22.12.2023

Das war das Kryptojahr 2023

Crypto Weekly #126. In dieser Sonderausgabe des Crypto Weekly blicken wir nicht auf die vergangene Woche, sondern gleich auf das gesamte Jahr 2023 zurück.
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Die Kurstafel:

31.12.202222.12.2023+/-
Bitcoin16.604 $43.605 $+ 163%
Ethereum1.199 $2.299 $+ 92%
BNB246 $268 $+ 9%
Solana9,89 $94,23 $+ 853%
XRP0,3454 $0,6196 $+ 79%
Cardano0,2457 $0,6174 $+ 151%
Avalanche10,87 $44,39 $+ 308%
Dogecoin0,0684 $0,0933 $+ 36%
Polkadot4,32 $7,98 $+ 85%
Tron0,0544 $0,1043 $+ 92%
Daten sind von CoinGecko und am Stand von Freitagnachmittag

🥶 Das Ende des Kryptowinters?

In dieser Sonderausgabe von Crypto Weekly blicken wir ausnahmsweise nicht nur auf die vergangene Woche, sondern gleich auf das gesamte Jahr zurück. Wenn man das für 2023 machen möchte, muss man aber eigentlich noch ein bisschen früher ansetzen – und zwar im Jahr 2022. Nein, keine Angst, wir rekapitulieren jetzt nicht zwei volle Jahre. 

Aber ein bisschen Kontext braucht es: Denn wenn wir 2023 beurteilen wollen, müssen wir sehen, woher wir gekommen sind. Und 2022 war ein Jahr, in dem wir einen frostigen Kryptowinter erlebt haben. 

Die unrühmlichen Tiefpunkte waren sicherlich einerseits der Zusammenbruch des Terra-Luna-Ökosystems – Luna war zum damaligen Zeitpunkt immerhin eine der zehn größten Kryptowährungen nach Marktkapitalisierung. Und andererseits dann im Spätherbst die Pleite der Kryptobörse FTX. Wie erwähnt, soll an dieser Stelle aber nicht 2022 behandelt werden (das ist in Crypto Weekly #85 ausführlichst geschehen und kann hier nachgelesen werden!).

Merken wir uns also nur: 2022 war für die Krypto-Szene ein Jahr von Pleiten, Pech und Pannen. Das schlug sich auch in der Kursentwicklung nieder: Die war durchwegs sehr schwach.

📈 Wie der Markt nach der FTX-Pleite plötzlich wieder stieg – und es niemand merkte

Das war auch die Situation zum Jahreswechsel 2022/23. In der Wahrnehmung der Öffentlichkeit stand die Kryptobranche nicht besonders gut da, um es zurückhaltend auszudrücken. So bekam dann auch kaum jemand mit, dass bereits im Jänner – wenige Woche nach der FTX-Pleite – etwas Erstaunliches passierte: Die Kurse stiegen. 

Gerade so, als wäre mit dem Abschluss des Katastrophenjahres 2022 irgendwo ein Schalter umgelegt worden, ging es plötzlich wieder aufwärts am Kryptomarkt. Er profitierte dabei vor allem von einer allgemein besseren Stimmung auch an den traditionellen Finanzmärkten (siehe Crypto Weekly #86). Schon Mitte Jänner erreichten Bitcoin und Ethereum dann wieder ihre Kursniveaus von vor der FTX-Pleite (Crypto Weekly #87), kurz darauf den höchsten Stand seit Sommer 2022 (Crypto Weekly #88).

🥊 US-Börsenaufsicht vs. US-Kryptobranche: Der Kampf des Jahres

Spätestens im Februar rückte dann aber ein anderes Thema ins Zentrum der Aufmerksamkeit: Die US-Börsenaufsicht und ihr Vorgehen gegen die Kryptobranche. Wohlgesonnen war sie ihr schon zuvor nicht gewesen. Aber spätestens mit der Pleite von FTX geriet die Börsenaufsicht offenbar zusätzlich unter Druck, in der Kryptobranche sehr genau hinzuschauen.

Anfang Februar schloss die Behörde einen aufsehenerregenden Vergleich mit Kraken. Das ist immerhin eine der wichtigsten US-Kryptobörsen. Kraken verpflichtet sich darin zu einer Strafzahlung von 30 Mio. Dollar – und musste sein Staking-Angebot in den USA völlig einstellen (siehe Crypto Weekly #90). 

Staking kommt bei sogenannten “Proof of Stake”-Chains wie Ethereum oder Solana zum Einsatz und ist eine Alternative zum Mining, wie es etwa bei Bitcoin verwendet wird. Validatoren, die neue Blocks zur Chain hinzufügen wollen, müssen kein energieintensives Mining betreiben – sondern eine bestimmte Anzahl an Token in einem Smart Contract hinterlegen und dort “sperren” lassen. Im Gegenzug erhalten sie zinsähnliche Erträge. 

Es blieb nicht bei Kraken. Im März kündigte die Börsenaufsicht auch Schritte gegen den Konkurrenten Coinbase an (siehe Crypto Weekly #95). Dieser hatte jedoch schon zuvor öffentlich in Aussicht gestellt, sich auf keinen Vergleich einlassen zu wollen. Auch war CEO Brian Armstrong immer wieder mit scharfer öffentlicher Kritik an der Börsenaufsicht aufgefallen. 

Ebenfalls im März klagte eine andere Behörde (die für Derivate zuständige Commodity Futures Trading Commission), eine weitere größe Kryptobörse – nämlich Binance (siehe Crypto Weekly #96). Die Börsenaufsicht selbst klagte Binance auch noch – und zwar im Juni. Fast zeitgleich folgte dann auch die erwartete Klage gegen Coinbase (Crypto Weekly #103).

Binance ist ein Fall für sich. Es kam im November dann auch tatsächlich zu einem Hammer-Urteil: Dieses sah nicht nur eine Milliardenstrafe vor, sondern bedeutete auch den Rückzug von Gründer und CEO CZ von der Unternehmensspitze (Crypto Weekly #123).

Zurück zu Coinbase, dessen Fall etwas weniger spezifisch ist als jener von Binance. Gegen die US-Börse lautete der Vorwurf im Wesentlichen, dass von ihr angebotene Krypto-Assets nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen seien – und dann eben einen entsprechenden Registrierungsprozess durchlaufen müssten. Das ist der altbekannte Streitpunkt zwischen Börsenaufsicht und US-Kryptobranche. Und geklärt ist er bis heute nicht.  

Immerhin aber gab es ein Urteil in einem anderen Fall – dem von Ripple. Der Rechtsstreit hatte sich seit Ende 2020 dahingezogen. Auch hier ging es um diese Frage: Ist Ripples Kryptowährung XRP nach US-Recht als Wertpapier einzustufen und hat das Unternehmen mit dem Verkauf von XRP somit gegen Wertpapiergesetze verstoßen? 

Das Urteil fiel nicht ganz so günstig aus, wie die Krypto-Community in den ersten Reaktionen annahm. Gleichzeitig war es auch weit entfernt von einem Idealszenario für die Börsenaufsicht (Crypto Weekly #108). Diese ist aber ohnehin in Berufung gegangen – und das letzte Wort in der Angelegenheit dürfte noch länger nicht gesprochen sein. 

🚀 BlackRock und die Bitcoin-ETFs – der Hoffnungsschimmer für die Branche 

Auch in einem anderen Rechtsstreit gab es ein Urteil, das eher ungünstig für die Börsenaufsicht ausgefallen ist. Und zwar in jenem mit dem Vermögensverwalter Grayscale. Dieser betreibt einen Bitcoin-Fonds, den sogenannten Grayscale Bitcoin Trust, der aber nicht an der Börse gehandelt wird. 

Diesen Trust wollte das Unternehmen in einen ETF, also einen börsengehandelten Fonds, umwandeln. Die Börsenaufsicht lehnte den Antrag ab. Grayscale zog vor Gericht. Das Gericht urteilte, dass die Behörde verabsäumt hat, das Urteil ausreichend zu begründen (Crypto Weekly #113).

Das heißt noch lange nicht, dass die Umwandlung genehmigt ist – aber die Kryptoszene sah es als weiteres Signal, dass es möglicherweise doch bald zur Genehmigung eines Bitcoin-ETFs in den USA kommen könnte. Und damit sind wir jetzt bei dem Thema angelangt, dass die zweite Jahreshälfte dominiert hat.

Wieder auf die Agenda gebracht hat das Thema BlackRock (Crypto Weekly #104). Der weltgrößte Vermögensverwalter hat im Juni einen Antrag bei der US-Börsenaufsicht auf einen sogenannten Bitcoin-Spot-ETF eingereicht. Das ist ein ETF, der direkt in Bitcoin investiert. Bisher sind in den USA nur ETFs zugelassen worden, die in Bitcoin-Futures investieren – also in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Aber eben nicht in die Kryptowährung selbst. 

BlackRock hat aber einen hervorragenden Track Record, was ETF-Genehmigungen angeht. Nur ein einziges Mal hat die Börsenaufsicht einen solchen Antrag abgelehnt. Das beflügelte die Fantasie in der Kryptoszene – und nicht nur dort. Denn rasch zogen auch andere Vermögensverwalter mit eigenen Anträgen nach. 

Einen konkreten Hinweis darauf, dass die Börsenaufsicht ihre Haltung zu Bitcoin-Spot-EFTs geändert haben könnte, gab es keinen. Aber die simple Tatsache, dass BlackRock einen solchen Antrag einreichte, galt vielen schon als Beleg genug, dass eine gewisse Chance vorhanden sein müsste.

Über den Sommer flaute der Hype wieder etwas ab. Einfach, weil es keine weiteren Entwicklungen in der Angelegenheit gab. Gegen Ende des Jahres geriet das Thema aber wieder stärker auf die Agenda. Am Markt sah man zunehmend Indizien, dass bald ein Bitcoin-Spot-ETFs genehmigt wird. Ob zu Recht oder zu Unrecht, das wird sich noch weisen.

Aber mittlerweile muss man sagen: Sollte es Anfang 2024 nicht dazu kommen, wäre das für die Branche eine gewaltige Enttäuschung.

🧐 Was sonst noch so passiert ist 

Und war das alles? Nein! Natürlich gab es auch noch andere Themen: Der Aufruhr um Ordinals bei Bitcoin etwa (Crypto Weekly #91) oder das “Shapella”-Upgrade bei Ethereum (Crypto Weekly #99). Es gab die Kontroverse rund am Worldcoin, dem Kryptoprojekt von OpenAI-CEO Sam Altman (Crypto Weekly #109). Nicht unumstritten war auch der Hype rund um die Social-Media-Plattform Friend Tech (Crypto Weekly #112).

Im April beschloss das EU-Parlament ein umfassendes Rahmenwerk zur Kryptoregulierung, Markets in Crypto Assets (MiCA). Dann gab es noch den Hack des Protokolls Curve, der kurzzeitig die gesamte DeFi-Szene zittern ließ (Crypto Weekly #110). Im November wurde dann FTX-Gründer Sam Bankman-Fried schuldig gesprochen (Crypto Weekly #121). Und es gab sicherlich noch eine ganze Reihe an weiteren Themen, die Erwähnung finden könnten.

Was kommt 2024 auf uns zu? Vielleicht der erste in den USA zugelassene Bitcoin-Spot-ETF. Definitiv kommen wird das nächste Bitcoin-Halving im April. Und der nächste Bullenmarkt? Das wird sich erst zeigen müssen.

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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Um vom Flughafen in Tallinn in die Innenstadt zu kommen, bietet sich eine Fahrt mit dem Fahrdienst Bolt an. Die Autos, E-Scooter und Leih­räder des estnischen Unicorns prägen hier das Straßenbild. 2013 gegründet macht das Unternehmen mittlerweile mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz. Die Erfolgsgeschichte von Bolt ist in Estland kein Einzelfall: Bei 1,3 Millionen Einwohner hat der baltische Staat bereits zehn Unicorns hervorgebracht – eine der höchsten Konzentrationen pro Kopf weltweit. Das Auto wird per App bestellt, keine zwei Minuten später ist es da. Der Fahrer scherzt über die durchaus kühlen 16 Grad Mitte Juli: „Estonian summer!“, sagt er schmunzelnd, mit russischem Akzent. Ungewöhnlich ist das in Estland nicht, war man hier vor knapp 40 Jahren doch noch Teil der Sowjetunion.

„Das Land hatte es natürlich nicht einfach. Als es 1991 unabhängig wurde, standen die Esten erst mal vor dem Nichts. Aber sie hatten auch die Chance, von null anzufangen – und haben dann aufs richtige Pferd gesetzt: die Digitalisierung“, sagt Tim Schnöckelborg, ein Deutscher, der seit eineinhalb Jahren in Estland lebt und hier bereits mehrere Unternehmen gegründet hat.

Der digitale Staat

An diesem sonnigen Tag tummeln sich auf dem Rathausplatz in der Mitte Tallinns viele Menschen. Schnöckelborg ist einer von ihnen. Vom digitalen Staat hat er vor allem bei der Gründung seiner Unternehmen profitiert. Bei einem Kaffee erklärt er, was den Kern des Systems ausmacht:

„Der große Vorteil kommt dadurch zustande, dass hier die gesamte Administration des Landes digitalisiert ist. Du kannst also mit der elektronischen Unterschrift alles nutzen, was ein Staat an Dienstleistungen bietet.“

© Hannah Fasching – Tim Schnöckelborg.

Wer sich einen Überblick verschaffen will, kann das e-Estonia Briefing Centre aufsuchen, ein eigenes Besucherzentrum, das über den digitalen Staat informiert. Ein Besuch zeigt: Die digitale Gesellschaft basiert zunächst auf Wissen. Durch landesweite Schulungsprogramme und Initiativen für Senior wurde die gesamte Bevölkerung mitgenommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz: „Die Behörden können auf sehr viel zugreifen, theoretisch auch auf mein Bankkonto. Wichtig ist aber: Niemand kann deine Daten geheim abrufen. Ich kann online einsehen, wer wann mit welcher Begründung welche Daten von mir von einer Behörde in die andere transferiert hat. Das schafft Vertrauen“, beschreibt Schnöckelborg seine Erfahrung.

Unternehmensgründung aus der Ferne

Schnöckelborg hat in Estland schon mehrere Unternehmen gegründet, er ist ein sogenannter „e-Resident“. Das estnische e-Residency-Programm ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen einen sicheren Zugang zu den elektronischen Behördendiensten Estlands. So lässt sich aus fast allen Ländern der Welt in rund 15 Minuten ein estnisches Unternehmen gründen.

„Anfangs dachten wir, es wäre vor allem für Menschen außerhalb der EU attraktiv, da ein estnisches Unternehmen ihnen den EU-Binnenmarkt öffnen würde. Nach etwa der Hälfte der Zeit stellten wir fest, dass es aufgrund der geringen Bürokratie auch für EU-Bürger sehr attraktiv ist“, erzählt Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency. Seit dem Start des Programms 2014 haben mehr als 133.000 Personen aus 185 Ländern den e-Residency-Status erhalten und zusammen etwa 39.000 Firmen gegründet. So auch Tim Schnöckelborg:

„Ich habe mein erstes Unternehmen als e-Resident an einem Freitagabend gestartet, und am Samstagmorgen war die Firma da“, blickt er nach wie vor verblüfft zurück.

Was Gründer zusätzlich nach Estland zieht, ist das Steuersystem. „Wir besteuern Unternehmen nicht, solange sie das Geld im Unternehmen belassen. Es gibt also keine Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne. Steuern fallen erst an, wenn man Geld aus dem Unternehmen entnimmt, und davon profitieren auch wir: Im vergangenen Jahr zahlten e-Residency-Unternehmen Steuern in Höhe von über 125 Millionen Euro in Estland“, so Vahtras. Im „International Tax Competitiveness Index“ der US-Denkfabrik Tax Foundation, der die OECD-Länder vergleicht, liegt Estland seit zwölf Jahren auf Platz eins.

Europa, der zersplitterte Markt

In den Gesprächen, die von Euphorie über das estnische System geprägt sind, schleicht sich immer wieder Frustration ein. Denn so gut das System hier funktioniert: Im europaweiten Markt stoßen die Gründer dennoch auf Blockaden. Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society, kennt die Probleme.

Mardisoo ist Gründerin des Insurtechs Cachet, das sie von Estland aus in elf Länder skalierte. Heute setzt sie sich in der Society für die nächste Generation von Gründer:innen ein und versucht, Blockaden europaweit abzubauen. „Wenn ich mit meinem Unternehmen in Europa expandieren will, begegne ich 27 verschiedenen Arten der Unternehmensregistrierung, 27 verschiedenen Notar- und Gerichtssystemen. Wenn du als kleines Startup ein globales Unternehmen aufbauen willst, bist du oft besser dran, woanders hinzugehen, meist in die USA. Das tun viele Startups – und das ist nicht gut für Europa“, so Mardisoo.

© Mardisoo – Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society.

Auf die Frage, warum die EU für Unternehmensgründungen so unattraktiv sei, antwortet Mardisoo ohne Zögern: „Zu 100 Prozent das Geld. Die Hauptprobleme sind das Geld, die Investor:innen und die Investitionen.“

Vahtras von e-Residency ergänzt: „Investoren sagen sehr oft: ‚Gründe eine Firma in Delaware, weil das für mich einfacher ist‘“ – einfacher, als sich mit den unterschiedlichen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten auseinanderzusetzen. Um diesen Kapital- und Talentabfluss zu stoppen, ruht die Hoffnung nun auf einem Konzept aus Brüssel: der EU Inc.

Das „28. Regime“

Hinter der EU Inc. steht die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform, dem sogenannten „28. Regime“: Neben 27 nationale Rechtsformen soll eine 28. treten, die eine schnelle, vollständig digitale Gründung ohne Mindeststammkapital ermöglicht.

Nachdem die Forderung nach der EU Inc. über die Jahre von Tausenden europäischen Gründer getragen wurde, verkündete EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 20. Jänner 2026 beim Weltwirtschaftsforum in Davos das Vorhaben. Ziel sei eine wahrhaft europäische Unternehmensstruktur mit einheitlichen Kapitalregeln in der gesamten EU: „Unsere Unternehmer, die innovativen Firmen, werden ein Unternehmen binnen 48 Stunden in jedem Mitgliedstaat anmelden können, komplett online. Letzten Endes brauchen wir ein System, in dem Unternehmen nahtlos in ganz Europa Geschäfte machen und Finanzmittel beschaffen können, genauso einfach wie auf einheitlichen Märkten wie den USA oder China.“

Am 18. März 2026 legte die Kommission den Verordnungsentwurf erstmals vor. In der europäischen Startup-Szene stieß er auf heftige Kritik, weil zentrale Forderungen wie die freie Wahl des Registrierungssitzes von Unternehmen nicht erfüllt wurden. Eine Überarbeitung fordern europaweit Vertreter der Szene mit der Initiative „EU-INC“.

Estland als Weg zur EU Inc.?

Zurück im baltischen Staat: Was mit dem 28. Regime gefordert wird – also der Digital-first-Ansatz, geringes Startkapital sowie eine schnelle und grenzüberschreitende Unternehmensgründung –, setzt Estland mit e-Residency bereits seit mehr als zehn Jahren um. Warum das Konzept also nicht einfach kopieren?

© Vahtras – Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency.

„Wir haben zur Kommission gesagt: ‚Schaut euch unser Programm an, schaut, wie wir das gelöst haben; vielleicht könnt ihr es wiederverwenden‘“, sagt Vahtras, und weiter: „Unser System ist nicht zu 100 Prozent das, was die EU Inc. sein soll, aber auch, wenn wir nur 50 Prozent der Lösungen bereits umsetzen, sind wir bereit, das zu teilen. Ich hoffe, dass die EU Inc. funktionieren wird – und dass sie die estnische e-Residency als eine Art Blaupause in Betracht ziehen; einfach, um zu sehen, was für uns funktioniert.“

Starken Gegenwind bekommt die EU Inc. von lokalen Akteuren wie Gewerkschaften und Notariatskammern. „Ich glaube nicht, dass irgendjemand Angst vor der EU Inc. haben sollte“, erklärt Hedi Mardisoo. „Einige große Länder blockieren die Umsetzung immer noch und versuchen, viele der wichtigsten Punkte zu verwässern. Man muss sich die Frage stellen: Will man das Alte tatsächlich verändern – oder will man die neue Regulierung einfach so hinbiegen, dass sie zum eigenen System passt? Das kann nicht funktionieren. Wenn man neue Innovationen regulieren will, kann man sie nicht in die alten Rahmenbedingungen quetschen.“

Um mit der EU Inc. erfolgreich zu sein, brauche es einen Mentalitätswandel, sagt Mardisoo: „Was wir aus Estland mitgeben können, ist, alles so einfach wie möglich zu gestalten. Ich war in anderen Ländern tätig, wo die Menschen Angst vor den Behörden hatten. Das zu ändern ist das Erste, was wir anstreben sollten. Dann wird das Umfeld für Unternehmen viel günstiger, die aus der Komfortzone heraustreten und etwas Neues und Innovatives aufbauen wollen.“

Die Währung Vertrauen

„Selbst wenn es eine EU Inc. geben würde, würde ich jedes Mal wieder hier in Estland gründen. Ich sehe den positiven Ansatz der EU-Initiative, aber ich glaube, dass sie in der Realität bei Weitem nicht konkurrenzfähig zu dem Modell ist, das man hier über Jahrzehnte aufgebaut hat“, zieht Tim Schnöckelborg sein Fazit.

Dass Estland heute die Früchte seiner radikalen Digitalisierungsstrategie aus den 90er-Jahren erntet, steht außer Frage. Dennoch ist jede Gesellschaft ein Resultat ihrer Vergangenheit, und in Europa gibt es 27 verschiedene davon. Die Umsetzung einer EU Inc., die den Vorstellungen aller entspricht, bleibt eine Herkulesaufgabe. Estland kann keine Lösung für alle sein, aber der Besuch im baltischen Staat zeigt: Es kann anders gehen, und das mit Erfolg. Das kleine Land profitiert dabei vor allem vom wichtigsten Gut, das man braucht, um Strukturen zu verändern: Vertrauen. Vielleicht ist es genau dieses Vertrauen, das erst geschaffen werden muss, bevor eine EU Inc. für alle und damit eine europaweite Verbesserung der Gründungsbedingungen gelingen kann.


Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramts, finanziert aus Bundesmitteln.

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