25.09.2020

Heimische Startups wollen EU-“Schrems II”-Urteil ausnutzen

Angestoßen durch den österreichsichen Datenschützer Max Schrems kippte die EU das "Privacy Shield"-Abkommen mit den USA. Heimische Startups wollen davon nun profitieren.
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eyeson: Der EuGH kippte das
(c) eyeson: Der EuGH kippte das "Privacy Shield"-Abkommen mit den USA. Vom Urteil ("Schrems II) wollen nun auch heimische Startups profitieren.

Die Zufriedenheit mit dem abermaligen Erfolg des österreischischen Datenschützers Max Schrems mit seiner NGO Noyb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält sich vielerorts in Grenzen. Im Juli war das “Privacy Shield”-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte. Die Intention hinter dem Urteil “Schrems II” richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google. Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen. Wie so oft könnten die “Großen” einen Umweg finden und die “Kleinen” die wahren Leidtragenden sein, befürchten Kritiker.

“Schrems II” als möglicher Push für heimische Startups

Doch es gibt auch “Kleine”, denen das Schrems II-Urteil durchaus gelegen kommt. Bereits der Corona-Lockdown bescherte heimischen Startups in den Bereichen Messaging, Video-Telefonie und Cloud-Services einen starken Push (hier eine kleine Auswahl). Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

Einer dieser heimischen Player ist das Grazer Startup Eyeson mit seinem Video-Conferencing-Tool, das bereits mehrmals international durch technologische Stärke für Aufsehen sorgte. Das Grazer Unternehmen machte nun in einer Aussendung explizit auf seine “Schrems II”-bedingten Ambitionen aufmerksam. “Praktisch betrachtet dürfen damit die meisten US-Dienstleister nicht eingesetzt werden. Auch Anbieter wie Google, Facebook, Zoom oder WebEx stehen nun vor einem großen Problem, wenn sie Daten der EU-Bürger in den USA verarbeiten wollen” heißt es dort.

eyeson will nicht nur mit gesetzlichen Gegebenheiten punkten

Freilich will man nicht nur mit den neuen gesetzlichen Gegebenheiten gegen die US-Konkurrenz punkten, sonder vor allem mit Sicherheit. “Nach US-Gesetzen (Cloud Act) können US-Geheimdienste ohne Angabe von Gründen die Herausgabe von persönlichen Daten von amerikanischen Unternehmen und deren Tochterunternehmen verlangen oder einfach darauf zugreifen”, betont man beim Startup und hält entgegen: “eyeson, als 100-prozentiger europäischer Anbieter für Videokonferenzen mit Sitz in Österreich, kann sicherstellen, dass die Daten seiner EU-Kunden mit EU Cloud Services innerhalb der EU verbleiben und nicht den US-Behörden ausgesetzt sind. Dies betrifft Videoaufzeichnungen, Chats, Präsentationen und vor allem die Videostreams an sich”.

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(c) Propcorn FlexCo

Erst Anfang September gab das Klosterneuburger PropTech-Startup Propcorn AI den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Höhe von 600.000 Euro bekannt. Unter anderem konnte das Unternehmen damals zahlreiche bekannte Investoren wie Hansi Hansmann mit seiner Hans(wo)men Group sowie den VC-Fonds calm/storm rund um Lucanus Polagnoli für sich gewinnen (brutkasten berichtete).

Propcorn erweitert Finanzierungsrunde

Am Donnerstag gab Propcorn nun die Erweiterung seiner Pre-Seed-Runde in Höhe von 200.000 Euro bekannt. Investor der jüngsten Extension ist der niederösterreichische VC tecnet equity. Insgesamt konnte das Unternehmen nun 800.000 Euro raisen.

“Diese Zusammenarbeit ermöglicht uns nicht nur, unsere technologischen Möglichkeiten auszubauen, sondern auch die nächste Entwicklungsphase unserer Plattform in Angriff zu nehmen. Unser Ziel ist es, die digitale Zukunft des Immobiliensektors maßgeblich zu prägen und als Innovationsmotor zu fungieren”, so Niki Stadler, CEO des Unternehmens.

Das Unternehmen spezialisiert sich auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Identifizierung von Nachverdichtungs- und Neubaupotenzialen, um die Berechnung von Quadratmetern zu vereinfachen. Unter anderem sollen so Immobilieninvestitionen optimiert werden. Die Plattform richtet sich an Projektentwickler, Immobilienmakler aber auch Banken, Versicherungen und Fonds sowie Städte und Kommunen.

KI-Plattform soll weiterentwickelt werden

Die Finanzierungsrunde soll dem Startup nun “neue Wachstums- und Innovationspotenziale, darunter die Weiterentwicklung der KI-basierten Plattform, die Ausweitung auf weitere Marktsegmente sowie die Erschließung von neuen Städten” eröffnen.

“Propcorn AI verfügt sowohl über ein sehr erfahrenes, visionäres Team als auch über eine selbstentwickelte Technologie, um einen signifikanten Beitrag zur Digitalisierung des Immobilienmarktes zu leisten,” so Rene Danzinger, Investment Manager bei tecnet equity.

Das Gründungsteam besteht neben CEO Niki Stadler aus CPO Benni Buchta und Bertty Contreras, CTO. Die Founder vereinen Erfahrungen aus der Immobilienentwicklung und Softwareentwicklung. Stadler ist bereits seit über eine Dekade mit der in Wien ansässigen Mantaray Holding in der Immo-Branche tätig und mit Buchta ist ein erfahrener Bauprojekt-Manager im Team. Mit Contreras verstärkt der Chilene als CTO das Team, der Erfahrung im Software Development und der Datenverarbeitung mitbringt.


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Heimische Startups wollen EU-“Schrems II”-Urteil ausnutzen

  • Die Zufriedenheit mit dem abermaligen Erfolg des österreischischen Datenschützers Max Schrems mit seiner NGO Noyb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält sich vielerorts in Grenzen.
  • Im Juli war das “Privacy Shield”-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte.
  • Die Intention hinter dem Urteil “Schrems II” richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google.
  • Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen.
  • Doch es gibt auch “Kleine”, denen das Schrems II-Urteil durchaus gelegen kommt.
  • Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

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