29.07.2020

So funktioniert die Regulatory Sandbox für FinTechs

Im Gastbeitrag erörtert Oliver Völkel von der Wiener Kanzlei Stadler Völkel die wichtigsten Fragen rund um die Regulatory Sandbox für FinTechs.
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Oliver Völkel erläutert für den brutkasten die Details zur Regulatory Sandbox für FinTechs
(c) Stadler Völkel Rechtsanwälte: Oliver Völkel erläutert für den brutkasten die Details zur Regulatory Sandbox für FinTechs

Wir schreiben das Jahr 2017. Das damals unter Harald Mahrer geführte Wirtschaftsministerium veranstaltet im Mai einen Idea Hacking Workshop. Nichts Geringeres als eine „Blockchain Roadmap“ für Österreich soll erarbeitet werden. Kurz darauf veröffentlicht die Plattform Blockchain Austria des Wirtschaftsministeriums auch tatsächlich einen 9-Punkte-Plan. Ebenfalls vertreten: Die Idee einer Regulatory Sandbox, die sogar Teil des schwarz-blauen Regierungsprogramms 2017 wurde.

Doch dann kam Ibiza, die schwarz-blaue Regierung löste sich auf, und es sah so aus, als wäre die Idee der regulatorischen Sandkiste wieder begraben worden. Zur Überraschung vieler wurde nun doch ein entsprechendes Gesetz dazu beschlossen. Ab 1. September 2020 wird sie daher zum österreichischen Recht gehören.

Was ist eine Regulatory Sandbox?

Die Sandbox ist ein neuartiges Aufsichtskonzept, das etwa in Großbritannien bereits erfolgreich umgesetzt wurde. Sie soll den Test innovativer Geschäftsmodelle im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ermöglichen. Dadurch sollen Innovationen begünstigt und letztlich der Standort Österreich gestärkt werden. Die Sandbox wird als neue Einheit bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) eingerichtet. Sie soll für FinTechs auch eine neue Möglichkeit zur Erlangung einer (beschränkten) Konzession darstellen, und gleichzeitig der FMA dienen, einen besseren Einblick in laufende technologische Entwicklungen am Finanzmarkt zu erhalten. Zu geringeren aufsichtsrechtlichen Anforderungen darf es in der Sandbox aber nicht kommen. Es soll also niemand unzulässig Vorteile erhalten.

Was bringt die Sandbox?

Wer im FinTech-Bereich als Unternehmer aktiv ist, kennt es: Hat man für ein rechtliches Problem eine Lösung gefunden, tun sich gern zwei neue auf. Das Aufsichtsrecht kann ein regelrechtes Minenfeld sein, das mit Erfahrung navigiert werden will. Hat man sich aufsichtsrechtlich für den richtigen Weg entschieden, warten aber bereits die nächsten Hürden: Compliance, Compliance, Compliance. Es sind Prozesse zu definieren, es muss geeignetes Personal eingestellt werden, es muss laufend kontrolliert, geschult und berichtet werden. Nur wer alles entsprechend auf- und vorbereitet, hat die Chance, von der FMA die begehrte Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung zu erhalten.

Dafür sind oft hohe Investitionen notwendig, gleichzeitig kann das beabsichtigte Geschäftsmodell aber ohne Lizenz noch gar nicht erprobt werden. Wer weiß, ob sich die Investition lohnt? Was, wenn das Produkt auf dem Markt gar nicht angenommen wird? Genau dieses Problem soll durch die Regulatory Sandbox gelöst werden. FinTech-Geschäftsmodelle sollen unter Aufsicht der FMA ausgetestet werden. Die Sandbox soll dabei Innovationen im öffentlichen Interesse fördern. Die FMA soll dabei den Test der Geschäftsmodelle gestalten, überwachen und feststellen, wie die Geschäftsmodelle im Einklang mit einschlägigen Aufsichtsgesetzen realisiert werden können.

Wer darf in die Regulatory Sandbox?

Das neue Gesetz legt sehr detailliert fest, unter welchen Voraussetzungen die Sandbox in Anspruch genommen werden darf. Zunächst muss das Geschäftsmodell „auf Informations- und Kommunikationstechnologie“ basieren. Das ist Juristendeutsch für quasi jedes FinTech-Geschäftsmodell. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage ist der Begriff weit zu verstehen und soll insbesondere auch künstliche Intelligenz, Machine Learning, und Distributed Ledger Technologien (Blockchain) erfassen. Sodann muss es zumindest denkmöglich sein, dass das beabsichtige Geschäftsmodell unter ein Aufsichtsgesetz fällt.

Darüber hinaus muss die in der Sandbox zu testende Tätigkeit im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen. Das heißt: Kommt der Öffentlichkeit kein Nutzen aus der Ausübung des zu testenden Geschäftsmodells zu, kann dieses nicht der Sandbox zugewiesen werden. Die Sandbox eignet sich daher beispielsweise nicht für Geschäftsmodelle, die negative Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität oder den kollektiven Verbraucherschutz erwarten lassen.

Weiters dürfen für die Umsetzung des Geschäftsmodells keine grundlegenden technischen oder rechtlichen Hindernisse bestehen. Das Geschäftsmodell muss also zumindest Testreife erreicht haben. Letztlich muss die Marktreife des Geschäftsmodells aufgrund der Aufnahme in die Sandbox beschleunigt und die Abklärung aufsichtsrechtlicher Fragen im Rahmen der Sandbox ermöglicht werden.

Wie komme ich in die Sandbox?

Die Aufnahme in die Sandbox kann bei der FMA ab 1. September 2020 beantragt werden. Die Antragsteller haben in umfassender Weise Unterlagen und Geschäftspläne zu übermitteln, Auskünfte zu erteilen und Nachweise vorzulegen. Es ist zu zeigen, dass das Geschäftsmodell alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt und es ist zu begründen, warum dies der Fall ist. Insbesondere muss gezeigt werden, warum das Geschäftsmodell einen erhöhten Innovationswert aufweist und warum es im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegt.

Die FMA entscheidet nicht allein über die Aufnahme sondern es wird der sogenannte „Regulatory Sandbox Beirat“ beim Bundesministerium für Finanzen eingerichtet. Dieser gibt seine Empfehlung insbesondere im Hinblick auf die Fragen ab, ob ein volkswirtschaftliches Interesse vorliegt, und ob aus gesamtwirtschaftlicher und standortpolitischer Sicht die Aufnahme in die Regulatory Sandbox erfolgen sollte.

Regulatory Sandbox – Und dann?

Wer es in die Sandbox geschafft hat, muss zunächst einmal aktiv am Verfahren in der Sandbox mitwirken. Sofern es für die aufsichtsrechtliche Beurteilung erforderlich ist, sind der FMA Auskünfte zu erteilen, Unterlagen zu übermitteln und es ist ein Zugang zur dem Geschäftsmodell zugrundeliegenden Technologie zu gewähren. Ziel der Übung? Die FMA kann dem Teilnehmer der Sandbox eine beschränkte Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung mit Bescheid erteilen. Darin kann die FMA auch Auflagen, Bedingungen und Befristungen vorschreiben – eine Bankkonzession light quasi. Der Test des Geschäftsmodells kann damit starten. Wehrmutstropfen: Die FMA legt fest, unter welchen Bedingungen und auf welche Weise der Test zur Umsetzung des Geschäftsmodells erfolgt. Nach zwei Jahren ist das Spielen ist der Sandkiste aber wieder vorbei. Dann sollte also feststehen, ob das Geschäftsmodell praxistauglich ist oder nicht. Spätestens dann werden wir auch wissen, ob die Regulatory Sandbox als neues Aufsichtskonzept praxistauglich ist. Seien wir also gespannt.


Zum Autor

Dr. Oliver Völkel, LL.M. (Columbia), ist Gründungspartner der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Stadler Völkel. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten zählen das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Recht der digitalen Assets. Zu den rechtlichen Aspekten der Blockchain-Technologie publiziert Oliver Völkel regelmäßig in einschlägigen Fachzeitschriften und trägt an mehreren österreichischen Universitäten vor. Besondere Erfahrung hat er in der Anwendung der Technologie am Kapitalmarkt. Zu seinen Mandanten zählen zahlreiche namhafte in- und ausländische Unternehmen und Banken. Oliver Völkel studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und an der Columbia Law School in New York. In der Vergangenheit war er unter anderem an der Universität Wien im Bereich Strafrecht tätig sowie in international ausgerichteten Wirtschaftskanzleien in Wien.

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Eustella-CEO Matteo Rosoli | (c) AI Factory Austria AI:AT/Arman Rastegar
Eustella-CEO Matteo Rosoli | (c) AI Factory Austria AI:AT/Arman Rastegar

Prominente Investoren wie Hansi Hansmann, Hermann Futter und die 3VC-Gründer Peter Lasinger und Roman Scharf im Publikum, Bitpanda Co-Founder Christian Trummer und Emmi-Co-Founder Johannes Brandstetter – mittlerweile Vice President AI for Science bei Mistral AI – auf der Bühne: Das Launch-Event des Wiener Startups Eustella in der AI Factory Austria AI:AT zog diese und noch weitere Größen der heimischen Innovationsszene an. Der Plan des Unternehmens geht aber weit über die Landesgrenzen hinaus: Man will KI-Nutzer:innen in ganz Europa überzeugen.

„Es gibt mehr als 130 Millionen aktive AI-User in Europa, aber kaum europäische Alternativen, vor allem nicht für Konsumentinnen und Konsumenten und vor allem nicht im Agent-Bereich“, sagt CEO Matteo Rosoli beim Launch-Event. Der KI-Experte – übrigens ein Absolvent des High-Potential-Programms der Wiener HTL Spengergasse – hat das Unternehmen gemeinsam mit Alexander Maitz, Jakob Steinschaden und Bastian Kellhofer gegründet. Das Konzept: Ein Agentic-AI-Angebot, das mit den US-Riesen mithalten kann, aber zu 100 Prozent in Europa gehosted ist – etwa bei Ionos in Berlin oder Scaleway in Paris.

Fable-5-Sperre „Spitze des Eisbergs“

„Die Sperre von Anthropics Fable 5 war nur die Spitze des Eisbergs der Souveränitäts-Thematik in Europa“, meint Rosoli. Souveränität sei zu einer Frage der Business Continuity und damit zu einer Frage des Überlebens für europäische Unternehmen geworden. Unter anderem wegen der Regulatorik, die, wie der CEO betont, „auch einen guten Zweck“ habe, würden europäische Lösungen vielfach hinter amerikanischen und asiatischen hinterherhinken. Das wolle man ändern: „Wir wollen nicht die europäische Software sein, die nicht so gut funktioniert und nicht so viel Mehrwert bringt. Wir wollen wirklich eine europäische Alternative sein.“

Orchestrierung entscheidend

Dabei baut Eustella kein eigenes KI-Modell, wie es etwa Mistral in Frankreich macht. Das Wiener Startup setzt auf verschiedene Open-Source-Modelle – nicht nur von Mistral, sondern auch von US-Anbietern wie Google und OpenAI. „Entscheidend ist die Orchestrierungsebene“, erklärt Rosoli. Diese „Agent Orchestration“ treffe eine smarte Auswahl, welche Modelle für welchen Zweck optimal passen und halte damit auch den Token-Verbrauch gering. Kombiniert wird das mit einem Mobile-First-Ansatz auf Nutzer:innen-Seite – Stichwort: „Agent in a pocket“.

Kompetitive Preise

Preislich will Eustella nicht nur mithalten, sondern gibt sich kompetitiv: Neben einer stark eingeschränkten Free-Version gibt es Angebote um sechs, 18 bzw. 90 Euro monatlich. „Jeder Anbieter kann kompetitive Preise anbieten. Wir machen das ganz bewusst aus Europa heraus. Der Preis rechnet sich aber auch für uns“, sagt der Gründer. Mit dem 18-Euro-Modell könne man etwa schon „richtig schön ein, zwei große Agents laufen lassen.“

„Beschäftigen uns 50 Prozent unserer Zeit mit AI-Safeguards und Themen wie Prompt Injections“

Das zweite große Verkaufsargument ist Sicherheit: „Die Daten sind bei Eustella sicher. Anders als bei den amerikanischen und asiatischen Anbietern braucht man sich keine Sorgen machen, dass etwas an Werbeanbieter verkauft wird“, sagt der Gründer. Für Sicherheit wolle man aber natürlich auch auf technischer Ebene sorgen. „Wir beschäftigen uns 50 Prozent unserer Zeit mit AI-Safeguards und Themen wie Prompt Injections. Deswegen releasen wir unsere Funktionen auch Schritt für Schritt, um gar keine Angriffsflächen zu ermöglichen“, so Rosoli.

Partnerschaften mit Bitpanda und Geizhals

Abgerundet werden soll das Angebot durch sogenannte Daten-Partnerschaften. Solche gibt es bislang mit dem Wiener Krypto-Unicorn Bitpanda, das über eine Schnittstelle aktuelle und zuverlässige Daten zum Krypto-Markt liefern soll, und mit dem Wiener Portal Geizhals, das valide Preisvergleichsdaten einspeist. Bitpanda-Co-Founder und Chief Scientist Christian Trummer sieht in der Partnerschaft aber noch mehr Potenzial: „Wir erwarten uns sehr viel von Eustella. Agentic Finance ist bei uns ein Riesen-Thema und in der Finanzbranche sind immer Vertrauen und Zuverlässigkeit wichtig.“ In Zukunft wolle man „die Finanzplattform für Agents“ sein. „Eustella ist hier der perfekte Partner für uns“, so der Bitpanda-Gründer.

Bitpanda-Co-Founder Christian Trummer (l.) neben Phillip Maasberg von Ionos | (c) AI Factory Austria AI:AT/Arman Rastegar

„Schauen einmal, dass die Server den Zuwachs an Usern überleben“

Bis dahin liegen aber noch einige Schritte vor dem Wiener Startup. „In den nächsten paar Tagen schauen wir einmal, dass die Server den Zuwachs an Usern überleben“, sagt Rosoli. „Dann werden wir Stück für Stück die Agent-Funktionalitäten aufbauen – dabei gibt es verschiedene Sicherheitsstufen.“ Schon bald soll Eustella etwa voll autonom kleine Essensbestellungen abwickeln können. Für davor gibt aber Co-Founder Jakob Steinschaden das erste konkrete Ziel aus: „Es wäre super, wenn wir im App-Store auf Platz eins landen.“

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AI Summaries

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  • Die Regulatory Sandbox ist ein neuartiges Aufsichtskonzept, das etwa in Großbritannien bereits erfolgreich umgesetzt wurde.
  • Sie soll den Test innovativer Geschäftsmodelle im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ermöglichen.
  • Darüber hinaus muss die in der Sandbox zu testende Tätigkeit im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen.
  • Wehrmutstropfen: Die FMA legt fest, unter welchen Bedingungen und auf welche Weise der Test zur Umsetzung des Geschäftsmodells erfolgt.

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