19.10.2018

“innovate or die”: Innovation in Familienunternehmen

Im Rahmen eines Workshop-Nachmittags am Erste Campus Wien in Kooperation zwischen Erste Bank und Deloitte ging es um das Thema Innovation in Familienunternehmen.
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der brutkasten / Haris Dervisevic: Reinhard Prügl über Innovation in Familienunternehmen
(c) der brutkasten / Haris Dervisevic: Reinhard Prügl über Innovation in Familienunternehmen
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Wie gehen Familienunternehmen mit den rasanten Entwicklungen in der Wirtschaft um? Welchen Einfluss haben technologische Veränderungen und wie wichtig sind Innovationen für den erfolgreichen Fortbestand familiengeführter Unternehmen? Diesen Fragen sowie den Chancen und Herausforderungen im Kontext Innovation gingen beim gestrigen Workshop-Nachmittag am Erste Campus Wien in Kooperation mit  Experten von Erste Bank und Deloitte aus den Bereichen Recht, Finanzen und Unternehmertum auf den Grund.

+++ Unternehmerfamilien: Warum auch die nächste Generation oft gründet +++

400 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr in Österreich

51 Prozent der österreichischen Betriebe sind Familienunternehmen, insgesamt erwirtschaften sie mehr als 400 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr. Somit sind familiengeführte Unternehmen ein wichtiger Bestandteil der heimischen Wirtschaft, mehr als 70 Prozent der ArbeitnehmerInnen in Österreich sind in Familienunternehmen tätig. Dabei gilt zu beachten, dass ein familiengeführtes Unternehmen per Definition nicht abhängig von der Größe des Unternehmens ist, sondern von einem entscheidenden Faktor: dem wesentlichen Einfluss, den eine Familie auf die Strategie des Unternehmens hat und dadurch einen maßgeblichen Beitrag zum erfolgreichen Überleben des Unternehmens leistet. Dies kann in der Form von Beiräten stattfinden, aber auch in der operativen Führung.

Video-Interview mit Reinhard Prügl und Friedrich Wiesmüllner vom Event:

Längerer Fortführungswille

Familienunternehmen weisen wirtschaftliche Besonderheiten auf, die vor allem in Zeiten rasanter Veränderungen am Markt einen entscheidenden Faktor zum Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens beitragen. So werden zum Beispiel Entscheidungen eher langfristig getroffen, da ein familiengeführtes Unternehmen vor allem von einem längeren Fortführungswillen geprägt ist und hauptsächlich daran interessiert ist, Vermögenswerte aufzubauen, die generationenübergreifend weitergegeben werden können – im Gegensatz zu kurzfristigen Profiten und Exit-orientierten Geschäftsmodellen, wie es oft bei Startups der Fall ist.

“Ohne Innovation geht gar nichts”

Doch wie können Familienunternehmen gerade in Zeiten, die von rasanter Beschleunigung und immer schneller stattfindenden technologischen Veränderungen geprägt sind, mit diesem Ansatz überhaupt bestehen? Die Antwort ist einfach: Ohne Innovation geht gar nichts. “Wir leben in einer Zeit, in der es für alle Beteiligen eine Herausforderung darstellt, mit dem technologischen Fortschritt mitzuhalten – gerade Familienunternehmen, deren zentrales Ziel das langfristige Überleben ist, haben nur dann eine realistische Chance auf Fortbestand, wenn sie sich intensiv mit dem Thema Innovation auseinandersetzen. Ohne Innovation geht gar nichts, Innovation ist – getreu dem Motto innovate or die – der Schlüssel zum langfristigen Überleben einer Generation”, so Keynote-Vortragender Reinhard Prügl, wissenschaftlicher Leiter des Friedrichshafener Instituts für Familienunternehmen (FIF) und Inhaber des Lehrstuhls für Innovation, Technologie und Entrepreneurship an der Zeppelin Universität.

Immer früherer Generationswechsel

Familienunternehmen sichern ihren Fortbestand durch die Weitergabe des Unternehmens an die nachfolgende Generation. Gerade diese Zeit des Generationenwechsels kann als Zeit des Umbruchs und der Veränderung genutzt werden, um Innovationen voranzutreiben und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Eine weitere Besonderheit ist, dass dieser Generationswechsel heutzutage immer früher stattfindet, da die jüngere Generation vor allem einen wichtigen Beitrag zum Thema Digitalisierung leisten und mit technologischen Veränderungen meist besser umgehen kann. Anstatt wie früher oft zwanzig Jahre zu warten, bis die nächste Generation das familieneigene Unternehmen übernehmen darf, ist es durchaus sinnvoll, den jüngeren Familienmitgliedern weitaus früher Zugang zu unternehmerischen Schlüsselpositionen zu verschaffen – idealerweise in Zusammenarbeit mit erfahrenen Führungskräften. Ein Austausch, von dem beide Seiten profitieren.

Video-Interview vom Event:

Digitalisierung und Innovation in Familienunternehmen

Live vom Erste Campus über die Innovation und Digitalisierung in Familienunternehmen und deren Startup-Collaboration mit Spezialthemen Vermögensübertragung, „Familienverfassung sowie Strukturierung und Transaktionen.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 18. Oktober 2018

Familienverfassung als Option

Doch gerade dieser Generationenwechsel ist nicht immer einfach – so herrscht in einem Familienunternehmen ein besonderes Spannungsverhältnis – dies kann sich je nach der Beziehung der Familienmitglieder zueinander besonders positiv oder negativ auf den geschäftlichen Erfolg auswirken. Eine Möglichkeit, diesen Spannungen vorzubeugen, besteht in der Erstellung einer Familienverfassung – ein rechtliches Dokument, das ähnlich einem Vertrag, den Ablauf unternehmensinterner Prozesse sowie die leitenden Werte, nach denen das Unternehmen auch in Zukunft geführt werden soll, festhält.

Familienunternehmen: Von traditioneller zu umsetzender Sichtweise

Die größte Herausforderung, mit der ein Familienunternehmen jedoch auch in Zukunft verstärkt konfrontiert sein wird, ist es, von der traditionellen Sichtweise in eine umsetzende Sichtweise zu kommen. Sonst besteht die Gefahr, dass Firmen, die seit mehreren Generationen am Markt bestehen, von innovativen Jungunternehmen überholt werden. Es sei Aufgabe von Politik und Gesellschaft, das Zusammenspielen beider Unternehmen zu fördern und somit den Fortbestand von Unternehmen, die einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung in Österreich beitragen, langfristig zu sichern.

⇒ Zur Page des Erste Campus Wien

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Die Kurstafel:

📉 Zweite schwache Woche in Folge, Bitcoin bei 63.600 Dollar

Starten wir mit einem Blick auf die Marktentwicklung. Nach der bereits schwachen Vorwoche (siehe Crypto Weekly #144) ging weiter abwärts. Bei Bitcoin blieb die zuletzt Anfang Juni überschrittene Marke von 70.000 US-Dollar somit außer Reichweite. Unter den großen Krypto-Assets verzeichneten Solana (minus elf Prozent) und Dogecoin (minus 13 Prozent) besonders starke Verluste, während sich Ethereum mit einem geringfügigen Kursabschlag von unter einem Prozent vergleichsweise fast stabil hielt - doch dazu später noch mehr.

Unter Druck geriet der Markt jedenfalls vor allem zum Wochenausklang. Unmittelbaren Auslöser dafür gab es keinen. Die Verluste dürften wieder einmal auf das allgemeine Marktumfeld zurückzuführen sein: Auch an der tech-lastigen US-Börse Nasdaq ging es am Donnerstag klar abwärts und am Freitag zeichnete sich vorbörslich ein eher schwacher Handelsstart ab. 

Die Nasdaq gilt gemeinhin als bester Vergleichsindikator für den Kryptomarkt. Denn empirisch bewegen sich Kryptowährungen weiterhin wie klassische Risk-on-Assets, zu denen auch Tech-Aktien zählen: Sie steigen, wenn die Risikolaune am Markt hoch ist - und fallen, wenn die Zeichen auf Zurückhaltung stehen. Der Aktienmarkt ist stark von den makroökonomischen Rahmenbedingungen beeinflusst, was dann indirekt auf den Kryptomarkt wirkt. 

Schon in der Vorwoche hatte sich die Zinsentscheidung der US-Notenbank - oder genauer gesagt, ihr Ausblick auf das laufende Jahr - in den Krypto-Kursen niedergeschlagen. Die Korrelation zwischen Krypto-Assets und US-Aktienmarkt ist - mit Unterbrechungen - insbesondere seit der Coronakrise stark. 

😮 US-Börsenaufsicht stellt Ethereum-Untersuchung ein…

Das größte Thema in den vergangenen Wochen in der Kryptobranche war aber nicht die Makroökonomie, sondern die US-Politik, in der sich Tauwetter abzuzeichnen begann. Zuerst genehmigte die US-Börsenaufsicht überraschend Ethereum–Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #141). Dann positionierte sich der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump mit einer expliziten Pro-Krypto-Message. Und schließlich gab es Medienberichte, die auch noch auf eine Neupositionierung des Lagers von Amtsinhaber Joe Biden hindeuteten (siehe Crypto Weekly #142). 

Hier gibt es also zwei Ebenen: Einerseits die Positionierung der Kandidaten im Wahlkampf, andererseits das Vorgehen der in diesem Bereich wohl wichtigsten Behörde. Und zu zweiterem Themenkreis gab es diese Woche eine weitere interessante Entwicklung: Denn die Börsenaufsicht hat offenbar eine Untersuchung zu Ethereum eingestellt. Dies gab das Blockchain-Unternehmen Consensys Mitte der Woche bekannt

Consensys hatte im April eine Klage gegen die Börsenaufsicht eingebracht. Das Ziel der Klage: Endlich Klarheit zu schaffen, ob Ethereum nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist oder nicht. Im Zuge dessen wurde bekannt, dass die Börsenaufsicht bereits im März 2023 eine Untersuchung zu genau dieser Frage eingeleitet hatte. Dies geschah offenbar vor dem Hintergrund der Umstellung des Ethereum-Konsensusmechanismus von “Proof of Work” auf “Proof of Stake” nach dem berühmten “Merge” im September 2022. Diese Untersuchung dürfte nun eingestellt worden sein.

"Die Entscheidung folgt auf einen Brief, den wir am 7. Juni geschickt haben, in dem wir die Börsenaufsicht gebeten haben, zu bestätigen, dass die Genehmigungen der ETH-ETFs vom Mai, die davon ausgingen, dass ETH eine Commodity (und kein Wertpapier, Anm. d. Red.) ist, bedeuten, dass die Behörde ihre Ethereum-2.0-Untersuchung einstellen wird", schreibt Consensys in einer Mitteilung. Ethereum 2.0 war eine Zeit lang der gängige Begriff für Ethereum nach dem “Merge”, also für das “Proof of Stake”-Ethereum.

🤔 Was die Entscheidung bedeutet - und was nicht

Zumindest lässt sich aus der Entscheidung wohl ableiten, dass die Argumente für eine Einstufung von Ethereum als Wertpapier nach Ansicht der Börsenaufsicht vielleicht nicht ganz so stark sind, wie Anfang 2023 gedacht. Gleichzeitig bedeutet die Einstellung der Untersuchung aber nicht, dass die Börsenaufsicht definitiv akzeptiert hat, dass Ethereum nicht als Wertpapier einzustufen ist. 

Eine interessante Einordnung dazu traf die auf Wertpapierrecht spezialisierte Jus-Professorin Carol Goforth von der University of Arkansas gegenüber Cointelegraph. Denn anders als von Consensys in der oben zitierten Mitteilung suggeriert, hat nach Einschätzung der Juristin “die  Zulassung eines ETF nichts damit zu tun, ob der Basiswert ein Wertpapier ist". Die Entscheidung der Börsenaufsicht, die Ethereum-Untersuchung einzustellen, sei aber "ein ziemlich guter Hinweis darauf, dass die Agentur nicht glaubt, ein Gericht davon überzeugen zu können, dass ETH ein Wertpapier ist." Die Behörde habe wohl eine möglicherweise peinliche Niederlage vor Gericht vermeiden wollen, vermutet die Juristin. 

Zusammenfassend gesagt: Gewissheit darüber, ob die Börsenaufsicht Ethereum als Wertpapier betrachtet, gibt es weiterhin nicht. Aber die Entscheidung ist ein weiteres Indiz dafür, dass eine solche Rechtseinschätzung in den USA zunehmend an Rückhalt verliert - auch innerhalb der Börsenaufsicht selbst.  


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