05.03.2019

Die beste Kreativwirtschaftsgeschichte 2019 wird verfilmt

Call. Die Kreativwirtschaft Austria der WKÖ sucht mit ihrem Wettbewerb "Kreativwirtschaftsgeschichte 2019" nach Musterbeispielen für die Zusammenarbeit zwischen Kreativwirtschaftsunternehmen mit ihren Kunden.
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Kreativwirtschaftsgeschichte 2019
(c) fotolia.com - gnepphoto

Im Marketing braucht es nicht nur Zielgruppenanalysen, Preisgestaltung und Customer Relationship Management – es braucht auch viel Kreativität. Das ist nur ein Feld in dem die heimischen Kreativwirtschaftsunternehmen tätig sind. Es ist hierzulande eine beachtliche Branche: Mehr als 150.000 Personen sind in der Sparte laut dem aktuellen Kreativwirtschaftsbericht der WKÖ beschäftigt. Dazu zählen die Branchen Design, Mode, Werbung, Film- und Musikwirtschaft, Architektur, Software und Games, Verlage, Radio und Fotografie. Sie sorgen in Österreich gemeinsam für einen Jahresumsatz von rund 22 Milliarden Euro.

+++ Wie ein Traditionsbetrieb von der Kooperation mit Kreativen profitiert +++

„Kreativwirtschaftsgeschichte 2019“: Auf der Suche nach Erfolgsstories

Hinter dieser enormen Wertschöpfung stecken unzählige einzelne Erfolgsgeschichten. Schließlich sind es rund 42.000 heimische Unternehmen, viele davon EPU, die in der Branche tätig sind. Genau nach diesen Erfolgsstories sucht die Kreativwirtschaft Austria der WKÖ mit ihrem Wettbewerb „Kreativwirtschaftsgeschichte 2019“. Wie schon in den Vorjahren können sowohl die Kreativwirtschaftsunternehmen selbst als auch ihre Kunden einreichen. Das Siegerteam wird mit der professionellen Verfilmung seiner Geschichte prämiert.

Kreativwirtschaftsgeschichte 2019

Einreichung bis 24. Mai

Die Kooperation muss Innovation, Mehrwert und Umsatz geschaffen haben. Vergangenes Jahr setzten sich astrimage FILM und der Edelbrand- und Essighersteller Gölles durch. Für den diesjährigen Durchgang kann bis 24. Mai eingereicht werden. Die feierliche Preisverleihung findet beim Bundes-Werbefachpreis Austriacus Ende November 2019 statt. Auch Platz 2 und 3 werden dort geehrt. Im Anschluss an die Preisverleihung sind die Top 3 zum Gala-Dinner in der WKO Sky Lounge in Wien geladen, um mit dem „Who ist Who“ der (Werbe-)Wirtschaft auf Tuchfühlung zu gehen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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