13.08.2025
MEDIENBERICHTE

N26-Investoren sollen Ablösung der Gründer fordern

Laut Medienberichten wollen mehrere Investoren der Berliner Neobank N26 die beiden österreichischen Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal nicht mehr an der Unternehmensspitze haben.
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N26
N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf | (c) N26

Wie zunächst das deutsche manager magazin und dann die WirtschaftsWoche sowie das Handelsblatt jeweils unter Berufung auf Insider berichteten, sind die beiden Wiener N26-Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal aktuell an der Führungsspitze in Bedrängnis. Die drei aus den USA stammenden Investoren Thirdpoint, Dragoneer und Coatue fordern demnach deren Ablösung.

Medienberichte divergieren

Darin, wie sicher ein möglicher Führungswechsel bei N26 ist, divergieren die Medienberichte. Im Beitrag der WirtschaftsWoche wird etwa betont, dass die drei genannten nicht die größten Investoren des FinTech-Unicorns seien und man unter den anderen Eignern noch ausreichend Verbündete brauche. Es gebe unter den anderen Investoren aber auch weiterhin „Sympathien für Stalf, Tayenthal und deren Aufbauarbeit“. Es sei daher auch die Rede davon, „dass den Gründern im Vorstand einfach nur mehr erfahrene Banker zur Seite gestellt werden müssten.“

Im Handelsblatt wird hingegen mit Bezug auf anonyme Quellen bereits ein konkretes Szenario für die Ablösung skizziert, das derzeit „diskutiert“ werde. Stalf könnte demnach in den Aufsichtsrat des Unternehmens einziehen, Tayenthal so lange CEO bleiben, bis ein Nachfolger gefunden wird.

Nur teilweises Dementi von N26

Von einer N26-Sprecherin heißt es auf brutkasten-Anfrage, man bitte um Verständnis, dass das Unternehmen sich nicht zu Spekulationen äußere. Aber: „Es ist falsch zu behaupten, dass die Gründer auf Druck von Investoren vor der Ablösung stehen.“ Ein tatsächlicher Wechsel an der Spitze wird somit klar dementiert, nicht aber, dass es entsprechende Diskussionen gibt.

Neue Probleme mit BaFin und Unzufriedenheit mit Performance

Grund für die Forderung der Investoren sollen vor allem zwei Faktoren sein: Erstens soll es erneut Probleme mit der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin geben. Diese habe bei einer Sonderprüfung im vierten Quartal 2024 erneut Schwachstellen unter anderem in den internen Kontrollsystemen festgestellt, berichtet das Handelsblatt. Laut WirtschaftsWoche beanstandet die Aufsicht konkret auch Mängel im Immobilienkreditgeschäft der niederländischen Tochter Neo. N26 hatte bereits in der Vergangenheit Probleme mit der BaFin, die unter anderem zu einer erzwungenen Wachstumsbeschränkung auf maximal 50.000 neue Kunden pro Monat führten, die erst 2024 aufgehoben wurde.

Zweitens sollen die Investoren laut manager magazin nicht mit der Performance der Neobank zufrieden sein – etwa im Vergleich zu Langzeit-Konkurrent Revolut aus dem Vereinigten Königreich. Sowohl bei den Kund:innen-Zahlen als auch bei den Umsätzen liegt N26 in diesem Rennen weit zurück. Während das Berliner FinTech im Herbst 2024 erstmals ein positives Quartal verkünden konnte (brutkasten berichtete), erzielt Revolut bereits Gewinne in Milliardenhöhe.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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