21.10.2019

Harald Mahrer: „Startups als eine der Schnittmengen bei türkis und grün“

Aktuell loten Volkspartei und Grüne die Möglichkeiten einer gemeinsamen Koalition aus. Im Interview mit dem brutkasten spricht WKO-Präsident Harald Mahrer über Gemeinsamkeiten und Herausforderungen, über Erwartungen aus der Wirtschaft und den Beitrag österreichischer Betriebe zum Thema Klimaschutz.
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Harald Mahrer
(c) Marek Knopp: Harald Mahrer

Du hast 2013 ein Buch veröffentlicht, in dem die Chancen einer schwarz-grünen Koalition erklärt werden. Hast Du die gleiche Ansicht auch für türkis-grün?

Man kann das nicht leicht vergleichen, weil wir heute andere handelnde Personen, andere Rahmenbedingungen und andere Programme haben. Für mich ist aber ein „Green New Deal“ auf österreichisch eine spannende Variante. Denn unsere Wirtschaft kann Klimaschutz! Klima- und Umwelttechnologie „made in Austria“ für die Weltmärkte sind Erfolgsstories. Trotzdem: Türkis-grün ist nur eine Möglichkeit von mehreren.

„Eine gewisse ‚bürgerliche Seelenverwandschaft‘ ist meiner Meinung nach vorhanden.“

Welche Gemeinsamkeiten siehst Du derzeit bei einer solchen Koalition…?

Gemeinsamkeiten sehe ich, wenn ein pragmatischer, sachorientierter Diskurs im Mittelpunkte steht und gewollt ist. Ich denke, dass auch die Grünen daran interessiert sind, unseren Standort zu stärken und zentrale Leitprojekte aufzusetzen: Digitalisierung, Veränderungen in der Arbeitswelt, Aus- und Weiterbildung und eben Klima- und Umweltschutz. Mit einer gewissen „hands on“-Mentalität, mit Mut und Offenheit sind diese Punkte umsetzbar, denn eine gewisse „bürgerliche Seelenverwandtschaft“ zwischen türkis und grün ist meiner Meinung nach vorhanden.

…und wo gibt es die größten Unstimmigkeiten?

Ich würde nicht von Unstimmigkeiten sprechen, aber natürlich gibt es Hürden, etwa wenn ich an eine nationale CO2-Abgabe denke. Und hier ist klar, dass wir nicht national belasten, sondern den europäischen, den internationalen Gleichklang brauchen. Viele Ökonomen sprechen die Bepreisung des Ressourcenverbrauchs an, und hier benötigen wir die richtigen Instrumentarien, weil die österreichische Wirtschaft bereits sehr ressourcenschonend produziert. Wenn wir unsere Wettbewerbsfähigkeit einseitig einschränken, hilft uns das nicht, sondern schwächt uns.

+++Analyse: ÖVP-Grüne Koalition: 6 Knackpunkte in der Wirtschaftspolitik+++

In welchen Punkten müssen die Grünen noch an sich arbeiten, um für eine Regierung in Frage zu kommen?

Ich kann das nur aus wirtschaftspolitischer Sicht beantworten, die „Hürde“ CO2-Abgabe habe ich angesprochen. Eines möchte ich dabei schon anmerken: Wenn es um die Erreichung von Emissionszielen geht, sind für mich mir Anreize sinnvoller als Strafsteuern. Und die Frage ist ganz generell, in welche Richtung gehen die Grünen, wenn es darum geht, einen Entlastungskurs für die Unternehmen zu skizzieren, wenn es um die Rahmenbedingungen für UVP-Verfahren bei schnellem Ausbau des öffentlichen Verkehrs geht oder wie eine Fachkräftestrategie definiert wird. Alles ganz wesentliche Fragen, Zukunftsfragen für unseren Standort.

…und wo müsste sich die Volkspartei bewegen?

Verhandlungen bedeuten auch immer Kompromisse, was aber nicht heißen darf, dass man sich auf Minimalkompromisse und den kleinsten gemeinsamen Nenner einigt. Wichtig ist, dass bei allen Beteiligten die Weiterentwicklung unseres Landes im Fokus steht.

+++Vier Forderungen der Grünen Wirtschaft an eine mögliche türkis-grüne Koalition+++

Welche Chancen würden sich für Unternehmer, allen voran Startups, aus einer türkis-grünen Regierung ergeben?

Beiden gemeinsam ist eine klare Ausrichtung auf den positiven Beitrag der Unternehmen für den Standort und damit für uns alle. Ich denke, dass wir eine Vielzahl an Schnittmengen haben, etwa den Startup-Bereich, bei Forschung und Entwicklung oder bürokratische und steuerliche Entlastungen für unsere Betriebe.

Und wo liegen Risiken, etwa bei stärkerer Regulierung in ökologischen Fragen?

Zuerst wird einmal sondiert. Daher werden dies Themen der Gespräche zwischen Türkis und Grün in den kommenden Wochen mit einem ergebnisoffenen Ende sein. Natürlich gibt es Reizwörter und es wird an den Verhandlungspartnern liegen, welche Diktion sie wählen. Für mich zählt jetzt mehr, die Möglichkeiten auszuloten.



Nehmen wir an, das von vielen Seiten erwartete Szenario aus Türkis-Grün platzt. Was wären die drei wichtigsten Punkte, die du von einer anderen Koalition fordern würdest?

Unser Standpunkt hat sich seit der Wahl nicht geändert: Der Entlastungskurs muss fortgesetzt werden, gerade weil wir auf eine Phase der Wachstumsschwäche zusteuern. Einerseits geht es um eine weitere steuerliche und bürokratische Entlastung der Betriebe, Fachkräftesicherung und Investitionsanreize. Das deckt sich übrigens mit den Ergebnissen einer aktuellen Umfrage zu den Wünschen und Erwartungen der Betriebe an die nächste Regierung, die das Marktforschungsinstitut market für uns erstellt hat. Weniger Bürokratie, weniger Steuern, mehr Bildung sind da die größten Anliegen. Andererseits geht es darum, mittel- und langfristig den Standort Österreich im globalen Wettbewerb zu stärken.

+++Zum Politik-Channel des brutkasten+++

Und abseits von den politischen Rahmenbedingungen stellt sich dann noch die Frage: Was können Österreichs Betriebe selbst zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen?

Sie tragen bereits jetzt viel bei. Ein paar Beispiele aus einer echt langen Liste, um es konkret zu machen: Eine Gruppe von Schlachthöfen in OÖ betreibt gemeinsam eine Biogasanlage, ein Mühlenunternehmen in der Steiermark hat sich inzwischen auf die Errichtung von Klein-Wasserkraftwerken spezialisiert. Und ich sehe eine wesentliche Klammer in der Lehrlingsausbildung: Umweltthemen halten zunehmend Einzug in vielen bekannten Jobs. Der Mechatroniker spezialisiert sich zum Windanlagentechniker, Sanitär- und Lüftungstechniker rüsten Wohnungen und öffentliche Gebäude mit energieeffizienter Technik aus. Die Jugendlichen sind durch Fridays for Future sensibilisiert, und Ökojobs und die Ausbildung darin unsere Versicherung für die Zukunft.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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