27.06.2017

Wikipedia: Die Kraft der Gemeinschaft

Der Grundgedanke von Wikipedia ist es, auf das Wissen und die Macht der Community zurückzugreifen. Wenige wissen: In der Gründungsgeschichte der Online-Enzyklopädie steckt auch ein bisschen Österreich.
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Kaum jemand weiß, dass es ein österreichischer Autor war, der Jimmy Wales zur Gründung der freien Enzyklopädie Wikipedia inspirierte. In den 90ern las Wales den Essay „The Use of Knowledge in Society“ des Wiener Sozialphilosophen Friedrich Hayek – und war begeistert. Hayeks theoretischer Grundgedanke entspricht relativ genau der Idee, die Wikipedia nicht einmal zehn Jahre nach seinem Tod zum Welterfolg machen sollte: Unmengen von Wissen kursieren auf der Welt, man muss die Menschen nur dazu bringen, dieses Wissen zu bündeln und zu nutzen. Die Geburtsstunde von Wikipedia reicht in den Jänner des Jahres 2001 zurück. Inzwischen ist die Enzyklopädie das umfangreichste Lexikon der Welt. Im Juni lag sie auf dem sechsten Platz der am häufigsten besuchten Websites. Im selben Monat belief sich ihr Umfang auf über 39,5 Millionen Artikel in fast 300 Sprachen, von freiwilligen Autorenverfasst. Glaubt man dem Time Magazine, ist Jimmy Wales heute einer der 100 einflussreichsten Menschen der Welt. In Wien sprach er zuletzt am Pioneers Festival über die Zukunft der Wissensakkumulation, über Wikipedia, die Plattform Wikia und das neue Projekt „Fandom“.

Macht.

Seinem Erfolg zugrunde liegt laut Wales vor allem sein fast unerschütterlicher Glauben an die Macht der Gemeinschaft: „Die Community kann erstaunliche Dinge hervorbringen, wenn ihr die richtigen Tools zur Verfügung stehen. Darum ist es wichtig, Menschen zusammenzubringen und sie dabei zu unterstützen, über die Dinge zu sprechen, die sie lieben“, sagt er. Auf derselben Logik basiere auch Wikipedia, wo jeder sein Wissen über spezifische Themen beitragen kann und so in den vergangen 16 Jahren ein riesiges Lexikon entstanden ist. Nicht alle Themen haben aber einen besonders intellektuellen oder garakademischen Anspruch. Aus diesem Grund wurden beispielsweise die Wikipedia- Ausgaben in den Kunstsprachen Toki Pona und Klingonisch zu „Wikia“ verschoben. Die Wikipedia-Tochter dient also mitunter als Auffangbecken für alle Beiträge, die nicht seriös genug für die Mutterseite sind.

Redaktionstipps

Expertentum.

Auch die Diskussion von Inhalten unter den Fans eines spezifischen Themas erlaubt Wikipedia nicht. Dabei, so ist sich Wales sicher, sind einzig die Fans wahre Experten. Wer von einer Sache, etwa einer Serie, wirklich begeistert ist, weiß oft viel mehr darüber als ein Journalist, der einmal pro Woche eine Kritik darüber schreibt. Salopp gesagt:Die besten Hintergrundinformationen haben immer die Freaks. Auf der Basis dieser Erkenntnis will Wikia nun mit dem Projekt „Fandom“ Wissen ansammeln. Unter fandom.com können User seit Jänner Insider-Infos zu beliebigen Themen austauschen. Zusätzlich hat die Seite News-Charakter und informiert etwa über die neuesten Monster, die auf Pokémon Go gesichtet wurden.

Qualität.

Bei Fandom mitmachen kann allerdings nicht jeder. Wer etwas beitragen will, muss sich zuerst anmelden, dann wird mittels Online-Test das tatsächliche Wissen über ein Thema abgefragt. Das Konzept ist sehr erfolgreich,schon jetzt gibt es Wales’ Angaben zufolge 43 Mio. Seiten an Content. Laut dem Entwickler Craig Palmer liegt das unter anderem daran, dass die Menschen langsam die Qualität eines Community-Produkts erkennen würden. Gerade im Hinblick darauf rät Jimmy Wales auch allen jungen Gründern: „Behandelt den Konsumenten nicht als individuelle Konsumenten, sondern als genuine Community. Bringt sie zum Sprechen und regt einen Austausch innerhalb der Community an. Dann ist sie unglaublich kraftvoll.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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