25.09.2020

Heimische Startups wollen EU-„Schrems II“-Urteil ausnutzen

Angestoßen durch den österreichsichen Datenschützer Max Schrems kippte die EU das "Privacy Shield"-Abkommen mit den USA. Heimische Startups wollen davon nun profitieren.
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eyeson: Der EuGH kippte das
(c) eyeson: Der EuGH kippte das "Privacy Shield"-Abkommen mit den USA. Vom Urteil ("Schrems II) wollen nun auch heimische Startups profitieren.

Die Zufriedenheit mit dem abermaligen Erfolg des österreischischen Datenschützers Max Schrems mit seiner NGO Noyb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält sich vielerorts in Grenzen. Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte. Die Intention hinter dem Urteil „Schrems II“ richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google. Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen. Wie so oft könnten die „Großen“ einen Umweg finden und die „Kleinen“ die wahren Leidtragenden sein, befürchten Kritiker.

„Schrems II“ als möglicher Push für heimische Startups

Doch es gibt auch „Kleine“, denen das Schrems II-Urteil durchaus gelegen kommt. Bereits der Corona-Lockdown bescherte heimischen Startups in den Bereichen Messaging, Video-Telefonie und Cloud-Services einen starken Push (hier eine kleine Auswahl). Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

Einer dieser heimischen Player ist das Grazer Startup Eyeson mit seinem Video-Conferencing-Tool, das bereits mehrmals international durch technologische Stärke für Aufsehen sorgte. Das Grazer Unternehmen machte nun in einer Aussendung explizit auf seine „Schrems II“-bedingten Ambitionen aufmerksam. „Praktisch betrachtet dürfen damit die meisten US-Dienstleister nicht eingesetzt werden. Auch Anbieter wie Google, Facebook, Zoom oder WebEx stehen nun vor einem großen Problem, wenn sie Daten der EU-Bürger in den USA verarbeiten wollen“ heißt es dort.

eyeson will nicht nur mit gesetzlichen Gegebenheiten punkten

Freilich will man nicht nur mit den neuen gesetzlichen Gegebenheiten gegen die US-Konkurrenz punkten, sonder vor allem mit Sicherheit. „Nach US-Gesetzen (Cloud Act) können US-Geheimdienste ohne Angabe von Gründen die Herausgabe von persönlichen Daten von amerikanischen Unternehmen und deren Tochterunternehmen verlangen oder einfach darauf zugreifen“, betont man beim Startup und hält entgegen: „eyeson, als 100-prozentiger europäischer Anbieter für Videokonferenzen mit Sitz in Österreich, kann sicherstellen, dass die Daten seiner EU-Kunden mit EU Cloud Services innerhalb der EU verbleiben und nicht den US-Behörden ausgesetzt sind. Dies betrifft Videoaufzeichnungen, Chats, Präsentationen und vor allem die Videostreams an sich“.

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Easelink
© Luxshare - (v.l.) Hermann Stockinger, Gründer & CEO Easelink und Harvey Yuan, General Manager Luxshare.

2022 schloss das Grazer Startup Easelink eine 8,3 Millionen Euro schwere Series-A-Finanzierungsrunde ab, der im Oktober 2024 ein 1,5 Mio. Euro-Investment von Verbund X Ventures folgte. Im November 2025 gründete man die Matrix Charging Interest Group (MCIG), eine Branchenkooperation zur Standardisierung der „Matrix Charging Technologie“, die vom österreichischen High-Tech-Unternehmen entwickelt wurde. Dem folgte heuer eine Kooperation mit SEG Automotive – brutkasten berichtete. Nun hat man in China den ersten Technologie-Lizenzpartner gewinnen können.

China gilt als der weltweit größte Markt für Elektromobilität und war für Easelink schon immer von zentraler strategischer Bedeutung – siehe 2018. Für die Industrialisierung und Bereitstellung von Matrix Charging verlangen die spezifischen Anforderungen des chinesischen Automobilmarkts einen Local-for-Local-Ansatz. „Mit Luxshare gewinnt Easelink einen dedizierten Lizenznehmer für China – ein weiterer Schritt in der Strategie, in allen wichtigen Automobilmärkten Lizenz- und Industrialisierungspartner für Matrix Charging aufzubauen“, liest man in der Aussendung. Die Partnerschaft hat bereits zu konkreten Marktaktivitäten geführt: Beide Unternehmen arbeiten an ersten OEM-Projekten (Original Equipment Manufacturer), um die Technologie in künftige Fahrzeugplattformen zu integrieren.

„Wir sehen großes Potenzial in unserer Zusammenarbeit mit Easelink, die es uns ermöglicht, neue Kundensegmente im Bereich der automatisierten Abrechnung zu erschließen. Darüber hinaus sind wir uns der entscheidenden Rolle bewusst, die die Standardisierung neuer Schnittstellen spielt, und setzen uns daher in der ‚Matrix Charging Interest Group‘ für die entsprechenden Standardisierungsbemühungen ein, um Interoperabilität und eine breite Marktakzeptanz sicherzustellen“, sagt Harvey Yuan, General Manager von Luxshare.

„Wachsende Präsenz in China“

Die Zusammenarbeit baut auf Luxshares Erfahrung auf, gemeinsam mit führenden internationalen Technologieunternehmen Produkte zu industrialisieren und „in großem Maßstab“ zu fertigen. Gleichzeitig wird Easelink sein lokales Team in China weiter ausbauen, um die technische und projektbezogene Zusammenarbeit mit Luxshare und chinesischen OEMs eng zu begleiten.

„Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit einem global so bedeutenden Unternehmen wie Luxshare – einem komplementären Partner mit starkem Engineering-Know-how“, sagt Hermann Stockinger, Gründer & CEO Easelink. „Gemeinsam konzentrieren wir uns darauf, Kunden in China vor Ort zu betreuen und Matrix Charging in bestehende Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie zu integrieren. Diese Partnerschaft ist ein wichtiger Meilenstein für unsere wachsende Präsenz in China und ein zentraler Baustein unserer Mission, den globalen Industriestandard für automatisiertes Laden zu setzen.“

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Heimische Startups wollen EU-„Schrems II“-Urteil ausnutzen

  • Die Zufriedenheit mit dem abermaligen Erfolg des österreischischen Datenschützers Max Schrems mit seiner NGO Noyb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält sich vielerorts in Grenzen.
  • Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte.
  • Die Intention hinter dem Urteil „Schrems II“ richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google.
  • Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen.
  • Doch es gibt auch „Kleine“, denen das Schrems II-Urteil durchaus gelegen kommt.
  • Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

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  • Die Intention hinter dem Urteil „Schrems II“ richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google.
  • Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen.
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  • Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

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  • Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte.
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