und Amandeep Grewal vermittelt Studiensplätze an medizinischen Universitäten. Zudem haben die Gründer Angebote für Student:innen geschaffen, die sie während ihrer Ausbildung begleiten und unterstützen. Für jeden vermittelten Studienplatz erhält futuredoctor ein einmaliges Honorar, das sämtliche Leistungen über die Dauer von sechs Jahren abdeckt. Seit Start konnte das Wiener Startup einen Umsatz in der Höhe von “mehreren Millionen Euro” erwirtschaften, wie der Gründer mitteilte. Zudem wurde ein Standort in Delhi, Indien, gegründet, mit dem man künftig indischen Student:innen ein Medizinstudium in Europa ermöglichen will.


Hier geht’s zum „Innovator of the Year 2023“-Voting in der Kategorie „Newcomer“:

Deine ungelesenen Artikel:
11.06.2026

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
/artikel/dein-mann-oder-deine-frau-kann-heimlich-einen-teil-deines-startups-besitzen
11.06.2026

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
/artikel/dein-mann-oder-deine-frau-kann-heimlich-einen-teil-deines-startups-besitzen
Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das Voting zum “Innovator of the Year” 2023 – Kategorie Startups