15.12.2025
NEOBANK

Deutsche Finanzaufsicht BaFin setzt harte Maßnahmen gegen N26

Die deutsche Finanzaufsicht ordnet ein Maßnahmenpaket, einen Sonderbeauftragten und Geschäftsbeschränkungen gegen die von zwei Österreichern gegründete Neobank an.
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Das Krypto-Angebot in der N26-App
Foto: N26

Die von den Österreichern Valantin Stalf und Maximilian Thayenthal gegründete deutsche Neobank hatte bereits in der Vergangenheit mit der deutschen Finanzaufsicht zu tun: Im November 2021 wurde N26 von der BaFin vorgegeben, nicht mehr als 50.000 verifizierte Kund:innen pro Monat aufzunehmen. Daneben hatte die Behörde im November 2021 einen Sonderbeauftragten in die Bank geschickt. Mit Dezember 2023 war die Verordnung auf 60.000 verifizierte Kund:innen angehoben worden. Grund für damalige Maßnahme waren Defizite in der Geldwäsche-Bekämpfung.

Diese Wachstumsbeschränkung fiel Ende Mai 2024 weg. Mitgründer und Co-CEO Maximilian Tayenthal hatte damals auf die Fortschritte in der Betrugs- und Geldwäschebekämpfung hingewiesen.

Nun jedoch schaltete sich die die deutsche Finanzaufsicht erneut ein und verordnete ein hartes Maßnahmenpaket gegen das Scaleup.

N26: Kein Neugeschäft in den Niederlanden mit Hypothekenkrediten

„Die N26 Bank SE muss angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen. Die BaFin hat zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der Maßnahmen überwachen und der BaFin über den Umsetzungsfortschritt berichten wird. Darüber hinaus hat die BaFin zusätzliche Eigenmittelanforderungen sowie Geschäftsbeschränkungen für das Institut festgelegt. Die Bank darf in den Niederlanden kein Neugeschäft mehr mit Hypothekenkrediten betreiben. Auch die Verbriefung von Forderungen aus diesem Geschäft ist dem Institut untersagt“, heißt es konkret in der veröffentlichten Meldung der Finanzaufsicht.

Mängel in der Geschäftsorganisation

Grund dafür seien erhebliche Mängel in der Geschäftsorganisation, die im Zuge einer Sonderprüfung sowie der Jahresabschlussprüfung 2024 festgestellt wurden. Die Anordnungen sind seit dem 10. bzw. 13. Dezember 2025 rechtskräftig.

Konkret bemängelt die BaFin gravierende Defizite im Risiko- und Beschwerdemanagement sowie in der Organisation des Kreditgeschäfts. Damit habe N26 gegen zentrale Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) verstoßen, insbesondere gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a KWG.

N26 erklärte laut Reuters, dass man „in engem und konstruktivem Austausch mit den Aufsichtsbehörden sowie dem ernannten Sonderbeauftragten“, stehe.

Gründer zog sich im August zurück

N26 hat 2025 ein ereignisreiches Jahr hinter sich. Mitte August hatten das deutsche „manager magazin“ und die WirtschaftsWoche sowie das Handelsblatt jeweils unter Berufung auf Insider berichtet, dass die beiden Wiener N26-Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal an der Führungsspitze in Bedrängnis wären. Die drei aus den USA stammenden Investoren Thirdpoint, Dragoneer und Coatue forderten demnach damals deren Ablösung. Wenige Tage danach wurde das, was sich am 13. August abgezeichnet hatte, Realität und Valentin Stalf erklärte im brutkasten-Interview seinen Rückzug – siehe hier.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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