01.07.2021

Vor Börsengang: Robinhood meldet 1,4 Mrd. Dollar Quartalsverlust

Der Neobroker reichte für seinen Börsengang Dokumente bei der US-Börsenaufsicht ein. Im Geschäftsjahr 2020 war Robinhood demnach profitabel. Die GameStop-Kontroverse vermasselte dem Unternehmen jedoch das erste Quartal 2021.
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Robinhood geht an die Börse.
Robinhood geht an die Börse. | Foto: gguy - stock.adobe.com

Dass Robinhood dieses Jahr an die Börse will, ist schon länger bekannt – im März hieß es in Medienberichten, dass der Neobroker dafür Ende des zweiten Quartals anpeile. Dazu kam es nicht. Doch nun hat das Unternehmen offiziell die notwendigen Dokumente für ein Initial Public Offering (IPO) bei der Börsenaufsicht eingereicht. Darin werden auch Geschäftszahlen genannt: Demnach war Robinhood im Vorjahr profitabel und hat 2020 einen Nettogewinn von 7,45 Mio. Dollar verzeichnet – bei einem Umsatz von 959 Mio. Dollar.

Im Jahr zuvor hatte der Umsatz den Zahlen zufolge noch 278 Mio. Dollar betragen und der Neobroker einen Verlust von 107 Mio. Dollar eingefahren.

Auch zum ersten Quartal 2021 wurden Zahlen veröffentlicht: Hier lag der Umsatz bei 522 Mio. Dollar, unterm Strich verzeichnete Robinhood jedoch einen gewaltigen Verlust von 1,4 Mrd. Dollar. Nach Angaben des Finanzsenders CNBC war dieser vor allem auf Verluste aufgrund der GameStop-Kontroverse Anfang des Jahres zurückzuführen.

18 Mio. Kunden und 80 Mrd. Dollar an verwalteten Assets

Die Kundenanzahl lag mit Ende März den vorgelegten Dokumenten zufolge bei 18 Mio. – eine deutliche Steigerung gegenüber den 7,2 Mio. im März des Vorjahres. Berücksichtigt wurden in der Zählung nur Kunden, die tatsächlich Geld auf ihre Konten eingezahlt haben. Noch massiver stiegen im selben Zeitraum jedoch die verwalteten Assets an – von 19,2 Mrd. Dollar auf 80 Mrd. Dollar.

Der Börsengang wird, wie bereits bekannt war, an der Nasdaq stattfinden. Das Tickersymbol wird „HOOD“ lautet. Begleitet wird der Börsengang unter anderem von den Investmentbanken Goldman Sachs und JPMorgan Chase. Robinhood will dabei bis zu 100 Mio. Dollar an Kapital aufnehmen. Erst diese Woche war bekannt geworden, dass das Unternehmen in den USA wegen Verstößen im Umgang mit Kunden eine Strafe in der Höhe von 70 Mio. Dollar zahlen muss.

34 Prozent des Krypto-Handelsumsatzes mit Dogecoin

Die nun veröffentlichten Dokumente geben auch einen Einblick in der Krypto-Geschäft des Neobrokers: Demnach kamen im ersten Quartal 2021 rund 17 Prozent des gesamten Umsatzes aus Krypto-Trades. Und ganze 34 Prozent dieses Umsatzes – oder 6 Prozent des gesamten Umsatzes – wurden mit der Meme-Kryptowährung Dogecoin (DOGE) generiert. Der Wert der verwalteten Krypto-Assets belief sich Ende März auf 11,6 Mrd. Dollar – nach 480 Mio. Dollar Ende März 2020.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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