16.04.2021

Das steckt hinter dem Verbot von Krypto-Zahlungen in der Türkei

In der Türkei ist es ab 30. April illegal, mit Kryptowährungen zu bezahlen. Die Zentralbank will damit die Position der angeschlagenen Landeswährung schützen.
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Die Türkei verbietet Bitcoin-Zahlungen.
Die Türkei verbietet Bitcoin-Zahlungen. | Foto: Michael Parulava/Unsplash

Kann man Bitcoin verbieten? Diese Debatte wurde erst kürzlich von Hegdefonds-Legende Ray Dalio wieder befeuert. Unser Finanzkolumnist Nikolaus Jilch hat daraufhin in einer dreiteiligen Miniserie (Teil 1, Teil 2, Teil 3) zu diesem Thema beleuchtet, warum ein Bitcoin-Verbot sehr schwer umzusetzen wäre. Einen Versuch startet nun aber die Türkei – wobei es hier um kein Totalverbot geht. Wohl aber werden mit 30. April sämtliche Zahlungen mit Kryptowährungen für illegal erklärt, wie die Zentralbank der Türkei am Freitag bekannt gab.

Die Notenbank führte dazu mehrere Risikofaktoren von Krypto-Assets an: Diese würden keinen Regulierungsmechanismen und keiner zentralen Autorität unterliegen. Ihre Marktwerte könnten extrem volatil sein. Sie könnten aufgrund ihrer „anonymen Strukturen“ in illegalen Aktivitäten verwendet werden. Wallets könnten gestohlen oder ohne die Zustimmung ihrer Eigentümer verwendet werden und Transaktionen seien unwiderruflich. Zusammengefasst also: Alles bekannte Argumente, wie sie häufig von Bitcoin-Kritikern verwendet werden – die Befürworter allerdings noch nie überzeugt haben.

Türkische Lira am Devisenmarkt unter Druck

Die Notenbanker schreiben in ihrer Mitteilung weiter, dass in der Türkei zuletzt einige Initiativen entstanden seien, die Zahlungen mit Krypto-Assets ermöglichen würden. Die zuvor genannten Risikofaktoren würden aber das Vertrauen in die „Methoden und Instrumente, die aktuell für Zahlungen verwendet werden“ unterminieren.

Gemeint ist die Landeswährung – die türkische Lira. Diese hat am Devisenmarkt in den vergangenen Wochen sowohl gegenüber dem Euro als auch gegenüber dem Dollar stark an Wert verloren. Der Kurs der Lira bewegte auch am Freitag nahe historischer Tiefstände. Mit dem Verbot will die Zentralbank nun wohl die Position der Landeswährung gegenüber Kryptowährungen schützen.

Dalio: Regierung will keine konkurrierenden Währungen

Hedgefonds-Manager Dalio hat genau dies als Grund dafür angeführt, warum er ein Bitcoin-Verbot unter gewissen Umständen für wahrscheinlich hält – wenn auch in Bezug auf die USA. In den 1930ern habe die US-Regierung Gold als eine mit dem Dollar konkurrierende Wertanlage gesehen und dies nicht akzeptieren wollen, sagte Dalio. So könnte es in Zukunft auch Bitcoin gehen. Jedes Land behüte sein Monopol über die Kontrolle des Geldangebots. „Sie wollen nicht, dass andere Gelder im Umlauf sind oder Konkurrenz machen, weil Dinge außer Kontrolle geraten können. Daher denke ich, dass es – unter bestimmten Umständen – sehr wahrscheinlich sein wird, dass Bitcoin genauso verboten wird wie Gold verboten worden ist“, sagte der Hedgefonds-Manager.

In der Türkei sind Kryptowährungen wohl genau wegen der Schwäche der Lira zunehmend populär geworden. Wie etwa das Portal Decrypt schreibt, ist das Land im „Global Crypto Adaption Index“ der Analysefirma Chainalysis am 29. Platz unter 154 Staaten und damit das führende Land in der Region. Auch das Wiener Trading-Fintech Bitpanda ist seit vergangenem September in der Türkei aktiv. Das Land sei ein „bedeutender Markt“, sagte Bitpanda-Co-CEO Eric Demuth anlässlich des Markteintritts. Das Handeln von Kryptowährungen ist wie auch deren Besitz in der Türkei weiterhin erlaubt.

Der Bitcoin-Kurs stand am Freitag zu Mittag bei rund 60.900 Dollar – ein Minus von gut drei Prozent gegenüber dem Vortag. Auch die meisten übrigen großen Kryptowährungen lagen im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich im Minus.

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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