28.05.2024
BAFIN-BESCHEID

N26: Deutsche Finanzaufsicht hebt Wachstumsbeschränkung auf

Erfolg für die von den beiden Österreichern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründete Berliner Neobank N26: Sie kann künftig wieder so viele neue Kund:innen aufnehmen wie sie möchte. Die deutsche Finanzaufsicht hebt ihre Wachstumsbeschränkung für das Fintech auf.
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N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf
N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf | Foto: N26

Zweieinhalb Jahre konnte die Neobank N26 nicht so viele neue Kund:innen aufnehmen wie sie wollte. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte eine Wachstumsbeschränkung verhängt, weil sie bei der Neobank Defizite in der Geldwäsche-Bekämpfung ortete.

Nun ist es damit vorbei: Laut einem Bescheid der Behörde fällt die erstmals im November 2021 verhängte Wachstumsbeschränkung mit 1. Juni komplett weg, wie N26 am Dienstag mitteilte.

Ursprünglich hatte die Behörde im November 2021 der Neobank vorgegeben, nicht mehr als 50.000 verifizierte Kund:innen pro Monat aufnehmen zu können. Mit Dezember 2023 war die Beschränkung auf 60.000 verifizierte Kund:innen angehoben worden. Nun fällt auch diese weg. N26 hat nach eigenen Angaben über 8 Mio. Kund:innen in 24 europäischen Ländern.

N26: Wachstumsbeschränkung nach “intensivem und engen Austausch” mit Behörde aufgehoben

“Diese Aufhebung ist für uns als N26 ein großer Meilenstein und die Folge einer sehr engen Zusammenarbeit und eines sehr engen Austausches mit dem Regulator über die letzten zweieinhalb Jahre”, sagte N26-Co-Founder und Co-CEO Valentin Stalf am Dienstag in einem Pressegespräch. Man werde den intensiven Austausch mit der Aufsichtsbehörde auch in Zukunft fortsetzen.

Neben den Wachstumsbeschränkungen hatte die BaFin im November 2021 außerdem einen Sonderbeauftragten in die Bank geschickt. Dieser werde laut Bescheid noch bis Ende des Jahres bleiben. Stalf kommentierte dies folgendermaßen: “Man muss dazu wissen, dass es ein ganz normaler Vorgang ist, wenn man eine längere und größere Anordnung hat, dass der Sonderbeauftragte auch über die Erfüllung der Anordnung noch einige Zeit bleibt”. Über Ende 2024 hinaus sei ein Verbleib aus jetztiger Sicht nicht geplant.

N26 setzt bei Geldwäsche-Bekämpfung auch auf künstliche Intelligenz

Mitgründer und Co-CEO Maximilian Tayenthal verwies auf die Fortschritte in der Betrugs- und Geldwäschebekämpfung: “Unsere Infrastruktur und der Einsatz fortschrittlicher Technologie ermöglichen es uns, Betrug und Geldwäsche in Echtzeit zu entdecken und zu bekämpfen. Wir wollen auf diesem Feld in den nächsten Jahren eine führende Rolle unter den europäischen Banken einnehmen”.

Eigenen Angaben zufolge hat N26 in den vergangenen zwei Jahren mehr als 100 Mio. Euro in Compliance sowie in die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche investiert. So habe man sich darauf vorbereitet, eine höhere Zahl neuer Kund:innen aufzunehmen, schreibt das Fintech in der Aussendung.

Die Neobank setzt dabei auch auf künstliche Intelligenz. Mit bestimmten Modellen will sie das Betrugspotenzial einzelner Kund:innen sogar bereits einschätzen können, bevor diese überhaupt ein Konto eröffnen.

Stalf will keine genaue Prognose für künftiges Kund:innen-Wachstum abgeben

Mit wie viel Kund:innen genau man nach Ende der Wachstumsbeschränkungen nun pro Monat rechne, darauf wollten sich die N26-Gründer:innen im Pressegespräch nicht festlegen lassen. “Wenn wir das genau wissen würden, dann könnten wir in die Zukunft schauen”, sagte Stalf. “Was wir aber natürlich wissen, ist, dass es eine deutliche Nachfrage nach unserem Produkt heute schon gibt. Wir mussten in den letzten Monaten immer wieder Märkte auf ausschließlich Premiumprodukte umstellen oder die Kommunikation extrem zurückfahren”.

Aus diesem Grund wisse man, dass die Nachfrage höher sei als die bisher von der Behörde erlaubten 60.000. “Ob es jetzt aber 70.000, 80.000, 90.000 oder sogar noch mehr sind, das kann ich heute noch nicht sagen”, schränkte Stalf ein.

“Werden nachhaltig pro Monat profitabel sein”

Anlässlich der Aufhebung der Wachstumsbeschränkung bekräftigte N26 sein in der Vergangenheit bereits mehrfach kommuniziertes Ziel, im zweiten Halbjahr 2024 profitabel zu werden. Dies bezieht sich auf Monatsbasis: “Gleichzeitig ist es so, dass wir kein saisonales Geschäftsmodell haben”, erläuterte Stalf im Pressegespräch. “Wir werden dann auch nachhaltig pro Monat profitabel sein”.


Aus dem Archiv: Valentin Stalf im brutkasten-Videotalk (März 2023)

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Der Gründungspreis PHÖNIX ist in der österreichischen Innovationslandschaft fest verankert. Die Auszeichnung wird bereits seit 2012 vergeben und zeichnet jedes Jahr die besten Start-ups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs aus Österreich aus.

Zu den Preisträger:innen im letzten Jahr zählte unter anderem das Wiener Start-up Inmox GmbH, das eine Sensortechnologie entwickelt, die es erlaubt, den Zustand von Getrieben kontinuierlich und in Echtzeit zu überwachen. Die Kategorie “Spin-off” konnte hingegen die Quantum Technology Laboratories GmbH für sich entscheiden, die Teleskope mit Quantenempfängern und Satelliten-Tracking-Software entwirft. Der Gründungspreis in der Kategorie “Prototyp” ging an das Projekt “Abfall zu Abwasch” der Universität Graz. Daniela Buchmayr vom Klosterneuburger BioTech-Start-up Sarcura wurde hingegen als Female Entrepreneur ausgezeichnet.

“Der Gründungspreis PHÖNIX ist eine wichtige Auszeichnung für Gründungsprojekte und spielt dabei eine tragende Rolle, um herausragende Projekte hervorzuheben und ihnen eine breite Sichtbarkeit zu verleihen. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Präsentation der Vielfalt des Wissenstransfers”, so die aws Geschäftsführung – rund um Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister.

Neue Ausschreibung startet für 4 Kategorien

In einer neuen Ausschreibungsrunde des Österreichischen Gründungspreis PHÖNIX werden nun wieder die besten Start-ups, Spin-offs, Forschungsteams mit Prototypenprojekten sowie Female Entrepreneurs Österreichs gesucht. Der Österreichische Gründungspreis PHÖNIX wird in den folgenden vier Kategorien vergeben:

Female Entrepreneurs

Diese Kategorie soll ein Signal setzen, um „role models“ zu etablieren: Potenziale von Frauen werden gerade im Bereich von High-Tech Gründungen noch zu selten genutzt. In dieser Kategorie nehmen alle Projekte teil, bei welchen mindestens eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin federführend involviert ist.

Start-up

Mit dieser Kategorie werden österreichische Start-ups prämiert, die mit ihren innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen entweder aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren oder neue technische Lösungen anbieten. Die Start-ups müssen ihren Firmensitz in Österreich haben und die Gründung muss nach dem 1. Jänner 2018 erfolgt sein.

Spin-off

In dieser Kategorie werden Spin-offs mit ihrer Einrichtung ausgezeichnet, die unter anderem aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen oder Kooperationsprogrammen (wie Research Studios Austria, COMET-Zentrum oder CD-Labors) hervorgegangen sind. Auch Spin-offs müssen ihren Firmensitz in Österreich haben. Stichtag für die Gründung ist ebenfalls der 1. Jänner 2018.

Prototypen

Für diese Kategorie sind Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen und Jungunternehmen, die bei einem Start-up-, Spin-off- oder Prototypenförderungsprogramm ab 1. Jänner 2018 gefördert wurden, berechtigt teilzunehmen. Die Umsetzbarkeit von Innovationen wird mittels „Modellen“ oder Prototypen aufgezeigt und kann somit die Verwertung für Gesellschaft und Wirtschaft beschleunigen.

+++ Jetzt bewerben und profitieren +++

Wie die Bewerbung abläuft

Die Anmeldefrist für den PHÖNIX läuft bis inkl. Sonntag, den 15. September 2024.

Die Preisträger:innen sowie die mit ihnen verbundenen Forschungseinrichtungen werden im Rahmen einer Gala mit Trophäen, Urkunden und Reisegutscheinen bzw. einer Entsendung als Expertinnen und Experten zu einem einschlägigen internationalen oder nationalen Event im Wert von EUR 5.000.- prämiert.

Die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt durch eine international besetzte Fachjury. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird der Gründungspreis PHÖNIX von der Austria Wirtschaftsservice (aws) in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellen Vereinigung (IV) organisiert.


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