Wirtschaftsgespräche in Alpbach: A.I. trifft auf Homo Faber Digitalis
Bei den Wirtschaftsgesprächen im Rahmen des diesjährigen Europäischen Forums in Alpbach sind künstliche Intelligenzen sowie die Digitalisierung und der richtige Umgang mit den damit einhergehenden, technologischen Innovationen, zentrale Themen. Der Brutkasten hat für euch die Ohren gespitzt!
Zeit ist das wertvollste Gut in unserem Universum und künstliche Intelligenz könnte uns helfen endlich mehr aus den 24 Stunden pro Tag zu machen. Tatsächlich revolutionieren Maschinen und Roboter bereits jetzt viele Sektoren und übertrumpfen menschliche Leistungen in vielen Bereichen. Wo dabei der Platz für den Menschen bleibt, wurde am Donnerstag bei einer spannenden Breakout-Session mit dem Titel „Der Maschinenkollege – Freund oder Feind?” in Alpbach thematisiert. Moderiert von der Puls4 Informationschefin Corinna Milborn diskutierten dazu der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, Jörg Leichtfried, die General Managerin von Microsoft Österreich, Dorothee Ritz, AK-Direktor Christoph Klein und Accenture Country Managing Director Michael Zettel. Das Interesse der Teilnehmer des Europäischen Forums war groß und der Veranstaltungsraum daher trotz hoher Temperaturen entsprechend gefüllt.
Am Nachmittag beschäftigte sich ein reines Damen-Panel mit dem spannenden Thema „Homo faber digitalis: Der arbeitende Mensch auf dem globalen, digitalen Marktplatz”. Renate Brauner, Stadträtin für Finanzen, Wirtschaft und Internationales, Katharina Klausberger, die Co-Gründerin des digitalen Flohmarkts Shpock, Margarete Schramböck, CEO von A1 Telekom Austria, Sylvia Kuba, Leiterin „Prozess Digitalisierung“ in der Arbeiterkammer Wien und Sarah Spiekermann-Hoff, Professorin am Institut für Management Information Systems an der WU Wien teilten ihre Gedanken rund um neue Arbeitswelten. Moderiert wurde dieses Panel von der Gründerin und Chefredakteurin des englischsprachigen Magazins Metropole.
Die Roboter kommen
„Die Roboter kommen nicht nur, sie sind schon da”, sagt Minister Leichtfried zu Beginn der offenen Diskussion. Nun sei es an der Zeit, dass auch von Seiten der Politik Vorschläge für den richtigen Umgang mit den neuen Technologien kommen würden, die dann natürlich auch umgesetzt werden müssen. Dabei sollen stets die Menschen im Mittelpunkt stehen bzw. klar die Vorteile für den Menschen in den Vordergrund gestellt werden. Dorothee Ritz ist sich sicher, dass „Roboter und A.I. Menschen sinnvoll unterstützen und nicht ersetzen werden”. Dabei soll sich die künstliche Intelligenz vor allem mit den durch die Digitalisierung entstehenden, riesigen Datenmengen beschäftigt werden, während wir Menschen unsere Stärken in den Bereichen Empathie, Kreativität und Zusammenarbeit ausbauen sollten. „Branchen, die mutig digitalisieren schaffen Arbeitsplätze”, betont sie. „Wir dürfen keine Angst vor der Digitalisierung haben, sondern müssen richtig Gas geben”, ergänzt Michael Zettel von Accenture. Maschinen seien die Freunde des Menschen und der Mensch sei den Maschinen überlegen.
Für Zettel schafft die Künstliche Intelligenz mikroökonomisches Wachstum und sie mache Unternehmen effizienter und produktiver. Die Geschwindigkeit der Veränderungen sei aktuell die größte Herausforderung. Für den Direktor der Arbeiterkammer ist es im Zusammenhang mit A.I. eine Erfolgsstory, dass ökonomisch gesehen die Produktivität gesteigert würde und das mit weniger Arbeitsaufwand für den Menschen. Um keine großen Arbeitsplatzverluste verbuchen zu müssen sollten wir mit der künstlichen Intelligenz kooperieren und darauf achten, dass es nicht zu Verteilungskämpfen kommen würde.
„Österreich könnte mit KI zum globalen Champion werden. Doch die meisten Unternehmen in Österreich sind zu stark gewinnorientiert und das Bewahren steht meist vor dem Probieren. Doch man muss auch investieren, wenn der Ausgang nicht immer absehbar ist. Erst wenige Unternehmen gehen den gesamten Transformationsweg”, erklärt Michael Zettel und betont zudem, dass die Digitalisierung laufende Fortbildungen erfordert. „Lebenslanges Lernen ist ein Must-have”, sagt er. „Generell kann man sagen, dass gut ausgebildete Menschen am meisten von der Digitalisierung profitieren. Die Frage ist, wie man mit jenen umgeht, die den Sprung nicht schaffen”, gibt AK-Direktor Christoph Klein zu bedenken.
Dorothee Ritz betont, dass eine große Herausforderung darin bestehen wird moderne Arbeitsumfelder zu schaffen, in dem dezentral und mobil zusammengearbeitet und über Hierarchien hinausgehend neue Ideen zu finden. Nach einer spannenden Diskussion mit zahlreichen interessanten und produktiven Wortmeldungen aus dem Publikum konnte auch herausgearbeitet werden, dass im Bereich der Bildung schon so früh wie möglich moderne Programmiersprachen gelehrt werden sollten. Dazu wäre es notwendig mathematisches, logisches Denken als attraktiv zu präsentieren, damit es gelingt junge Menschen dafür zu faszinieren. Zudem können wir das volle Potenzial der neuen Technologien nur dann voll ausschöpfen, wenn wir es in die Hände von allen legen, um vor allem grundlegende (gesellschaftliche) Probleme zu lösen wie etwa die Umwelt zu schonen. Wenn wir A.I. richtig und mutig einsetzen, wird das unsere Welt besser machen.
Neue Arbeitswelt
Auch die Breakout-Session mit dem vielversprechenden Titel „Homo faber digitalis: Der arbeitende Mensch auf dem globalen, digitalen Marktplatz” beschäftigte sich am Mittwoch Nachmittag mit dem technischen Fortschritt und wie sich damit auch unsere Arbeitswelt verändern wird. „Die Frage ist doch wie wir die technologische Entwicklung nutzen und wie wir das verteilen, was dadurch mehr erwirtschaftet werden kann”, sagt die Wiener Stadträtin Renate Brauner einleitend. „Durch den technischen Fortschritt hat sich die Zahl der Arbeitsstunden halbiert und wir alle haben mehr Freizeit bekommen. Gleichzeitig haben Automatisierungstechniken vor allem monotone Arbeiten ersetzt”, erklärt Sylvia Kuba von der Arbeiterkammer. Von den negativen Effekten der Digitalisierung seien vor allem Jobs mit hohen Routineanteilen betroffen.
Katharina Klausberger, die Co-Gründerin von Shpock, konnte durch den Aufbau und den darauffolgenden, erfolgreichen Exit ihres Startups viel Erfahrung auf dem globalen Online-Markt sammeln. Dort müsse man heute fokussierter und schneller, aber mit weniger Ressourcen agieren. ”Don’t be an know it all, be a learn it all”, gibt sie dem Publikum als Ratschlag mit. Um die Möglichkeiten und Chancen der Digitalisierung entsprechend nutzen und implementieren zu können, fordert Margarete Schramböck, CEO der Telekom Austria, eine einheitliche Datenschutzregelung für Europa, die einen gemeinsamen Rahmen schaffen sollte, um das volle Potenzial zu nutzen. „Jedoch müssen die Dinge leicht zu tun sein und zu viel Regulierung ist auch nicht gut”, betont sie. Im Gespräch mit dem Publikum zeigte sich auch hier das dringende Bedürfnis einer Schulreform, um Schulen innovativer zu gestalten und schon Kinder zu eigenständigem Denken zu erziehen. Zudem sollten unbedingt auch Langzeitfolgen für weniger entwickelte Wirtschaftssysteme und Nationen in entsprechende Überlegungen miteinbezogen werden.
Um die Digitalkompetenz des Standort Wiens verstärkt sichtbar zu machen, finden von Mittwoch, 20. bis Donnerstag, 21. September 2017 an der Universität Wien die DigitalDays 2017 statt, wie Renate Brauner zum Ende der Diskussionsrunde ankündigt. „Im Silicon Valley kann man nur wirklich super leben, wenn man jung, gesund und erfolgreich ist. Doch in Wien kann man auch gut leben, wenn man nicht mehr ganz so jung, gesund und nicht mehr ganz so erfolgreich ist”, sagt sie bestimmt.
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.
Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.
So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.
Was ist eine Liquidationspräferenz?
Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.
Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.
„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.
„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.
„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“
Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel
Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.
Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.
Participating vs. non-participating
Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.
So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.
Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“
Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“
Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.
Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.
Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.
„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.
Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase
Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.
Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft
Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.
Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“
Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.
Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.
Secondaries als mögliches Instrument
Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.
Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.
„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“
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