22.02.2023

Sproof startet Kooperation mit Kyocera

Das Salzburger Startup Sproof, das sich auf digitale Signaturen spezialisiert hat, konnte einen prominenten Kooperationspartner für sich gewinnen.
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sproof, kyocera
(c) Sproof - Clemens Brunner (l.) und Fabian Knirsch von sproof.

Kyocera ist ein weltweit agierender Anbieter im Bereich Informations- und Dokumentenmanagement. Nun kooperiert das Unternehmen bei der digitalen Unterschrift mit sproof, dem Salzburger Startup für digitale Signaturen.

Sproof in Kyocera Workflow Manager integriert

Mit der Einbindung in die DMS-Lösung „Kyocera Workflow Manager“ sollen Kunden in Deutschland ab sofort eine sichere und rechtsgültige Unterschriftfunktion für jegliche Art von digitalen Dokumenten nutzen können.

„Sproof ist die ideale Ergänzung zu unserem DMS-Portfolio“, sagt Ralph Rotmann, Business Development Manager DMS/ECM bei Kyocera Document Solutions. „Sproof ist einfach, sicher, intuitiv zu bedienen und lässt sich perfekt in unseren Kyocera Workflow-Manager integrieren, um direkt aus dem Dokumentenmanagement-System heraus einen Signaturprozess anzustoßen.“

Auch die Salzburger freuen sich über die neue Zusammenarbeit: „Es ist eine ganz besondere Ehre, dass ein absoluter Spitzenreiter im Bereich DMS-Lösungen wie Kyocera auf die Plattform von sproof setzt“, sagt Clemens Brunner, Co-Gründer und CEO.

Die Anfänge: Sproof wurde 2020 in Salzburg gegründet und bietet eine DSGVO- und eiDAS-konforme Plattform für das Signieren von digitalen Dokumenten an. Mittlerweile konnte das junge Unternehmen mit seiner All-In-One Lösung und direkt integrierten Schnittstellen für das Ausstellen und Einholen digitaler Signaturen einige international agierende Unternehmen von sich überzeugen, wie etwa Sony.

Rechtsgültigkeit und Datenschutz im Vordergrund

Zur Erklärung: In der Europäischen Union ist mit der eIDAS-Verordnung geregelt, welche Anforderungen an digitale Signaturen gestellt werden. Hier ist auch der rechtliche Status der unterschiedlichen Arten von digitalen Unterschriften festgelegt.

„Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, digital zu unterschreiben: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Trotz des oberflächlich gleichen Aussehens der digitalen Signaturen auf dem finalen Dokument, sind der Status der jeweiligen Art der digitalen Signatur und ihre Verbindlichkeit unterschiedlich“, erzählt Fabian Knirsch, Co-Gründer und CTO von sproof. Nur die sogenannten „Qualifizierten Elektronischen Signaturen“ (QES) sind rechtlich der handschriftlich getätigten Unterschrift gleichgestellt. Dies ist in Österreich im §4 Abs. 1 Signaturgesetz festgelegt.

Auch Datensicherheit spielt eine wichtige Rolle, da im Sinne des Datenschutzes einerseits die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen und andererseits auch auf Seiten der IT-Infrastruktur ein hoher Grad an Sicherheit gewährleistet werden muss.

Sproof agiert innerhalb der EU

„Alle über sproof bearbeiteten Dokumente werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union verarbeitet“ so Knirsch abschließend. „Bei der Datenverarbeitung werden keine Informationen auf Servern von Drittstaaten, zum Beispiel den USA, gespeichert, da dies nicht DSGVO-konform wäre.“

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(c) Tony Sebastian via Unsplash
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Die jüngere Geschichte des deutschen Essenzustellungs-Konzerns Delivery Hero, der u.a. vom Österreicher Markus Fuhrmann (mittlerweile mit Gropyus erfolgreich) mitgrgründet wurde, ist durchaus durchwachsen. Ausgerechnet im Heimatmarkt räumte man bereits 2018 durch einen Verkauf des gesamten Deutschland-Geschäfts an die niederländische Takeaway.com, zu der unter anderem Lieferando gehört, das Feld. Ein kurzer Comeback-Versuch mit der asiatischen Marke Foodpanda im Zuge des Lieferbooms der Corona-Pandemie wurde abgeblasen.

Anders sieht die Situation in eine Reihe weiterer globaler Märkte aus: Im arabischen Raum und in asiatischen Ländern wie Südkorea ist man über diverse Tochtermarken teils Marktführer. In mehreren lateinamerikanischen und europäischen Ländern zählt man zu den wichtigsten Playern. Auch in Österreich steht Delivery Hero mit der Marke Foodora auf Platz zwei hinter Takeaway.com mit Lieferando.

Konsolidierung Richtung USA: Uber Eats wird durch Übernahme zu globaler Nummer 1

Nun werden die Karten aber neu gemischt: Denn wie Uber heute bekanntgab, legte man ein Übernahmeangebot für den börsennotierten Berliner Konzern und will diesen für umgerechnet rund 12,7 Milliarden Euro aufkaufen. Das Angebot liegt dabei deutlich über dem aktuellen Aktienkurs. Geht der Deal durch, bedeutet das eine massive Marktkonsolidierung in Richtung USA. Uber betreibt mit Uber Eats selbst einen globalen Player in der Essenzustellung, der etwa Marktführer in Frankreich, Japan, Australien, Mexiko und Kanada ist – im Heimatmarkt USA aber recht weit hinter Konkurrent Doordash liegt.

Durch die geplante Übernahme von Delivery Hero kauft sich Uber führende Positionen in einer ganzen Reihe von Ländern ein. Mit 99 Märkten und einem Bruttowarenvolumen von 236 Milliarden Dollar (auf Basis der Werte aus 2025) wäre es nachher nach eigenen Angaben das größte Lieferdienst-Unternehmen der Welt.

14 Märkte, darunter Österreich, wegen Kartellrecht an anderen Käufer

Insgesamt 14 Märkte spart Uber bei der Übernahme aber bewusst aus. Diese sollen auf Basis eines Vertrags mit der New Yorker Investmentfirma SSW Partners von dieser für umgerechnet rund 1,4 Milliarden Euro übernommen werden. Das betrifft bis auf Chile, Ecuador und die Türkei europäische Länder, darunter etwa Schweden, Spanien und auch Österreich. Um die Marken geht es dabei nicht – Foodora (Europa), Glovo (Europa/Asien/Afrika) und PedidosYa (Lateinamerika) gehen mit ihren nationalen Töchtern teilweise an Uber und teilweise an SSW Partners.

Grund für die sehr selektive Aufspaltung ist das Kartellrecht. Laut offizieller Uber-Aussendung zum geplanten Deal übernehme SSW Partners „insbesondere dort, wo sich Uber Eats und Delivery Hero bereits überschneiden“. Sprich: Es werden proaktiv Märkte ausgespart, wo Kartell-Klagen und ein Einschreiten von Wettbewerbsbehörden vorprogrammiert sind.

Österreichischer Markt als Spezialfall

Im Fall von Österreich, wo Uber Eats nach einem gescheiterten ersten Versuch momentan gar nicht am Markt ist, geht es vor allem um die EU-Wettbewerbshüter, die den Gesamtmarkt im Blick haben. Durch den Schachzug steht gleichzeitig dem bereits kommunizierten Wiedereinstieg mit der Marke Uber Eats in den österreichischen Markt nichts im Wege.

Die New Yorker Investmentgesellschaft wird übrigens nicht dauerhaft Eigentümerin von Foodora Österreich und den weiteren Töchtern bleiben. Man werde „den Prozess leiten, um die besten langfristigen Heimstätten für diese Unternehmen zu finden, in denen sie weiterhin florieren können“, heißt es von SSW Partners.

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