09.06.2023

Crypto Weekly #103: Die Hintergründe zum US-Doppelschlag gegen Coinbase und Binance

Diese Woche: Die US-Börsenaufsicht bringt Klagen gegen zwei der größten Namen der Kryptobranche ein: Zuerst gegen Binance, dann gegen Coinbase. Was steckt dahinter?
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United States Securities and Exchange Commission
Foto: Adobe Stock

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Daten von Coingecko / Stand: Freitagmittag

👊👊 Der Doppelschlag der US-Börsenaufsicht: Zuerst Binance, dann Coinbase

Seit Monaten ist es eines der bestimmenden Themen in der Branche: Das Vorgehen der US-Börsenaufsicht gegen Krypto-Unternehmen. Und spätestens seit einem Vergleich mit der US-Kryptobörse Kraken im Februar war klar: Auch die großen Namen sind nicht gefeit. 

Diese Woche ging es nun Schlag auf Schlag: Am Montag machte die Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), eine Klage gegen die weltgrößte Kryptobörse Binance öffentlich. Und am Folgetag dann gleich noch eine – gegen die US-Börse Coinbase. Gleich vorweg: Beide bestreiten jegliches Fehlverhalten.

Kamen die Klagen überraschend? Nicht wirklich. 

  • Schon im März hatte die Börsenaufsicht Coinbase eine sogenannte Wells Notice übermittelt – eine Art Vorwarnung, dass es bald zu rechtlichen Schritten kommen könnte (siehe Crypto Weekly #95)
  • Und auch zuvor war die Beziehung zwischen der Börse und der Behörde nicht die beste.
  • Allerspätestens seit im Sommer 2021 ein geplantes Angebot von Coinbase zum Verleih von Kryptowährungen am US-Markt auf Druck der SEC zurückgezogen wurde (siehe Crypto Weekly #26), liegen die beiden im Clinch.

Der Vorwurf der SEC an Coinbase lautet im Wesentlichen: Die Börse würde Krypto-Assets zum Verkauf anbieten, die gemäß US-Recht als Wertpapiere einzustufen seien. Daher agiere Coinbase als unregistrierte Wertpapierbörse. 

Auch das ist alles andere als überraschend: Die Einstufung von Krypto-Assets im US-Recht ist ein Dauerthema in der Branche. Dass die meisten Krypto-Unternehmen und die SEC hier unterschiedliche Einschätzungen haben, ist ebenfalls bereits lange bekannt.

🤯 Wie Binance in den USA in Schwierigkeiten geriet

Bei Binance ist die Sache etwas komplexer. Hier ist es eine ganze Reihe an unterschiedlichen Verstößen, die die SEC entdeckt haben will. Darunter: Interessenskonflikte, Offenlegungsversäumnisse, Vermischen von Kundengeldern. 

Allerdings: Es ist auch schon die Ausgangslage eine etwas andere. Binance ist mit seiner eigentlichen Handelsplattform schon seit mehreren Jahren nicht mehr am US-Markt aktiv. Stattdessen agiert man dort mit einem eigenen Ableger namens Binance.US. Das hat rechtliche Gründe – hauptsächlich, weil bestimmte Finanzprodukte in den USA Privatanleger:innen gar nicht erst angeboten werden dürfen. 

Deshalb weist Binance.US ein deutlich geringeres Angebot an handelbaren Assets auf als die internationale Börse. Dafür soll sie aber in Einklang mit den US-Gesetzen stehen. Behauptete man zumindest bei Binance. Die Börsenaufsicht sieht das nun anders.

Und nicht nur sie: Denn Binance ist schon im März von einer anderen US-Behörde geklagt worden – von der Commodity Futures Trading Commission (CFTC). Diese ist für die Regulierung von Derivaten zuständig. Also von Finanzprodukte, die den Preis anderer Assets – etwa von Rohstoffen wie Öl oder Gold – nachbilden. 

Alle Hintergründe zu dieser Klage könnt ihr ausführlich in Crypto Weekly #96 nachlesen. Im Wesentlichen ging es aber darum, dass Binance US-Kund:innen Zugang zu unerlaubten Finanzprodukten ermöglicht haben soll. Und somit die Struktur mit dem abgetrennten US-Geschäft nicht vollständig der Realität entsprochen habe. 

Detail am Rande: Auch die Pleite-Börse FTX hatte eine ähnliche Struktur mit einem abgetrennten US-Geschäft gewählt. Oder sagen wir: einem vermeintlich abgetrennten US-Geschäft. Denn bei FTX stellte sich dann heraus, dass die beiden Teile nicht so unabhängig voneinander waren, wie immer behauptet wurde. 

Die SEC hat auch einige interessante interne Nachrichten von Binance ergattern können. In der Klage wird etwa eine zitiert, in der der Chief Legal Officer von Binance wörtlich schreibt: “we are operating as a fking unlicensed securities exchange in the USA bro.” (Schreibweisen im Original) Das macht natürlich kein gutes Bild. 

Die ersten Folgen der Klage sind auch schon spürbar: Mittlerweile sind Dollar-Einzahlungen bei Binance.US ausgesetzt worden. Auch kündigte die Börse an, dass ihre Partnerbanken Auszahlungen von Binance.US ab kommender Woche ebenfalls pausieren würden. 

Binance betont immer wieder, mit Behörden zu kooperieren und darauf bedacht zu sein, alle Vorschriften einzuhalten. Allerdings: Speziell in den frühen Jahren der Börse hatten viele den Eindruck, dass das Erfüllen sämtlicher regulatorischer Vorgaben nicht die allererste Priorität war. Und das ist zurückhaltend formuliert. Aber schon alleine aufgrund der Größe, die Binance erreicht hatte, war klar, dass dies kein dauerhaft gangbarer Weg war.

🤔 Wie sich die Klagen gegen Binance und Coinbase unterscheiden…

Coinbase hat grundsätzlich einen anderen Ansatz gewählt. Das Unternehmen wollte sich als jene Kryptobörse positionieren, die in vollem Einklang mit den regulatorischen Vorschriften steht. Dazu passt auch der eigene Börsengang. Seit April 2021 sind Coinbase-Aktien an der Nasdaq handelbar. 

Und ein Börsengang in den USA geht mit einer ganzen Reihe an Vorschriften einher. Börsennotierte Unternehmen haben auch hohe Transparenzvorgaben – weshalb Coinbase beispielsweise auch jedes Quartal umfassende Geschäftszahlen veröffentlichen muss.

Coinbase war daher auch gleich bedacht, sich von der Klage gegen Binance abzugrenzen: “Übrigens, falls es nicht offensichtlich ist, die Coinbase-Klage unterscheidet sich sehr von anderen Klagen”, schrieb CEO Brian Armstrong in einem Statement auf Twitter – ohne Binance explizit zu nennen. Die Klage gegen Coinbase konzentriere sich ausschließlich auf den Punkt, ob von der Börse angebotene Krypto-Assets als Wertpapiere einzustufen seien oder nicht. 

Das ist, wie eingangs erwähnt, ein Dauerthema – das weiterhin nicht vollständig geklärt ist. Die SEC erwähnt in ihrer Klage nun mehrere Krypto-Assets explizit, die ihrer Einschätzung nach als Wertpapiere registriert werden hätten müssen. Darunter sind mit 

  • Solanas SOL-Token
  • Cardanos ADA-Token und 
  • MATIC von Polygon 

auch drei Kryptowährungen, die aktuell unter den Top-10-Krypo-Assets nach Marktkapitalisierung liegen.

🧐 …und wie es jetzt weitergeht

In seinem Vergleich mit der SEC im Februar hatte sich der Coinbase-Konkurrent Kraken zu einer Strafzahlung in der Höhe von 30 Mio. Dollar und zum Einstellen seines Staking-Angebots am US-Markt verpflichtet. Coinbase hat schon damals klargemacht, dass man sich auf keinen Vergleich einlassen will – und stattdessen vor Gericht ziehen würde. So wird es jetzt wohl auch kommen. Binance wiederum wirft der SEC vor, Verhandlungen über einen Vergleich abgebrochen zu haben.

Bis es zu einem Urteil kommen wird, kann in beiden Fällen noch viel Zeit vergehen. Dies zeigt auch der Fall von Ripple. Das Unternehmen hinter der Kryptowährung XRP befindet sich seit Dezember 2020 in einem Rechtsstreit mit der Börsenaufsicht. Diese wirft Ripple vor, dass – wie könnte es anders sein – XRP in den USA rechtlich gesehen ein registrierungspflichtiges Wertpapier darstelle. Der Prozess läuft weiterhin (auch wenn manche Beobachter:innen von einem Urteil in den nächsten Wochen ausgehen).

Außerhalb des Gerichtssaals lobbyiert Coinbase nach wie vor in der Politik für eine gesonderte Krypto-Regulierung (siehe Crypto Weekly #101). Also einen umfassenden Rechtsrahmen (ähnlich wie MiCA in der EU) spezifisch für Krypto-Assets, sodass diese nicht nach dem bestehenden US-Wertpapierrecht beurteilt werden müssen. 

Republikanische Politiker:innen im Repräsentantenhaus haben in der Vorwoche tatsächlich einen umfassenden Entwurf dafür präsentiert. Der Entwurf würde die CFTC im Krypto-Bereich gegenüber der SEC deutlich stärken – der von der Kryptobranche bevorzugte Ansatz. Allerdings: Dieser Entwurf ist bestenfalls der Beginn eines Diskussionsprozesses. Bis zum Beschluss einer umfassenden Krypto-Regulierung – sofern sie überhaupt kommt – könnten auch noch Jahre vergehen.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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GO SHANGHAI 2027 ist ein Programm des Global Incubator Network Austria (GIN), der gemeinsamen Initiative von Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichischer Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), und Teil von GO ASIA. Organisiert wird es in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Austria. Weitere Informationen zum aktuellen Call finden Startups hier: https://gin-austria.com/calls/goshanghai2027

Kontakt

Bei Fragen zu GO SHANGHAI oder zum Bewerbungsverfahren können sich Startups an folgenden Kontakt wenden:

My Yen Lau
Project Manager | GO ASIA
T +43 1 501 75 394
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