01.07.2021

Vor Börsengang: Robinhood meldet 1,4 Mrd. Dollar Quartalsverlust

Der Neobroker reichte für seinen Börsengang Dokumente bei der US-Börsenaufsicht ein. Im Geschäftsjahr 2020 war Robinhood demnach profitabel. Die GameStop-Kontroverse vermasselte dem Unternehmen jedoch das erste Quartal 2021.
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Robinhood geht an die Börse.
Robinhood geht an die Börse. | Foto: gguy - stock.adobe.com

Dass Robinhood dieses Jahr an die Börse will, ist schon länger bekannt – im März hieß es in Medienberichten, dass der Neobroker dafür Ende des zweiten Quartals anpeile. Dazu kam es nicht. Doch nun hat das Unternehmen offiziell die notwendigen Dokumente für ein Initial Public Offering (IPO) bei der Börsenaufsicht eingereicht. Darin werden auch Geschäftszahlen genannt: Demnach war Robinhood im Vorjahr profitabel und hat 2020 einen Nettogewinn von 7,45 Mio. Dollar verzeichnet – bei einem Umsatz von 959 Mio. Dollar.

Im Jahr zuvor hatte der Umsatz den Zahlen zufolge noch 278 Mio. Dollar betragen und der Neobroker einen Verlust von 107 Mio. Dollar eingefahren.

Auch zum ersten Quartal 2021 wurden Zahlen veröffentlicht: Hier lag der Umsatz bei 522 Mio. Dollar, unterm Strich verzeichnete Robinhood jedoch einen gewaltigen Verlust von 1,4 Mrd. Dollar. Nach Angaben des Finanzsenders CNBC war dieser vor allem auf Verluste aufgrund der GameStop-Kontroverse Anfang des Jahres zurückzuführen.

18 Mio. Kunden und 80 Mrd. Dollar an verwalteten Assets

Die Kundenanzahl lag mit Ende März den vorgelegten Dokumenten zufolge bei 18 Mio. – eine deutliche Steigerung gegenüber den 7,2 Mio. im März des Vorjahres. Berücksichtigt wurden in der Zählung nur Kunden, die tatsächlich Geld auf ihre Konten eingezahlt haben. Noch massiver stiegen im selben Zeitraum jedoch die verwalteten Assets an – von 19,2 Mrd. Dollar auf 80 Mrd. Dollar.

Der Börsengang wird, wie bereits bekannt war, an der Nasdaq stattfinden. Das Tickersymbol wird „HOOD“ lautet. Begleitet wird der Börsengang unter anderem von den Investmentbanken Goldman Sachs und JPMorgan Chase. Robinhood will dabei bis zu 100 Mio. Dollar an Kapital aufnehmen. Erst diese Woche war bekannt geworden, dass das Unternehmen in den USA wegen Verstößen im Umgang mit Kunden eine Strafe in der Höhe von 70 Mio. Dollar zahlen muss.

34 Prozent des Krypto-Handelsumsatzes mit Dogecoin

Die nun veröffentlichten Dokumente geben auch einen Einblick in der Krypto-Geschäft des Neobrokers: Demnach kamen im ersten Quartal 2021 rund 17 Prozent des gesamten Umsatzes aus Krypto-Trades. Und ganze 34 Prozent dieses Umsatzes – oder 6 Prozent des gesamten Umsatzes – wurden mit der Meme-Kryptowährung Dogecoin (DOGE) generiert. Der Wert der verwalteten Krypto-Assets belief sich Ende März auf 11,6 Mrd. Dollar – nach 480 Mio. Dollar Ende März 2020.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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