08.01.2019

Erst ein Viertel der Ö-Unternehmen haben DSGVO vollständig umgesetzt

Einer Deloitte-Umfrage zufolge sind die Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO mehr als ein halbes Jahr nach Inkrafttreten bei Österreichs Unternehmen bei weitem noch nicht flächendeckend umgesetzt.
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DSGVO - Deloitte-Umfrage
(c) fotolia.com - Robert Kneschke

Vor etwa einem Jahr stieg die Anspannung bei den heimischen Unternehmen merkbar an. Am 25. Mai 2018 würde die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO endgültig inkrafttreten und viele sahen in der eigenen Firma langsam Gefahr in Verzug. Kein Wunder, waren die zu setzenden Maßnahmen doch sehr weitreichend und die angedrohten Strafen in Millionenhöhe schlichtweg existenzgefährdend. Man bemühte sich also, bis zum Stichtag alles unter Dach und Fach zu haben. Ein Unterfangen von dem jetzt getrost gesagt werden kann: Es ist bei weitem nicht gelungen.

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12 Prozent mit DSGVO noch „am Anfang“

Laut einer Deloitte-Umfrage, für die 212 österreichische Unternehmensvertreter in leitender Position befragt wurden, ist man bei der Mehrheit der heimischen Unternehmen auch mehr als ein halbes Jahr nach Inkrafttreten nicht soweit. Konkret gaben nur rund ein Viertel der Befragten an, die Maßnahmen vollständig umgesetzt zu haben. Etwa zwei Drittel behaupteten demnach, „auf einem guten Weg“ zu sein. Und immer noch ganze zwölf Prozent gaben an, sich in der Umsetzung noch am Anfang zu befinden. Die einen Monat vor dem Inkrafttreten im Nationalrat beschlossene massive Entschärfung bei der Ahndung von DSGVO-Verstößen dürfte hier wohl einen entscheidenden Beitrag geleistet haben.

Rechtliche Auslegung als größte Herausforderung

Deloitte fragte auch nach den größten Herausforderungen bei der Umsetzung. Die Befragten hätten vor allem die rechtliche Auslegung und die Umsetzung von Löschfristen als sehr herausfordernd beschrieben, heißt es vom Beratungsunternehmen. Die Einführung einer Datenschutzorganisation hätte hingegen für weniger Probleme gesorgt und auch die Einhaltung des Budgets der der großen Mehrheit leicht gefallen.

Neue Flexibilität

Bei Deloitte sieht man das Ergebnis im Großen und ganzen dennoch positiv. „Die Umfrageergebnisse zeigen, wie flexibel die heimischen Unternehmen mittlerweile sind. Die Anpassung an neue rechtliche Anforderungen, das Einführen neuer Rollen und Prozesse sowie die Kalkulation stellen keine großen Hürden dar. In erster Linie sind es rechtliche Unklarheiten bei der EU-DSGVO, die bei vielen zu Verunsicherung führen“, sagt dazu Andreas Niederbacher, Senior Manager bei Deloitte Österreich.

Datenschutz-Vorsätze für 2019

Nun würde sich die Mehrheit der befragten Unternehmen auf Prozessoptimierungen und Prävention fokussieren. Dabei steht laut Umfrage die Verbesserung des Löschkonzepts mit 51 Prozent auf Platz 1 der Neujahrsvorsätze zum Thema Datenschutz. Der verstärkte Einsatz von entsprechenden Awareness-Maßnahmen sowie die Evaluierung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten liegen gemeinsam auf Platz 2. Gezielte Mitarbeiterschulungen befinden sich auf Platz 3 der Datenschutzvorhaben für 2019. Fast drei Viertel der Studienteilnehmer haben inzwischen einen eigenen Datenschutzbeauftragten. Rund 60 Prozent haben sich für die Umsetzung bislang externe Unterstützung geholt.

⇒ Die Umfrageergebnisse im Detail

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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

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Der Cloud & AI Development Act: Eine Übersicht

Der EU AI Act, der 2024 in Kraft trat, reguliert den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa streng nach Risikostufen, um Anwendern Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit zu garantieren.

Demgegenüber erlaubt der amerikanische Cloud Act den US-Behörden den Zugriff auf Daten von US-Tech-Konzernen, völlig unabhängig davon, in welchem Land diese Server physisch stehen. Wenn eine US-Behörde zum Beispiel Daten von Microsoft fordert, muss Microsoft diese laut US-Recht herausgeben – selbst wenn die Daten auf einem Server in Frankfurt liegen.

Als europäische Antwort darauf führt der Cloud and AI Development Act (CADA) nun ein verbindliches Bewertungssystem (SEAL) für öffentliche Ausschreibungen ein. Dieses Gesetz verpflichtet sensible staatliche Sektoren dazu, bevorzugt rein europäische Cloud-Infrastrukturen zu nutzen, die gegen ausländische Datenzugriffe rechtlich immun sind. Dadurch setzt sich in Zukunft nicht mehr das beste Preis-Leistung-Angebot durch, sondern es muss für besonders kritische Sektoren eine europäische Lösung verwendet werden.

Das Praxisbeispiel Qwant

Laut dem Nachrichtenportal Politico fordern auch die EU-Abgeordneten selbst mehr digitale Souveränität. Dabei soll statt der amerikanischen Suchmaschine Google in Zukunft das französische Qwant als Standard-Suchmaschine im EU-Parlament verwendet werden. Laut einer internen Mitteilung an die Abgeordneten, die Politico vorliegt, erfolgt dieser Schritt im Einklang mit der Verpflichtung des Parlaments zu „digitaler Souveränität und dem Schutz der personenbezogenen Daten von Nutzern“. Die Abgeordneten dürften schon letztes Jahr mehr Unabhängigkeit im Unternehmen gefordert haben.

Auch auf nationaler Ebene von Bedeutung

Zurück in Österreich. Auch hier sorgt die Digitale Souveränität am Mittwoch in der Bundesratssitzung für Gesprächsstoff.

Seitdem die geopolitische Lage gekippt ist, habe Europa bitter gelernt, was es heißt, im Energiebereich nicht souverän zu sein, sagte Staatssekretär Alexander Pröll. „Genau diesen Fehler dürfen wir bei digitalen Technologien kein zweites Mal machen.“ Daten, Clouds und Künstliche Intelligenz (KI) seien die Ressourcen des Jahrhunderts. Wer sie kontrolliert, habe die Macht. Wer sich abhängig macht, werde erpressbar, so Pröll. 

Gehen die Meinungen der österreichischen Parteien normalerweise auseinander, zeigt sich bei diesem Thema Einigkeit: Die Digitale Souveränität sollte auf allen Ebenen angedacht werden und die aktuelle digitale Abhängigkeit von ausländischen – insbesondere US-amerikanischen – Technologieanbietern, stelle ein massives Problem dar.

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