29.07.2020

So funktioniert die Regulatory Sandbox für FinTechs

Im Gastbeitrag erörtert Oliver Völkel von der Wiener Kanzlei Stadler Völkel die wichtigsten Fragen rund um die Regulatory Sandbox für FinTechs.
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Oliver Völkel erläutert für den brutkasten die Details zur Regulatory Sandbox für FinTechs
(c) Stadler Völkel Rechtsanwälte: Oliver Völkel erläutert für den brutkasten die Details zur Regulatory Sandbox für FinTechs

Wir schreiben das Jahr 2017. Das damals unter Harald Mahrer geführte Wirtschaftsministerium veranstaltet im Mai einen Idea Hacking Workshop. Nichts Geringeres als eine „Blockchain Roadmap“ für Österreich soll erarbeitet werden. Kurz darauf veröffentlicht die Plattform Blockchain Austria des Wirtschaftsministeriums auch tatsächlich einen 9-Punkte-Plan. Ebenfalls vertreten: Die Idee einer Regulatory Sandbox, die sogar Teil des schwarz-blauen Regierungsprogramms 2017 wurde.

Doch dann kam Ibiza, die schwarz-blaue Regierung löste sich auf, und es sah so aus, als wäre die Idee der regulatorischen Sandkiste wieder begraben worden. Zur Überraschung vieler wurde nun doch ein entsprechendes Gesetz dazu beschlossen. Ab 1. September 2020 wird sie daher zum österreichischen Recht gehören.

Was ist eine Regulatory Sandbox?

Die Sandbox ist ein neuartiges Aufsichtskonzept, das etwa in Großbritannien bereits erfolgreich umgesetzt wurde. Sie soll den Test innovativer Geschäftsmodelle im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ermöglichen. Dadurch sollen Innovationen begünstigt und letztlich der Standort Österreich gestärkt werden. Die Sandbox wird als neue Einheit bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) eingerichtet. Sie soll für FinTechs auch eine neue Möglichkeit zur Erlangung einer (beschränkten) Konzession darstellen, und gleichzeitig der FMA dienen, einen besseren Einblick in laufende technologische Entwicklungen am Finanzmarkt zu erhalten. Zu geringeren aufsichtsrechtlichen Anforderungen darf es in der Sandbox aber nicht kommen. Es soll also niemand unzulässig Vorteile erhalten.

Was bringt die Sandbox?

Wer im FinTech-Bereich als Unternehmer aktiv ist, kennt es: Hat man für ein rechtliches Problem eine Lösung gefunden, tun sich gern zwei neue auf. Das Aufsichtsrecht kann ein regelrechtes Minenfeld sein, das mit Erfahrung navigiert werden will. Hat man sich aufsichtsrechtlich für den richtigen Weg entschieden, warten aber bereits die nächsten Hürden: Compliance, Compliance, Compliance. Es sind Prozesse zu definieren, es muss geeignetes Personal eingestellt werden, es muss laufend kontrolliert, geschult und berichtet werden. Nur wer alles entsprechend auf- und vorbereitet, hat die Chance, von der FMA die begehrte Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung zu erhalten.

Dafür sind oft hohe Investitionen notwendig, gleichzeitig kann das beabsichtigte Geschäftsmodell aber ohne Lizenz noch gar nicht erprobt werden. Wer weiß, ob sich die Investition lohnt? Was, wenn das Produkt auf dem Markt gar nicht angenommen wird? Genau dieses Problem soll durch die Regulatory Sandbox gelöst werden. FinTech-Geschäftsmodelle sollen unter Aufsicht der FMA ausgetestet werden. Die Sandbox soll dabei Innovationen im öffentlichen Interesse fördern. Die FMA soll dabei den Test der Geschäftsmodelle gestalten, überwachen und feststellen, wie die Geschäftsmodelle im Einklang mit einschlägigen Aufsichtsgesetzen realisiert werden können.

Wer darf in die Regulatory Sandbox?

Das neue Gesetz legt sehr detailliert fest, unter welchen Voraussetzungen die Sandbox in Anspruch genommen werden darf. Zunächst muss das Geschäftsmodell „auf Informations- und Kommunikationstechnologie“ basieren. Das ist Juristendeutsch für quasi jedes FinTech-Geschäftsmodell. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage ist der Begriff weit zu verstehen und soll insbesondere auch künstliche Intelligenz, Machine Learning, und Distributed Ledger Technologien (Blockchain) erfassen. Sodann muss es zumindest denkmöglich sein, dass das beabsichtige Geschäftsmodell unter ein Aufsichtsgesetz fällt.

Darüber hinaus muss die in der Sandbox zu testende Tätigkeit im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen. Das heißt: Kommt der Öffentlichkeit kein Nutzen aus der Ausübung des zu testenden Geschäftsmodells zu, kann dieses nicht der Sandbox zugewiesen werden. Die Sandbox eignet sich daher beispielsweise nicht für Geschäftsmodelle, die negative Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität oder den kollektiven Verbraucherschutz erwarten lassen.

Weiters dürfen für die Umsetzung des Geschäftsmodells keine grundlegenden technischen oder rechtlichen Hindernisse bestehen. Das Geschäftsmodell muss also zumindest Testreife erreicht haben. Letztlich muss die Marktreife des Geschäftsmodells aufgrund der Aufnahme in die Sandbox beschleunigt und die Abklärung aufsichtsrechtlicher Fragen im Rahmen der Sandbox ermöglicht werden.

Wie komme ich in die Sandbox?

Die Aufnahme in die Sandbox kann bei der FMA ab 1. September 2020 beantragt werden. Die Antragsteller haben in umfassender Weise Unterlagen und Geschäftspläne zu übermitteln, Auskünfte zu erteilen und Nachweise vorzulegen. Es ist zu zeigen, dass das Geschäftsmodell alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt und es ist zu begründen, warum dies der Fall ist. Insbesondere muss gezeigt werden, warum das Geschäftsmodell einen erhöhten Innovationswert aufweist und warum es im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegt.

Die FMA entscheidet nicht allein über die Aufnahme sondern es wird der sogenannte „Regulatory Sandbox Beirat“ beim Bundesministerium für Finanzen eingerichtet. Dieser gibt seine Empfehlung insbesondere im Hinblick auf die Fragen ab, ob ein volkswirtschaftliches Interesse vorliegt, und ob aus gesamtwirtschaftlicher und standortpolitischer Sicht die Aufnahme in die Regulatory Sandbox erfolgen sollte.

Regulatory Sandbox – Und dann?

Wer es in die Sandbox geschafft hat, muss zunächst einmal aktiv am Verfahren in der Sandbox mitwirken. Sofern es für die aufsichtsrechtliche Beurteilung erforderlich ist, sind der FMA Auskünfte zu erteilen, Unterlagen zu übermitteln und es ist ein Zugang zur dem Geschäftsmodell zugrundeliegenden Technologie zu gewähren. Ziel der Übung? Die FMA kann dem Teilnehmer der Sandbox eine beschränkte Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung mit Bescheid erteilen. Darin kann die FMA auch Auflagen, Bedingungen und Befristungen vorschreiben – eine Bankkonzession light quasi. Der Test des Geschäftsmodells kann damit starten. Wehrmutstropfen: Die FMA legt fest, unter welchen Bedingungen und auf welche Weise der Test zur Umsetzung des Geschäftsmodells erfolgt. Nach zwei Jahren ist das Spielen ist der Sandkiste aber wieder vorbei. Dann sollte also feststehen, ob das Geschäftsmodell praxistauglich ist oder nicht. Spätestens dann werden wir auch wissen, ob die Regulatory Sandbox als neues Aufsichtskonzept praxistauglich ist. Seien wir also gespannt.


Zum Autor

Dr. Oliver Völkel, LL.M. (Columbia), ist Gründungspartner der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Stadler Völkel. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten zählen das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Recht der digitalen Assets. Zu den rechtlichen Aspekten der Blockchain-Technologie publiziert Oliver Völkel regelmäßig in einschlägigen Fachzeitschriften und trägt an mehreren österreichischen Universitäten vor. Besondere Erfahrung hat er in der Anwendung der Technologie am Kapitalmarkt. Zu seinen Mandanten zählen zahlreiche namhafte in- und ausländische Unternehmen und Banken. Oliver Völkel studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und an der Columbia Law School in New York. In der Vergangenheit war er unter anderem an der Universität Wien im Bereich Strafrecht tätig sowie in international ausgerichteten Wirtschaftskanzleien in Wien.

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Vlnr: Mag. Markus Manz (CEO SCCH Innovations GmbH) und die Gründer*innen von LUML, Nikita Gonchar, Oleh Kostromin und Iryna Kondrashchenko | (c) SCCH

Das Software Competence Center Hagenberg forscht als COMET-Zentrum seit Jahren für Industriepartner wie Siemens, Bosch oder Fronius. Mit der SCCH Innovations GmbH will das oberösterreichische Forschungszentrum seine Ergebnisse zusätzlich auch selbst in Unternehmen überführen, statt sie ausschließlich an Auftraggeber weiterzugeben. „Es war mir immer ein besonderes Anliegen, dass die Ergebnisse unserer Forschung nicht mit dem Abschluss eines Forschungsprojekts enden, sondern ihren Weg in die wirtschaftliche Anwendung finden“, sagt Markus Manz, CEO der SCCH Innovations GmbH.

Rund 30 Unternehmen als Ziel

Im Gespräch mit brutkasten formuliert Manz ein ambitioniertes Zielbild: Rund 30 Beteiligungen sollen bis 2030 und darüber hinaus realisiert bzw. aufgebaut  werden. Die Vision beschreibt er als Unendlichsymbol (∞), welches das Forschungs- und das Gründerökosystem iterativ verbindet. Tiefe Technologien aus der angewandten Forschung sollen in Unternehmensgründungen überführt werden, die Rückflüsse daraus wiederum die Forschung speisen. Es gehe dabei nicht darum, eine App zu entwickeln, betont Manz, sondern darum, tiefe Technologien aus der eigenen Forschung mit Industriepartnern und Universitäten in Unternehmensgründungen zu bringen. Ein vergleichbares Modell, bei dem ein angewandtes Forschungszentrum eine eigene Beteiligungsgesellschaft betreibt, kenne er aus seiner Recherche nicht.

Die Gesellschaft soll zu Beginn mit rund 500.000 Euro kapitalisiert werden. Große Einzelinvestments sind damit nicht geplant: Die Ticketgröße für Erstinvestments liegt laut Manz bei maximal 100.000 Euro. Das Startkapital soll Gründer:innen helfen, die erste Phase zu überbrücken, Förderungen einzureichen und das Produkt weiterzuentwickeln. Noch heuer sind drei weitere Beteiligungen geplant, zwei davon im Deep-Tech-Bereich und eine im Dienstleistungsbereich, um schneller rekapitalisieren zu können.

Die Wege in den Markt

Die SCCH Innovations GmbH verfolgt mehrere Beteiligungsmodelle. Bei klassischen Spinoffs aus Forschungsprojekten setzt das Forschungszentrum bewusst auf externe, erfahrene Gründer:innen statt auf die eigenen Forscher:innen. Diese erhalten die Mehrheit der Anteile, während sich das SCCH einen bis zu einem vereinbarten Unternehmenswert nicht verwässerbaren Minderheitsanteil sichert. Dazu kommen Joint Ventures mit Unternehmenspartnern, etwa die gemeinsam mit TÜV AUSTRIA gegründete TRUSTIFAI, der österreichische Prüf- und Zertifizierungshub für KI-Systeme, sowie strategische Beteiligungen ohne Kapitalfluss.

Das vierte Modell heißt Research for Equity: Das SCCH bringt Forschungs- und Entwicklungsleistungen in ein Startup ein und erhält dafür, ganz oder teilweise anstelle einer klassischen Vergütung, Unternehmensanteile. „Mit diesen unterschiedlichen Modellen schafft die SCCH Innovations GmbH neue Möglichkeiten für den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft“, so Manz.

Erste Beteiligungen

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt die erste Beteiligung der neuen Gesellschaft. Oleh Kostromin, Data Scientist am SCCH, hat gemeinsam mit Iryna Kondrashchenko und Nikita Gonchar die LUML FlexCo gegründet. Die entwickelte Plattform soll Data Scientists helfen, Machine-Learning-Modelle schneller in die Praxis zu bringen, und ist von Anfang an darauf ausgelegt, dass Menschen und KI-Agenten gemeinsam an ML-Projekten arbeiten. „LUML läuft auf der Infrastruktur des jeweiligen Unternehmens. Die Daten und Modelle verlassen die Unternehmensumgebung nicht“, sagt Kostromin.

An LUML hält die SCCH Innovations GmbH auf brutkasten-Nachfrage fünf Prozent, als reine strategische Beteiligung ohne Kapitalfluss. Laut Manz bringt das SCCH dafür vor allem Zugang zu seinem Industrienetzwerk, eine gemeinsame Vermarktungskampagne und Mitarbeiterstunden ein und setzt die Plattform in eigenen Forschungsprojekten ein. Zusätzliches Kapital habe das Startup nicht benötigt, weil das Produkt bereits fertig entwickelt war. Der bewusst niedrige Anteil soll LUML für spätere Investoren attraktiv halten. Das Wachstum soll vorerst gebootstrapped erfolgen, je nach Entwicklung sind laut SCCH aber auch eigene Finanzierungsrunden denkbar.

Das SCCH gehört als Mitglied des UAR Innovation Network zu den Beteiligungsgesellschaften der Upper Austrian Research GmbH und beschäftigt derzeit rund 130 Mitarbeiter:innen. Bereits im Jänner hatte sich das Forschungszentrum am KI-Spin-off Responsible Annotation Services beteiligt (brutkasten berichtete) und hält weitere Beteiligungen, die zukünftig auf die SCCH Innovations GmbH übertragen werden sollen.

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So funktioniert die Regulatory Sandbox für FinTechs

  • Die Regulatory Sandbox ist ein neuartiges Aufsichtskonzept, das etwa in Großbritannien bereits erfolgreich umgesetzt wurde.
  • Sie soll den Test innovativer Geschäftsmodelle im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ermöglichen.
  • Darüber hinaus muss die in der Sandbox zu testende Tätigkeit im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen.
  • Wehrmutstropfen: Die FMA legt fest, unter welchen Bedingungen und auf welche Weise der Test zur Umsetzung des Geschäftsmodells erfolgt.

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