21.07.2023

Crypto Weekly #108: Was das Urteil zu Ripple und XRP wirklich bedeutet

Eine Woche ist vergangen seit eine Richterin in New York ein Urteil im zweieinhalb Jahre laufenden Rechtsstreit zwischen der US-Börsenaufsicht und Ripple gesprochen hat. Doch was besagt das Urteil wirklich und wie geht es jetzt weiter?
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XRP
Foto: Adobe Stock
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👩🏻‍⚖️ Die Eckpunkte des Ripple/XRP-Urteils

Eine Woche ist nun vergangen, seit eine Richterin in New York ein Urteil gesprochen hat, auf das die Krypto-Szene lange gewartet hat – und zwar im Fall von Ripple. Die US-Börsenaufsicht wirft den Gründern des US-Unternehmens im Wesentlichen vor, mit dem Verkauf ihrer Kryptowährung XRP unerlaubte Wertpapiergeschäfte getätigt zu haben. Ripple hat dies von Anfang an bestritten. Und sich daher auf keinen Vergleich mit der Behörde eingelassen. Somit ging die Angelegenheit vor Gericht. Das war Ende 2020. 

Seitdem ist viel passiert. Vor allem in den vergangenen Monaten ist die Börsenaufsicht gegen allerlei große Akteure der Kryptoszene vorgegangen. Auch hier drehte es sich meist um die Frage, ob bestimmte Kryptowährungen nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen sind oder nicht.

Gleich vorweg: Eine definitive Antwort haben wir in der Sache weiterhin nicht. Auch für Ripple und XRP ist das Thema noch nicht abgeschlossen. 

Aber reden wir nicht länger um den heißen Brei herum. Das Urteil ist – etwas vereinfacht – im Wesentlichen so ausgefallen:

  • XRP für sich genommen ist nach Einschätzung der Richterin nicht als Wertpapier einzustufen
  • das heißt aber nicht notwendigerweise, dass XRP-Verkäufe rechtlich nicht dennoch Wertpapiertransaktionen darstellen können
  • tatsächlich hat die Richterin entschieden, dass Ripples Direktverkäufe von XRP an professionelle Großanleger, also die berühmten institutionellen Investoren, rechtlich gesehen Wertpapiertransaktionen waren
  • anders verhält es sich gemäß dem Urteil jedoch mit XRP-Verkäufen, die Ripple über sogenannte “programmatische Verkäufe” (mehr dazu später) an Börsen an Privatanleger:innen getätigt hat. Diese sind demnach keine Wertpapierverkäufe.
  • auch Ausschüttungen von XRP an Ripple-Mitarbeiter:innen stellen laut der Richterin keine Wertpapierverkäufe nach US-Recht dar
  • zu Verkäufen am Sekundärmarkt – wenn also Anleger:innen nicht von Ripple selbst, sondern über Börsen von anderen Anleger:innen gekauft haben – wiederum äußerte sich das Gericht gar nicht

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Die Richterin gab teilweise Ripple recht – und teilweise der Börsenaufsicht. Beide Parteien haben die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Viele Beobachter:innen halten dies auch für wahrscheinlich. Börsenaufsichts-Chef Gary Gensler bezeichnete das Urteil als “enttäuschend”, wollte sich bisher aber nicht öffentlich festlegen, ob die Behörde Rechtsmittel einlegen wird oder das Urteil so akzeptieren wird.

📈 Wie der Markt auf das XRP-Urteil reagiert hat

Am Kryptomarkt sorgte das Urteil für eine starke Aufwärtsbewegung. Vorderrangig natürlich bei XRP selber, aber auch der Gesamtmarkt inklusive Bitcoin stieg nach Bekanntwerden der Entscheidung deutlich. 

Allerdings: Von Dauer war dies nicht. Bitcoin bewegte sich beispielsweise zunächst in Richtung 32.000 Dollar. Innerhalb von zwei Tagen nach dem Urteil fiel der Kurs jedoch wieder auf gut 30.000 Dollar zurück. Im weiteren Wochenverlauf rutschte er sogar unter diese Marke. Auch Ethereum gab die vorübergehend starken Gewinne überwiegend wieder ab.

Anders das Bild bei XRP: Der Kurs schoss von rund 0,47 Dollar auf über 0,80 Dollar und liegt auch jetzt, eine Woche später, noch auf diesem Niveau. 

Aber auch hier braucht es etwas Einordnung: Der Kurs erreicht damit ungefähr seinen Stand von Anfang 2022 (als der Rechtsstreit ebenfalls bereits im Gange war!). Er liegt noch deutlich unter dem Niveau vom großen Bullenmarkt aus 2021, als XRP zeitweise bei rund 1,80 Dollar gehandelt wurde (ebenfalls bei laufendem Rechtsstreit). Und er befindet sich extrem weit unter seinem historischen Höchststand von 3,40 Dollar von Anfang 2018.

Ergibt das Sinn? Der Kryptomarkt hat das Urteil in der ersten Reaktion sicher überinterpretiert. Daher war eine Gegenbewegung naheliegend. Bitcoin ist ohnehin noch einmal ein anderes Thema. Keine ernstzunehmende Person vertritt die Meinung, dass Bitcoin nach US-Recht als Wertpapier einzuordnen ist. Insofern sollten sich die Implikationen des Urteils auf den Bitcoin-Kurs in Grenzen halten.

Bei anderen Krypto-Assets ist dies durchaus anders: XRP gilt in der Szene als eine der am stärksten zentralisierten Kryptowährungen. Wäre XRP also nicht als Wertpapier einzustufen, könnte man logisch schlussfolgern, dass dies wohl auch für andere gelten müsste. Und die Börsenaufsicht hatte zuletzt unter anderem Solana und Cardano als Wertpapiere bezeichnet.

Aber das Urteil hat eben nicht eindeutig besagt, dass XRP keinesfalls unters Wertpapierrecht fällt. Und dazu kommt noch: Es ist völlig unklar, ob das Urteil überhaupt halten wird. 

🤔 Was das XRP-Urteil wirklich bedeutet

Kommen wir noch einmal zum Urteil selbst. Wie kann es überhaupt sein, dass XRP – laut dem Urteil – in einem Fall als Wertpapier einzustufen ist und im anderen nicht? Der Grund dafür liegt im berühmt-berüchtigten “Howie-Test”, den die US-Behörden für die Beurteilung heranziehen. Seit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs in den USA im Jahr 1946 gilt er als Standard-Verfahren zur Beurteilung der Frage, ob ein Investment als Wertpapier einzustufen ist oder nicht.

Und er ist ziemlich einfach definiert – mit folgenden vier Elementen:

  • es muss Geld investiert werden
  • in ein Unternehmen
  • mit der begründeten Erwartung, einen Gewinn zu machen
  • der sich wiederum auf die Anstrengungen anderer stützt

Wichtig dabei: Geld heißt hier nicht notwendigerweise US-Dollar oder andere Währungen. Es können auch völlig andere Vermögenswerte sein, beispielsweise Krypto-Assets. Und auch der Begriff Unternehmen setzt in diesem Fall nicht unbedingt ein formal gegründetes Unternehmen voraus.

Dass der Test so formuliert ist, wie er es ist, hat vor allem einen Zweck: Dass man das Wertpapiergesetz nicht einfach umgehen kann, indem man Investments anbietet, die zwar keine klassischen Wertpapiere sind, aber dennoch de facto so funktionieren. 

Benannt ist der Test nach dem Fall von William John Howey, der in den 1920ern in Florida Zitronenhaine verkaufte, die von den Käufern dann wiederum an ihn zurückgeleast wurden. Mitarbeiter:innen von Howie ernteten und verkauften die Früchte, die Umsätze wurden geteilt. Die Börsenaufsicht war der Meinung, dass Howey dieses Investmentkonstrukt bei der Behörde registrieren hätte müssen – und bekam schließlich vor dem Obersten Gerichtshof recht.

Und laut der Börsenaufsicht verhält es sich bei sehr vielen Krypto-Assets genauso. Dass die Richterin im Ripple-Fall nun aber einmal so und einmal anders entschieden hat, hängt auch direkt mit dem Howie-Test zusammen. 

Denn: Bei den Direktverkäufen von XRP an institutionelle Investoren sind laut der Richterin alle vier Kriterien erfüllt worden. Bei den sogenannten “programmatischen Verkäufen” über die Börse an Privatanleger:innen dagegen nicht. Diese “programmatischen Verkäufe” wurden algorithmisch gestützt abgehandelt – und es blieb offen, von wem die XRP-Token dabei gekauft worden sind. 

Das ist entscheidend: Es war für diese Käufer:innen unklar, ob sie direkt von Ripple oder von jemand völligen anderen gekauft haben. Dementsprechend, so die Argumentation der Richterin, seien die Kriterien des Howie-Tests nicht erfüllt. 

Denn: Die institutionellen Investoren, die direkt von Ripple gekauft haben, konnten erwarten, dass das Unternehmen ihr Geld erhält und dieses dazu nutzt, um das XRP-Ökosystem zu verbessern und somit den Wert von XRP zu erhöhen. Wenn aber unklar ist, von wem man die Token kauft, kann man nicht notwendigerweise davon ausgehen, dass das Geld dem Unternehmen zufließt – der Verkäufer könnte ja auch jemand sein, der nichts mit Ripple zu tun hat, sondern einfach selbst XRP gekauft hat und nun wieder verkauft (wie es bei herkömmlichen Börse-Transaktionen nahezu immer der Fall ist).

Wichtig dabei: Auch wenn die Frage, wer verkauft hat, in diesem Fall für die Richterin entscheidend war, so hat sie sich nicht generell zu Sekundärmarkt-Transaktionen (bei denen ein von Ripple unabhängige:r Verkäufer:in an eine:n Käufer:in verkauft) geäußert. Sondern eben nur zum sehr spezifischen Spezialfall der algorithmisch getriebenen “programmatischen Verkäufe”. 

Und diese machen einen winzigen Anteil aller XRP-Transaktion aus. Der Löwenanteil von über 99 Prozent entfällt dagegen auf die beschriebenen allgemeinen Sekundärmarkt-Transaktionen. Diese sind auch für Kryptobörsen relevant, die nach Beginn des Rechtsstreits den Handel mit XRP in den USA ausgesetzt haben.

Und zu diesen Transaktionen hat sich das Gericht explizit nicht geäußert. Für Coinbase und einige andere Börsen war das Urteil dennoch ausreichend, um XRP am US-Markt wieder zu listen.

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Das Urteil war weniger eindeutig als die erste euphorische Marktreaktion hat vermuten lassen. Es gibt noch eine ganze Reihe an Unsicherheitsfaktoren. Neben der nicht behandelten Frage der Sekundärmarkt-Transaktionen ist vor allem auch noch völlig offen, ob die Börsenaufsicht oder Ripple selbst das Urteil anfechten werden. In letzter Konsequenz könnte der Fall auch beim Obersten Gerichtshof landen. Klar ist aber bereits jetzt: Abgeschlossen wird die Angelegenheit noch länger nicht sein.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Das IKEA Business Network bringt einige Vorteile mit sich - sowohl für Unternehmen, als auch für Mitarbeitende. | © Inter IKEA Systems B.V. 2025

Die Covid-Pandemie hat deutlich gezeigt, woran es vielen Arbeitsplätzen mangelte: Digitale Tools und moderne Arbeitsmethoden waren oft gar nicht oder nur unzureichend vorhanden. Als plötzlich viele ins Homeoffice wechseln mussten, wurde diese Lücke besonders sichtbar.

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Förderung der Kreativität und Produktivität

Graue Wände, Papierstapel auf den Schreibtischen und absolute Ruhe: So sahen klassische Büros noch früher aus. Mittlerweile hat man erkannt, dass das Unternehmen davon profitiert, wenn sich die Mitarbeitenden im Büro wohlfühlen – Stichwort Employer Branding. Aus dem alten Büro wird nun vermehrt ein Wohlfühlort: helle Farben, ergonomische Stühle, höhenverstellbare Schreibtische, Pflanzen und praktische Aufbewahrungssysteme. Eine angenehme Arbeitsatmosphäre bedeutet nicht nur glückliche Mitarbeitende, sondern auch steigende Innovationskraft und Engagement im Unternehmen. 

Die richtige Einrichtung fördert nämlich Kreativität und Produktivität – egal ob im Großraumbüro oder im Home Office. Helfen kann dabei IKEA mit seinem IKEA Business Network. Die Mitgliedschaft bietet Unternehmen smarte Einrichtungslösungen, innovativen Service und exklusive Angebote. Nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch Mitarbeitende profitieren von der Mitgliedschaft. Sandra Gerold, Country Business Manager bei IKEA Austria, schildert im Gespräch mit brutkasten, was die fünf größten, aber vermeidbaren Fehler bei der Büroplanung sind. 

Fünf Tipps für deine Büroplanung

Tipp 1: Achte auf ergonomische und individuelle Bedürfnisse am Arbeitsplatz.

Sandra Gerold: Ein paar identische Tische und Stühle sind schnell angeschafft und in einem Raum platziert. Hierbei wird noch viel zu oft auf die individuellen Anforderungen von Mitarbeiter:innen vergessen, um ein optimales Arbeitsumfeld zu schaffen und langfristig Gesundheitsschäden vorzubeugen. Wer den Großteil seiner Arbeitszeit sitzend verbringt, hat ein höheres Risiko, Probleme in Schultern und Rücken zu bekommen. Ein ergonomischer Bürostuhl sollte vielfach verstellbar sein und sich an deine Mitarbeiter:innen anpassen lassen, um die Muskeln und Bandscheiben zu entlasten. Der Arbeitsbereich darf auf keinen Fall zu klein oder unflexibel sein und muss auch genügend Platz für z.B. eine extra Tischbeleuchtung etc bieten.

Mit der IKEA-Einrichtung wird man den Anforderungen von jedem Mitarbeitenden gerecht. | © Inter IKEA Systems B.V. 2025

Tipp 2: Verwende die richtige Beleuchtung.

Sandra Gerold: Ein helles und mit viel Tageslicht durchflutetes Büro wünscht sich wohl jeder und Sonnenlicht ist tagsüber meistens die optimale Beleuchtung. Den Schreibtisch aber direkt, frontal vor ein Fenster zu stellen, schafft zwar einen möglichen Ausblick nach draußen, aber das Tageslicht kann blenden und die Augen anstrengen. Hier sollte immer auf eine seitliche Ausrichtung geachtet werden, um Blendungen möglichst zu vermeiden. Auch wer an einer guten Beleuchtung spart, kann die Augen seiner Mitarbeiter:innen zusätzlich belasten. Zu vermeiden sind Blendung, Flimmern und große Helligkeitsunterschiede.

Tipp 3: Stelle sicher, dass du ausreichend flexibel nutzbaren Raum hast.

Sandra Gerold: Ein Großraumbüro fühlt sich nicht automatisch groß an, wenn es mit Möbeln und Menschen überfüllt ist und keine unterschiedlichen Bereiche und Flächen zur Verfügung stellt, wie z.B.: Einzel- und Teamräume. Aber man braucht auch nicht unbedingt eine große Fläche, um ein Büro geräumig zu planen und zu gestalten. Durch die richtige Planung des Layouts, Verwendung von Farbkonzepten und flexiblen Möbeln kann man ein gutes Raumgefühl schaffen. Modulare Bürosysteme geben die Möglichkeit von schneller Umgestaltung und das Ausprobieren von verschiedenen Szenarien. 

Die flexiblen Möbel von IKEA. | © Inter IKEA Systems B.V. 2025

Tipp 4: Achte auf ein passendes Raumklima.

Sandra Gerold: Ein offenes Büro in einer alten Lagerhalle ist schnell eingerichtet, hohe Decken und Stahlkonstruktionen sind ein toller Blickfang, aber ohne die richtige Einrichtung können schnell Probleme auftreten. Wenn die Temperatur am Arbeitsplatz nicht innerhalb der optimalen Werte zwischen 20-22 Grad liegt, kann es schnell ungemütlich werden. Auch die Luftfeuchtigkeit spielt eine entscheidende Rolle und sollte konstant zwischen 40-60 Prozent liegen. Auch Feinstaubbelastung und Pollenflug können in einem Büro zum Problem werden.  Luftbefeuchter und Luftreiniger können hier unterstützen, um zu einem besseren Klima beizutragen. Auch der richtige Einsatz von Pflanzen ist nicht nur ein Blickfang, sondern schafft ein angenehmes Raumklima.

Tipp 5: Unterschätze Hintergrundgeräusche nicht.

Sandra Gerold: In den meisten Großraumbüros ist viel los – Tastatur-Geklapper, Gespräche außerhalb von Meetingräumen, Diskussionen, Telefongeklingel oder Publikumsverkehr. Büros ohne Abtrennungen oder fehlender Struktur leiten Geräusche und Lärm ungefiltert weiter und können zu einer großen Belastung für Mitarbeiter:innen werden und auch auf Kund:innen nicht einladend wirken. Eine ständige Geräuschkulisse ist anstrengend und kann zu schlechter Konzentration und Fehlern führen, sowie zu Kopfschmerzen und Überanstrengung. 

Halbhohe Aufbewahrungsschränke oder Sideboards können Gliederung schaffen und Lärm reduzieren. Akustikpaneele & Schallabsorber sind wahre Superhelden gegen störenden Lärm. Sie dämpfen Geräusche, verbessern die Raumakustik und sorgen für ein angenehmes Klangbild.

IKEA Business Network bietet exklusive Angebote

Mit dem IKEA Business Network will IKEA in erster Linie Unternehmen unterstützen und das unabhängig von Größe, Umsatz und Branche. “Wir wollen also wirklich die Kleinen, die Startups und die mittleren Unternehmen unterstützen. Und auch ein sicherer und verlässlicher Partner für sie sein”, sagt Sandra Gerold. Die Mehrheit der Unternehmen, die dem Loyalty Club beitreten, seien tatsächlich Startups. 

Sandra Gerold, Country Business Manager bei IKEA Austria. | © Niklas Stadler

Kein Wunder, denn die Vorteile sind wie auf Startups zugeschnitten: Die Mitgliedschaft ist kostenlos und man erhält professionelle, persönliche und maßgeschneiderte Unterstützung beim Einrichten der Büroräumlichkeiten. Neben Rabatten und Angeboten gibt es kostenlose Design-Tipps und Online-Schulungen. Das IKEA Business Network wurde ins Leben gerufen, um Unternehmen mit innovativen Lösungen zu unterstützen, die Arbeitsräume attraktiver und funktionaler machen. Gemeinsam mit IKEA entwickeln die Mitgliedsunternehmen maßgeschneiderte Lösungen aus Produkten und Dienstleistungen, die optimal auf individuelle Anforderungen abgestimmt sind.

Business Pay Card erlaubt das Kaufen auf Rechnung

Employer Branding ist in der heutigen Business-Welt ein wichtiger Aspekt, um sich bei potenziellen Arbeitnehmer:innen als guter Arbeitgeber zu positionieren. Besonders beim IKEA Business Network können Mitarbeitende profitieren: Nach erfolgreicher Registrierung können auch sie exklusive Angebote bei IKEA und bei über 100 Partnerunternehmen genießen. Zudem erhalten alle Mitglieder (inklusive Mitarbeitende) spezielle IKEA Business Angebote in Form von Preisreduktionen. So kann man als Entrepreneur eine starke Unternehmenskultur aufbauen und das Team dazu inspirieren, sein Bestes zu geben.

Gerade in der Gründungs- oder Aufbauphase stehen viele Jungunternehmen vor finanziellen Herausforderungen. Anfangs können sich viele Rechnungen auf einmal anstauen. Hier soll die Business Pay Card als weiterer Benefit Jungunternehmen unterstützen. Die Bezahlkarte erlaubt es Mitgliedern, erst 40 Tagen nach dem Kauf zu bezahlen. Außerdem ist es möglich, ganz flexibel über verschiedene Wege bei IKEA zu bestellen – sei es über Mail, Telefon oder Chat. Dazu kommt, dass über 50 Prozent aller Speditionslieferungen von IKEA in Österreich emissionsfrei zugestellt werden – im Großraum Wien sogar schon 100 Prozent. Bis 2028 sollen weltweit 90 Prozent aller IKEA-Lieferungen ohne Treibhausgasemissionen durchgeführt werden – eine Möglichkeit, ohne großen Aufwand seinen CO2-Fußabdruck zu reduzieren.

Networking-Events

Gerade für Jungunternehmer:innen ist Networking in dieser Branche von großer Bedeutung. Doch der Einstieg gestaltet sich oft alles andere als leicht. Auch hier unterstützt das IKEA Business Network: Mit regelmäßigen Events schafft IKEA eine Plattform, auf der wertvolle Kontakte geknüpft und Erfahrungen ausgetauscht werden können. Ein besonderes Highlight: Interior Designerin Sonja Höretzeder wird vor Ort sein und einen inspirierenden Vortrag halten.

Das nächste Networking-Event findet am 25. April um 9 Uhr im IKEA Einrichtungshaus Graz statt – hier anmelden.

Oder am 23. Mai um 9 Uhr im IKEA Einrichtungshaus Vösendorfhier anmelden.

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