27.08.2020

Facebook muss sich wegen Max Schrems vielleicht „in zwei teilen“

Im Juli kippte der Europäische Gerichtshof - vom Datenschützer Max Schrems angestoßen - das Privacy Shield-Abkommen zwischen der EU und den USA. Das hat auch erhebliche Konsequenzen für Facebook - zumindest theoretisch.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Jeden Tag fließen Unmengen User-Daten von europäischen Nutzern über den Atlantik in die USA. Das betrifft nicht nur Daten, die User – gewollt oder unwissentlich – direkt an US-Unternehmen wie Facebook und Google weitergeben, die dann auf US-Servern verarbeitet werden. Tatsächlich schickt auch jedes europäische Unternehmen, das datenschutzrechtlich relevante Daten seiner Nutzer über Dienste wie Google Analytics und Facebook Connect verarbeitet, diese in die USA. Bloß, seit Juli ist das nicht mehr erlaubt. Denn er Europäische Gerichtshof EuGH kippte das „Privacy Shield“-Abkommen zwischen EU und USA. Hinter dem Urteil stand einmal mehr eine Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems und seiner NGO noyb.

EuGH kippte „Privacy Shield“ – bislang noch nichts passiert

Die Auswirkungen sind für manche Unternehmen massiv – zumindest theoretisch. Denn mit den gängigen Systemen müssten zahlreiche Unternehmen ihre Praktiken in der Verarbeitung von Nutzerdaten komplett ändern, um dem Urteil gerecht zu werden. Das passierte seit Juli aber kaum bis gar nicht. Max Schrems reichte daher vergangene Woche mit noyb Beschwerde gegen 101 europäische Unternehmen ein. „Wir haben auf den wichtigsten Webseiten in jedem EU-Mitgliedsstaat eine schnelle Suche nach Code von Facebook und Google durchgeführt. Diese Code-Schnipsel leiten Daten über jeden Besucher an Google oder Facebook weiter“, erklärt Schrems in einer Aussendung. „Beide Unternehmen geben zu, dass sie die Daten aus der EU zur Verarbeitung in die USA übermitteln, wo sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Daten US-Behörden wie der NSA zur Verfügung zu stellen. Weder Google Analytics noch Facebook Connect sind für den Betrieb dieser Webseiten notwendig und hätten daher inzwischen ersetzt oder zumindest deaktiviert werden können“, so der Datenschutz-Aktivist.

Genau so will Schrems mit noyb jedoch natürlich auch den Druck auf die US-Tech-Riesen selbst erhöhen. Was die logischen Konsequenzen für seinen Langzeit-Gegner vor Gericht, Facebook, angeht, führt Schrems gegenüber dem US-Magazin TechCrunch aus: „Es gibt Teile, die notwendige Datentransfers sind, und Facebook kann dies auch weiterhin tun. Also etwa eine Nachricht, die ich einem amerikanischen Freund schicke, und dergleichen. Aber das ist nur ein kleiner Prozentsatz“, so der Datenschützer, „ich denke also, dass sie technisch gesehen Facebook in zwei Teile teilen müssten. Und dann die notwendigen Datentransfers irgendwie wieder miteinander verbinden“. Sprich: Facebook braucht nach der geltenden Lage europäische Server für die europäischen Daten. Was die Oberfläche anbelangt, würde dann aber wieder ein Transfer stattfinden.

Max Schrems: „Fall zeigt massive Ignoranz“

„Das werden sie nicht tun, wenn nicht Himmel und Hölle dafür in Bewegung gesetzt werden“, mutmaßt Schrems gegenüber TechCrunch. Es wäre ein fundamentaler Umbau des Systems damit verbunden, der extrem aufwändig sei. Schrems räumt auch ein, dass es in Sachen Datenschutz noch wichtigere Themen gebe. Durchsetzen will er die Umsetzung der aktuellen Regelung und die damit verbunde mögliche „Spaltung“ des Facebook-Systems aber dennoch. „Was diesen Fall für mich immer spannender macht, ist, dass er einfach die massive Ignoranz bei diesen Entscheidungen zeigt“, so Schrems, „der Oberste Gerichtshof der EU sagt zum zweiten Mal, dass man das nicht tun darf, und sie sagen nur ‚oh ich schätze, das Gesetz gilt für uns nicht oder wird sowieso nicht durchgesetzt'“. Er wolle Gerechtigkeit.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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