17.04.2018

Die DSGVO umsetzen – ein Ratgeber für Startups & KMU aus Österreich

Mit 25.Mai 2018 müssen Unternehmen konform zur Datenschutz-Grundverordnung arbeiten. Wir bringen einen Ratgeber zur sauberen Umsetzung.
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DSGVO-Umsetzung
(c) Marko Kovic: (vlnr.) Markus Costabiei (Akarion), Richard Lutschounig (Paybon), Dejan Jovicevic (derbrutkasten), Arthur Stadler (Stadler Völkel Rechtsanwälte) und Benedikt Aichinger (swync) beim Brutkasten Meetup #3 am Podium.

In rund fünf Wochen wird die Übergangsfrist seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung vor zwei Jahren enden und Unternehmen drohen Strafen von bis zu vier Prozent ihres jährlichen Gesamtumsatzes, wenn sie den Richtlinien der DSGVO nicht folgen. Insgesamt zielt die neue Rechtsverordnung darauf ab, die “Grundrechte des Bürgers auf Privatsphäre zu schützen und auszubauen”, so Benedikt Aichinger von Swync, einer App, die für Unternehmen die Datenschutzerklärung anpasst und ein Verarbeitungsverzeichnis erstellt. Weil in den Unternehmen häufig Unsicherheit herrscht, was das in der Praxis bedeutet, stellen wir hier einen Ratgeber bereit, um sich dem Thema DSGVO-Umsetzung als Startup oder KMU zu stellen.

+++ Brutkasten Meetup #3: Die DSGVO zwischen reeller Gefahr und “Panikmache” +++

Die Tipps im Ratgeber dienen dabei Startups und Unternehmen, die nicht direkt mit ihren Daten Geld verdienen, sondern sich in den Themenfeldern HR / Mitarbeiterdaten, Analytics und Trackingtools, bei Löschungs- und Auskunftsanfragen durch Kunden und in ihrer Dokumentationspflicht absichern möchten.

Im Rahmen der Podiumsdiskussion beim Brutkasten Meetup in der vergangenen Woche weist Richard Loutschounig von Paybon darauf hin, dass die DSGVO auch Chance für Marketing & Sales sein kann. So sei die hauseigene Lösung zur Verteilung von Essensgutscheinen im Unternehmen bereits DSGVO-konform. Etwas, das Kunden nicht nur wohlwollend wahrgenommen haben, sondern auch aktiv nachgefragt hätten.

Dateninventur, Relevanzprüfung & Zweckwidmung

Der erste Schritt in der DSGVO-Umsetzung ist dabei die Dateninventur. Relevant sind im Sinne der DSGVO alle personenbezogenen Daten, die ein Unternehmen erhebt oder in jeglicher Form erhoben hat und damit bei sich lagert, egal ob auf Datenträgern, mittels externen Dienstleistern oder in Aktenordnern.

Personenbezogene Daten umfassen dabei alles, was sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person bezieht. Neben Daten aus Tracking- und Analytics-Tools oder Kaufvorgängen im Online Shop bzw. Ladengeschäft vor Ort, betrifft das auch Videoaufnahmen, IP-Adressen – so sie nicht anonymisiert vorliegen – oder eben Mitarbeiterdaten und Datenübertragung zwischen dem Unternehmen und Dienstleistern. Leicht vergessen wird dabei das Thema Gewinnspiele.

Unternehmen sollten deshalb unbedingt einen offiziellen Datenschutzbeauftragten ernennen, der sich mit dem Thema ausgiebig befasst. Im ersten Schritt heißt das, zu erheben, welche Daten im Unternehmen wozu vorliegen und sie einer Relevanzprüfung zu unterziehen. Was man an Daten nicht (mehr) braucht, kann man unmittelbar löschen. Hilfreich sind dabei als Basis Checklisten, wie die von der Wirtschaftskammer Österreich. Rechtsanwalt Dr. Arthur Stadler von der Kanzlei Stadler Völkel schlägt vor, sich für die Dateninventur im Unternehmen folgende Fragen zu stellen:

  • Welche Daten aus welchen Datenquellen werden erhoben?
  • Was wird mit den erhobenen Daten gemacht?
  • Wozu werden sie gebraucht?
  • Wie werden sie aufbewahrt?
  • Wer arbeitet mit ihnen oder hat Zugriff auf sie?

Mit Antworten auf diesen Fragen, und allen Datenquellen sowie Dienstleisterdaten als Basis, kann man im nächsten Schritt die notwendigen Dokumente für die DSGVO aufbereiten.

Notwendige Dokumente für die DSGVO

Startups und Unternehmen, die mit Daten nicht direkt Geld verdienen, sondern sie zum Verkauf erheben sowie im Kontext von Mitarbeiterdaten verarbeiten, müssen verschiedene Dokumente erstellen bzw. anpassen.

Anpassung von Datenschutzerklärung & AGBs

Hier muss festgehalten werden, wozu welche Daten erhoben und aufbewahrt werden. Das betrifft Tracking-Daten wie aus Google Analytics als auch Transaktionsdaten im Online Shop. Rein steuerrechtlich muss man Transaktionsdaten sieben Jahre lang aufbewahren, erinnert Richard Lutschounig. Die App Swync unterstützt Unternehmen hierbei mit einem Fragenkatalog, auf dessen Basis man eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung automatisch erstellen kann.

Verarbeitungsverzeichnis

Im Verarbeitungsverzeichnis wird festgehalten, welche Daten wozu erhoben werden, wer Zugriff auf sie hat oder an wen sie weitergeleitet werden und welche Löschungs- bzw. Aufbewahrungsfristen dafür festgelegt worden sind. Es finden sich Mustervorlagen dazu unter anderem bei der WKO. Auch hier unterstützt die App Swync Unternehmen bei der automatischen Erstellung.

Folgenabschätzung & Data Breach Notification

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist dann zu erstellen, wenn sensible Personendaten verarbeitet werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um GPS-Daten, Bankdaten, Ausweisdokumente, im Falle einer Videoüberwachung oder wenn man Kundendaten zum Profiling für personalisierte Werbung nutzt.

Auch hier gibt es Ausnahmen für Startups und kleinere Unternehmen im Sinne des “berechtigten Interesses” bei z.B. Kaufvorgängen. Für Startups empfiehlt sich hier Relevanzprüfung, falls solche sensiblen Personendaten erhoben werden. “Ist es nicht besser, weniger Daten zu erheben?”, wirft dazu Richard Lutschounig als Frage in den Raum.

Startups sind ansonsten gut beraten, sich bei diesem Thema Beratung zu holen, genau wie für den Fall eines Datenverlusts und der Data Breach Notification. Im Fall eines Datenverlusts muss außerdem eine Meldung an die österreichische Datenschutzbehörde erfolgen.

Tracking-Tools, Dienstleister und Auftragsdatenverarbeitung

Startups und Händler setzen in vielen Fällen bei der Datenverarbeitung auf externe Software und Tools wie beispielsweise Google Analytics zum Besuchertracking oder Zahlungsdienstleister im Online Shop.

Für Unternehmen und ihre DSGVO-Umsetzung heißt das, bei diesen Dienstleistern nachzuhaken und einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zu unterschreiben, so dass die Verantwortung beim Dienstleister liegt, sich bei Problemen zu melden und um DSGVO-Konformität der eigenen Software zu kümmern. Dienstleister wie Google kümmern sich hierum bereits und versenden Mails mit Anweisungen, worauf man im Sinne der DSGVO achten muss.

Löschungs- & Auskunftsanfragen und der Notfallplan

Warnungen gibt es beim Thema DSGVO immer wieder vor Löschungsanfragen durch Nutzer oder Kunden. Dem Privatnutzer steht es frei, sich ab 25.Mai jederzeit an ein Unternehmen zu wenden und um Datenauskunft, -herausgabe und -löschung zu bitten.

Unternehmen müssen also Zugriff auf Nutzerdaten haben und einen Prozess entwerfen, um solche Anfragen bei Bedarf schnell bearbeiten zu können. Das gilt auch für Rechnungen mit Personendaten oder Kontaktformulare und Newsletter auf der Homepage. Es ist genauso notwendig, einen Notfallplan vorzubereiten, sollte es zu Datenpannen kommen. Die DSGVO ist somit eine gute Gelegenheit, die eigene IT Security auf den neuesten Stand zu bringen.

Softwarelösungen für die DSGVO und Mitarbeiterdaten

Besonders wichtig für junge Unternehmen ist die interne DSGVO-Konformität, wenn es um Mitarbeiterdaten geht. Auch hier muss erfasst werden, welche Daten wozu erhoben werden, wie sie aufbewahrt werden und wer Zugriff auf sie hat. Akarion-Gründer Markus Costabiei weist auf die interne Zirkulation von Mitarbeiterdaten zwischen Personalabteilung, Lohnbüro, ggf. Betriebsarzt und Kantine hin.

Mit Akarion entwickelt Costabiei eine umfassende Softwarelösung zur DSGVO-Umsetzung auf Basis der Blockchain. Die Software erhebt und steuert Datenüberwachung, -verarbeitung und -kontrolle im Unternehmen und bietet eine Administrationsoberfläche an, um auch bei Auskunfts- & Löschungsanfragen durch Kunden & Nutzer gewappnet zu sein. Aufgrund der Brisanz des Themas arbeiten weitere Unternehmen an ähnlichen Software-Lösungen, um DSGVO-konform zu arbeiten.

DSGVO-Umsetzung als Chance

Insgesamt ist die DSGVO eine Chance für Startups und KMUs, sich für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren und die eigenen Datenbestände aufzuräumen. Die genannten Punkte in unserem DSGVO-Ratgeber decken die wichtigsten Anforderungen ab. Tools, Softwarelösungen und Kanzleien unterstützen in kritischen Fällen.

⇒ Akarion

⇒ Paybon

⇒ Stadler Völkel Rechtsanwälte

⇒ Swync

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Die Kurstafel:

🔨 US-Börsenaufsicht genehmigt Ethereum-ETFs endgültig

Es war letztlich nur mehr eine Formalität: Denn dass die US-Börsenaufsicht Ethereum-Spot-ETFs zulassen würde, war schon im Mai klar (siehe Crypto Weekly #141). Damals war die Entscheidung eine Überraschung, denn die meisten Beobachter:innen hatten frühestens mit einer Zulassung im Herbst gerechnet. Bitcoin-Spot-ETFs hatte die Börsenaufsicht einige Monate zuvor, Anfang Jänner, erstmals zum Handel zugelassen.

Im Mai folgte dann die Entscheidung zu den Ethereum-ETFs. Rein formal betrachtet, hatte die Behörde aber “nur” Änderungen von den Antragstellern auf diese ETFs verlangt. Die endgültige Zulassung war noch ausständig. Es hatte aber niemand mehr Zweifel, dass dies geschehen würde.

Diese Woche war es nun so weit. Am Montag erteilte die Börsenaufsicht die entsprechenden Genehmigungen. Und damit waren die Fonds, wie in den USA üblich, bereits am folgenden Handelstag verfügbar und konnten an der Börse gehandelt werden. Eine ganze Reihe an Ethereum-Fonds starteten dann am Dienstag in den Handel - und zwar von BlackRock, Grayscale, 21Shares, Fidelity, VanEck, Franklin Templeton, Bitwise und von Invesco/Galaxy Digital.

📈 Ethereum-Spot-ETFs starten in den Handel

Mit Dienstag waren somit erstmals ETFs in den USA handelbar, die direkt in Ether-Token investieren. Bisher mussten Anleger:innen auf sogenannte Ethereum-Futures-ETFs ausweichen. Diese investieren indirekt in Ether - indem sie Finanzprodukte (Futures) kaufen, die den Ether-Kurs nachbilden. Von den im Jänner zugelassenen Bitcoin-ETFs gab es schon gewisse Erfahrungswerte: Sie werden gemeinhin als sehr erfolgreich betrachtet. 

Unmittelbare Rückschlüsse auf die Ethereum-ETFs lassen sich dadurch aber nicht notwendigerweise ziehen. Allerdings: Dass die großen Vermögensverwalter, die im Jänner ihre Bitcoin-ETFs gestartet hatten, nun auch bei den Ethereum-ETFs dabei waren, lässt schon einmal vermuten, dass sie auch hier eine entsprechende Nachfrage wahrnehmen.

Der erste Handelstag verlief dann auch tatsächlich gut: Abzüglich Abflüssen wurden 107 Mio. US-Dollar in Ethereum-ETFs investiert. “Ein sehr solider erster Tag”, kommentierte Bloomberg-ETF-Analyst James Seyffart in einem Posting auf X. Am meisten Kapital floss dabei in die ETFs von BlackRock (rund 266 Mio. Dollar) und Bitwise (204 Mio. Dollar).

🧐 Der Grayscale-Effekt - jetzt auch bei Ethereum

Bei der Gesamtsumme zu berücksichtigen ist aber der Sonderfall Grayscale: Der Vermögensverwalter unterhielt bisher einen “Ethereum Trust”, den er nun in einen ETF umwandelte. Dadurch wurde es für Anleger:innen viel einfacher, Geld abzuziehen: Ein ETF kann jederzeit an der Börse verkauft werden, beim Grayscale Ethereum Trust war es deutlich komplexer, das eingesetzte Kapital wieder herauszunehmen. 

Gerade solche Anleger:innen, die bereits länger investiert waren, hatten somit einen Anreiz, nach dem Handelsstart der ETFs zu verkaufen. Daher verzeichnete der Grayscale-ETF tatsächlich Abflüsse in Höhe von 484 Mio. Dollar und lastete somit auch auf der Gesamt-Statistik. Überraschend ist dies nicht. Ganz ähnlich war es auch zu Jahresbeginn gelaufen, als Grayscale seinen Bitcoin-Trust in einen ETF umgewandelt hatte.

🤔 Was die ersten Zahlen bedeuten 

Was bedeuten diese ersten Zahlen nun? Sie sind sicherlich ein positives Signal. Gleichzeitig sollte man sie jedoch nicht überbewerten. Über den Erfolg der Ethereum-ETFs entscheiden nicht die ersten paar Tage. Ein klares Bild wird man erst über die nächsten Monate erhalten. 

Wie schon bei den Bitcoin-ETFs hoffen in der Krypto-Branche auch hier viele, dass die Ethereum-ETFs es professionellen Großanlegern einfacher machen, in Ether zu investieren. Deren Kapital, so die Hoffnung, treibt dann langfristig auch den Kurs an. Ob und in welchem Ausmaß dies eintreten wird, wird sich aber erst in Monaten und vielleicht sogar Jahren zeigen. 

Und der Ether-Kurs? Unmittelbar auf die Zulassungen oder auch auf den Handelsstart reagierte er kaum. Was durchaus Sinn ergibt, da die Genehmigungen eben nur mehr eine Formalität waren. Im weiteren Wochenverlauf ging es dann sogar abwärts, weshalb Ether mit einem Minus von fünf Prozent gegenüber den anderen großen Krypto-Assets eine Underperformance aufweist. 

Gut möglich, dass die Investor:innen vermuten, dass nach der Genehmigung der Ethereum-ETFs beim Ether-Kurs nun vorerst die Luft draußen ist - und ein nächster Impuls noch nicht erkennbar ist. Doch auch hier gilt: Dies bezieht sich hauptsächlich auf die Marktbewegungen in der eher kurzen Frist. Über die langfristigen Erfolgsaussichten der Ethereum-ETFs sagt es dagegen nichts aus.


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