30.08.2016

viRaCube: Wiener Startup will mit smartem Garten durchstarten

Am 30.8. geht die Kickstarter-Kampagne des Wiener Startups viRaCube los. Ihr System soll, geht es nach den Foundern, den Garten smart machen. Denn es bewässert abhängig von der Bodenfeuchte und nicht nach fixen Voreinstellungen. Co-Founder Roland Grösslich erzählte dem Brutkasten wie er auf die Idee gekommen ist und wie er den Garten noch smarter machen will.
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(c) viRaCube: Co-Founder Roland Grösslich (l.) und Alexander Lampret (r.)

August 2015. Eine fast beispiellose Hitzewelle sorgt in weiten Teilen Österreichs für tropische Temperaturen und wochenlange Trockenheit. Roland Grösslichs Freundin, die sich sonst um den Garten kümmert, geht nach einem Kreuzbandriss gerade auf Krücken. Klarer Fall: Eine automatische Sprinkleranlage soll das Überleben der Pflanzen sichern. Dann eines Abends, Ende August, regnet es endlich wieder. Und draußen im Garten schaltet sich die automatische Sprinkleranlage trotzdem, wie jeden Tag um die Uhrzeit, ein. „Wir können hier im Haus fast alles fernsteuern. Gibt es sowas nicht auch für den Garten?“ fragt die Freundin.

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Neustart nach 20 Jahren im Finanzbereich

Nach einer kurzen Recherche ist Grösslich klar: Nein, so etwas gibt es noch nicht. Und er sieht die Marktlücke, mit der er sich nach zwanzig Jahren im Finanzbereich neu erfinden kann. Kurze Zeit später beginnt er mit seinem Freund, dem Techniker Alexander Lampret an der Idee zu arbeiten. Schon im Oktober ist die technische Lösung gefunden: Sensoren im Boden messen den Feuchtegrad. Ein Ventil am Wasserhahn regelt dann die nötige Durchflussmenge für die Sprinkler. Gesammelt und verarbeitet werden die Informationen im „Cube“, einer Steuerungseinheit, bedient wird das System über die dazugehörige Smartphone-App. Alle Teile versorgen sich über Solarpanele selbst mit Strom und sind kabellos miteinander verbunden.

„Am Anfang muss man sich vielleicht noch ein bisschen damit spielen.“

„Mama muss es bedienen können“

(c) viRaCube: Der Sensor misst die Bodenfeuchte, funktioniert kabellos und versorgt sich selbst mit Strom.
(c) viRaCube: Der Sensor misst die Bodenfeuchte, funktioniert kabellos und versorgt sich selbst mit Strom.

Auch der Name ist schnell gefunden: „viRa“ steht für virtual Rain. „Cube“, haben die Founder beibehalten, auch wenn sie vom ersten, würfelförmigen, Entwurf für die Steuerungseinheit wieder abgekommen sind. Die Bedienung des Smart-Garden-Device soll ganz einfach sein. „Unsere Vorgabe war: Meine Mama muss es bedienen können“, sagt Grösslich. Man kann etwa für Rosen einen geringeren Feuchtegrad als für Rasen definieren. Und natürlich kann man trotzdem Zeiten festlegen, in denen gesprinkelt werden soll, falls Bedarf besteht. „So kann ich zum Beispiel sagen, dass die Thujen auch zu Mittag bewässert werden können, während das beim Rasen noch vor Sonnenaufgang passieren soll. Am Anfang muss man sich vielleicht noch ein bisschen damit spielen“, erklärt Grösslich.

Der ganze Garten soll smart werden

Auf Dauer schwebt ihm eine Verknüpfung des Systems mit größeren Smart Home-Clouds vor. Den Anfang soll eine Abstimmung mit Rasenmäherrobotern machen. Denn die Geräte könnten ihre Einsatzzeiten relativ einfach an die Betriebszeiten der Sprinkler anpassen und rechtzeitig mähen, bevor der Rasen bewässert wird. Überhaupt will es Grösslich auf lange Sicht nicht bei Bewässerung belassen: „Unser Ziel ist es, den ganzen Garten smart zu machen.“

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Kickstarter-Kampagne mit Marktforschungsfunktion

Mit der Kickstarter-Kampagne, die am 30.8. beginnt, soll jetzt der Einstieg in den Markt gelingen. Über die Kampagne kann man das System vorbestellen. Die erste Auslieferung ist dann rechtzeitig zu Beginn der nächsten Gartensaison im Frühjahr 2017 geplant. Das Geld aus der Kampagne – Ziel sind vorerst 50.000 Euro – werde wohl größtenteils in die Produktion fließen. Bleibt aber etwas übrig, werde es für das Marketing genutzt, sagt Grösslich. Genau so wichtig wie das Geld aus der Kampagne, sei übrigens auch die Marktforschungsfunktion. Grösslich will über Kickstarter einen genaueren Einblick bekommen, wie der Markt für das Startup beschaffen ist.

Nächstes Ziel: Golfplatz

Auch wenn der Fokus im Moment klar auf dem B2C-Bereich liegt, sieht Grösslich ein großes Potenzial für sein Produkt im B2B-Sektor: „Golfplätze, Sportplätze, Vorgärten von Hotels und öffentlichen Gebäuden – unser System könnte dort überall zur Anwendung kommen.“ Im Moment würden aber einfach noch die Ressourcen fehlen. Der Bereich soll dann nächstes Jahr in Angriff genommen werden. Und wenn doch jetzt ein etabliertes Unternehmen anbietet einzusteigen? „Never say never“, sagt Grösslich. Wenn es passe, sei das natürlich eine gute Chance.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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