02.04.2026
GASTBEITRAG

Founder Risk: Wer schützt eigentlich die Familie hinter dem Startup?

Gastbeitrag: Daniel Schwarz ist Online Marketing Manager bei Livv.at - einer digitalen Versicherungsplattform der Lebensversicherung von 1871 a. G. München. In seinem Gastbeitrag widmet er sich dem Thema "Founder Risk" und erläutert Möglichkeiten zur Vorsorge und was zu tun ist, wenn ein Founder oder eine Founderin ausfällt.
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Vorsorge, Familie
(c) Livv.at/Canva - Daniel Schwarz, Online Marketing Manager bei Livv.at.

Über Funding-Runden, Bewertungen und Skalierungsstrategien wird in der Startup-Szene viel gesprochen. Über den möglichen Ausfall der Gründer:innen fast nie.

Dabei hängt gerade in jungen Unternehmen oft sehr viel an einzelnen Personen. Vision, Netzwerk, Produktverständnis oder strategische Entscheidungen liegen häufig in den Händen der Founder. In der Unternehmensführung spricht man hier vom Key Person Risk – also der Abhängigkeit eines Unternehmens von einer zentralen Person.

Was in dieser Diskussion jedoch oft übersehen wird: Hinter jedem Startup steht nicht nur ein Unternehmen, sondern meist auch eine Familie, die das unternehmerische Risiko indirekt mitträgt.

Wenn unternehmerisches Risiko ins Privatleben reicht

Österreich erlebt seit Jahren einen Gründungsboom. Laut WKO wurden 2024 rund 36.700 neue Unternehmen gegründet, ein neuer Höchststand. Im ersten Halbjahr 2025 stieg die Zahl nochmals um 9,5 %. Was dabei untergeht: Mehr als 80 % aller Neugründungen sind Einzelunternehmen, bei denen Unternehmer:innen in der Regel mit ihrem Privatvermögen haften.

Insgesamt zählt Österreich aktuell über 361.000 Ein-Personen-Unternehmen. Das durchschnittliche Alter bei der Gründung liegt bei rund 37 Jahren – eine Lebensphase, in der viele Gründer:innen bereits Familie haben oder langfristige finanzielle Verpflichtungen eingehen. Fällt die Gründungsperson durch Krankheit, Unfall oder im schlimmsten Fall durch einen Todesfall aus, trifft das nicht nur das Unternehmen, sondern oft unmittelbar das private Umfeld.

Ein Risiko, über das kaum gesprochen wird

Startup-Kultur ist stark von Optimismus geprägt. Gründer:innen müssen Risiken eingehen, an ihre Vision glauben und auch in schwierigen Phasen durchhalten. Diese Mentalität ist ein wichtiger Teil unternehmerischen Erfolgs. Gleichzeitig führt sie häufig dazu, dass persönliche Risiken ausgeblendet werden.

Laut einer repräsentativen Umfrage von livv.at zur Sterblichkeit und Vorsorge denken mehr als die Hälfte der Österreicher:innen selten oder gar nicht über die eigene Sterblichkeit nach. Bei Gründer:innen, die unter hohem Zeit- und Erfolgsdruck stehen, dürfte diese Quote kaum niedriger sein. Die Folge: Während Produktstrategie, Marktanalyse und Finanzierungsrunden minutiös geplant werden, bleibt die persönliche Risikoabsicherung häufig ein Thema für „später“. Gerade in der frühen Unternehmensphase kann dieses „später“ jedoch zum Problem werden.

Wenn der Gründer ausfällt

In Startups sind Rollen selten klar getrennt. Gründer:innen übernehmen häufig gleichzeitig strategische, operative und finanzielle Verantwortung. Sie sind Produktverantwortliche, Vertriebsleitung, Netzwerker:innen und Geschäftsführung in einer Person. Diese Konzentration von Verantwortung ist typisch für junge Unternehmen, erhöht aber auch die Abhängigkeit des Unternehmens von einzelnen Personen.

Fällt eine Gründerin oder ein Gründer länger aus, entstehen daher nicht nur operative Herausforderungen im Unternehmen. Gerade in frühen Unternehmensphasen hängen Entscheidungen, Kontakte und Know-how oft stark an den Founder-Personen. Hinzu kommt, dass bei vielen Gründungen geschäftliche und private Risiken eng miteinander verbunden sind. Persönliche Investitionen, Bürgschaften oder Phasen mit reduziertem Einkommen sind keine Seltenheit.

Ohne klare Regelungen zur Vorsorge oder Nachfolge kann ein Ausfall daher nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Familie finanziell und organisatorisch belasten.

Gesetzliche Absicherung hat Grenzen

Selbstständige in Österreich sind über die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) pflichtversichert. Diese bietet eine grundlegende Absicherung bei Krankheit, Unfall und im Alter. Gerade in der frühen Gründungsphase ist diese Absicherung jedoch oft begrenzt. Viele Gründer:innen zahlen zunächst nur auf Basis niedriger Einkommensgrundlagen ein. Entsprechend niedrig fallen mögliche Leistungen – etwa für Hinterbliebene – später aus.

Für Familien bedeutet das im Ernstfall häufig eine finanzielle Lücke, wenn das Einkommen der Gründungsperson wegfällt.

Founder Risk als Teil moderner Unternehmensführung

Während Gründer:innen Risiken im Geschäftsmodell sehr genau analysieren, wird das eigene Leben selten in diese Risikoanalyse einbezogen. Dabei gehört persönliche Stabilität eigentlich zum Fundament eines Unternehmens. In internationalen Startup-Ökosystemen wird das Thema zunehmend systematisch betrachtet.

Investoren sprechen etwa über Key-Person-Risiken, Nachfolgeregelungen oder Absicherungsstrategien für zentrale Führungspersonen. Auch für Gründer:innen selbst kann ein strukturierter Blick auf persönliche Risiken sinnvoll sein. Dazu gehören organisatorische Maßnahmen wie Vorsorgevollmachten oder klare Regelungen zur Unternehmensnachfolge, damit ein Unternehmen auch im Ernstfall handlungsfähig bleibt.

Welche Absicherungen Gründer:innen berücksichtigen sollten

Neben organisatorischen Maßnahmen kann auch eine finanzielle Absicherung für Angehörige sinnvoll sein – insbesondere dann, wenn ein Großteil des Familieneinkommens vom Startup abhängt.

Zu den wichtigsten Instrumenten zählen dabei:

● Vorsorgevollmacht: Sie stellt sicher, dass im Fall eines Ausfalls Entscheidungen getroffen werden können und das Unternehmen handlungsfähig bleibt.
● Nachfolgeregelungen: Gerade bei mehreren Gründer:innen kann es sinnvoll sein, bereits früh zu definieren, wie Anteile oder Verantwortlichkeiten im Ernstfall geregelt werden.
● Key-Person-Absicherung: In manchen Fällen sichern Unternehmen zentrale Führungspersonen gezielt ab, um wirtschaftliche Risiken für das Unternehmen zu reduzieren.
● Ablebensversicherung: Sie kann im Todesfall finanzielle Verpflichtungen abdecken und Hinterbliebene absichern. Gerade in Phasen hoher persönlicher Haftung oder niedriger gesetzlicher Ansprüche kann sie helfen, das unternehmerische Risiko für die Familie abzufedern.

Der entscheidende Punkt ist dabei weniger das konkrete Instrument, sondern das Bewusstsein, dass persönliche Risiken Teil der unternehmerischen Realität sind.

Founder Risk gehört auf die Gründungsagenda

Die österreichische Startup-Szene hat sich in den vergangenen Jahren stark professionalisiert. Themen wie Governance, nachhaltige Unternehmensführung oder „Founder Mental Health“ werden zunehmend offener diskutiert. Mit dieser Entwicklung wächst auch das Bewusstsein dafür, dass Unternehmertum nicht nur wirtschaftliche Chancen, sondern auch persönliche Risiken mit sich bringt.

Founder Risk verdient deshalb denselben strategischen Stellenwert wie Funding oder Produktentwicklung. Wer Verantwortung für ein Unternehmen übernimmt, sollte auch die Absicherung der eigenen Familie als Teil dieser Verantwortung verstehen. Die Werkzeuge dafür existieren – von organisatorischen Regelungen bis hin zu finanziellen Absicherungen. Entscheidend ist vor allem, dass Gründer:innen das Thema frühzeitig mitdenken. Denn hinter jedem Startup steht nicht nur ein Geschäftsmodell, sondern auch ein Leben außerhalb des Unternehmens.

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Black Manta Capital Partners
© Black Manta Capital Partners - Alexander Rapatz, CEO von Black Manta Capital Partners.

Black Manta Capital Partners (BMCP), ein Luxemburger Unternehmen mit dem österreichischen Co-Founder Alexander Rapatz, das über eine Consulting-Unit in Wien verfügt, spezialisiert sich auf Tokenization-as-a-Service und regulierte Haftungsdach-Lösungen – brutkasten berichtete. Im Vorjahr launchte man den ersten tokenisierten Money Market Fund Europas; nun geht man mit der deutschen CanTra GmbH eine strategische Partnerschaft ein.

Black Manta Capital Partners: Zugang zu Sachwerten

Das Ziel ist es, Anlegern einen breiteren, regulierten Zugang zu hochkarätigen Sachwerten (Real-World Assets) zu ermöglichen. Dazu zählen bildende Kunst, Sammlerstücke, ikonische Immobilien, Musikrechte, Vermögenswerte aus der Film- und Entertainmentbranche sowie ausgewählte Opportunitäten aus der Sportwirtschaft. Zum Start bietet CanTra Zugang zu einer Anlagemöglichkeit, die an Francis Bacons „Three Studies for Portrait of George Dyer“ (1963) gekoppelt ist.

Im Rahmen der Partnerschaft agiert CanTra als vertraglich gebundener Vermittler („Tied Agent“) von BMCP – ausschließlich im Namen und auf Rechnung des BaFin-regulierten Wertpapierinstituts. BMCP stellt indes den regulatorischen Rahmen bereit, innerhalb dessen CanTra berechtigte Finanzinstrumente unter dem anwendbaren MiFID-II-Reglement vermitteln könne.

Tied-Agent-Modell

Die Zusammenarbeit wurde darauf ausgelegt, die komplementären Stärken beider Unternehmen zusammenzuführen: Die regulierte Infrastruktur von Black Manta Capital Partners zur Einbringung von Anlageangeboten in die europäischen Kapitalmärkte sowie den Fokus von CanTra, Anlegern den Zugang zu außergewöhnlichen Sachwerten zu kuratieren und zu eröffnen, heißt es konkret.

Das Tied-Agent-Modell von BMCP soll im Detail spezialisierten Unternehmen ermöglichen, ihre eigene Marke, ihr Leistungsversprechen und die direkte Kundenbeziehung zu bewahren, während sie regulierte Aktivitäten innerhalb eines etablierten europäischen Rahmens durchführen. Für CanTra bildet dies das regulatorische Fundament für eine Investorenplattform, die sich Anlageklassen widmet, die für Einzelinvestoren über konventionelle Finanzmärkte historisch nur schwer zugänglich waren.

„CanTra ist ein starkes Beispiel dafür, wofür unsere Tied-Agent-Infrastruktur entwickelt wurde. Eine spezialisierte Plattform kann sich voll und ganz auf ihre Asset-Expertise und ihr Investorenangebot konzentrieren, während sie innerhalb eines etablierten regulatorischen Rahmens agiert. Gemeinsam zeigen wir, wie Regulierung und Innovation Hand in Hand gehen können, um neue Anlagemöglichkeiten an den Markt zu bringen“, sagt Rapatz, CEO von Black Manta Capital Partners.

CanTra als Investorenschnittstelle

CanTra dient dabei als Investorenschnittstelle innerhalb des übergeordneten ARTEX-Ökosystems (Anm.: regulierte Handelsplattform und Finanzinfrastruktur für den fractionalisierten Markt von Kunstwerken), das spezielle Kompetenzen in den Bereichen Asset-Origination, Strukturierung, Emission, Vertrieb, Listing und Sekundärmarkthandel vereint.

Anleger können ab einem Mindestinvestment von 100 Euro über ein reguliertes digitales Wertpapier an dieser Opportunität teilhaben (vorbehaltlich der Berechtigung und der maßgeblichen Angebotsdokumentation). Weitere Anlagemöglichkeiten aus den Bereichen Sammlerstücke, Musikrechte, Film und Entertainment, ikonische Immobilien sowie Sportwerte sollen folgen.

„CanTra ist das Investor-orientierte Tor zur Welt, auf das unser gesamtes Ökosystem hingearbeitet hat. ARTEX hat die regulierte Marktinfrastruktur für außergewöhnliche Sachwerte geschaffen – CanTra bringt diese Chancen nun direkt zu einer breiteren Investorengeneration“, sagt Yassir Benjelloun-Touimi, CEO von ARTEX Global Markets. „Die Zusammenarbeit mit Black Manta Capital Partners ermöglicht es uns, dies innerhalb eines etablierten regulatorischen Rahmens zu tun, ohne Kompromisse beim Anlegerschutz und der institutionellen Infrastruktur einzugehen, die das Fundament unseres Modells bilden.“

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