30.04.2018

FPÖ Wien fordert endgültiges Uber-Verbot

Die Wiener FPÖ stellt sich in einer Aussendung klar auf die Seite der Taxiinnung. Argumentiert wird unter anderem mit "Hungerlöhnen" der Uber-Fahrer.
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Uber-Verbot FPÖ
(c) fotolia.com - Rainer Fuhrmann / FPÖ: Toni Mahdalik

Hoch erfreut zeigte sich der Verkehrssprecher und Klubobmann der Wiener FPÖ, Toni Mahdalik vergangene Woche, als die einstweilige Verfügung des Taxi-Unternehmens 40100 gegen Uber in Wien publik wurde. Er sprach in einer Aussendung von einem „Etappensieg“. Und stellte gleich klar: „Jetzt geht es darum, dass Uber auch nicht wieder zurückkommt“. Entsprechend groß ist der Ärger bei der Wiener FPÖ darüber, dass der Fahrtendienst schon am Freitag wieder loslegte. Die Änderung der Geschäftsbedingungen, die das ermöglichte, will man bei den Freiheitlichen nicht gelten lassen. Stattdessen fordert man ein endgültiges Uber-Verbot in Wien.

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Hintergrund: „100.000 Euro Strafe pro Verstoß“

Konkret sehen diese neuen Geschäftsbedingungen vor, dass Uber-Fahrer nach abgeschlossenem Auftrag wieder zum Betriebssitz zurückfahren müssen, wenn sie nicht bereits einen Folgeauftrag haben. Damit will Uber das Gesetz, auf das sich die Taxizentrale 40100 bei ihrer Klage bezogen hatte, erfüllen. Der Anwalt des Taxi-Unternehmens hatte von 100.000 Euro Strafe pro nachgewiesenem Verstoß gesprochen.

„Geschäftsmodell von Uber in Wien nicht anwendbar“

„Der US-Milliardenkonzern lässt jetzt kleine Mietwagenunternehmen eine Vereinbarung unterschreiben, die das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben ist. Damit will Uber alle Haftungen auf die Unternehmer und letztendlich an die Fahrer abwälzen“, lässt sich Karl Baron, Präsident der Freiheitliche Wirtschaft, in einer neuen Aussendung zitieren. Denn Mietwagenunternehmer könnten nun mit Klagsforderungen von vielleicht hunderttausenden Euro konfrontiert werden, „nur weil das Geschäftsmodell von Uber in Wien so nicht anwendbar ist“.

Mahdalik beobachtet Uber-Fahrer am Flughafen

Und Verkehrssprecher Mahdalik will derartige Verstöße bereits selbst beobachtet haben: „Auch heute warten Uber-Fahrer, die gleichsam um Hungerlöhne fahren, wieder am Flughafen auf Kundschaft für die Rückfahrt, statt wie vorgeschrieben zur Betriebsstätte zurückzukehren“, wird er in der neuen Aussendung zitiert. Er wisse von weiteren Testfahrten, heißt es dort weiter. Und der Klubobmann erneuert seine Kampfansage: „Mit diesem Papier treibt Uber unsere Unternehmen in den Konkurs – das lassen wir nicht zu“. Ob er damit nun die Mietwagenunternehmen, die Taxi-Unternehmen oder beide meint, geht nicht genau hervor.

„Es führt kein Weg an Uber-Verbot vorbei“

In der Aussendung wird jedoch klargestellt: „Die FPÖ wird diesen weiterer Winkelzug auf dem Rücken der ehrlichen Taxifahrer nicht hinnehmen, es führt daher kein Weg am Verbot von Uber in Wien vorbei. WK, Taxiinnung und die Stadt müssen Schulter an Schulter für die Wiener Taxler kämpfen“. Einen entsprechenden Antrag im Wiener Gemeinderat gab es dazu dem Vernehmen nach aber noch nicht. Bei einer Gemeinderatssitzung am vergangenen Freitag wurde das Thema jedenfalls heiß zwischen NEOS und FPÖ diskutiert. Dort meinte Baron übrigens, die Taxiinnung sei das Problem bislang „zu lasch“ angegangen. Von einem Uber-Verbot sprachen die FPÖ-Mandatare in der Sitzung jedoch nicht.

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Digitale Identifikation, regulatorische Prüfungen (u.a. KYC und KYB) und rechtsgültige digitale Verträge – damit überzeugte das 2019 gegründete Wiener RegTech-Unternehmen schon bislang Banken wie die Raiffeisen Bankengruppe und die Bawag, Versicherungen wie Wüstenrot, Fintechs wie froots und Conda, Krypto-Unternehmen wie Cryptonow und WhiteBIT und öffentliche Institutionen wie Wiener Wohnen. Neben Österreich ist man etwa auch in Deutschland, der Schweiz und mehreren Ländern in Südost- und Osteuropa aktiv.

„Know Your Agent“ als zusätzliches Geschäftsfeld

Eine zentrale Rolle in der Weiterentwicklung des Angebots soll nicht nur die European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet) spielen, die bis Ende dieses Jahrs von allen EU-Staaten bereitgestellt werden muss. Mit „Know Your Agent“ (KYA) will signteq auch ein zusätzliches Geschäftsfeld aufbauen, das den Boom-Bereich Agentic AI aus RegTech-Perspektive adressiert. „Heute müssen Unternehmen wissen, wer ihr Kunde ist. Morgen müssen sie zusätzlich wissen, welcher KI-Agent für wen handelt, wozu er berechtigt ist und wer dafür verantwortlich ist“, erläutert Simon Schnabl, Gründer und Geschäftsführer von signteq.

Steinberger, Giretzlehner, Compass-Verlag u.a. investieren

Für diese Pläne und die weitere internationale Expansion holte sich signteq nun eine nicht genau bezifferte siebenstellige Kapitalspritze. Mit OpenClaw-Entwickler Peter Steinberger gewann das Unternehmen dabei nicht nur einen denkbar prominenten Investor, sondern auch eine der international zentralen Figuren im neuen Zielmarkt Agentic AI. Hinzu kommen in der aktuellen Runde der bereits seit 2024 beteiligte Compass-Verlag, Runtastic-Mitgründer René Giretzlehner, die Franz-MayrMelnhof-Saurau Beteiligungs GmbH und weitere nicht genannte Investor:innen.

Steinberger kommentiert in einem Statement: „KI-Agenten werden schon bald eigenständig für Menschen und Unternehmen handeln. Damit wird Vertrauen zur Schlüsselfrage: Wer steckt hinter einem Agenten – und was darf er? signteq baut dafür heute schon die Infrastruktur und denkt digitale Identität konsequent weiter: von Know Your Customer zu Know Your Agent. Diese Kombination aus starkem Kerngeschäft und klarer Zukunftsvision hat mich überzeugt.“

„Was wir in Österreich aufgebaut haben, skalieren wir jetzt international“

„Digitale Identität ist längst zu einer zentralen Infrastruktur für digitale Geschäftsmodelle geworden. Was wir in Österreich gemeinsam mit Banken, Versicherungen, Technologieunternehmen und der öffentlichen Hand aufgebaut haben, skalieren wir jetzt international – mit Europa als starkem Ausgangspunkt“, kommentiert Gründer Simon Schnabl. Zugute kommen sollen dem Unternehmen neben der erwähnten EUDI-Wallet, die Teil der eIDAS 2.0-Verordnung ist, noch weitere Regulierungen aus diesem Gesetzespaket sowie die kommendes Jahr anwendbare europäische Geldwäscheverordnung AMLR.

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