07.07.2020

Regulatory Sandbox für Fintechs ist beschlossene Sache

Der Nationalrat hat die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Hier können Fintech-Startups aus Österreich ihre Ideen weiter entwickeln.
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Sandbox
(c) Adobe Stock / PhotographyByMK

Fintechs – also Startups mit Tätigkeit im Finanzbereich – bekommen eine neue Spielwiese. Denn der Nationalrat hat heute die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Fintechs können damit ihr Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben, heißt es dazu in einer Presseaussendung des Finanzministeriums. Das Gesetz tritt laut offiziellem Gesetztestext am 1. September 2020 in Kraft.

Laut Finanzminister Gernot Blümel will man dadurch zum “wirtschaftlichen Comeback Österreichs” beitragen: “Diese Maßnahme kann darüber entscheiden, ob sich ein Start-Up in Wien oder in Berlin niederlässt und ist daher eine nachhaltige Investition in den Innovationsstandort Österreich”, sagt er.

Was ist eine Regulatory Sandbox und wofür wird sie gebraucht?

Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen. Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.

+++Fintechs und Finance+++

Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen. “Hier braucht es gemeinsame Freiräume, um neue Wege zu gehen ohne die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gefährden”, so der Finanzminister.

Die Bedingungen für die Teilnahme an der Rehulatory Sandbox

Bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde soll eine Regulatory Sandbox eingerichtet werden. In Entwicklung befindliche, innovative Geschäftsmodelle können unter Rechtsbelehrung erprobt werden. Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Das Geschäftsmodell soll “einen erhöhten Innovationswert aufweisen” und “im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen”. Weiters muss Testreife vorliegen und die Marktreife kann durch Teilnahme an der Sandbox beschleunigt werden. Die Teilnahme ist entsprechend den Erfordernissen des Sandboxgeschäftsmodells auf höchstens zwei Jahre zu befristen, heißt es im Gesetzestext (detaillierte Anforderungen für die Aufnahme: siehe unten).

Ehrenamtlicher Beirat im Finanzministerium

Der beim BMF einzurichtende “Regulatory Sandbox Beirat” hat hinsichtlich der Beurteilung dieser Voraussetzungen gegenüber der FMA eine Stellungnahme abzugeben. Nach einer Zulassung in die Sandbox können für das Geschäftsmodell erforderliche Konzessionen mit Unterstützung der FMA auch gesondert beantragt werden.

Die Mitglieder des Beirats sind laut Gesetzestext:

1. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen als Vorsitzender,
2. ein Vertreter des Bundeskanzleramtes,
3. ein Vertreter der FMA,
4. ein Vertreter der OeNB sowie
5. bis zu sechs weitere vom Bundesminister für Finanzen zu ernennende Mitglieder, die aufgrund
beruflicher Erfahrungen oder sonstiger einschlägiger Fachkenntnisse geeignet sind, zur
sachverständigen Prüfung einen Beitrag zu leisten.

“Die Mitglieder des Beirats üben ihre Funktion ehrenamtlich aus”, heißt es weiter: “[…] Alle Personen, die mit einer Stellungnahme befasst sind, sind verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung dieser Tätigkeit bekanntgewordenen Amts-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren.”

Die Finanzierung der Regulatory Sandbox

Die Regulatory Sandbox wird durch den Bund mit einem Beitrag in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr zweckgebunden finanziert, welcher im geltenden BFRG bzw. in den geltenden Budgetansätzen des Ressorts seine Bedeckung findet. Die FMA hat diesen Betrag für die sich aus dem Betrieb der Sandbox ergebenden Aufwände zu verwenden.


Gesetzestext: Die Bedingungen für die Aufnahme in die Regulatory Sandbox im Wortlaut

1. Für das Sandboxgeschäftsmodell des Antragstellers, welches auf Informations- und Kommunikationstechnologie basiert,
a) ist eine Beurteilung als konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtige Tätigkeit nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze oder gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 zumindest denkmöglich oder
b) wurde dem Antragsteller bereits eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze erteilt, wobei dieser auch gemeinsam mit nicht nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtigen Unternehmen einen Antrag stellen kann;

2. die Ausführung des Sandboxgeschäftsmodells
a) erfordert eine aufsichtsrechtliche Beurteilung der FMA nach den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetzen und
b) ist nicht der ausschließlichen Beurteilung der Europäischen Zentralbank, des Einheitlichen Abwicklungsausschusses oder einer europäischen Aufsichtsbehörde gemäß § 21a Abs. 1 Z 1 bis 4 dieses Bundesgesetzes vorbehalten und
c) liegt insbesondere auf Grund erhöhten Innovationswerts im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz und
d) lässt keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität oder des Verbraucherschutzes erwarten;

3. für die Umsetzung des Sandboxgeschäftsmodells bestehen keine grundlegenden technischen oder rechtlichen Hindernisse (Testreife), mit Ausnahme der in der Sandbox abzuklärenden rechtlichen Voraussetzungen aus den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten und jeweils anwendbaren Bundesgesetzen;

4. es ist zu erwarten, dass die Marktreife des Sandboxgeschäftsmodells aufgrund der Aufnahme in die Sandbox beschleunigt wird;

5. es ist zu erwarten, dass offene aufsichtsrechtliche Fragen im Rahmen der Sandbox abgeklärt werden können.


==> zum Gesetzestext und zu den Erläuterungen

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Das inoqo-Team startet mit seiner App in den Niederlanden durch (c) inoqo

Wer schon einen Trip in die Niederlanden genossen hat, wird ihn mit guter Wahrscheinlichkeit kennen: Den mit lokalen Grundnahrungsmitteln wie Stroop Waffels, Haring, Oliebollen oder Pannenkoeken bestückten Lebensmittelhändler Albert Heijn. Die Kette zählt zu den führenden Nahversorgern in den Niederlanden – und wurde mittlerweile auch für Tourist:innen zu einem Kulturgut.

Nun setzt Albert Heijn einen Schritt in Richtung CO2-Transparenz: Der Händler will die Klimaauswirkungen seiner 1.100 Eigenmarken mit seinen Konsument:innen per App teilen. Und damit zeigen, wie groß die CO2-Auswirkungen ihrer Einkäufe sind.

CO2-Hotspots per App

Dabei kommt das Wiener ClimateTech inoqo ins Spiel: Mit seiner KI-gesteuerten SaaS-Plattform ermöglicht es inoqo Lebensmittelhändlern, Marken und Lieferanten, die Emissionen ihrer gesamten Lebensmittel-Lieferkette zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten.

Die inoqo-Plattform kann dabei “CO2-Hotspots” bestimmter Produkte identifizieren. Lebensmittelketten wie Albert Heijn können so mit Lieferanten gemeinsam Maßnahmen zur Emissionsreduktion setzen.

Auf der inoqo-Kooperation basierend will Albert Heijn einen sogenannten “Product Climate Footprint (PCF)” einführen. Der CO2-Fußabdruck soll die Klimaauswirkungen seiner Eigenmarken hervorheben. Konsument:innen wird indes gezeigt, in welchem Ausmaß jedes einzelne erworbene Lebensmittel- und Getränkeprodukt zum Klimawandel beiträgt.

Neue inoqo-Initiative erst letzte Woche gestartet

Erst vor letzte Woche verkündete inoqo-Gründer Markus Linder den Start der Nachhaltigkeits-Initiative European Sustainable Food Coalition – brutkasten berichtete. Ziel verfolge man ein äußerst ähnliches, nämlich: Die Dekarbonisierung des Lebensmittelhandels. Am Start-Event anwesend waren unter anderem Vertretende internationaler Lebensmittelhandelsriesen – namentlich Migros aus der Schweiz und Ahold Delhaize aus den Niederlanden. Migros ist bereits Referenzkunde von inoqo.

Zwei Millionen-Investments in zwei Jahren

Gegründet wurde inoqo im Sommer 2020 in Wien. Im Team sitzen Markus Linder, Doris Wimmer, Hélène Saurais, Simon Haberfellner, Bernhard Schandl und Elisa Gramlich. Ursprünglich hat es sich inoqo zum Ziel gesetzt, Endkonsument:innen dabei zu helfen, die Umweltauswirkungen ihrer Einkäufe zu bewerten.

Um ihrer Mission nachzugehen, sicherte sich inoqo 2021 eine Finanzierungsrunde in Höhe von knapp zwei Millionen Euro. Zu den Kapitalgebenden zählten die Runtastic Co-Founder Alfred Luger und Christian Kaar, Biogena-Gründer Albert Schmidbauer und Ex-Raiffeisen International CFO Martin Grüll.

Mit der 2021 verabreichten Finanzspritze entwickelte das Startup die ursprünglich an Endkonsument:innen gerichtete inoqo-App. Diese hat es Nutzenden ermöglicht, die CO2-Emissionen ihrer Lebensmitteleinkäufe kostenlos zu tracken. Basierend auf gescannten Kassenzetteln erstellte die App Analysen zu den durch den Kauf verursachten CO2-Emissionen und den jeweiligen Auswirkungen auf Umwelt, Tierwohl und das eigene Wohlbefinden.

inoqo-B2C-App switchte zu B2B

Im Oktober 2023 folgte eine neuerliche Finanzspritze in Millionenhöhe. Unterstützt wurde das Team dabei unter anderem vom Bestandsinvestor Christian Kaar sowie von Heinz Hahn, ehemaliger Präsident FMCG (Anmerkung: Fast-Mooving-Consumer-Goods) von Mondelez, sowie von Felix und Susanne Porsche. Weitere Investor:innen sind hier nachzulesen.

In ihrer damaligen Version zählte die inoqo App rund 10.000 Nutzende. Dies sollte aber nicht mehr lange der Fall sein. Der zweiten Finanzspritze voran ging nämlich eine Neuausrichtung: inoqo wechselte zu einem B2B-Geschäftsmodell:

“Als immer mehr Lebensmittelhändler Interesse an unserer Technologie zeigten, erkannten wir, dass wir einen viel größeren Einfluss haben können, indem wir Lebensmittelhändlern weltweit helfen, den Umwelteinfluss ihrer Lebensmittel-Lieferketten zu verstehen und zu managen”, erzählte Gründer und CEO Linder brutkasten damals.

Rezeptur von Produkten in Berechnung integriert

Seither steht die von inoqo entwickelte SaaS-Plattform primär Geschäftskund:innen – wie nun auch dem Lebensmittelhändler Albert Heijn – zur Verfügung. Erste Business-Partner sicherte es sich schon 2023 – darunter Norwegens führender e-Lebensmittelhändler ODA. Das Besonderer der KI-Plattform: Sie bewertet sowohl Produktzutaten und Zusammensetzung als auch alle Produktions- und Vertriebsprozesse – sprich alle Scope-3-Emissionen.

“Die KI-gesteuerte Plattform kann die Rezeptur von Tausenden von Lebensmittel- und Getränkeprodukten auf Grundlage der den Händlern heute zur Verfügung stehenden Daten berechnen. Berücksichtigt werden Merkmale wie das Herkunftsland der Zutaten, die Produktionsprozesse , die Verpackung und der Transport ”, erklärte Markus Linder, Gründer und CEO von inoqo, in einem brutkasten-Gespräch 2023.

Albert-Heijn-Koop soll eigene “Primärdaten” sammeln

Mit der Plattform von inoqo will nun auch der neue Business-Partner Albert Heijn “eine wachsende Menge an Primärdaten sammeln”, um weitere Möglichkeiten zur CO2-Reduktion zu identifizieren, sagt Nachhaltigkeitsmanager Jens Gronheid.

Inoqos Bewertungsansatz sei dabei ein Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Lebensmittelindustrie: “Durch die Erstellung skalierbarer Folgenabschätzungen auf Zutatenebene vermeidet inoqo die Verwendung von Daten auf Kategorie-Ebene”, heißt es von Albert Heijn.

Scope-3-Emissionen vermehrt im Fokus

Inoqo-Co-Founder und CEO Markus Linder schreibt der neuen Kooperation Pionierpotenzial zu: Man wolle “neue Standards für Transparenz und Nachhaltigkeit im Lebensmitteleinzelhandel” setzen und “andere Einzelhändler inspirieren”. Die Scope-3-Emissionsreduzierung – also die Betrachtung der Segmente Produktzutaten, Produktion und Vertrieb – benötige nämlich branchenübergreifend weitaus höhere Priorität, so Linder.

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AI Summaries

Regulatory Sandbox für Fintechs ist beschlossene Sache

  • Fintechs – also Startups mit Tätigkeit im Finanzbereich – bekommen eine neue Spielwiese. Denn der Nationalrat hat heute die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen.
  • Fintechs können damit ihr Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben, heißt es dazu in einer Presseaussendung des Finanzministeriums.
  • Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen.
  • Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.
  • Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen.
  • Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

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