28.05.2024
BAFIN-BESCHEID

N26: Deutsche Finanzaufsicht hebt Wachstumsbeschränkung auf

Erfolg für die von den beiden Österreichern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründete Berliner Neobank N26: Sie kann künftig wieder so viele neue Kund:innen aufnehmen wie sie möchte. Die deutsche Finanzaufsicht hebt ihre Wachstumsbeschränkung für das Fintech auf.
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N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf
N26-Cofounder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (c) N26

Zweieinhalb Jahre konnte die Neobank N26 nicht so viele neue Kund:innen aufnehmen wie sie wollte. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte eine Wachstumsbeschränkung verhängt, weil sie bei der Neobank Defizite in der Geldwäsche-Bekämpfung ortete.

Nun ist es damit vorbei: Laut einem Bescheid der Behörde fällt die erstmals im November 2021 verhängte Wachstumsbeschränkung mit 1. Juni komplett weg, wie N26 am Dienstag mitteilte.

Ursprünglich hatte die Behörde im November 2021 der Neobank vorgegeben, nicht mehr als 50.000 verifizierte Kund:innen pro Monat aufnehmen zu können. Mit Dezember 2023 war die Beschränkung auf 60.000 verifizierte Kund:innen angehoben worden. Nun fällt auch diese weg. N26 hat nach eigenen Angaben über 8 Mio. Kund:innen in 24 europäischen Ländern.

N26: Wachstumsbeschränkung nach „intensivem und engen Austausch“ mit Behörde aufgehoben

„Diese Aufhebung ist für uns als N26 ein großer Meilenstein und die Folge einer sehr engen Zusammenarbeit und eines sehr engen Austausches mit dem Regulator über die letzten zweieinhalb Jahre“, sagte N26-Co-Founder und Co-CEO Valentin Stalf am Dienstag in einem Pressegespräch. Man werde den intensiven Austausch mit der Aufsichtsbehörde auch in Zukunft fortsetzen.

Neben den Wachstumsbeschränkungen hatte die BaFin im November 2021 außerdem einen Sonderbeauftragten in die Bank geschickt. Dieser werde laut Bescheid noch bis Ende des Jahres bleiben. Stalf kommentierte dies folgendermaßen: „Man muss dazu wissen, dass es ein ganz normaler Vorgang ist, wenn man eine längere und größere Anordnung hat, dass der Sonderbeauftragte auch über die Erfüllung der Anordnung noch einige Zeit bleibt“. Über Ende 2024 hinaus sei ein Verbleib aus jetztiger Sicht nicht geplant.

N26 setzt bei Geldwäsche-Bekämpfung auch auf künstliche Intelligenz

Mitgründer und Co-CEO Maximilian Tayenthal verwies auf die Fortschritte in der Betrugs- und Geldwäschebekämpfung: „Unsere Infrastruktur und der Einsatz fortschrittlicher Technologie ermöglichen es uns, Betrug und Geldwäsche in Echtzeit zu entdecken und zu bekämpfen. Wir wollen auf diesem Feld in den nächsten Jahren eine führende Rolle unter den europäischen Banken einnehmen“.

Eigenen Angaben zufolge hat N26 in den vergangenen zwei Jahren mehr als 100 Mio. Euro in Compliance sowie in die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche investiert. So habe man sich darauf vorbereitet, eine höhere Zahl neuer Kund:innen aufzunehmen, schreibt das Fintech in der Aussendung.

Die Neobank setzt dabei auch auf künstliche Intelligenz. Mit bestimmten Modellen will sie das Betrugspotenzial einzelner Kund:innen sogar bereits einschätzen können, bevor diese überhaupt ein Konto eröffnen.

Stalf will keine genaue Prognose für künftiges Kund:innen-Wachstum abgeben

Mit wie viel Kund:innen genau man nach Ende der Wachstumsbeschränkungen nun pro Monat rechne, darauf wollten sich die N26-Gründer:innen im Pressegespräch nicht festlegen lassen. „Wenn wir das genau wissen würden, dann könnten wir in die Zukunft schauen“, sagte Stalf. „Was wir aber natürlich wissen, ist, dass es eine deutliche Nachfrage nach unserem Produkt heute schon gibt. Wir mussten in den letzten Monaten immer wieder Märkte auf ausschließlich Premiumprodukte umstellen oder die Kommunikation extrem zurückfahren“.

Aus diesem Grund wisse man, dass die Nachfrage höher sei als die bisher von der Behörde erlaubten 60.000. „Ob es jetzt aber 70.000, 80.000, 90.000 oder sogar noch mehr sind, das kann ich heute noch nicht sagen“, schränkte Stalf ein.

„Werden nachhaltig pro Monat profitabel sein“

Anlässlich der Aufhebung der Wachstumsbeschränkung bekräftigte N26 sein in der Vergangenheit bereits mehrfach kommuniziertes Ziel, im zweiten Halbjahr 2024 profitabel zu werden. Dies bezieht sich auf Monatsbasis: „Gleichzeitig ist es so, dass wir kein saisonales Geschäftsmodell haben“, erläuterte Stalf im Pressegespräch. „Wir werden dann auch nachhaltig pro Monat profitabel sein“.


Aus dem Archiv: Valentin Stalf im brutkasten-Videotalk (März 2023)

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


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Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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