13.04.2021

The Grow matcht am 20. April Startups und Mittelstand in Wien – jetzt kostenlos anmelden

Die digitale Event-Reihe "The Grow" matcht Startups und Mittelständler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, um sie gemeinsam fit für den globalen Wettbewerb zu machen. Nach dem Auftakt-Event in München macht "The Grow" am 20. April nun in Wien Station.
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The Grow
Die zweite Station: The Grow live aus Wien. Mit Margarete Schramböck, Christian Lindner und Dr. Erhard Busek

Die neue Veranstaltungsreihe „The Grow“ vernetzt mittelständische Unternehmen und Startups im deutschsprachigen Raum. Ziel von „The Grow“ ist es, mittelständische  Unternehmen und Startups miteinander zu vernetzen und den Austausch von Ideen, Kontakten und Kapital zu fördern.

Insgesamt gibt es im Rahmen der Eventreihe fünf digitale Events. Der virtuelle Auftakt der Roadshow hat am 11. März in München stattgefunden. Am 20. April steht nun mit Wien die zweite Station am Programm.

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Das Programm von The Grow

Im Zuge der Veranstaltung können die Teilnehmer spannende Diskussionsrunden, informative Talks und innovative Live-Pitches erleben. Mit dabei, sind Größen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, die im Zuge des Events zusammentreffen. Dabei wird über Themen aus der Wirtschaft und der Startup-Welt diskutiert und konkrete Lösungen aufgezeigt.

Die die Top-Speaker am 20. April sind Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, der deutsche FDP-Vorsitzende Christian Lindner und der ehemalige Österreichische Vizekanzler Erhard Busek. Die gesamte Liste der SpeakerInnen findet ihr hier.

„Nie war ein zukunftssicheres Österreich, mit einer starken Wirtschaft und Infrastruktur bedeutender als jetzt. Durch den Einsatz innovativer Technologien und der Digitalisierung wurde ein Fundament gelegt, um auf die Herausforderungen schnell zu reagieren und auch zukünftig gewappnet zu sein“, so Schramböck im Vorfeld des Events.

Die weiteren Termine

Nach der zweiten Station in Wien folgen die Stationen Zürich und Endsee, bevor die Roadshow im Oktober in Landshut ins Finale geht. Bei diesem Highlight-Event wird der mit 50.000 Euro dotierte invest2grow-Award an das aussichtsreichste Startup der Veranstaltungsreihe verleihen.

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Die Initiatoren von The Grow

Die Initiatoren von „The Grow“ sind: Bernhard Schindler (Gründer und CEO SalsUp GmbH), Dejan Jovicevic (Co-Founder und CEO der Brutkasten) und Gerold Wolfarth (Gründer und CEO bk Group).

Erst im März diesen Jahres holte sich das deutsche Startup SalsUp mit seinem digitalen „Innovations-Marktplatz für Startups und Mittelständler“ ein siebenstelliges Investment.

Gerold Wolfarth, Gründer & CEO der bk-group.eu. Das Unternehmensgruppe hat sich auf die Errichtung von Shop-Erlebniswelten und individuelle Innenausbauten für Hotels, Fitness-Studios, Gastronomie, Autohäuser sowie Büros spezialisiert. Heute beschäftigt Wolfarth rund 200 Mitarbeiter aus 33 Ländern und macht einen Jahresumsatz von 45 Millionen Euro.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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