16.05.2024
KOOPERATION

Impact Investing – Wohin mit dem Geld?

Bei dem 4Gamechangers-Festival in Wien diskutierten am Dienstag Birgit Radl-Wanko (Younus), Jörg Moshuber (Schoellerbank), Johannes Ortner (Alia), Simon Weiler (e-fund research) und Michaela Ernst über nachhaltiges Investieren. Moderiert wurde das Panel von der Präsidentin der Österreichisch-Amerikanischen Gesellschaft Monika Rosen.
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v.l.n.r.: Jörg Moshuber, Birgit Radl-Wanko, Simon Weiler, Monika Rosen, Johannes Ortner und Michaela Ernst (c) 4Gamechangers
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Wie erwirtschaften nachhaltige Investments eine vernünftige Rendite? Wie können Anleger:innen ihr Geld vor Greenwashing-Assets schützen? Über diese und weitere Fragen diskutierte am Dienstagvormittag Monika Rosen unter dem Titel „Impact Investing“ mit ihren Gästen.

Rendite, Rendite, Rendite

Beim nachhaltigen Investieren ist es die Schlüsselfrage: Wie schafft man es, mit seinem Kapital den gleichen Ertrag zu erzielen wie „klassische Fonds“? Wer will schon auf Rendite verzichten? Grundsätzlich zeigte sich dies in der Vergangenheit als schwierig (Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel). Der Fokus von Investments wird sich aber nach Auffassung von Johannes Ortner verschieben. „Wir alle kommen aus Generationen, wo der Gewinn im Fokus stand. Koste es, was es wolle“, meint der Co-Gründer und CEO des „Bankprojekts“ Alia, „ich glaube in 5 Jahren kommen wir in eine Zeit, wo der Impact im Vordergrund steht“. Er denkt, dass Unternehmen dann danach beurteilt werden, wie ihre Wirkung auf ihre Umwelt und die Gesellschaft sind.

Der ESG-Experte der Schoellerbank, Jörg Moshuber, sieht insbesondere in Green- und Social Bonds (Anleihen) für private Anleger:innen attraktive Assets. „Diese werden von der EU reguliert und finanzieren grüne und nachhaltige Projekte.“

Greenwashing beim Impact Investing

Grüne Fonds sehen sich immer wieder der Kritik ausgesetzt, sie würden mit der Aufnahme gewisser Unternehmensaktien Greenwashing betreiben. Auch große Geldhäuser wie beispielsweise Goldman Sachs mussten sich diese Vorwürfe anhören.

Ob bei Anlagen, wo grün draufsteht auch grün drin ist, kann Simon Weiler, CEO und Managing Partner von e-fundresearch klar mit einem „Jein“ beantworten. Es habe sich seiner Auffassung nach in den letzten Jahren zwar viel getan, aber man sei noch nicht am Ende des Wegs. Am Beispiel von VW erklärt Moshuber, wie Unternehmen auch wieder aus nachhaltigen Fonds entfernt werden können. Im ESG-Bereich werden Unternehmen nach folgenden drei Kriterien aufgenommen: Umwelt, Soziales und Governance. Bei VW sei laut Moshuber die Governance, also die Führung des Unternehmens der ausschlaggebende Faktor gewesen, wieso es aus den Nachhaltigkeitsfonds geflogen ist.

Der Konsens: Ein Unternehmen finden, das besser ist als die Konkurrenz in diesem Bereich. „In einer schlechten Gegend das beste Haus“, wie Monika Rosen diesen Konsens zusammenfasst. Gleichzeitig sollte man Anreize schaffen für eine merkliche Verbesserung.

Was heißt das für die Finanzierung von Startups?

Nachhaltigkeit ist auch beim Thema Investment angekommen. Anders als vor 20 Jahren sind Expert:innen in diesem Bereich bei großen Instituten nicht mehr in den Keller verband, sonder heiß begehrt, wie Simon Weiler, CEO und Managing Partner von e-fundresearch es pointiert auf den Punkt bringt. Für Kleinanleger:innen ist es aber noch immer schwer ersichtlich, welche Angebote wirklich grün sind und gleichzeitig eine gute Rendite erwirtschaften. Dafür müssten sich diese viel Zeit nehmen, um die richtigen Investments nach ihren Vorstellungen zu finden. Oder sie suchen sich aktiv gemanagte Fonds. Diese sind allerdings aufgrund der höheren laufend Kosten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsabschlägen bei grünen Anlagen nochmals unattraktiver. Daher ist wohl davon auszugehen, dass Kleinanleger:innen aufgrund der Einfachkeit weiterhin stark auf alt bewährtes wie einen MSCI-World ETF oder eine Core-Satellite-Strategie setzen.

Für Gründer:innen heißt dies, dass sie von nachhaltigen Fonds für Kleinanleger:innen wohl auch in naher Zukunft keinen Geldregen zu erwarten haben. Daher müssen sie weiterhin wohl oder übel aktiv an diese Herantreten. Allerdings: Impact Investing ist in den Geldinstituten angekommen, was für Startups in aller Regel positiv sein sollte. Aus dem Panel wird deutlich, dass alle anwesenden der Meinung sind, dass das Thema weiter in den Fokus rücken wird. Damit wird auch der Cashflow zunehmen, der von dieser Seite in nachhaltige Unternehmen fließt. Angesichts der derzeit schwierigen Finanzierungssituation zumindest ein kleiner Hoffnungsschimmer am Horizont, für die Finanzierung innovativer Ideen.

Summa Summarum

Insgesamt war das Panel an Dienstagvormittag ein netter Plausch, zu einem spannenden Thema, das wohl an Aktualität zunehmen wird. Die Gäste haben dies klar formuliert und Ansätze für weitere Diskussionen gegeben. Ein wirklicher AHA-Effekt blieb aber leider aus. Die Aufforderung an Anleger:innen sich stärker mit den Auswirkungen ihrer Investments zu befassen ist richtig und lobenswert. Allerdings wohl unrealistisch, da Österreicher:innen generell lieber auf ihrem ersparten schlafen und andererseits gerade Kleinanleger:innen eh schon massive Probleme haben, den Finanzmarkt im generellen nachzuvollziehen. „Bei der Diskussion um eine grüne Finanzierung […] kennt sich der Anleger früher oder später nicht mehr aus“, formulierte es Johannes Ortner. Wie könnte man aber dagegen vorgehen? Diese entscheidende Antwort beziehungsweise eine eingehendere Diskussion um Lösungsansätze blieb die Runde schuldig.

Immerhin: Die Moderation von Monika Rosen sorgte im Publikum immer wieder für Heiterkeit. Michaela Ernst, Chefredakteurin von Sheconomy, merkt außerdem an, dass die Auseinandersetzung mit nachhaltigen Investments merklich mehr Frauen in den Finanzmarkt holt. Birgit Radl-Wanko von Younus merkte mit Blick auf die Zukunft an, Anleger:innen sollten auch aggressiver Nachhaltigkeit bei den Unternehmen einfordern.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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